19.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9844 — Société Générale/Mitsubishi/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 171/05)

1.   

Am 11. Mai 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

ALD S.A. („ALD“, Frankreich), kontrolliert von Société Générale (Frankreich),

Mitsubishi UFJ Lease & Finance Company Limited („Mitsubishi“, Japan).

ALD und Mitsubishi übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen („JV“).

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ALD bietet Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement für Großunternehmen, kleine bis mittlere Unternehmen und Privatpersonen in 43 Ländern an. ALD wird von der Société Générale kontrolliert, einer in Frankreich und weltweit tätigen Finanzdienstleistungsgruppe.

Mitsubishi ist in Japan und weltweit tätig und bietet eine Vielzahl von Finanzdienstleistungen an, darunter Finanzierungsleasing, operatives Leasing mit Schwerpunkt auf dem Leasinggutwert, Auto-Leasing, Immobilien-Leasing usw. Ferner ist Mitsubishi in den Bereichen Mietdienstleistungen, Handel mit Gebrauchtausrüstung, Versicherungsgeschäfte und Kundendienstleistungen tätig.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird ein Mehrmarken-Geschäft im operativen Full-Service-Leasing und Fuhrparkmanagement mit entsprechenden Mobilitätsprodukten in Malaysia betreiben.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9844 — Société Générale/Mitsubishi/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.