11.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache: M.9806 — Hyundai Capital Bank Europe/Sixt Leasing)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 196/07)

1.   

Am 4. Juni 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Hyundai Capital Bank Europe GmbH („HCBE“, Deutschland), gemeinsam kontrolliert von der Santander Consumer Bank AG („SCB“, Deutschland) und Hyundai Capital Services, Inc. („HCS“, Südkorea),

Sixt Leasing SE („Sixt Leasing“, Deutschland).

Die HCBE übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Sixt Leasing.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 21. Februar 2020 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die HBCE ist eine Bank, die in Deutschland im Bereich der Kfz-Finanzierungsdienstleistungen, einschließlich Finanzierungsleasinggeschäften, sowie im Vertrieb von Versicherungen tätig ist, und wird von der SCB und HCS gemeinsam kontrolliert. Die SCB und die in Spanien ansässige Santander-Gruppe, der die SCB angehört, bieten Leasing- und andere Kfz-Finanzierungsdienstleistungen an und vertreiben zudem Versicherungen in Deutschland, Frankreich und Österreich sowie in mehreren anderen EWR-Ländern. Bei HCS handelt es sich um die Finanzdienstleistungssparte des südkoreanischen Automobilherstellers Hyundai Motor Group.

Sixt Leasing ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Deutschland, Frankreich und Österreich Fahrzeugleasing- sowie damit verbundene Fuhrparkmanagementdienste anbietet und zudem Versicherungen vertreibt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9806 — Hyundai Capital Bank Europe/Sixt Leasing

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.