22.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9780 — BNP Paribas/Bank of Baroda/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 131/07)

1.   

Am 14. April 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

BNP Paribas Asset Management Asia („BNPP AM Asia“, Hongkong), Teil der Gruppe BNP Paribas („BNPP“, Frankreich),

BNP Paribas Asset Management India Private Limited („BNPP AMC“, Indien),

BNP Paribas Trustee India Private Limited („BNPP TC“, Indien),

Bank of Baroda („BOB“, Indien),

Baroda Asset Management India Limited („BOB AMC“, Indien),

Baroda Trustee India Private Limited („BOB TC“, Indien, bildet zusammen mit BNPP AMC, BOB AMC und BNPP TC das Gemeinschaftsunternehmen „JV“, Indien).

BNPP AM Asia und BOB übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des JV.

Der Zusammenschluss erfolgt durch einen Vertrag oder in sonstiger Weise.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

BNPP: an der Börse Euronext Paris notierte Bankengruppe mit Sitz in Paris, die in einer Vielzahl von Ländern tätig ist. Sie übt drei Basisbanktätigkeiten aus: Privat- und Firmenkundengeschäft, Investmentbanking sowie Vermögensverwaltung; BNPP ist in Indien über seine Tochtergesellschaft BNPP AM Asia tätig;

BNPP AMC: Vermögensverwaltungstochter von BNPP AM Asia, die Fonds auf Gegenseitigkeit einrichtet und verwaltet sowie Portfolioverwaltungsdienstleistungen in Indien erbringt;

BNPP TC: Treuhandgesellschaft für die von BNPP AMC verwalteten Fonds auf Gegenseitigkeit;

BOB: staatseigene Bank, die hauptsächlich in Indien tätig ist und dort eine Vielzahl von Bankdienstleistungen für Einzelpersonen, Kleinstunternehmen sowie für kleine, mittlere und große Unternehmen anbietet;

BOB AMC: 100%ige Tochtergesellschaft der Bank of Baroda, die in Indien Vermögensverwaltung betreibt (Einrichtung und Verwaltung von Fonds auf Gegenseitigkeit);

BOB TC: Treuhandgesellschaft für die von BOB AMC verwalteten Fonds auf Gegenseitigkeit.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9780 — BNP Paribas/Bank of Baroda/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.