16.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9771 — Hitachi/Honda/HIAMS/Keihin/Showa/Nissin Kogyo)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 234/06)

1.   

Am 7. Juli 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Hitachi, Ltd. („HTL“, Japan),

Honda Motor Co., Ltd. („Honda“, Japan),

Hitachi Automotive Systems, Ltd („HIAMS“, Japan), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von HTL,

Keihin Corporation („Keihin“, Japan),

Showa Corporation („Showa“, Japan),

Nissin Kogyo Co., Ltd („Nissin Kogyo“, Japan).

HTL und Honda übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von HIAMS, Keihin, Showa und Nissin Kogyo.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HTL: multinationaler Mischkonzern und oberste Muttergesellschaft der Hitachi-Unternehmensgruppe. HTL ist ein stark diversifiziertes Unternehmen, das hauptsächlich in Produktion und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen IT, Energie, Industrie, Mobilität und Smart Life tätig ist.

Honda: Muttergesellschaft der Honda-Unternehmensgruppe. Honda ist in der Herstellung und im Vertrieb von Automobilen, Motorrädern und Motorgeräten tätig.

HIAMS: ist in der Herstellung und Lieferung von Kraftfahrzeugprodukten und -technologien tätig.

Keihin: produziert und liefert Elektrifizierungssysteme für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Motorsteuergeräte für Benzin- und Erdgasfahrzeuge und Produkte für Brennstoffzellen.

Showa: produziert und liefert Bauteile für Automobile, Motorräder und Außenbordmotoren.

Nissin Kogyo: Kogyo produziert und liefert integrierte Bremssysteme für Fahrzeuge.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9771 — Hitachi/Honda/HIAMS/Keihin/Showa/Nissin Kogyo

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).