3.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9726 — Itochu/AMCI/POSCO/JVLP/NCR)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 35/06)

1.   

Am 27. Januar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Itochu Corporation („Itochu“, Japan);

American Metals & Coal International, Inc. („AMCI“, USA);

POSCO Corporation („POSCO“, Südkorea);

Jaz Ventures, L.P. („JVLP, USA);

North Central Resources, LLC („NCR“, USA), ein Gemeinschaftsunternehmen.

Itochu, AMCI, POSCO und JVLP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Zielunternehmen NRC.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Itochu ist in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen tätig, darunter Stahlerzeugnisse, Textilien, Industriemaschinen, Elektronik, Chemikalien, Lebensmittel und Finanzdienstleistungen;

AMCI ist eine private Investmentgesellschaft für natürliche Ressourcen, die in einer Reihe von Bereichen tätig ist, die Energie und Metallrohstoffe betreffen, darunter Investitionen in Kohle und Mineralien, Metalle und die Schifffahrt;

POSCO ist in einer Reihe von Bergbauindustrien wie Eisenerz, Nickel, Kohle und erneuerbare Energien tätig. POSCO betreibt derzeit zwei Stahlwerke in Korea;

JVLP ist eine familiär geführte Kommanditgesellschaft, die eine Vielzahl von Anlagen an Energieunternehmen hält;

NCR ist ein Gemeinschaftsunternehmen, dessen Ziel es ist, in West-Virginia ein grünes Kokskohleprojekt zu halten, zu entwickeln, zu erforschen, zu bauen und kommerziell zu nutzen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9726 — Itochu/AMCI/POSCO/JVLP/NCR

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.