3.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 35/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9723 — Showa Denko K.K./Hitachi Chemical Company)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 35/04)
1.
Am 24. Januar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Showa Denko K.K. („SDK“), Japan, |
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Hitachi Chemical Company, Ltd („Hitachi Chemical“), Japan. |
SDK übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Hitachi Chemical.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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SDK: Herstellung und Verkauf von petrochemischen, chemischen, elektronischen und anorganischen Produkten sowie von Aluminium und Baumaterialien in erster Linie in ostasiatischen Ländern, |
— |
Hitachi Chemical: Herstellung und Verkauf von funktionellen Werkstoffen sowie hochentwickelten Komponenten und Systemen in erster Linie in ostasiatischen Ländern. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9723 — Showa Denko K.K./Hitachi Chemical Company
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).