20.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 57/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9659 — Telia Company/CapMan AIFM/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 57/06)

1.   

Am 11. Februar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Telia Company AB („Telia Company“, Schweden),

CapMan AIFM Oy („CapMan AIFM“, Finnland), Teil der Unternehmensgruppe CapMan,

das Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Finnland).

Telia Company und CapMan AIFM übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Telia Company: Bereitstellung von Mobilfunk- und Festnetz-Telekommunikationsdiensten sowie von Breitband- und Fernsehdiensten in Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Norwegen und Schweden sowie Bereitstellung von Mobilfunkdiensten in Lettland und von Netzzugangsdiensten auf Vorleistungsebene (Übertragungsdienste) weltweit,

CapMan AIFM: Verwaltung des Anlagefonds CapMan Nordic Infrastructure SCSP,

Gemeinschaftsunternehmen: Bereitstellung von Festnetz-Internetzugangsdiensten auf Vorleistungsebene, v. a. Aufbau, Eigentümerschaft, Betrieb und Wartung lokaler passiver FTTH-Netze („Fiber-to-the-Home“) für Einfamilienhäuser in Finnland und bestimmter begrenzter passiver FTTB-Anlagen („Fiber-to-the-Building“) für Mehrfamilienhäuser in Finnland.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9659 — Telia Company/CapMan AIFM/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.