25.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9564 — LSEG/Refinitiv Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 174/04)

1.   

Am 13. Mai 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

London Stock Exchange Group plc („LSEG“, Vereinigtes Königreich),

Refinitiv Business („Zielunternehmen“, USA).

LSEG übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

LSEG ist ein internationales Finanzmarkt-Infrastrukturgeschäft mit folgenden Hauptgeschäftsbereichen: i) Kapitalmärkte über internationale Beteiligungen, börsengehandelte Fonds, festverzinsliche Wertpapiere und Handelsplätze für Derivate (LSE, Borsa Italiana, MTS, Turquoise und CurveGlobal Limited), ii) Nachhandels- und Risikomanagement durch Clearinghäuser (LCH und CC&G) und ein Verwahrungs- und Abwicklungsgeschäft (Monte Titoli), iii) Informationsdienste über Datenproduktanbieter (z. B. Indexanbieter FTSE Russell) sowie iv) Technologiedienstleistungen über Handelssysteme, Marktüberwachungs- und Nachhandelssysteme für Organisationen und Börsen.

Das Zielunternehmen ist ein Finanzmarktdaten- und -infrastrukturgeschäft mit folgenden Geschäftsbereichen: i) Daten und Analysen (z. B. über die Desktop-Lösung Eikon, den konsolidierten Echtzeit-Datenfeed Elektron, die Marktdatenplattform Thomson Reuters Enterprise Platform und das Indexgeschäft), ii) Kapitalmärkte und Workflow-Lösungen (über Tradeweb, FXall und Matching) sowie iii) Risikomanagementdienste.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9564 — LSEG/Refinitiv Business

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).