7.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/6


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025

(2021/C 175/02)

Berichterstatter:

Emil BOC (RO/EVP), Bürgermeister von Cluj-Napoca

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025

COM(2020) 625 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

weist darauf hin, dass Bildung entscheidend für die harmonische Entwicklung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (im Folgenden kurz „LRG“) ist. Gerade in unserer neuen Lebens- und Arbeitswelt ist sie ein wichtiger strategischer Faktor für den Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft. Bildung wirkt sich aber auch auf andere Bereiche aus, die für die LRG bedeutungsvoll sind. Sie beeinflusst die Zu- oder Abwanderung von Fachkräften, die Umsetzung von Strategien für intelligente Spezialisierung, den sozialen Zusammenhalt, den digitalen Wandel, die (technische und soziale) Innovation, grüne Gemeinschaften sowie die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und anderen Bereichen. Bildung stärkt die Resilienz von Gemeinschaften wesentlich und versetzt sie in die Lage, Wirtschafts- oder sonstige Krisen besser zu bewältigen und sich an neue Erfordernisse und Zusammenhänge anzupassen. Auf lokaler und regionaler Ebene muss die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung als starke Investition in unsere Zukunft betrachtet werden;

2.

ist der Auffassung, dass die LRG eine maßgebliche Rolle bei der Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums spielen, da sie eine direkte und überaus enge Verbindung zu den Gemeinschaften haben, in denen die auf europäischer Ebene festgelegten bildungspolitischen Maßnahmen — mit ihren unmittelbaren Auswirkungen auf diese Gemeinschaften — umgesetzt werden sollen. Die LRG sind für die Umsetzung von 70 % der EU-Rechtsvorschriften verantwortlich. Letztlich findet Bildung vor Ort statt, und daher müssen auf der Grundlage des Prinzips der aktiven Subsidiarität neben der europäischen und der nationalen Ebene auch die regionale und die lokale Ebene von Anfang in den Plan einbezogen und an den Beschlussfassungsverfahren beteiligt werden. Es bedarf ganz eindeutig eines strukturierten und kontinuierlichen Wechselspiels zwischen der Kommission und dem AdR in diesem Schlüsselbereich;

3.

betont, wie wichtig es ist, die strategischen Ziele des europäischen Bildungsraums optimal mit klaren und identifizierbaren finanziellen Mitteln zu verknüpfen, die von den LRG abgerufen werden können;

4.

ist der Ansicht, dass die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele, die ökologische Nachhaltigkeit und die Stärkung der europäischen, nationalen und regionalen Identitäten zentrale Ziele des europäischen Bildungsraums sein sollten;

5.

betont, dass ein Fahrplan, jährliche Indikatoren und Etappenziele ausgearbeitet werden müssen, damit die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des europäischen Bildungsraums auf europäischer, nationaler, und, sofern relevant, auf regionaler und lokaler Ebene bewertet werden können. Es ist notwendig, die Bewertung der aktuellen lokalen und regionalen Situation zu unterstützen und die Ziele, Zielvorgaben und das Unterstützungssystem entsprechend festzulegen;

6.

weist darauf hin, dass es auf europäischer Ebene eine ernsthafte Diskussion über die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung des europäischen Bildungsraums geben muss. Dabei muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Zuständigkeiten der lokalen Behörden im Bildungswesen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind. Die Verknüpfung dieser Zuständigkeiten mit den Strategien und Maßnahmen der nationalen Regierungen ist entscheidend. Jede Stadt, Gemeinde und Region muss zentrale Bildungsziele in ihre Strategie aufnehmen, die die nationalen und europäischen Ziele widerspiegeln;

7.

stellt fest, dass es im Bildungsbereich gemeinsame Probleme und Herausforderungen gibt, die LRG jedoch über unterschiedliche Instrumente und Ressourcen verfügen. Auch ihre Verwaltungskapazitäten sind unterschiedlich, was sich auf den Erfolg bei der Konzipierung und Umsetzung der verschiedenen bildungspolitischen Strategien und Maßnahmen auswirkt. Es ist von entscheidender Bedeutung, den regionalen Bildungsbedarf zu ermitteln und spezifische, ortsbezogene Maßnahmen zu fördern. Ein wichtiger Faktor ist die Entwicklung von Instrumenten, mit denen die LRG auf die Erfahrungen anderer lokaler Gemeinschaften in der EU zugreifen und daraus lernen können. Die Entwicklung eines gesamteuropäischen Verzeichnisses der in den einzelnen Regionen verfügbaren Ressourcen, das eine flexible und effiziente Nutzung ermöglicht, wird zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums beitragen. Die Zusammenarbeit ist entscheidend für die Erbringung von Bildungsdienstleistungen und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Die Kommission sollte diese Art von Arbeit unterstützen und etwaige Hindernisse für die Zusammenarbeit ausräumen, indem sie aktiv einen flexiblen, zugänglichen und benutzerfreundlichen Rahmen für die Zusammenarbeit entwickelt und fördert;

8.

hält es für wichtig, die Bildungsunterschiede zwischen den Gebieten in Randlage, den ländlichen und den städtischen Gebieten, zwischen den Regionen, zwischen den Bildungsebenen (Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung) sowie zwischen den Bildungseinrichtungen zu verringern. Diese Unterschiede tragen zum Fortbestand der Ungleichheit in Bezug auf den Zugang und den Verbleib im Bildungssystem sowie die langfristigen Ergebnisse der Bildung bei und wirken sich negativ auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Chancen auf gut bezahlte Arbeit aus;

9.

ist der Auffassung, dass es für die verschiedenen Programme und Fördermaßnahmen der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung einen kohärenten Ansatz geben muss. Ein neuer Ansatz sollte neben Erasmus+ auch zusätzliche Instrumente wie Horizont Europa und die Strukturfonds umfassen. Der Ansatz muss inklusiv sein. Alle EU-Instrumente müssen die LRG in einem reibungslosen und flexiblen Transformationsprozess unterstützen, der der Vielfalt gerecht wird, Synergien gewährleistet und Überschneidungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (sowohl für Studierende als auch für Lehrkräfte) verhindert;

10.

betont, dass grundsätzlich niemand zurückgelassen darf. Schlechte Bildung geht häufig Hand in Hand mit Armut und fehlenden individuellen Ressourcen. Die nach wie vor ungenügende Unterstützung für Bildung perpetuiert einen Teufelskreis aus ungenügenden Leistungen und Fähigkeiten, der das lokale Wirtschaftswachstum belastet und dazu führt, dass noch weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Es ist sehr wichtig, dass in der Strategie bzw. in den operationellen Programmen auch die mittellosen und andere benachteiligte Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden, für die Bildung eine der wenigen Möglichkeiten ist, der Armut zu entkommen;

11.

weist außerdem darauf hin, dass schlechte Bildung auch auf Barrieren zurückzuführen sein kann, die aus einem erschwerten Zugang zu Bildung aus verschiedenen Diskriminierungsgründen (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Ausrichtung) entstehen. Eine inklusive, faire und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an Bildung sowie geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung in Bildungsstätten sind daher sehr bedeutungsvoll;

12.

ist der Auffassung, dass die COVID-19-Krise Lehren in Bezug auf die Bildung in den LRG bereithält, die beherzigt werden müssen. Die Krise hat massive Auswirkungen auf die Bildung in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und zwingt dazu, große Herausforderungen anzunehmen, darunter: Krisenmanagement, wirtschaftliche und soziale Resilienz, Einsatz von Technologie im Bildungswesen, Anpassung der Arbeitskräfte an die neuen Gegebenheiten, Notwendigkeit der Zusammenarbeit und Bereitstellung inklusiver und hochwertiger Bildung. Im Bildungsbereich geht es um Herausforderungen wie den digitalen Übergang und Wandel, neue pädagogische Methoden, die Gewährleistung eines Klimas der Sicherheit und des Wohlbefindens für Lernende und Lehrkräfte sowie den Erhalt und Wandel der Mobilität (Lernende und Lehrkräfte). Es ist wichtig, herauszufinden, welche Herausforderungen es für die Bildungssysteme gibt, und was geändert werden müsste, um sie in Zukunft widerstandsfähig gegenüber ähnlichen Situationen zu machen. Die Resilienz der Bildungssysteme muss eine Priorität der Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung sein, wobei auch Innovationen und neuen Technologien im Bildungswesen (z. B. künstliche Intelligenz, Supercomputer/Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit) eingesetzt werden müssen. Es ist wichtig, auch unter Berücksichtigung der sozialen, ethnischen und regionalen Unterschiede und Herausforderungen sicherzustellen, dass alle Gemeinschaften gleichberechtigten Zugang zur digitalen Bildung haben, einschließlich Ausrüstung, Ressourcen und digitaler Bildungsinhalte;

13.

weist darauf hin, dass die Förderung des Lehrberufs (auch in finanzieller Hinsicht) und die kontinuierliche Fortbildung motivierter und kompetenter Fachkräfte Schlüsselfaktoren für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums sind. Ohne ein umfassendes Verständnis der grundlegenden Rolle der Lehrkräfte kann es keine erfolgreiche Bildungsstrategie geben. Investitionen in u. a. die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, in wirksame Verfahren für deren Auswahl, Einstellung und Beurteilung sowie die Verbesserung der Attraktivität von Lehrberufen (mit besonderem Augenmerk auf dem ländlichen Raum) sind wichtig, um die Bildungsqualität und Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu erhalten und die Position der EU als wichtigem globalen Akteur zu stärken;

14.

betont die zunehmende Bedeutung des Aufbaus strategischer Partnerschaften zwischen LRG und ihren Hochschulen (zentrale Akteure des „Wissensquadrats“ aus Bildung, Forschung, Innovation und Dienstleistungen für die Gesellschaft). Die Hochschulen tragen entscheidend zur Entwicklung resilienter lokaler und regionaler Gemeinschaften bei. Hochschulbildung kann helfen, Fachkräfte anzuziehen bzw. ihre Mobilität zu fördern und Europa für internationale Spitzenkräfte attraktiv zu machen. Für die Hochschulbildung werden auf Unionsebene weitreichende Reformmaßnahmen wie die europäische Hochschulinitiative, die Studierendenmobilität, der europäische Studierendenausweis, die Begleitung von Absolventinnen und Absolventen sowie die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen vorgeschlagen. Die LRG müssen strategische Partnerschaften mit Universitäten aufbauen und zu diesem Transformationsprozess beitragen können;

15.

betont die engen Verbindungen zwischen dem Europäischen Bildungsraum und dem Europäischen Forschungsraum; fordert, „ein neues Konzept für einen europäischen Bildungs- und Forschungsraum vorzuschlagen; verweist darauf, dass ein übergreifender Ansatz in diesen Fragen nötig ist, die eng mit der Regionalpolitik verknüpft sind“ (1);

16.

weist auf die Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung von Hochschul- und Schulabschlüssen der Sekundarstufe II zwischen den Mitgliedstaaten hin. Um weitere Fortschritte zu erzielen, brauchen wir eine gegenseitige Anerkennung auf der Grundlage der erwarteten Lernergebnisse in Anlehnung an den Qualifikationsrahmen;

17.

weist darauf hin, wie wichtig die Erarbeitung flexibler Lehrpläne mit einer Schwerpunktsetzung auf Kompetenzen ist. Es müssen offene Bildungsressourcen geschaffen werden, die für das technologiegestützte Lernen geeignet sind; ist ferner der Auffassung, dass flexible Lehrpläne die Aufnahme von Inhalten erlauben, die die lokalen und regionalen Besonderheiten abbilden können. Dementsprechend können Bereiche angegangen und Kompetenzen entwickelt werden, die den Gegebenheiten und Bedürfnissen bzw. Problemen in den einzelnen Gemeinschaften und Regionen entsprechen;

18.

hält es für wesentlich, lokale und regionale Erfolge bei der Umsetzung der Ziele des europäischen Bildungsraums zu ermitteln und bekannt zu machen. Die Analyse und Verbreitung dieser bewährten Verfahren kann den Maßnahmen der LRG in den Mitgliedstaaten einen größeren Mehrwert verleihen;

19.

weist darauf hin, dass die Entwicklung der Bildungsinfrastruktur auf lokaler Ebene geänderte Prioritäten erfordert und die LRG den Übergang zu einer modernen, funktionalen, digitalen und grünen Bildungsinfrastruktur in ihren Gemeinden unterstützen werden. Schwerpunktmäßig sollte es um den Übergang von starren Bildungsstrukturen zu flexiblen Modellen gehen, die es ermöglichen, formale Barrieren sowohl zwischen Bildungseinrichtungen als auch zwischen den Bildungsebenen zu überwinden;

20.

merkt an, dass Bildung ein Schlüsselfaktor für die Umgestaltung der lokalen und regionalen Wirtschaft (zu einer grünen, wissensbasierten und auf den digitalen Wandel gestützten Wirtschaft) ist. Der doppelte Übergang — d. h. der ökologische und der digitale Wandel — muss in allen Bildungsprozessen stark verankert sein und sich in den bereichsübergreifenden Zielen der allgemeinen und beruflichen Bildung widerspiegeln;

21.

begrüßt die Gründung der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ zur Unterstützung der Umsetzung des europäischen Klimapakts und bekundet seine Bereitschaft, eng in diese Leitinitiative des europäischen Bildungsraums eingebunden zu werden, um einen gerechten, ökologischen und digitalen Wandel für die gesamte Gesellschaft zu erreichen;

22.

fordert die Kommission auf, die Regionen und lokalen Gemeinschaften sowie Initiativen wie den globalen Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie in die Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ einzubeziehen, um eine Verbindung zwischen Bottom-up-Initiativen und Maßnahmen auf EU-Ebene sicherzustellen, indem Zusagen und konkrete Maßnahmen für nachhaltige Verhaltensweisen in der gesamten EU unterstützt werden;

23.

ist der Ansicht, dass Alltags- und Querschnittskompetenzen stärker in den Vordergrund gestellt werden sollten, um die europäische Bevölkerung zu befähigen, sich an den dynamischen Arbeitsmarkt im steten Wandel anpassen zu können;

24.

betont, dass die Qualität der Bildung auf lokaler und regionaler Ebene auch deshalb verbessert werden sollte, weil dadurch die Abwanderung von Fachkräften erheblich eingedämmt werden könnte; unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung durch die Kommission und die EU ist, um die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in den Griff zu bekommen und sie in eine zirkuläre Wanderung von Fachkräften umzuwandeln;

25.

hält es für wesentlich, dass die LRG die Bildung und die digitale Inklusion der Lernenden/Studierenden und darüber hinaus auch der Bürgerinnen und Bürger und der Beamtenschaft (in Verbindung mit dem von der Kommission geförderten neuen Aktionsplan für digitale Bildung) unterstützen;

26.

weist darauf hin, wie sehr es darauf ankommt, die Qualität der Bildungsprozesse, etwa bei der Entwicklung von Grundfertigkeiten, von Interkulturalität, beim Fremdsprachenerwerb sowie mit Blick auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu stärken und sicherzustellen, dass benachteiligte Kinder Kompetenzen erwerben, die sich andere Kinder zu Hause aneignen;

27.

glaubt, dass die LRG in Partnerschaft mit formellen und nicht formellen Bildungseinrichtungen dringend erforderliche lebensbegleitende Bildungsprogramme anbieten können, damit die Menschen durch Weiterbildung und Neuqualifizierung befähigt werden, sich auf dem Arbeitsmarkt, aber auch in anderen lebensweltlichen Bereichen, die einen raschen grünen und digitalen Wandel durchlaufen, zu behaupten bzw. wieder einzugliedern. Solche Programme können auch auf die Bedürfnisse bestimmter Gruppen, wie etwa ältere Menschen, zugeschnitten werden, um die Lebensqualität und die allgemeine Zufriedenheit und Integration dieser Gruppen zu verbessern. Universitäten können und müssen wichtige Partner der LRG bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Programme für lokale und regionale Akteure werden, die den lokalen und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen;

28.

ermutigt die lokalen und regionalen Behörden zur Unterstützung von Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen, die Erasmus+ umsetzen, sodass nicht nur die Mobilität von Studierenden, sondern auch die Mobilität junger Unternehmer und Freiwilliger aus den Mitgliedstaaten gefördert wird;

29.

hält es für wichtig, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dafür einsetzen, dass allen Schulkindern eine sichere Umgebung geboten wird, die frei von Gewalt, Mobbing, aggressivem Verhalten, diffamierenden Äußerungen, Falschinformation und sämtlichen Formen von Diskriminierung ist;

30.

unterstreicht die Bedeutung des Handelns der LRG, um für Menschen mit Behinderungen bzw. Gruppen mit besonderem Schutzbedarf mehr Inklusion im Bildungswesen auf allen Ebenen zu gewährleisten;

31.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die LRG Veränderungen des Verhaltens und der Kompetenzen der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel sowie den Austausch von Lehrkräften und Lernenden mit anderen Gebietskörperschaften im Rahmen nationaler und internationaler Partnerschaften (über Bildungseinrichtungen) fördern. Diese Mobilität kann die Grundlage für den Wissenstransfer zur Entwicklung und Umsetzung erfolgreicher Bildungsstrategien bilden. Die OECD-Studie TALIS (Teaching and Learning International Survey, 2018) hat ergeben, dass eine bedeutende Zahl von Lehrkräften für sich einen spezifischen Weiterbildungsbedarf sieht, um Lernende mit besonderen Bedürfnissen in Integrationsklassen einbinden zu können, digitale Technologien im Unterricht einzusetzen sowie mehrsprachige bzw. multikulturelle Klassen zu unterrichten;

32.

ermutigt die LRG (durch Partnerschaften zwischen den Behörden, der Privatwirtschaft und gemeinnützigen Organisationen), die Kapazitäten der Hochschulen in Bezug auf Bildungsprogramme für weiterführende digitale Kompetenzen in Spitzentechnologien (wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Hochleistungsrechnen) zu fördern;

33.

ist der Auffassung, dass die LRG in den Mitgliedstaaten die Einrichtung supranationaler Bildungszentren in großen Universitätsstädten der EU fördern sollten, um die Entwicklung bewährter Verfahren und öffentlicher Maßnahmen in Bezug auf die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften sowie den digitalen Wandel der Bildungsprozesse zu ermöglichen.

Brüssel, den 19. März 2021

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  Stellungnahme des AdR zum Thema „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ (ABl. C 106 vom 26.3.2021, S. 31).