17.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/46


P9_TA(2020)0023

Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 30. Januar 2020 über den Vorschlag für die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (N9-0003/2020 — C9-0006/2020 — 2020/0901(NLE))

(Zustimmung)

(2021/C 331/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag des Rats der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 14. Januar 2020 (C9-0006/2020),

unter Hinweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen in der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“ (3),

gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0008/2020),

A.

in der Erwägung, dass der derzeitige Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde seinen Rücktritt mit Wirkung zum 31. Januar 2020 angekündigt hat;

B.

in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 14. Januar 2020 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, Gerry Cross im Einklang mit Artikel 51 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor zu ernennen;

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 22. Januar 2020 eine Anhörung von Gerry Cross durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.

lehnt die Ernennung von Gerry Cross zum Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ab und fordert, dass der Vorschlag zurückgezogen und ihm ein neuer Vorschlag unterbreitet wird;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.

(2)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.