EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.12.2020
COM(2020) 819 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Arbeitskostenindex
I.EINFÜHRUNG
Mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex (AKI) wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung und Bereitstellung von vergleichbaren Arbeitskostenindizes durch die Mitgliedstaaten für die Kommission vorgegeben.
Mit dem Arbeitskostenindex werden vierteljährliche Änderungen bei den von den Arbeitgebern getragenen Gesamtarbeitskosten je Stunde gemessen und auf diese Weise die Entwicklungen des Kostendrucks aus dem Produktionsfaktor „Arbeit“ beobachtet. Der AKI gehört zu der Gruppe der Euroindikatoren, die über wirtschaftliche Entwicklungen im Euroraum Aufschluss geben. Eurostat veröffentlicht auf seiner Website eine vierteljährliche Pressemitteilung zum stundenbezogenen Arbeitskostenindex mit einem vollständigen Datensatz, der nach Wirtschaftszweig und den Bestandteilen der Arbeitskosten (Lohn- und Lohnnebenkosten) untergliedert ist. Ferner umfasst die Website sowohl vierteljährliche als auch jährliche Wachstumsraten.
Nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht vor. Da in den vorigen Berichten zurückgerechnete Reihen analysiert wurden, befasst sich der vorliegende Bericht mit der Qualität der später eingegangenen Arbeitskostenindex-Daten für den Zeitraum von zweiten Quartal 2018 (2018Q2) bis zum ersten Quartal 2020 (2020Q1). Da das Vereinigte Königreich bis zum 31. Januar 2020 Mitglied der Europäischen Union war, wurden die von diesem Land übermittelten AKI-Daten ebenfalls im vorliegenden Bericht erfasst.
Im Juli 2003 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1216/2003, in der die Verfahren, die die Mitgliedstaaten bei der Übermittlung ihrer Indizes an die Kommission einhalten müssen, die durchzuführenden speziellen Kalender- und Saisonbereinigungen der Indizes sowie der Inhalt der nationalen Qualitätsberichte genauer erläutert werden. Im März 2007 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 224/2007. Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 und erweitert den Erfassungsbereich des Arbeitskostenindex um die Wirtschaftszweige nach der NACE Rev. 1, Abschnitte L, M, N und O. Diese Abschnitte beinhalten vor allem nicht marktbestimmte Dienstleistungen, deren Dynamik sich von der der marktbestimmten Dienstleistungen unterscheiden kann. Im August 2007 erließ die Kommission zudem die Verordnung (EG) Nr. 973/2007, durch die eine Reihe von Rechtsakten über bestimmte statistische Bereiche, darunter der Arbeitskostenindex, zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 geändert wurden.
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 wird die Qualität des Arbeitskostenindex in Bezug auf die folgenden Kriterien definiert: Relevanz, Genauigkeit, Pünktlichkeit der Datenlieferung, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit, Kohärenz und Vollständigkeit. Da im vorigen AKI-Bericht Zugänglichkeit und Klarheit als zufriedenstellend erachtet wurden, konzentrieren wir uns auf Relevanz, Vollständigkeit, Pünktlichkeit, Genauigkeit, Vergleichbarkeit und Kohärenz.
II.ALLGEMEINE FORTSCHRITTE SEIT DEM LETZTEN BERICHT
Legislativ gesehen wurden seit der Annahme des letzten Berichts keine Änderungen vorgenommen. Jedoch wirkte sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf die EU-Aggregate aus. Insbesondere ab 2020Q1 bilden die AKI-Pressemitteilungen die neue Zusammensetzung der EU-27 ab.
AKI-Daten wurden weiterhin anhand der SDMX-Standards zur Verbesserung der Datenübertragung erhoben und die jährlichen Qualitätsberichte wurden termingerecht vor Ende des auf den Bezugszeitraum folgenden Jahres aktualisiert.
AKI-Daten wurden auf das neue Bezugsjahr 2016 umbasiert, für das neue Bezugsdaten aus der jüngsten Arbeitskostenerhebung (LCS2016) im Jahr 2019 verfügbar waren.
Die Daten zur Höhe der Arbeitskosten pro Stunde wurden innerhalb von drei Monaten nach dem Bezugsjahr auf der Grundlage der AKI-Daten für das Jahr 2019 aktualisiert.
Schließlich billigte die Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktstatistik“ (LAMAS) eine neue Vorlage, die Eurostat für die Erhebung von Informationen über die in den Mitgliedstaaten angewandten Saisonbereinigungsmodelle im Rahmen des AKI erstellt hat.
Einzelheiten zu diesen Entwicklungen werden im Folgenden erläutert.
2.1 Verbesserte Standards für die Datenerhebung
Die jüngste Version der SDMX-Datenstruktur („Statistical Data and Metadata eXchange“) wird weiterhin erfolgreich für die Entgegennahme der Daten aus den Mitgliedstaaten und die Erstellung des AKI sowie für die Übermittlung von AKI-Daten an die Europäische Zentralbank eingesetzt.
Das automatische Validierungswerkzeug (STRUVAL) wurde verwendet, um Mitgliedstaaten über IT-Probleme, die bei ihren AKI-Übermittlung festgestellt wurden, zu unterrichten.
2.2 AKI-Umbasierung
Die Daten der Arbeitskostenindizes werden in Form von Indexzahlen und im Verhältnis zu einem bestimmten Basisjahr dargestellt, wobei ihr Wert definitionsgemäß 100 beträgt. Deshalb geben die Indexzahlen über den kumulierten Anstieg der Arbeitskosten bezogen auf das Basisjahr Aufschluss.
Das Basisjahr wird so gewählt, dass es mit der jüngsten Arbeitskostenerhebung (LCS) zusammenfällt, die alle vier Jahre durchgeführt wird und Bezugszahlen für die Höhe der Arbeitskosten liefert. So können in diesem Basisjahr angegebene AKI-Daten direkt mit Arbeitskostenerhebungsdaten kombiniert (multipliziert) werden, um Schätzungen der Höhe der Arbeitskosten im letzten Jahr, für das Arbeitskostenerhebungsdaten verfügbar sind, abzuleiten.
Nach Veröffentlichung der jüngsten Arbeitskostenerhebungsdaten für das Bezugsjahr 2016 wurde der AKI-Bereich entsprechend umbasiert. Ab Juni 2019 werden AKI-Daten mit Bezugnahme auf das neue Basisjahr 2016 = 100 angegeben.
2.3 Höhe der Arbeitskosten pro Stunde
Seit der ersten Pressemitteilung vom April 2016 gelang es Eurostat, die jährlichen Schätzwerte für Arbeitskosten pro Stunde nach Abschnitten der NACE Rev. 2 untergliedert zu veröffentlichen. Diese Schätzwerte beruhen sowohl auf der Höhe der Arbeitskosten als auch auf den Arbeitskostenindex-Trends und werden drei Monate nach Ende des Bezugszeitraums erstellt. Der Abdeckungsbereich umfasst alle NACE-Abschnitte mit Ausnahme von Abschnitt L der NACE Rev. 2 (Grundstücks- und Wohnungswesen).
2.4 Qualitätsberichte
Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Qualitätsberichte wurden mit der jüngsten Version des Metadata Handler des Europäischen Statistischen Systems zeitnah bearbeitet und allen Nutzern zugänglich gemacht.
2.5 Saison- und Kalenderbereinigungen
Eurostat hat die saison- und kalenderbereinigten Reihen analysiert, die von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden, und hat mit den Ergebnissen, die der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktstatistik“ (LAMAS-LMI) im Oktober 2019 präsentiert wurden, einen Ländervergleich vorgenommen.
Zudem führte Eurostat eine neue Vorlage ein, die die Mitgliedstaaten ab 2020 für den Bericht über die Verfahren und Modelle für die Saisonbereinigung ihrer AKI-Reihen verwendet werden. Parallel dazu wurde ein spezielles Programm als Add-On zur Software JDemetra+ entwickelt, damit die Vorlage harmonisiert und automatisch ausgefüllt werden kann.
III.DATENQUALITÄT
3.1.Relevanz
Zur Bewertung der sich aus der Entwicklung des Arbeitsmarkts möglicherweise ergebenden Inflationsdrucks verwenden die Kommission und die Europäische Zentralbank einen Index der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, der die kurzfristige Entwicklung der Arbeitskosten anzeigt. Unmittelbar nachdem die Daten zur Verfügung stehen, muss der Index für jeden Mitgliedstaat, für die EU insgesamt und für den Euroraum berechnet werden. Der Arbeitskostenindex hat außerdem für die an Tarifverhandlungen beteiligten Sozialpartner und für die Kommission selbst zur Überwachung der kurzfristigen Arbeitskostenentwicklung eine bedeutende Funktion. Der Arbeitskostenindex gehört zu den wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren. Schließlich werden AKI-Daten bei der Indexierung von Preisen in einigen wichtigen Handelsverträgen mit einer Laufzeit von mehreren Jahren verwendet.
Neben der anhaltenden Nachfrage der Nutzer nach Informationen über die durch den Arbeitskostenindex gemessenen vierteljährlichen prozentualen Veränderungen der Arbeitskosten besteht vermehrtes Interesse an Informationen über Arbeitskosten in absoluten Zahlen (Euro pro Stunde). Im April eines jeden Jahres veröffentlichte Eurostat weiterhin Schätzwerte der Arbeitskosten pro Stunde in Euro und in nationalen Währungen mit einer Aufgliederung nach NACE Rev. 2. Die jährliche Wachstumsrate der Arbeitskosten pro Stunde sowie der Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten insgesamt wurden berücksichtigt. Die nach der Veröffentlichung dieser Schätzungen eingegangenen Rückmeldungen sind positiv und Eurostat wird auch weiterhin die jährlichen Arbeitskosten mit einer Aufgliederung nach NACE Rev. 2 vorlegen.
3.2.Vollständigkeit
Im gesamten Bezugszeitraum waren die Verfügbarkeit und die Vollständigkeit des Arbeitskostenindex im Allgemeinen zufriedenstellend. Eurostat erhielt von allen Mitgliedstaaten sowohl kalenderbereinigte als auch kalender- und saisonbereinigte Daten für alle Quartale, außer in einem Fall (Griechenland für 2019Q3). Alle Mitgliedstaaten außer Dänemark und Schweden, denen Ausnahmeregelungen gewährt wurden, übermittelten auch nicht saisonbereinigte Daten.
Dänemark hat zwar alle AKI-Daten für das Bezugsquartal 2019Q4 rechtzeitig an Eurostat übermittelt, hat diese jedoch mit einer Verzögerung von fünf Wochen veröffentlicht, da eine Entscheidung zur Umsetzung des neuen Systems der Sozialbeiträge noch ausstand.
Von den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelten sowohl Island als auch Norwegen AKI-Daten für alle Quartale des Bezugszeitraums.
Die Schweiz erhebt keine vierteljährlichen AKI-Daten.
Trotz der verbesserten Abdeckung saisonbereinigter Daten bilden die Veränderungen der kalenderbereinigten Daten im Jahresvergleich (Q/Q-4), die ein geringere Volatilität aufweisen, nach wie vor die Grundlage der zentralen Werte. Alle Daten, darunter auch saisonbereinigte Schätzungen, sind jedoch auf der einschlägigen Seite der Eurostat-Datenbank abrufbar, wodurch Klarheit sowie Kohärenz mit anderen Preisstatistiken (z. B. insbesondere dem harmonisierten Verbraucherpreisindex) sichergestellt werden.
Nationale Qualitätsberichte für das Bezugsjahr 2018 wurden von allen Mitgliedstaaten vorgelegt. Diese Berichte wurden validiert und auf der entsprechenden Webpage von Eurostat veröffentlicht.
3.3.Pünktlichkeit
Die Pünktlichkeit bei der Übermittlung der Daten an die Kommission durch die Mitgliedstaaten war seit dem letzten Bericht zufriedenstellend, alle Daten wurden rechtzeitig übermittelt; die einzige Ausnahme war Griechenland, dessen Daten für 2019Q3 mit einer Verzögerung von acht Tagen eintrafen.
Von den EWR-Staaten haben sowohl Norwegen als auch Island ihre Daten rechtzeitig übermittelt.
3.4.Genauigkeit
Der Arbeitskostenindex setzt sich aus unterschiedlichen Variablen zusammen (z. B. Arbeitskosten und geleistete Arbeitsstunden), die verschiedenen Quellen entnommen werden können. Dies bedeutet, dass es jederzeit zu Überarbeitungen kommen kann, die das letzte Quartal, mehrere Quartale oder ganze Jahre betreffen. Beziehen sich die Bereinigungen auf das Bezugsjahr, muss die ganze Reihe überarbeitet werden. Überarbeitungen des zentralen Werts für die EU (jährliche Wachstumsrate) machten seit dem 1. Quartal 2018 nur einmal über 0,1 Prozentpunkte aus (0,2 für 2018Q2, siehe Abbildung 1). Dies stellt eine Verbesserung der Genauigkeit im Vergleich zum vorhergehenden Bericht dar.
Abbildung 1: Änderungen der jährlichen Wachstumsrate
zwischen der ersten und der jüngsten (2020Q1) AKI-Pressemitteilung
(EU-28, NACE Rev. 2, Aggregate der Abschnitte B bis S, Arbeitskosten insgesamt in Prozentpunkten)
3.5. Vergleichbarkeit
Die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern wird durch die ausführlichen Definitionen und methodischen Ansätze sichergestellt, die in den Rechtsvorschriften zum AKI enthalten sind. Die Mitgliedstaaten erfüllen die Anforderungen der EU mit den auf nationaler Ebene verfügbaren Datenquellen. Die meisten nutzen entweder Erhebungen oder eine Kombination aus Erhebungen und Verwaltungsdaten, wobei zwei Mitgliedstaaten ausschließlich auf administrative Quellen zurückgreifen.
Für eine Veröffentlichung von vergleichbaren Daten im Laufe der Zeit bedarf es einer Bereinigung um kalendarische und saisonale Effekte. Die zentralen Werte werden um kalendarische Effekte bereinigt, während die Saisonabhängigkeit dadurch ausgeglichen wird, dass die gleichen Quartale zweier aufeinanderfolgender Jahre verglichen werden.
Nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 der Kommission müssen Zahlen zum Arbeitskostenindex nicht saisonbereinigt, kalenderbereinigt sowie kalender- und saisonbereinigt geliefert werden.
In der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 ist nicht ausdrücklich festgelegt, ob Kalender- und Saisonbereinigungen unter Heranziehung des direkten oder des indirekten Ansatzes vorgenommen werden müssen. Eine indirekte Bereinigung bedeutet, dass die grundlegenden Reihen bereinigt und danach für die Erstellung von Aggregaten der höheren Ebene herangezogen werden, und die direkte Bereinigung, dass jede einzelne Reihe, einschließlich der Aggregate der höheren Ebene, einzeln bereinigt wird.
Für AKI empfiehlt Eurostat, den indirekten Ansatz zu nutzen, um Unstimmigkeiten zwischen den Arbeitskosten insgesamt und einzelnen Komponenten zu vermeiden. Solche Unstimmigkeiten werden auch von den Nutzern leicht festgestellt und könnten Zweifel an der allgemeinen Qualität des AKI aufkommen lassen.
Eurostat erkennt systematisch Unstimmigkeiten von 0,1 Prozentpunkten und mehr (nach Rundung) zwischen Gesamtwerten und Komponenten und teilt diese dem betreffenden Land in einem Validierungsbericht mit. Der Gesamtarbeitskostenindex wird anschließend auf der Grundlage der Komponenten der Lohn- und Lohnnebenkosten neu berechnet (indirekter Ansatz). Durch diesen harmonisierten Ansatz ist auch eine verbesserte Vergleichbarkeit zwischen Ländern gegeben.
Bei der Sitzung der LAMAS-LMI im Jahr 2019 unterrichtete Eurostat die Mitgliedstaaten über die Bewertung der für den Arbeitsmarktindex übermittelten saison- und kalenderbereinigten Reihen. Die saison- und kalenderbereinigten Daten wurden separat analysiert und auf restliche saisonale beziehungsweise kalendarische Effekte geprüft. Eine Standardvorlage wurde vorgeschlagen und von den Ländern für die Dokumentation ihrer Saison- und Kalenderbereinigungsverfahren angenommen. Länder mit saisonalen oder kalendarischen Resteffekten in ihren Reihen wurden aufgefordert, ihre Bereinigungsverfahren zu prüfen und ihre Erkenntnisse zu melden.
3.6.
Kohärenz mit den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
Einer der Bereiche, die weiterhin Beachtung finden, ist die Kohärenz des AKI mit anderen Statistiken zu Arbeitskosten und insbesondere mit den vierteljährlichen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Für den jährlichen Qualitätsbericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Wachstumsrate des Arbeitskostenindex mit jener der Stundenverdienste der abhängig Beschäftigten nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Definition nach ESVG 2010) zu vergleichen. Eine vollkommene Übereinstimmung der Datensätze wird nicht erwartet: Selbst wenn nahezu identische Definitionen der Arbeitskosten herangezogen werden, können die statistischen Quellen und Behandlungen voneinander abweichen. Zudem ist die Erfassung der Daten über geleistete Arbeitsstunden sowohl für den Arbeitskostenindex als auch für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen besonders schwierig. Trotz dieser Unterschiede bei der Methodik ist es sachdienlich, das Ausmaß der Diskrepanz zwischen beiden Quellen zu ermitteln. Liegen die Werte über einem bestimmten relativen Schwellenwert, kann dies auf Qualitätsprobleme in beiden Datensätzen hindeuten.
Zur Qualitätsbewertung überwachte Eurostat weiterhin die Aggregate der Abschnitte B bis S der NACE Rev. 2 eines jeden Mitgliedstaats. Bei diesem Vergleich wurden nicht saisonbereinigte AKI-Daten herangezogen (mit Ausnahme Dänemarks und Schwedens, für die kalenderbereinigte Daten vorlagen). Der Median der jährlichen Wachstumsrate des Arbeitskostenindex wurde mit dem Stundenverdienst der abhängig Beschäftigten über zehn Quartale verglichen, bei Abweichungen um mehr als zwei Prozentpunkte wurde eine weitere Analyse für gerechtfertigt erachtet. Dies galt im Fall von Ungarn (2,1 Prozentpunkte), Zypern (2,5 Prozentpunkte) und Rumänien (4,1 Prozentpunkte) (siehe Abbildung 2, wobei die Länder in aufsteigender Reihenfolge der Diskrepanz in absoluten Werten angegeben sind). Die Ergebnisse dieser Analyse werden gemeinsam mit den betreffenden Mitgliedstaaten – insbesondere in Bezug auf die Daten zu den geleisteten Arbeitsstunden – weiterverfolgt.
Abbildung 2: Median der jährlichen Wachstumsrate des Arbeitskostenindex (AKI)
im Vergleich zum Stundenverdienst der abhängig Beschäftigten (VGR)
(NACE Rev. 2, Aggregate der Abschnitte B bis S, Arbeitskosten insgesamt,
Bezugszeitraum: 2017Q4-2020Q1*, in %)
*Außer Belgien und Dänemark: 2017Q4-2019Q4. VGR-Daten für 2020Q1 lagen zum Zeitpunkt der Abfassung des Berichts nicht vor.
Als Indikator für die Volatilität verglich Eurostat zusätzlich zu den Medianen die Standardabweichungen der jährlichen Wachstumsraten der Reihe des AKI und der Reihe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen miteinander.
In zwei Fällen – den Daten für Österreich und Estland – betrug die Standardabweichung der Reihe des AKI und der Reihe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zwei Prozentpunkte. Beide Länder wurden aufgefordert, die Ursachen für diese Unterschiede zu untersuchen und Eurostat über die Ergebnisse zu unterrichten.
IV.SCHLUSSFOLGERUNGEN
Insgesamt hat sich die Qualität der Arbeitskostenindizes der Mitgliedstaaten und der EU-Aggregate gegenüber dem vorangegangenen Bericht weiter verbessert. Dies gilt insbesondere für den Umfang der Überarbeitungen.
Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Qualitätsberichte wurden mit der jüngsten Version des Metadata Handler des Europäischen Statistischen Systems bearbeitet und allen Nutzern zugänglich gemacht.
Eine der Änderungen seit dem letzten Bericht bestand darin, dass der AKI-Bereich für das neue Bezugsjahr 2016 umbasiert wurde und eine neue Vorlage für eine verbesserte Berichterstattung über die Verfahren der Mitgliedstaaten im Bereich Saisonbereinigung angenommen wurde. Seit dem 1. Quartal 2020 bilden AKI-Aggregate die neue Zusammensetzung der Europäischen Union ohne das Vereinigte Königreich ab.
Seit 2017 veröffentlicht Eurostat jährliche Schätzungen der Höhe der Arbeitskosten pro Stunde nach Abschnitten der NACE Rev. 2, welche auf der Arbeitskostenerhebung und den Trends beim Arbeitskostenindex beruhen. Von Nutzern kamen positive Rückmeldungen, insbesondere von institutionellen Nutzern, die diese Daten zur Überwachung der Lohnkonvergenz innerhalb der Europäischen Union verwenden.
Die Kommission wird die Einhaltung der Vorgaben und die Datenqualität weiterhin regelmäßig überwachen und dazu gelieferte Daten und andere nationale Unterlagen, darunter Qualitätsberichte, verwenden. Werden keine oder unzureichende Fortschritte erzielt, wird die Kommission mit den zuständigen nationalen Statistikbehörden weiter eng zusammenarbeiten.