Brüssel, den 19.10.2020

COM(2020) 690 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission für 2021



Eine vitale Union in einer fragilen Welt












1. Die Welt von morgen gestalten und damit die Schäden von heute beheben

Vor nicht ganz einem Jahr hat diese Kommission ihr Amt mit der Agenda angetreten, den größten Umbau Europas seit mehr als einer Generation voranzutreiben. Für diese Agenda wurde sie gewählt. Der damit erteilte Auftrag und die ehrgeizigen Ziele, die Kommissionspräsidentin von der Leyen erstmals in ihren politischen Leitlinien dargelegt hatte, spiegelten sich im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 wider. Es war Ausdruck unseres erklärten Ziels, eine gerechtere, gesündere, grünere und stärker digitalisierte Gesellschaft zu schaffen. Wenngleich sich im vergangenen Jahr vieles geändert hat, wird dieses ehrgeizige Ziel auch im kommenden Jahr Triebfeder unseres Handelns bleiben.

Im vergangenen Jahr hat die Kommission damit begonnen, die Grundlagen für den notwendigen Systemwandel in Europa zu schaffen, und setzt diese Anstrengungen nun, da unsere Volkswirtschaften allesamt schwer von der globalen Gesundheitskrise getroffen sind, umso energischer fort. In den ersten 100 Tagen haben wir den europäischen Grünen Deal präsentiert, unsere Pläne für Europas digitale Dekade dargelegt, mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte unseren Fahrplan für ein starkes soziales Europa angenommen und unsere Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter vorgelegt. Darüber hinaus haben wir auch eine neue Industriestrategie, einen Plan zur besseren Unterstützung von Kleinunternehmen und Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts unterbreitet. Wir haben Vorschläge zur Modernisierung und Verbesserung des Beitrittsprozesses gemacht und so den historische Schritt ermöglicht, Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien aufzunehmen. Auch schicken wir uns an, eine neue Partnerschaft mit Afrika einzugehen.

Nach Ablauf der ersten 100 Tage haben wir inzwischen selbst für langjährige Prioritäten einen Neustart vorgeschlagen, nämlich insbesondere das neue Migrations- und Asylpaket und die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion. Wir haben Themen in Angriff genommen, die unsere Wertegemeinschaft als Ganzes betreffen, und hier insbesondere den allerersten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, der Aufschluss über die Lage in allen Mitgliedstaaten gibt. Und wir haben Maßnahmen in den unterschiedlichsten gesellschaftspolitischen Bereichen getroffen – von der Geschlechtergleichstellung über die Bekämpfung von Rassismus bis hin zu beruflichen Kompetenzen und den Belangen junger Menschen.

Aus sehr unterschiedlichen Gründen wird das Jahr 2020 aber auch ein Jahr sein, das wir am liebsten schnell vergessen möchten, das uns aber für immer in Erinnerung bleiben wird. Die globale Pandemie, die Europa und die Welt völlig unvorbereitet traf, und der dadurch bedingte Stillstand unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften wird für Millionen von Europäerinnen und Europäern, die Angehörige oder Freunde verloren haben, selbst krank geworden sind oder eine Zeit schwerer Existenznöte durchmachen, weit mehr als nur eine schmerzhafte Erinnerung sein. Keiner von uns wird die noch immer allgegenwärtige Fragilität und Unsicherheit wohl so bald vergessen können. Das Wiederaufflammen des Virus in Europa zeigt, dass wir ihm auch weiterhin vorsichtig und koordiniert begegnen müssen.

In Erinnerung bleiben wird dieses Jahr aber auch für die beispiellosen Krisenmaßnahmen, die Europa zum Schutz von Leben und Lebensgrundlagen getroffen hat. Europa hat gezeigt, dass es im Krisenfall zu raschem Handeln fähig ist, echte Solidarität zeigen kann, wenn dies nottut, und kollektiv Dinge verändern kann, wenn es nur will. Dies reicht von der Mobilisierung aller verfügbaren EU-Mittel und der Ausschöpfung der Flexibilität unserer Haushalts- und Beihilferegeln bis hin zur Bildung eines Vorrats an medizinischer Ausrüstung. Von der Rückholung von mehr als 600 000 gestrandeten EU-Bürgerinnen und -Bürgern bis zur Schaffung des Instruments SURE, das Menschen in Arbeit und Unternehmen im Markt hält. Die Kommission hat insgesamt über 800 außerplanmäßige Maßnahmen getroffen, die vom Grenzmanagement bis hin zur Unterstützung von Landwirten und Fischern reichen.

In Erinnerung bleiben wird dieses Jahr außerdem, weil es den Wandel stark beschleunigt hat und daher paradoxerweise auch mit großen Chancen verbunden ist. Klimawandel, digitale Technologien und veränderte geopolitische Verhältnisse haben sich schon vorher tiefgreifend auf unsere Gesellschaft ausgewirkt und unsere Agenda bestimmt. Nun hat es die Pandemie für Europa jedoch noch dringlicher werden lassen, beim ökologischen und digitalen Wandel eine Führungsrolle zu übernehmen und unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften widerstandsfähiger zu machen. So bietet sich die beispiellose Chance, neue Kraft für unsere Union zu schöpfen und die Unsicherheit der Krise hinter uns zu lassen.

Vor diesem Hintergrund wird sich die Kommission im kommenden Jahr vor allem auf Zweierlei konzentrieren. Erstens wird sie sich weiterhin nach Kräften darum bemühen, die Krise zu bewältigen, und die ersten Lehren daraus ziehen. Zu diesem Zweck wird sie insbesondere ihre Bemühungen im Hinblick darauf fortsetzen, einen sicheren und verfügbaren Impfstoff zu finden und zu finanzieren und dafür zu sorgen, dass dieser alle Menschen in Europa und weltweit erreicht.

Parallel dazu wird in diesem Arbeitsprogramm dargelegt, wie Europa die sich bietende Chance nutzen kann, um seine ehrgeizigen Ziele zu verwirklichen und sich an die Spitze des raschen Wandels zu setzen. Mit NextGenerationEU, dem von der Kommission zusammen mit einem überarbeiteten Vorschlag für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vorgelegten historischen Aufbauplan, verfügt Europa über ein einsatzfähiges Instrument, um diese Chance zu nutzen.

Mit dem Aufbauplan entscheidet sich Europa nicht nur dafür, die Schäden zu beheben, Erholung für das Heute zu erreichen und all diejenigen zu unterstützen, die am härtesten von der Krise getroffen wurden, sondern auch dafür, seine Versprechen einzulösen und die Grundlagen für eine bessere Lebensweise in der Welt von morgen zu schaffen. Der Schwerpunkt wird auf nachhaltigen Investitionen und Reformen liegen, wobei 37 % der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität für den grünen Wandel und mindestens 20 % für Investitionen im Bereich Digitales aufgewandt werden sollen. Wir werden den Mitgliedstaaten nach Kräften bei der Erstellung und Umsetzung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne helfen. Darüber hinaus wird die Kommission dafür sorgen, dass von den 750 Milliarden EUR, die im Rahmen von NextGenerationEU zur Verfügung stehen sollen, 30 % über grüne Anleihen aufgenommen werden. Und wir werden die gesetzgebenden Organe dabei unterstützen, eine zügige Einigung über das 1,8 Billionen-EUR-Gesamtpaket zu erreichen, damit dies so rasch wie möglich die gewünschte Wirkung entfalten kann. Auch wird die Kommission ehrgeizige Vorschläge zu neuen Einnahmequellen für den EU-Haushalt unterbreiten.

Die Investitionen, die unsere Visionen und Ambitionen Wirklichkeit werden lassen können, sind also möglich. Aus diesem Grund ist das Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 durch eine Verlagerung von strategischer Planung hin zu praktischer Umsetzung gekennzeichnet, denn die letztjährigen Planungen für die sechs übergreifenden Ziele werden nun konkret in Angriff genommen, wobei das Hauptaugenmerk auf neuen Legislativinitiativen und der Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften liegt. Diese Initiativen sind den Anhängen I und II zu entnehmen. 1 Darüber hinaus werden wir auch Initiativen durchführen, die ursprünglich für 2020 geplant waren, wegen der Pandemie aber verschoben werden mussten. 2

Richtschnur unseres Handelns nach innen wie außen ist und bleibt die Agenda 2030 mit den darin festgelegten Zielen für eine nachhaltige Entwicklung sowie das Pariser Übereinkommen.

Bei der Umsetzung dieses Arbeitsprogramms wird die Kommission sich auch nach Kräften darum bemühen, ihr Handeln nach außen zu erklären und den Standpunkten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund ist es nun wichtiger denn je, mit der Diskussion über die Konferenz zur Zukunft Europas zu beginnen. Die im Laufe des vergangenen Jahres angesprochenen Probleme – angefangen bei der Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Gesundheitsunion bis hin zu den bleibenden Veränderungen, die die Pandemie für unser Zusammenleben mit sich bringen könnte – lassen sich nur lösen, wenn alle zu Wort kommen und wir auf unseren gemeinsamen Erfahrungsschatz und unsere gemeinsame Expertise zurückgreifen.

Angesichts des geopolitischen Umfelds und des langfristigen und transformativen Charakters der geplanten Initiativen werden wir unsere Arbeit auch künftig auf strategische Vorausschau 3 stützen. Die erste strategische Vorschau hat gezeigt, wie wichtig Resilienz für die Erholung ist und dass wir unsere Politik auf Fakten stützen und zukunftsfest machen müssen. Dieser Ansatz kann uns auch dabei helfen, uns auf neue Herausforderungen und Chancen vorzubereiten, die es im kommenden Jahr unweigerlich geben wird, und die wir antizipieren und annehmen müssen.

2. Umsetzung der sechs übergreifenden Ziele

2.1 Der europäische Grüne Deal

Beim europäischen Grünen Deal wird die Kommission vor allem die einschlägigen Klima- und Energievorschriften überarbeiten und an das kürzlich vorgeschlagene Ziel anpassen, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. All dies soll im Rahmen eines Pakets unter dem Motto „Fit für das 55-%-Ziel“ erfolgen, das alle Bereiche abdeckt – von erneuerbaren Energieträgern über den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“, Gebäudesanierung sowie Flächennutzung, Energiebesteuerung, Lastenteilung und Emissionshandel bis hin zu einem breiten Spektrum anderer Rechtsvorschriften. In unseren Beziehungen zu externen Partnern werden Klima- und Energiediplomatie eine Priorität bleiben.

Wie von Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien angekündigt, wird die Kommission einen CO2-Ausgleichsmechanismus vorschlagen, der ausländische Hersteller und EU-Importeure zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen veranlassen und dabei für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen soll, die einen mit den Bestimmungen der WTO kompatiblen Handel gewährleisten.

Tiefe und Breite der im Rahmen des europäischen Grünen Deals geplanten Arbeiten spiegeln den systemumspannenden Charakter des ökologischen Wandels und seine Bedeutung als Wachstumsstrategie wider. Wir werden eine Reihe von Maßnahmen für einen intelligenten und nachhaltigen Verkehr einleiten, wozu unter anderem die Überarbeitung der Verordnung zum transeuropäischen Verkehrsnetz und der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme zählt. Wir werden den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft weiter umsetzen, uns dabei mit Ökodesign und nachhaltigen Produkten, d. h. insbesondere mit Geräten befassen, die auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sind, und u. a. die Sammlung, Wiederverwendung und Reparatur von Mobiltelefonen, Laptops und anderen Geräten verbessern. 

Denn beim europäischen Grünen Deal geht es um weit mehr als nur um die Verringerung von Emissionen. So werden wir auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ weiterverfolgen, um insbesondere den ökologischen Landbau zu stärken, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, unsere Meere und Küstenregionen zu schützen, für Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu sorgen und das Risiko zu mindern, dass mit Entwaldung in Verbindung stehende Produkte auf den EU-Markt gelangen. Darüber hinaus werden wir innovative Futtermittelzusatzstoffe auf den Markt bringen, um die Auswirkungen der Viehzucht auf die Umwelt zu verringern.



2.2 Ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist

Damit dies Europas digitale Dekade wird, werden wir einen Fahrplan mit klar definierten Zielen bis 2030 vorschlagen, der Bereiche wie Konnektivität, digitale Kompetenzen und digitale Dienste der öffentlichen Verwaltungen abdeckt. Die Grundsätze dabei werden klar sein: Recht auf Privatsphäre und Konnektivität, freie Meinungsäußerung und freier Datenfluss sowie Cybersicherheit.

In all diesen Bereichen werden wir Maßnahmen ergreifen, insbesondere in Form von Rechtsvorschriften zu Sicherheit, Haftung, Grundrechten und Datenaspekten im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und eines Datengesetzes, in dem angemessene Bedingungen für eine bessere Kontrolle sowie Bedingungen für den Datenaustausch für Bürger und Unternehmen festgelegt werden sollen.

Nach den gleichen Grundsätzen werden wir eine neue europäische digitale Identität vorschlagen, die die europaweite Erledigung von Aufgaben und Inanspruchnahme von Online-Diensten erleichtern und gewährleisten soll, dass die Menschen die Weitergabe und Nutzung ihrer Daten besser kontrollieren können und sich diesbezüglich keine Sorgen machen müssen.

Um auch in der digitalen Welt für Fairness zu sorgen, wird die EU weiterhin auf eine internationale Vereinbarung hinarbeiten, die ein faires Steuersystem und auf lange Sicht nachhaltige Einnahmen gewährleistet. Sollte keine derartige Vereinbarung erzielt werden, wird die Kommission in der ersten Jahreshälfte 2021 eine Digitalabgabe vorschlagen. Ebenfalls in der Absicht, faire Rahmenbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten, wird die Kommission einen Rechtsakt zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten vorschlagen.

Auch wird die Kommission ihre derzeitige Überarbeitung der Wettbewerbsvorschriften fortsetzen, damit diese den sich wandelnden Marktbedingungen, auch der immer schnelleren Digitalisierung der Wirtschaft, gerecht werden. Ferner werden wir unsere neue Industriestrategie für Europa aktualisieren, um den Folgen der COVID-19-Pandemie, der globalen Wettbewerbssituation und der Beschleunigung des doppelten ökologischen und digitalen Wandels Rechnung zu tragen.

Um menschenwürdige, transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, werden wir einen Legislativvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen, die Dienstleistungen über Plattformen erbringen, vorschlagen, der für faire Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Sozialschutz sorgen soll.

2.3 Eine Wirtschaft, deren Rechnung für die Menschen aufgeht

Da sich die Pandemie und die zu ihrer Eindämmung getroffenen Maßnahmen in die Länge ziehen, gilt es sicherzustellen, dass sich die Gesundheits- und Wirtschaftskrise nicht zu einer sozialen Krise ausweitet. Dies wird unser Handeln im kommenden Jahr bestimmen. Die vollständige Umsetzung und Inanspruchnahme des Programms SURE wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei helfen, ihr Einkommen zu behalten, und dafür sorgen, dass Unternehmen Mitarbeiter weiterbeschäftigen können. Diese Maßnahmen werden wir in den kommenden Jahren einer eingehenden Bewertung unterziehen.

Die europäische Säule sozialer Rechte wird der Kompass für die Erholung Europas und unser bestes Mittel sein, um zu gewährleisten, dass dabei niemand zurückgelassen wird. Wir werden einen ehrgeizigen Aktionsplan vorlegen, um die Säule vollständig umzusetzen. Der Aktionsplan wird das zentrale Instrument sein, mit dem diese Kommission mittel- und langfristig zu gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Erholung und Resilienz beiträgt und dabei gleichzeitig das Ziel verfolgt, beim digitalen und ökologischen Wandel für größere soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Mit der gleichen Zielsetzung wird die von Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien angekündigte neue europäische Kindergarantie darauf abzielen, Kinderarmut zu verringern und Ungleichheiten abzubauen und zu diesem Zweck sicherstellen, dass alle Kinder Zugang zu Basisdiensten erhalten, wie Gesundheitsdiensten und Bildung. Gestützt auf Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie wird die Kommission vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitswelt einen neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorschlagen. Wir werden ferner einen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft vorschlagen, der soziale Investitionen fördern und Akteure der Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen dabei unterstützen soll, den Start zu wagen, zu expandieren, innovativ zu sein und Arbeitsplätze zu schaffen.

Unsere Volkswirtschaften brauchen weiterhin die Hilfe der Politik. Wir müssen einen sinnvollen Mittelweg finden zwischen finanzieller Unterstützung einerseits und langfristiger Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen andererseits. Da sich das Virus inzwischen wieder stärker verbreitet und strengere Maßnahmen zu seiner Eindämmung getroffen werden, sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin Haushaltsspielräume vernünftig nutzen, um die Wirtschaft zu stützen. Der Welthandel und seine integrierten Wertschöpfungsketten werden auch künftig ein wichtiger Wachstumsmotor und zentrale Triebkraft einer wirklich weltweiten Erholung sein. Die Handelspolitik der EU wird derzeit einer Überprüfung unterzogen, und in diesem Zusammenhang werden wir ein neues Instrument beschließen, um Drittländer von Zwangsmaßnahmen abzuhalten bzw. gegen solche Maßnahmen vorzugehen.

Längerfristig gibt es keinen besseren Weg zu Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit als die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die auch die internationale Rolle des Euro stärken wird. Wir müssen Fortschritte bei der Kapitalmarktunion und der Bankenunion machen. In diesem Rahmen werden wir die Vorschriften für den Umgang mit EU-Bankenausfällen überarbeiten, Maßnahmen zur Ankurbelung grenzübergreifender Investments in der EU treffen und den Kampf gegen die Geldwäsche intensivieren.

Im Rahmen des Systemwandels in Europa muss auch unser Wirtschafts- und Finanzsystem eine zentrale Triebkraft des ökologischen und des digitalen Wandels sein. Um ein auf lange Sicht nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten der Unternehmen zu fördern, werden wir einen Legislativvorschlag zum Thema nachhaltige Corporate Governance vorlegen. Auch werden wir das nachhaltige Finanzwesen weiter voranbringen und zu diesem Zweck insbesondere einen EU-Standard für grüne Anleihen vorschlagen.

Um unsere ambitionierten Ziele erreichen und die erforderlichen Investitionen und Reformen angehen zu können, müssen wir Wirksamkeit, Effizienz und Kapazität der öffentlichen Verwaltungen und ihrer Dienstleistungen in der Europäischen Union steigern und bewerten.

2.4 Ein stärkeres Europa in der Welt

Die Kommission hat bei ihrem Amtsantritt das Mandat erhalten, für ein stärkeres Europa in der Welt zu sorgen. Unsere geopolitische Kommission ist bestrebt, die strategischen Interessen und Ziele der EU im Ausland voranzubringen und in einer zunehmend polarisierten Welt eine regel- und wertebasierte internationale Ordnung zu verteidigen. Wir werden unsere globale Rolle als Verfechter von Verantwortungsbewusstsein, Stabilität, Zusammenarbeit und Solidarität stärken, indem wir all unsere Instrumente einsetzen, um die ständig zunehmenden globalen Herausforderungen, Krisen und Konflikte zu meistern.

Während des kommenden Jahres wird die Kommission sicherstellen, dass Europa in dieser fragilen Welt seine entscheidend wichtige Rolle spielt – sei es an der Spitze der weltweiten Krisenreaktion zur Beschaffung eines sicheren Impfstoffes für alle oder bei der Stärkung des regelbasierten globalen Multilateralismus und bilateraler, regionaler sowie globaler Partnerschaften. Auch weiterhin werden wir unserer östlichen und südlichen Nachbarschaft, dem westlichen Balkan und Afrika hohe Priorität einräumen. 

Unsere neuen Finanzierungsinstrumente für auswärtige Maßnahmen werden dazu beitragen, die strategischen Prioritäten der Union außenpolitisch umzusetzen.

Die Europäische Union wird stets an ihrem Glauben an die Stärke und den Wert von Multilateralismus und Zusammenarbeit im Rahmen globaler Institutionen festhalten. Wir werden eine Gemeinsame Mitteilung über die Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus vorlegen. Weltgesundheitsorganisation und Welthandelsorganisation müssen reformiert werden, um sie an neue Rahmenbedingungen anzupassen, und wir sollten dabei eine führende Rolle übernehmen.

In Zusammenarbeit mit unseren Partnern werden wir eine erneuerte Partnerschaft mit unserer südlichen Nachbarschaft vorschlagen und eine Mitteilung über die Arktis vorlegen, um die Politik der EU für eine Region, die Klimawandel und Umweltbelastungen in besonderem Maße ausgesetzt ist, zu aktualisieren und dabei deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Sicherheit Rechnung zu tragen.

Wir werden einen neuen strategischen Ansatz bei der Unterstützung der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten vorstellen, damit in von Konflikten betroffenen Ländern und Regionen dauerhaft Stabilität und Frieden einkehren können.

Darüber hinaus werden wir eine Mitteilung über die humanitäre Hilfe der EU vorlegen, in der es vor allem um neue Wege der Zusammenarbeit mit unseren Partnern und anderen Gebern sowie den Einsatz digitaler Instrumente und innovativer Ansätze für die Finanzierung und konkrete Bereitstellung von humanitärer Hilfe geht, aber auch um die eigene Krisenreaktionsfähigkeit der Kommission und die Möglichkeiten zur stärkeren Verknüpfung von humanitären, entwicklungspolitischen und friedensstiftenden Maßnahmen.

Durch Überarbeitung der Richtlinie über den konsularischen Schutz werden wir dafür sorgen, dass die Unionsbürgerinnen und -bürger ihr Recht auf konsularischen Schutz leichter in Anspruch nehmen können, und die Solidarität unter EU-Mitgliedstaaten verstärken, um Unionsbürgerinnen und -bürger vor allem in Krisensituationen im Ausland besser zu schützen. Auf diese Weise wollen wir die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten fördern und die unterstützende Rolle der EU stärken, die über ein einzigartiges Delegationsnetz verfügt, das optimal genutzt werden sollte.

2.5 Fördern, was Europa ausmacht

Die derzeitige Gesundheitskrise hat gezeigt, dass bei der Krisenvorsorge und im Umgang mit grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren Verbesserungsbedarf besteht. Zwar muss der Schwerpunkt weiterhin auf der Eindämmung des Virus und der Folgen der Pandemie in Europa liegen, doch werden wir auch erste Lehren aus der Krise ziehen können. Es ist an der Zeit, eine stärkere europäische Gesundheitsunion zu schaffen.

Wir werden vorschlagen, den EU-Rahmen für die Erkennung und die Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu stärken und den bereits bestehenden Agenturen mehr Gewicht zu geben. In einem zweiten Schritt werden wir die Einrichtung einer Agentur für fortgeschrittene biomedizinische Forschung und Entwicklung vorschlagen. Eine neue Arzneimittelstrategie wird sich mit der Sicherheit der europäischen Lieferkette befassen und gewährleisten, dass den Bürgerinnen und Bürgern sichere, erschwingliche und hochwertige Arzneimittel zur Verfügung stehen. Außerdem wird bis Ende kommenden Jahres der europäische Raum für Gesundheitsdaten eingerichtet, um durch Datennutzung die Gesundheitsversorgung, die Forschung und die Gesundheitspolitik zum Wohle der Patienten zu verbessern.

Wir werden auch in anderen Bereichen Lehren aus unseren Erfahrungen ziehen, so insbesondere in Bezug auf den Schengen-Raum und den Schutz der Freizügigkeit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. Wir werden mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf der Grundlage einer neuen Strategie für die Zukunft des Schengen-Besitzstandes und strengerer Schengen-Vorschriften einen funktionierenden Schengen-Raum zu wahren bzw. Verbesserungen herbeizuführen, und wir werden weiter auf die Vollendung des Schengen-Raums hinarbeiten.

Auch die Arbeit am neuen Migrations- und Asylpaket wird weitergehen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur legalen Migration vorschlagen, darunter ein „Talent- und Kompetenzpaket“ einschließlich der Überprüfung der Richtlinie über langfristig Aufenthaltsberechtigte und der Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Aufenthaltserlaubnis, und Optionen darlegen, um einen EU-Talentpool zu entwickeln. Weitere Elemente des neuen Migrations- und Asylpakets sind ein EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten und eine Strategie für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung.

Wir werden die Sicherheitsunion weiter stärken, insbesondere durch Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Abwehr hybrider Bedrohungen, durch einen neuen Ansatz im Bereich Terrorismusbekämpfung und Radikalisierung sowie durch bessere Aufdeckung, Entfernung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet.

Angesichts zunehmender antisemitischer Gewalt und Hasskriminalität wird die Kommission zur Ergänzung und Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus vorstellen.

Um die wirtschaftliche Erholung, den ökologischen und den digitalen Wandel zu ermöglichen, werden die Europäerinnen und Europäer auch neue Kompetenzen erwerben müssen. Daher werden wir im Rahmen der umfassenderen Bemühungen, eine Kultur des lebenslangen Lernens zu etablieren und den Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern, eine Initiative zu individuellen Lernkonten vorschlagen, um die Menschen dabei zu unterstützen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und ihre berufliche Laufbahn zu gestalten, und einen europäischen Ansatz für Micro-Credentials darlegen, um die personalisierten Lernmöglichkeiten für alle Menschen auszuweiten.

2.6 Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

Die Kommission wird weiter an einer Union der Gleichheit arbeiten und das Engagement Europas für den Schutz der Werte der EU, für Inklusion und Gleichheit in allen Bereichen fortführen, unabhängig davon, ob es um Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung geht.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission eine EU-Strategie zugunsten der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorstellen, um die vollständige Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. In einer EU-Strategie für Kinderrechte wird es darum gehen, Kinder und junge Menschen auf die Teilhabe am demokratischen Leben in der EU vorzubereiten, gefährdete Kinder und die Rechte der Kinder im Internet besser zu schützen, eine kinderfreundliche Justiz zu fördern und Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Die Kommission strebt weiterhin den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul an, wird zwischenzeitlich jedoch einen neuen Vorschlag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorlegen. Sie wird außerdem vorschlagen, die Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um alle Formen von Hasskriminalität und Hassrede zu erweitern.

Der vor der Annahme stehende Aktionsplan für Demokratie in Europa ist ein nächster Schritt, um unsere Demokratien widerstandsfähiger zu machen, der Gefahr der Einflussnahme von außen auf Europawahlen sowie der Gefahr der Desinformation zu begegnen und freie und unabhängige Medien zu unterstützen. Im kommenden Jahr werden wir klarere Vorschriften über die Finanzierung der europäischen politischen Parteien vorschlagen und Maßnahmen ergreifen, um mehr Transparenz bei bezahlter politischer Werbung zu gewährleisten, das aktive und passive Wahlrecht mobiler Europäer zu verbessern und Journalisten und die Zivilgesellschaft vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu schützen.

Wir werden auch die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit voranbringen und zu diesem Zweck die digitale Technik in vollem Umfang nutzen. 

Ferner wird die Kommission nach Wegen suchen, wie die Kohäsionspolitik dazu beitragen kann, der Erholung Europas und dem doppeltem Wandel Schwung zu verleihen, die zunehmenden regionalen Disparitäten sowohl vor als auch nach COVID-19 anzugehen und aufkommende soziale und wirtschaftliche Probleme zu bewältigen. Um unser Wissen zu mehren und dadurch unsere politischen Maßnahmen zu verbessern, werden wir eine Bewertung der Lage in unseren Regionen vorlegen. Ferner werden wir eine langfristige Vision für den ländlichen Raum entwickeln, um Maßnahmen vorzuschlagen, durch die das Potenzial dieser Gebiete bestmöglich genutzt wird. Bessere Rechtsetzung, Politikgestaltung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts

Bei ihrem Amtsantritt hat die Kommission faktengestützte politische Maßnahmen zugesagt, die einfacher zu befolgen sind und möglichst keinen unnötigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Menschen verursachen. Dies ist umso dringlicher, als Europa nach dem COVID-19-Ausbruch weiter mit Krisenbewältigung beschäftigt ist und dabei vor allem die Erholung Europas im Blick hat.

In Kürze soll eine Mitteilung über bessere Rechtsetzung veröffentlicht werden, in der es hauptsächlich um den Abbau von Verwaltungsaufwand insbesondere durch das Konzept „One in, one out“ geht: Wird eine neue administrative Anforderung eingeführt, müssen die Menschen und Unternehmen auf EU-Ebene im Gegenzug jedes Mal von einer entsprechenden Anforderung im selben Politikbereich befreit werden. Ab nächstem Jahr wird die als „Fit-for-Future-Plattform“ bezeichnete hochrangige Expertengruppe die Kommission dabei unterstützen, Möglichkeiten zur Vereinfachung und zum Abbau von Verwaltungsanforderungen zu ermitteln.

Zudem hat die Krise erneut die Notwendigkeit fundierter, faktengestützter Entscheidungen und der Einhaltung der Grundsätze einer besseren Rechtsetzung verdeutlicht. Folgenabschätzungen, bei denen die Ansichten aller Betroffenen berücksichtigt werden, sind notwendiger denn je. Die Kommission wird Konsultationen effizienter und besser zugänglich machen, damit Interessenträger sich leichter beteiligen können, und auf Forderungen nach gestrafften Konsultationen eingehen.

Die Kommission wird sich auch verstärkt um die wirksame Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts bemühen, insbesondere mit Blick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, den Schutz wichtiger Lieferketten (über die Geschäfte mit Lebensmitteln und Gesundheitsdienste mit medizinischer Ausstattung versorgt werden), den Schutz der Bürgerrechte und die Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, neue und bestehende EU-Vorschriften rasch und korrekt umzusetzen, und gemeinsam mit ihnen auf dieses Ziel hinarbeiten. Gleichzeitig wird sie nicht zögern, EU-Recht bei Bedarf über Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen.

4. Schlussfolgerung

Die Menschen in Europa haben im zurückliegenden Jahr Opfer gebracht, um einander zu schützen. Nun gilt es, auch die dabei gemeinsam erzielten Fortschritte zu schützen. Das bedeutet, wachsam zu bleiben und uns darauf zu konzentrieren, dass wir die Krise bewältigen können – gemeinsam und durch eine langfristige Lösung, an der wir arbeiten müssen.

Wenn Europa die Krise dann aber überstanden hat, muss alles bereit sein, damit wir manches in Zukunft besser machen und in einer gesünderen, gerechteren und wohlhabenderen Gesellschaft leben können. Das bedeutet, dass wir widerstandsfähiger werden, aber auch mit mehr Nachdruck an der Agenda des Wandels arbeiten müssen, für den die amtierende Kommission gewählt worden ist und auf den sie sich seit ihrem Amtsantritt konzentriert.

Darin besteht der doppelt Zweck dieses Kommissionsarbeitsprogramms und aller darin genannten Initiativen. Auch wenn jede Initiative einen anderen Schwerpunkt hat, müssen doch alle in die gleiche Richtung führen. Letztlich geht es darum, das Leben leichter, unsere Umwelt gesünder und die Gesellschaft gerechter zu machen, Chancen vielfältiger und konkreter zu gestalten und die Volkswirtschaften zu modernisieren und auf breiter angelegte Ziele auszurichten.

Damit die Initiativen die gewünschte Wirkung haben, wird die Kommission sowohl mit dem Europäischen Parlament als auch mit dem Rat als Partnern eng zusammenarbeiten. Durch diesen kollektiven Geist ist es Europa gelungen, sich auf NextGenerationEU zu einigen. In diesem Geist werden wir auch die Pandemie überwinden und den Systemwandel, den Europa braucht, herbeiführen können. Denn wir haben, was wir brauchen: eine Vision, einen Plan und Investitionen. Leiten wir nun die Erholung ein, indem wir eine bessere Welt für morgen schaffen.

(1) An welcher Stelle eine Initiative in den Anhängen genannt wird, hat keinen Einfluss auf die in den Mandatsschreiben von Präsidentin von der Leyen an die Kollegiumsmitglieder festgelegten Verantwortlichkeiten.
(2)

Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission (COM(2020) 440 final).

(3) Strategische Vorausschau 2020 (COM(2020) 493 final).

Brüssel, den 19.10.2020

COM(2020) 690 final

ANHÄNGE

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission für 2021














































Eine vitale Union in einer fragilen Welt
































Anhang I: Neue Initiativen 1

Nr.

Politisches Ziel

Initiativen

Ein europäischer Grüner Deal

1.

„Fit für 55”-Paket

a)Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU zum Einschluss von Luft- und Seeverkehr und Vorlage eines Vorschlags zu EHS-Eigenmitteln (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 2021 Absatz 1 AEUV

b)CO2-Grenzausgleichssystem und Vorlage eines Vorschlags zu zugehörigen Eigenmitteln (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2021)

c)Lastenteilungsverordnung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 2. Quartal 2021)

d)Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Anpassung an das ehrgeizige neue Klimaziel für 2030 (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 194 AEUV, 2. Quartal 2021)

e)Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie zur Anpassung an das ehrgeizige neue Klimaziel für 2030 (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 194 AEUV, 2. Quartal 2021)

f)Überarbeitung der Verordnung über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 2. Quartal 2021)

g)Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 und 194 AEUV, 2. Quartal 2021)

h)Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2021)

i)Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (legislativ, Artikel 91 AEUV, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2021)

j)Überarbeitung der Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 2. Quartal 2021)

k)Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 194 AEUV, 4. Quartal 2021)

l)Überarbeitung des Dritten Energiepakets für Gas (Richtlinie 2009/73/EU und Verordnung 715/2009/EU) zur Regulierung der Wettbewerbsmärkte für entkarbonisiertes Gas (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 194 AEUV, 4. Quartal 2021)

2.

Paket zur Kreislaufwirtschaft

a)Initiative für nachhaltige Produktpolitik, einschließlich einer Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2021)

b)Elektronik-Kreislaufwirtschaft (nicht legislativ, 4. Quartal 2021)

3.

Paket zu Biodiversität und schadstofffreier Umwelt

a)Aktionsplan für die Entwicklung einer ökologisch-biologischen Produktion: auf dem Weg ins Jahr 2030 (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

b)Minimierung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf dem Markt in der EU in Verkehr gebracht werden (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2021)

c)Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

d)Neuer Rechtsrahmen für die Wiederherstellung gesunder Ökosysteme (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 192 AEUV, 4. Quartal 2021)

4.

Nachhaltige und intelligente Mobilität

a)Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme, einschließlich einer Initiative zu einem multimodalen Fahrscheinsystem (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 3. Quartal 2021)

b)Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 172 AEUV, 3. Quartal 2021)

c)Initiative EU 2021 für Korridore im Schienenverkehr, einschließlich der Überarbeitung der Verordnung über Güterverkehrskorridore und Maßnahmen zur Förderung des Personenverkehrs auf der Schiene (nicht legislativ und legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 3. Quartal 2021)

d)Ausarbeitung von Post-Euro-6/VI-Emissionsstandards für Pkw, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Busse (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2021)

Ein Europa für das digitale Zeitalter

5..

Europas Digitale Dekade

Europas Digitale Dekade: digitale Ziele bis 2030 (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

6.

Paket zum Thema Daten

a)Datengesetz (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2021)

b)Überprüfung der Datenbankrichtlinie (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2021)

7.

Digitalabgabe

Digitalabgabe und Vorlage eines Vorschlags zu zugehörigen Eigenmitteln (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 2. Quartal 2021)

8.

Eine vertrauenswürdige und sichere europäische eID

Eine vertrauenswürdige und sichere europäische eID (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 1. Quartal 2021)

9.

Plattformbeschäftigte

Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 153 AEUV, 1./4. Quartal 2021)

10..

Industriestrategie für Europa

Aktualisierung der neuen Industriestrategie für Europa (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

11.

Ausländische Subventionen

Folgemaßnahmen zum Weißbuch über ausländische Subventionen:

a)Herbeiführung gleicher Wettbewerbsbedingungen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 207 AEUV, 2. Quartal 2021)

b)Öffentliches Auftragswesen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 207 AEUV, 2. Quartal 2021)

12.

Zivile, Verteidigungs- und Weltraumindustrie

Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

13.

Anforderungen an die technische Ausführung und Verbraucherrechte im Bereich der Elektronik

Neue Anforderungen an die technische Ausführung und Verbraucherrechte im Bereich der Elektronik (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2021)

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

14.

Vertiefung der Kapitalmarktunion

a)Rahmen zur Erleichterung und zum Schutz von Investitionen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2021)

b)Überarbeitung der für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen geltenden Aufsichtsregeln (Solvabilität II) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 53 Absatz 1, 62 und 114 AEUV, 3. Quartal 2021)

c)Überarbeitung der Richtlinie und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2021)

15.

Nachhaltige Unternehmensführung

Nachhaltige Unternehmensführung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 50 und eventuell 114 AEUV, 2. Quartal 2021)

16.

EU-Norm für grüne Anleihen

Schaffung einer EU-Norm für grüne Anleihen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2021)

17.

Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche

Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 1. Quartal 2021)

18.

Paket zur gerechten Wirtschaft

a)Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

b)Empfehlung für eine Europäische Kindergarantie (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

c)Mitteilung über eine neue Rahmenstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

d)Aktionsplan für die Sozialwirtschaft (nicht legislativ, 4. Quartal 2021)

19.

Allgemeines Präferenzsystem

Weg zum zukünftigen Rechtsrahmen für das allgemeine Präferenzsystem, das den Entwicklungsländern Handelsvorteile gewährt (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 207 AEUV, 2. Quartal 2021)

20.

Zwangsmaßnahmen durch Drittländer abwenden und entgegenwirken

Instrument, um Zwangsmaßnahmen durch Drittländer abzuwenden und diesen entgegenzuwirken (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 207 AEUV, 4. Quartal 2021)

21.

Leistungsrahmen 2021-2027

Mitteilung über den Leistungsrahmen 2021-2027 (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

22.

Vollendung der Bankenunion

Überarbeitung des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2021)

23.

Verbrauchssteuernpaket

a)Überarbeitung der Richtlinie über die Besteuerung von Tabakwaren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 113 AEUV, 3. Quartal 2021)

b)Änderung der Richtlinie über das allgemeine Verbrauchssteuersystem (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 113 AEUV, 4. Quartal 2021)

Ein stärkeres Europa in der Welt

24.

Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus

Gemeinsame Mitteilung über die Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

25.

Arktische Dimension

Gemeinsame Mitteilung über die arktische Dimension (nicht legislativ, 4. Quartal 2021)

26.

Südliche Nachbarschaft

Gemeinsame Mitteilung über eine erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

27.

Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten

Gemeinsame Mitteilung über einen strategischen Ansatz zur Förderung der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten (nicht legislativ, 3. Quartal 2021)

28.

Forschung, Innovation, Bildung und Jugend

Mitteilung über den globalen Ansatz für Forschung, Innovation, Bildung und Jugend (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

29.

Humanitäre Hilfe der EU

Mitteilung über die humanitäre Hilfe der EU im Kontext der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

30.

Konsularischer Schutz

Konsularischer Schutz – Überprüfung der EU-Regeln (legislativ, Artikel 23 AEUV, 4. Quartal 2021)

Förderung unserer europäischen Lebensweise

31.

Biomedizinische Forschung und Entwicklung in Europa

Vorschlag zur Einrichtung einer neuen Europäischen Agentur für biomedizinische Forschung und Entwicklung (legislativ, einschließlich der Folgenabschätzung, 4. Quartal 2021)

32.

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 und 168 AEUV, 4. Quartal 2021)

33.

Folgeinitiativen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets

a)Neuer Aktionsplan der EU gegen Schleuserkriminalität (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

b)Neue Strategie für die freiwillige Rückkehr und Reintegration (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

34.

Schengen-Paket

a)Strategie zur Zukunft von Schengen (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

b)Änderung der Verordnung zur Festlegung des Schengen-Evaluierungsmechanismus (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 70 AEUV, 2. Quartal 2021)

c)Überarbeitung des Schengener Grenzkodex (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 77 AEUV, 2. Quartal 2021)

d)Digitalisierung der Visaverfahren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 77 AEUV, 4. Quartal 2021)

35.

Folgemaßnahmen zur EU-Sicherheitsstrategie

a)Mitteilung über eine EU-Agenda zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (2021-2025) (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

b)Gesetzgebungsvorschlag zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2021)

c)Eine EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung: verhindern, schützen, reagieren, vorsorglich handeln (nicht legislativ, 3. Quartal 2021)

d)Überarbeitung der Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 82 und 83 AEUV, 4. Quartal 2021)

e)Vorschlag zur Modernisierung der bestehenden innereuropäischen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung durch Abfassung eines Kodexes für die polizeiliche Zusammenarbeit in der EU (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2021)

f)Vorschlag für eine Richtlinie über Vermögensabschöpfungsstellen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 87 AEUV, 4. Quartal 2021)

36.

Folgemaßnahmen zum europäischen Bildungsraum und zur aktualisierten Agenda für Kompetenzen

a)Ein europaweiter Ansatz für Microcredentials (nicht legislativ, 4. Quartal 2021)

b)Individuelle Lernkonten (legislativ und nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2021)

37.

EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus

Mitteilung über die EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus (nicht legislativ, 4. Quartal 2021)

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

38.

Rechte der Kinder

EU-Strategie für die Rechte des Kindes (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)

39.

Verhinderung und Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt

Vorschlag für die Verhinderung und Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 82 Absatz 2, 83 und 84 AEUV, 4. Quartal 2021)

40.

Bekämpfung von durch Hass motivierte Straftaten und von Hetze

Initiative zur Erweiterung der Verbrechensliste der EU um alle Formen von durch Hass motivierte Straftaten und Hetze (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 83 AEUV, 4. Quartal 2021)

41.

Paket zur digitalen justiziellen Zusammenarbeit

a)Digitaler Informationsaustausch über Fälle von grenzüberschreitendem Terrorismus (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 85 und 88 AEUV, 4. Quartal 2021)

b)Plattform für die Zusammenarbeit von gemeinsamen Ermittlungsgruppen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d AEUV, 4. Quartal 2021)

c)Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 81 und 82 AEUV, 4. Quartal 2021)

42.

Paket zu Transparenz und Demokratie

a)Überarbeitung des Statuts und der Regeln zur Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 224 AEUV, 3. Quartal 2021)

b)Mehr Transparenz in der bezahlten politischen Werbung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 und 224 AEUV, 3. Quartal 2021)

c)Überarbeitung der Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 22 AEUV, 4. Quartal 2021)

d)Überarbeitung der Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 22 AEUV, 4. Quartal 2021)

e)Initiative gegen Klagemissbrauch, der sich gegen Journalisten und Rechteverteidiger richtet (legislativ oder nicht legislativ, 4. Quartal 2021)

43.

Eine langfristige Vision für ländliche Gebiete

Mitteilung über die langfristige Vision für ländliche Gebiete (nicht legislativ, 2. Quartal 2021)

44.

EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (nicht legislativ, 1. Quartal 2021)



Anhang II: REFIT-Initiativen 2

Nr.

Titel

Vereinfachung – Ziele und Potenziale (kurze Beschreibung der REFIT-Ziele der Überarbeitungen und des Vereinfachungspotenzials im Hinblick auf Evaluierungen und Eignungsprüfungen)

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Überarbeitung der geografischen Angaben

Im Zuge dieser Überarbeitung werden die geografischen Angaben (g. A.) für alle landwirtschaftlichen Sektoren konsolidiert, wobei die Besonderheiten der g. A. im Wein- und Spirituosensektor gewahrt werden. Die grundlegende Struktur des Systems der g. A. auf EU-Ebene ist solide. Im Zuge dieses Vorschlags werden: die Nutzungsmöglichkeiten von g. A. durch Landwirte und Erzeuger nachhaltiger Produkte ausgeweitet; die Attraktivität von g. A., insbesondere für Erzeuger in den Mitgliedstaaten, in denen g. A. in geringem Umfang genutzt werden, erhöht, Lücken in der Gesetzgebung, unter anderem in Bezug auf den Anwendungsbereich, geschlossen, der Schutz und die Durchsetzung, insbesondere im Internet, verbessert, Erzeugergruppen, die g. A. verwenden, gestärkt, das System der g. A., insbesondere durch die Nutzung von Logos für g. A., aufgewertet, die Verwaltung des Registers für g. A. modernisiert. Die Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.), die nach 28 Jahren nicht zu den erwarteten Vorteilen für Erzeuger und Verbraucher geführt hat, wird durch einen wirksameren und flexibleren Kennzeichnungsmechanismus ersetzt, der im Wesentlichen von den Mitgliedstaaten verwaltet wird und durch geeignete Instrumente erforderlichenfalls Schutz auf EU-Ebene bietet.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Initiative werden die technischen und verfahrensbezogenen Vorschriften für geografische Angaben so weit wie möglich zusammengeführt, ein einheitliches Verfahren für die Eintragung von g. A. geschaffen und die digitale Einreichung von Anträgen durch Antragsteller aus der EU und Drittstaaten ermöglicht, um die Eintragung zu beschleunigen. Ein vereinfachtes System wäre für die Erzeuger attraktiver und für die Verbraucher besser verständlich. Zudem wäre es leichter zu bewerben und würde zu höheren Verkaufszahlen führen, wenn das Konzept der g. A. an Bekanntheit gewinnt. Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.

Geplante Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 43 und 118 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

2.

Schutz der Ozonschicht – Überarbeitung der EU-Vorschriften

Die Evaluierung der Ozonverordnung ergab, dass Spielraum für eine Vereinfachung, mehr Klarheit und bessere Kohärenz besteht. Darüber hinaus könnte die Verordnung an die neuesten technologischen Entwicklungen angepasst werden.

Geplante Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 192 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

3.

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

Diese Initiative wird auf der Grundlage der im europäischen Grünen Deal und im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigten Prioritäten ergriffen. Die Kommission wird basierend auf ihrer Evaluierung eine Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung vorschlagen, um die Verbringung problematischer Abfälle in Länder außerhalb der EU zu reduzieren, die Verbringungsverfahren vor dem Hintergrund der Ziele der Kreislaufwirtschaft zu aktualisieren und die Durchsetzung zu verbessern.

Voraussichtliche Annahme: 2. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 192 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

4.

Überarbeitung – Aktualisierung der Konzentrationsgrenzwerte für persistente organische Schadstoffe in Abfällen – Änderungen der Anhänge IV und V über Abfälle der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Abfällen

Diese Initiative wird auf der Grundlage der im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigten Prioritäten ergriffen. Die Kommission wird eine Überarbeitung der Anhänge IV und V über Abfälle der Verordnung über persistente organische Schadstoffe vorschlagen, um sicherzustellen, dass solche Abfälle auf umweltverträgliche Weise bewirtschaftet werden, und um ein sichereres Recycling zu ermöglichen.

Voraussichtliche Annahme: 2. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 192 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

5.

Überarbeitung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, um die grundlegenden Anforderungen an Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen, zu verschärfen

Diese Initiative wird auf der Grundlage der im europäischen Grünen Deal und im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigten Prioritäten sowie eines in der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgesehenen spezifischen rechtlichen Mandats ergriffen. Die Kommission wird eine Überarbeitung der grundlegenden Anforderungen an Verpackungen vorschlagen, um ihre Wiederverwendung und stoffliche Verwertung sowie die Nutzung von Recyclinganteilen sicherzustellen und um die Durchsetzbarkeit dieser Anforderungen zu verbessern. Darüber hinaus sieht die Initiative Maßnahmen gegen übermäßig aufwendige Verpackungen und zur Verringerung von Verpackungsabfällen vor.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 114 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

6.

Überarbeitung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen ist Teil der im europäischen Grünen Deal angekündigten Überarbeitung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch große Industrieanlagen. Durch die Überarbeitung soll der Beitrag der Richtlinie zum Null-Schadstoff-Ziel erhöht und für eine bessere Übereinstimmung mit den politischen Maßnahmen in den Bereichen Klima, Energie und Kreislaufwirtschaft gesorgt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Richtlinie geeignet ist, den bevorstehenden industriellen Wandel zu begleiten.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 192 AEUV; Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

7.

Überarbeitung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (Statistics on Agricultural Input and Output – SAIO)

Mit SAIO sollen die Anforderungen erfüllt werden, die sich aus der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2020 und dem europäischen Grünen Deal, insbesondere der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, ergeben. Ziel ist es, die Rechtsvorschriften über landwirtschaftliche Statistiken zu aktualisieren, den Aufwand für die Bereitstellung von Daten zu verringern, neuen Datenanforderungen gerecht zu werden und eine bessere Vergleichbarkeit der erfassten Daten zu gewährleisten. In der Verordnung werden folgende Statistiken in einem gemeinsamen integrierten Rechtsrahmen zusammengeführt:

o    Statistiken der landwirtschaftlichen Erzeugung einschließlich des ökologischen Landbaus

o    Agrarpreisstatistiken und

o    Statistiken über Pflanzenschutzmittel und über Nährstoffe.

Voraussichtliche Annahme: 1. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 338 Absatz 1 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist nicht vorgesehen.

8.

Überarbeitung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Fischereistatistik sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006, der Verordnung (EG) Nr. 762/2008, der Verordnung (EG) Nr. 216/2009, der Verordnung (EG) Nr. 217/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 218/2009

Ziel der Überarbeitung ist es, die für die Erstellung der europäischen Fischereistatistik erforderlichen Datensammlungen zu straffen und zu vereinfachen. Darüber hinaus wird die europäische Fischereistatistik an den Daten- und Informationsbedarf im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik angepasst. Sie umfasst Statistiken über Fänge, Anlandungen von Fischereierzeugnissen und Aquakultur. Die wesentlichen Ziele sind eine möglichst umfangreiche Nutzung der für die Gemeinsame Fischereipolitik gesammelten Verwaltungsdaten und die Verringerung des Aufwands für die Mitgliedstaaten.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 338 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

9.

Überarbeitung der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011

Der Bausektor ist eines der 14 zentralen industriellen Ökosysteme, die im Mittelpunkt des Aufbauplans stehen. Durch die im europäischen Grünen Deal und im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgesehene Überarbeitung wird ein Rahmen für Anforderungen an Bauprodukte in Bezug auf die Umwelt und die Kreislaufwirtschaft geschaffen und somit ein Beitrag zu einer höheren Energie- und Materialeffizienz in Gebäuden geleistet.

Im Rahmen der Initiative werden die wesentlichen in der Evaluierung ermittelten Probleme in Angriff genommen, insbesondere die Probleme im Zusammenhang mit der Entwicklung harmonisierter technischer Spezifikationen und vor allem mit der Blockade einer Normung. Ziel ist es, die Marktüberwachung zu verbessern und die noch immer bestehenden Probleme bezüglich nationaler Kennzeichnungen oder zusätzlicher nationaler Anforderungen bzw. Tests zu lösen. Dadurch wird die Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte verbessert. Darüber hinaus wird ein Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien für Bauprodukte geschaffen. Die Evaluierung der Bauprodukteverordnung hat ergeben, dass die Kosten für die Einhaltung der in ihr enthaltenen Vorschriften 0,6 % bis 1,1 % des Umsatzes der Branche ausmachen und hauptsächlich von den Herstellern getragen werden. Die Analyse bestätigt, dass es bei den Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften Skaleneffekte gibt, und zeigt, dass die Kosten für KMU, insbesondere für Kleinstunternehmen, erheblich sein können. Wenngleich keine gesicherten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Bauprodukteverordnung auf den Binnenmarkt vorliegen, ist die allgemeine Wahrnehmung der Interessenträger, dass sich die Verordnung positiv auf den grenzüberschreitenden Handel auswirkt.

Voraussichtliche Annahme: 3. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 114 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

10.

Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Mit der im Jahr 2003 angenommenen Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe wurden Vorschriften für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen und deren Inverkehrbringen festgelegt. Im Zuge der durchgeführten Evaluierung wurden Faktoren ermittelt, die die Erreichung einiger Ziele behindert haben, weshalb eine Überarbeitung erforderlich ist. Gemäß dem Aktionsplan der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ besteht das Hauptziel des Vorschlags darin, zu einem nachhaltigeren System der Lebensmittelproduktion beizutragen, indem neue Kriterien zur Förderung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen mit positiven Auswirkungen auf den Tierschutz und die Umwelt festgelegt werden. Darüber hinaus werden Mechanismen zur Förderung von Innovationen im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe entwickelt; gefördert werden sollen insbesondere Investitionen, die zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika, zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Ein weiteres Ziel besteht in der Straffung der Prozesse, um Effizienzgewinne bei der Risikobewertung zu erzielen. Hierdurch sollen innovative Futtermittelzusatzstoffe früher in Verkehr gebracht und der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Anträgen von Zulassungsinhabern verringert werden.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 43 und Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

11.

Evaluierung der Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm

Durch die Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm soll die ordnungsgemäße Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft gefördert und seine Verwendung geregelt werden, um schädliche Auswirkungen auf Boden, Vegetation, Tiere und Menschen zu verhindern. Die vor 30 Jahren verabschiedete Richtlinie entspricht nicht mehr ganz den aktuellen Anforderungen und Erwartungen, etwa in Bezug auf die Regulierung neu aufkommender Kontaminanten wie Pharmazeutika und Mikroplastik. Im Rahmen dieser Evaluierung werden die Leistungen der Richtlinie bewertet und die Risiken sowie Chancen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Klärschlamm analysiert. Sie wird auf den herkömmlichen Bewertungskriterien der Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz sowie des EU-Mehrwerts beruhen. Die Verwaltungskosten werden bewertet und den Auswirkungen auf KMU und Kleinstunternehmen wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

12.

Evaluierung der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)

Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde ein EU-weiter digitaler Raum für die gemeinsame Nutzung von Raumdaten zum Schutz der Umwelt geschaffen. Im Rahmen dieser Evaluierung wird bewertet, ob die Richtlinie dazu beigetragen hat, die Wirksamkeit und Effizienz von Umweltschutzmaßnahmen zu verbessern. Ferner wird bewertet, ob die Richtlinie für die einschlägigen Interessenträger weiterhin relevant und mit anderen Rechtsvorschriften kohärent ist, insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Datenrauminitiative im Rahmen des Grünen Deals.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

13.

Überarbeitung der regionalen Leitlinien für Beihilfen

Ziel der Initiative ist es, die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, die Ende 2020 auslaufen sollten und bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden, zu überarbeiten, um die wirtschaftliche Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete innerhalb der Europäischen Union im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu fördern. Die regionalen Leitlinien für Beihilfen stellen eines der Beihilfeinstrumente dar, die die Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der digitalen Strategie fördern werden. Eine begrenzte Änderung der derzeitigen regionalen Leitlinien für Beihilfen ist erforderlich, um die Folgen des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft abzumildern.

Voraussichtliche Annahme: 1. Quartal 2021; nicht legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist nicht vorgesehen.

14.

Überarbeitung der Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Die derzeitigen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2020 (und werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert). Die laufende Eignungsprüfung hat ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings aktualisiert werden sollten, um regulatorischen, technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und den digitalen und ökologischen Wandel der Wirtschaft angemessen zu begleiten. In ihren Mitteilungen zum „europäischen Grünen Deal“ und zum „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa“ bzw. „Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal“ hat sich die Kommission verpflichtet, die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen bis 2021 zu überarbeiten, um einen kostengünstigen Übergang von Wirtschaft und Industrie zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen.

Durch die Überarbeitung sollte ein modernisierter und vereinfachter Rahmen geschaffen werden, der es den Behörden ermöglicht, die Ziele der EU auf kostenwirksame Weise und mit möglichst geringen Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen in der Union zu erreichen. Im Zuge der Überarbeitung gilt es insbesondere, geeignete Maßnahmen zur weiteren Förderung einer modernen CO2-armen Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, und dabei gleichzeitig für möglichst geringe Wettbewerbsverzerrungen sowie angemessene Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Binnenmarktes zu sorgen. Im Rahmen der Überarbeitung sollte sichergestellt werden, dass die überarbeiteten Regeln neuen technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen gerecht werden und in den nächsten Jahren des wirtschaftlichen Wiederaufbaus für einen fairen und unverfälschten Wandel der Wirtschaft sorgen.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; nicht legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

15.

Überarbeitung der Leitlinien für Risikofinanzierungen

Die derzeitigen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2020 (und werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert). Die laufende Eignungsprüfung hat ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings aktualisiert werden sollten, um regulatorischen, technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die aktuellen Prioritäten der Kommission sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau angemessen zu begleiten.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; nicht legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist nicht vorgesehen.

16.

Überarbeitung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Die derzeitigen Regeln haben kein Ablaufdatum. Die laufende Eignungsprüfung hat jedoch ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings gezielt aktualisiert werden sollten, um regulatorischen, technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die aktuellen Prioritäten der Kommission sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau angemessen zu begleiten.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; nicht legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist nicht vorgesehen.

17.

Überarbeitung der Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse

Die derzeitigen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2020 (und werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert). Die laufende Eignungsprüfung hat ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings gezielt aktualisiert werden sollten, um regulatorischen, technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die aktuellen strategischen Prioritäten der Kommission sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau angemessen zu begleiten.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; nicht legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist nicht vorgesehen.

18.

Überarbeitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals

Die derzeitigen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2020 (und werden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert). Die laufende Eignungsprüfung hat ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings aktualisiert werden sollten, um regulatorischen, technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und den digitalen und ökologischen Wandel der Wirtschaft angemessen zu begleiten. Durch die Überarbeitung sollte ein modernisierter und vereinfachter Rahmen geschaffen werden, der es den Behörden ermöglicht, die Ziele der EU auf kostenwirksame Weise und mit möglichst geringen Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen in der Union zu erreichen.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist nicht vorgesehen.

19.

Überarbeitung der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten sowie der Gruppenfreistellungsverordnung im Landwirtschaftssektor

Die derzeitigen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2020 (und werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert). Die laufende Eignungsprüfung hat ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings noch Spielraum für Verfahrensvereinfachungen sowie für Anpassungen besteht, um die Wirksamkeit bestimmter Beihilfemaßnahmen zu erhöhen. Der Rahmen für staatliche Beihilfen muss weiterhin eng mit den Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik verknüpft sein, insbesondere mit der künftigen Verordnung über die Unterstützung nationaler Strategiepläne.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

20.

Überarbeitung der Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor, der Gruppenfreistellungsverordnung im Fischereisektor und der De-minimis-Verordnung

Die derzeitigen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2020 (und werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert). Die laufende Eignungsprüfung hat ergeben, dass sich die derzeit geltenden Regeln bewährt haben, allerdings noch Spielraum für Verfahrensvereinfachungen besteht. Der Rahmen für staatliche Beihilfen muss weiterhin eng mit den Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik verknüpft sein, insbesondere mit der künftigen Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 107 und 108 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

21.

Überarbeitung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Initiative hat zum Ziel,

(I)den Risiken zu begegnen, die sich aus neuen Technologien ergeben, und gleichzeitig technischen Fortschritt zuzulassen,

(II)die Anforderungen an Unterlagen zu vereinfachen, indem digitale Formate zugelassen werden, und somit den Verwaltungsaufwand von Wirtschaftsteilnehmern zu verringern, wodurch außerdem die ökologischen Kosten gesenkt werden,

(III)die Rechtsklarheit einiger zentraler Begriffe und Definitionen im Text der geltenden Richtlinie zu verbessern,

(IV)die Kohärenz mit anderen Produkt-Richtlinien oder -Verordnungen sicherzustellen und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch eine Angleichung an den neuen Rechtsrahmen zu verbessern,

(V)die Kosten für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht zu senken, indem die Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt wird.

Voraussichtliche Annahme: 2. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 114 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

22.

Überarbeitung – Computerreservierungssysteme

Die Verordnung über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme schafft einen Regelungsrahmen für computergesteuerte Buchungssysteme (CRS) für Luftverkehrsprodukte. Die übergeordneten und allgemeinen Ziele der Verordnung bestanden darin, dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern und Markteffizienz sowie den Schutz der Verbraucherinteressen sicherzustellen.

Geplante Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

23.

Evaluierung der Bekanntmachung der Kommission über die Marktdefinition im EU-Wettbewerbsrecht

Der Wandel vollzieht sich in den letzten Jahren immer rascher und die Welt wird zunehmend digital und vernetzt.

Die aktuelle Bekanntmachung über die Marktdefinition stammt aus dem Jahr 1997 und geht daher möglicherweise nicht auf alle Fragen ein, die sich bei der Abgrenzung eines sachlich und räumlich relevanten Marktes heutzutage stellen. Die Kommission hat zudem in all diesen Jahren zahlreiche Erfahrungen mit der Marktdefinition gesammelt, die Techniken haben sich weiterentwickelt, und die EU-Gerichte haben zusätzliche Orientierungshilfen gegeben.

Die Kommission wird prüfen, ob die Bekanntmachung von 1997 über die Marktdefinition aktualisiert werden muss, um sicherzustellen, dass sie korrekt und aktuell ist und für alle Wirtschaftszweige einen klaren, kohärenten und leicht verständlichen Ansatz für die Marktabgrenzung in Kartell- und Fusionsfällen enthält. Die Kommission muss dafür sorgen, dass ihre Leitlinien zur Durchsetzung von Kartell- und Fusionskontrollvorschriften der fortgesetzten Digitalisierung und den technologischen Entwicklungen im derzeitigen globalen Kontext kontinuierlich Rechnung tragen.

24.

Evaluierung der Beihilfevorschriften für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur

Das Ziel der für den Breitbandsektor geltenden Beihilfevorschriften ist der Aufbau wettbewerbsfördernder Breitbandnetze; es soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Mittel in die Gebiete fließen, die sie am dringendsten benötigen (hauptsächlich ländliche Gebiete), während die Verdrängung privater Investitionen verhindert werden soll. Im Rahmen der Evaluierung dieser Vorschriften soll geprüft werden, wie sie funktioniert haben, ob sie technologischen und sozioökonomischen Entwicklungen gerecht werden und ob sie geeignet sind, zum Erreichen der neuen Ziele der EU beizutragen.

25.

Evaluierung der Beihilfevorschriften für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Im Rahmen der Evaluierung soll geprüft werden, inwieweit die Vorschriften für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) die im Rahmen des DAWI-Pakets von 2012 angestrebten Ziele erreicht haben. Diese Ziele bestanden darin, die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung von gemeinnützigen Dienstleistungen, die für die Bürger und die Gesellschaft als Ganzes von zentraler Bedeutung sind, zu unterstützen und dabei die Schlüsselaspekte der Kontrolle staatlicher Beihilfen zu wahren.

26.

Evaluierung des „Neuen Rechtsrahmens für Produkte“ (Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und die Akkreditierungs- und CE-Kennzeichnungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008)

Im Rahmen dieser Evaluierung sollen Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und der Akkreditierungs- und CE-Kennzeichnungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bewertet werden. Ferner sollte geprüft werden, ob diese Instrumente für das digitale Zeitalter und eine grünere Wirtschaft geeignet sind und ob sie unseren ökologischen und digitalen Wandel beschleunigen und unsere wirtschaftliche Belastbarkeit stärken.

27.

Evaluierung der Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit

Die Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) betrifft elektrische Betriebsmittel, die auf den EU-Markt gelangen. Sie erstreckt sich auf eine hohe und wachsende Zahl von Produkten, die sowohl für den privaten als auch für den professionellen Gebrauch gedacht sind.

Ziel der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen, indem für elektrische Betriebsmittel ein angemessenes Maß an elektromagnetischer Verträglichkeit vorgeschrieben wird. Konkret soll mit der Richtlinie sichergestellt werden, dass von Betriebsmitteln erzeugte elektromagnetische Störungen das ordnungsgemäße Funktionieren anderer derartiger Betriebsmittel nicht beeinträchtigen und dass diese Betriebsmittel gegen elektromagnetische Störungen hinreichend unempfindlich sind, damit sie bestimmungsgemäß funktionieren können.

Ziel der Evaluierung ist es, zu bewerten, ob die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit in Bezug auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz sowie ihren europäischen Mehrwert ihrem Zweck noch gerecht wird.

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

28.

Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Die Initiative beruht auf den Erfahrungen, die in den sechs Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung über Zentralverwahrer gesammelt wurden; in einer begrenzten Anzahl von Bereichen haben sich praktische Fragen bezüglich der Anwendung des neuen Rahmens ergeben. Der bevorstehende Vorschlag wird daher eine Reihe von gezielten Änderungen der Verordnung über Zentralverwahrer enthalten; Ziel ist es, die Vorschriften zu vereinfachen und verhältnismäßiger zu gestalten und die Belastungen für die Interessenträger zu verringern.

Dies kann folgende Bereiche betreffen:

a) die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch Zentralverwahrer aus der Union und die Bearbeitung der entsprechenden Anträge

b) die Verfahren und Bedingungen, nach bzw. unter denen es den Zentralverwahrern erlaubt wurde, Kreditinstitute zu benennen oder selbst bankartige Nebendienstleistungen zu erbringen

c) die Vorschriften bezüglich der internalisierten Abwicklung

d) Fintech / die Verwendung technologischer Innovationen

Voraussichtliche Annahme: 2. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 114 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

29.

Evaluierung von drei Verordnungen über Passagierrechte, und zwar die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006), die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr (Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) und die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (Verordnung (EU) Nr. 181/2011)

Basierend auf den Schlussfolgerungen der Evaluierung, einer Studie für eine vergleichende Analyse von bewährten Verfahren in Bezug auf Passagierrechte bei allen Verkehrsträgern, dem Ergebnis der laufenden Gesetzgebungsverfahren für Passagierrechte im Schienen- und Luftverkehr und unter Berücksichtigung der Lehren aus der COVID-19-Pandemie im Bereich der Passagierrechte.

30.

Zwischenevaluierung der Umsetzung des Zollkodex der Union (UZK)

Im Zuge der Evaluierung werden die Umsetzung und die Auswirkungen des Rechts- und IT-Rahmens des UZK seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2016 sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten umfassend bewertet. Die Ziele des UZK bestehen unter anderem darin, die Vorschriften, Verfahren und Prozesse im Zollbereich zu straffen, eine vollständig papierlose Umgebung zu schaffen und die Rechtssicherheit sowie Berechenbarkeit der Zollvorschriften zu stärken. Im Rahmen der Evaluierung wird das Gleichgewicht zwischen Zollkontrollen und Handelserleichterungen bewertet und geprüft, inwieweit die derzeit geltenden Regeln legitime wirtschaftliche Aktivitäten unterstützen und unfairen oder illegalen Handel verhindern. Im Hinblick auf die IT-Systeme sollte die Studie bewerten, ob die im UZK-Paket festgelegten automatisierten Prozesse eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen elektronischen Systemen ermöglicht haben. Bei der Evaluierung wird versucht, alle Kosten der Umsetzung des UZK sowie dessen elektronische Systeme einerseits und die Vorteile eines sichereren, eher den Vorschriften entsprechenden Handels und schnellerer Verfahren andererseits zu bewerten. Die beiden Kriterien sollten dann gegeneinander abgewogen werden, um das Verhältnis zwischen ihnen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beurteilen. Im Zuge dieser Bewertung sollten die Regulierungskosten und Vorteile im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung des UZK für alle relevanten Interessenträger (Befolgungskosten, Verwaltungskosten, Verwaltungsaufwand, Vorteile, Einsparungen) sowie das Potenzial für eine weitere Vereinfachung und Verringerung des Aufwands, durch die jedoch die Ziele der Zollpolitik nicht beeinträchtigt werden sollten, geprüft werden.

Förderung unserer europäischen Lebensweise

31.

Überarbeitung der Richtlinie 2003/109/EG über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige

Als Folgemaßnahme zur Eignungsprüfung im Bereich der legalen Migration von 2019 wird die Überarbeitung der Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige darauf abzielen, deren Wirksamkeit und vor allem die Rechte auf Mobilität innerhalb der EU zu verbessern.

Voraussichtliche Annahme: 3. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 79 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

32.

Überarbeitung der Richtlinie 2011/98/EU über die kombinierte Aufenthaltserlaubnis

Als Folgemaßnahme zur Eignungsprüfung im Bereich der legalen Migration von 2019 wird die Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Aufenthaltserlaubnis darauf abzielen, deren Geltungsbereich zu vereinfachen und zu klären sowie eine Mindestharmonisierung der Bedingungen für die Zulassung und den Aufenthalt von Arbeitnehmern mit einer geringen bis mittleren Qualifikation sicherzustellen.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 79 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

33.

Überarbeitung der Verordnung 258/2012 über die Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr

Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen (harmonisierte Einfuhrkennzeichnungen), Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Behörden, Erhöhung der Sicherheit der Ausfuhr- und Einfuhrkontrollverfahren, besseres Vorgehen gegen die Einfuhr leicht umbaubarer Schreckschuss- und Signalwaffen, Anwendung der mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 eingeführten Regelung zum Schutz von Hinweisgebern auf Personen, die Verstöße gegen die geänderte Verordnung melden.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 207 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

34.

Überarbeitung – Untersuchung von Unfällen auf See

Die Einrichtung einer ständigen Unfalluntersuchungsstelle, die über angemessene Ressourcen und Fachkenntnis verfügt und kurzfristig reagieren kann, wird als schwere Ressourcenlast und zeitraubende Aufgabe für kleinere Mitgliedstaaten und Staaten mit kleinen Flotten betrachtet. Sie hat zur Folge, dass Unfälle nicht gemeldet werden oder die Meldung nicht rechtzeitig, fachgerecht und unabhängig erfolgt, was sich auf die Sicherheit auswirken und zu weiteren Unfällen führen kann. Die Überarbeitung könnte somit dazu beitragen, den Ressourceneinsatz besser zu fokussieren und dem Problem der Engpässe bei Fachkenntnissen zu begegnen.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 100 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

35.

Überarbeitung – Hafenstaatkontrolle

Im Zuge der Überarbeitung wird die Möglichkeit eines verstärkten Einsatzes elektronischer Informationen geprüft, um gezieltere Überprüfungen zu ermöglichen. So könnten sich Überprüfungen auf operative Fragen konzentrieren, anstatt lediglich auf die Prüfung von Dokumenten. Außerdem würde damit eine stärkere Konzentration auf Umweltfragen und die Entwicklung eines Anreizmechanismus für eine neuere/umweltfreundlichere und qualitätsorientierte Schifffahrt ermöglicht. Den Mitgliedstaaten würde bei der Einstellung, Bindung und Fortbildung hinreichend qualifizierter Besichtiger und der Nutzung der Überprüfungsdatenbank geholfen, mit dem Ziel, eine bessere Lastenteilung zwischen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Bei der Überarbeitung wird die Möglichkeit geprüft, den Umfang der Überprüfungen auf ausländische Fischereifahrzeuge auszuweiten, die sich als besonders gefährlich erwiesen haben.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 100 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

36.

Überarbeitung – Flaggenstaatkontrolle

Die Überarbeitung wird in erster Linie der Anpassung an bereits im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) vereinbarte Regeln dienen. Für eine mögliche Vereinfachung wird dabei jedoch die Möglichkeit geprüft, die Schiffsregister der Mitgliedstaaten zu modernisieren und elektronische Register für die Verwaltung und den Austausch (schiffsbezogener) elektronischer Bescheinigungen einzuführen. Damit sollten effizientere Dienstleistungen sowie eine effizientere Kontrolle und Überwachung von Schiffen, die unter ihrer Flagge fahren, gefördert werden. Außerdem knüpft sie an das im Rahmen der Hafenstaatkontrolle verfolgte Ziel der Vereinfachung und des Verwaltungsabbaus an, und zwar sowohl für Verwaltungen als auch für die Industrie (kürzere Umlaufzeiten in Häfen). Dies würde auch eine stärkere Konzentration auf Umweltfragen ermöglichen, insofern als Anreize (Belohnung für die Einhaltung und nicht nur Bestrafung für die Nichteinhaltung) für hohe Qualität und umweltfreundliche Betreiber entwickelt würden. Über das verbesserte Programm für Kapazitätsaufbau der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs würden Mitgliedstaaten bei der fortlaufenden Aktualisierung und dem stetigen Austausch bewährter Verfahren unterstützt (Vermeidung einer Neuerfindung des Rades auf nationaler Ebene). Gleichzeitig würde auf eine stärkere Harmonisierung und ein gemeinsames Verständnis hingewirkt, zugunsten eines harmonisierten Ansatzes der EU sowohl für Verwaltungen als auch für die Industrie. Insgesamt würden Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit verbessert und dabei ein hohes Maß an Sicherheit, Gefahrenabwehr und Verhütung von Verschmutzung beibehalten.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 100 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

37.

Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Blut, Gewebe und Zellen

Mit der Überarbeitung der Richtlinie 2002/98/EG über die Sicherheit und Qualität von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und der Richtlinie 2004/23/EG über die Sicherheit und Qualität von menschlichen Geweben und Zellen sowie von deren Durchführungsrechtsakten sollen die Rechtsrahmen im Bereich Blut, Gewebe und Zellen aktualisiert werden. In den Rechtsvorschriften der EU sind hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards im Bereich Blut, Gewebe und Zellen vorgesehen. Diese wurden als Antwort auf die Übertragung von Krankheiten über Blut, Gewebe und Zellen in den 1980er und 1990er Jahren verabschiedet. Ziel der Initiative ist die Aktualisierung der derzeitigen Rechtsvorschriften, um eine flexiblere Anpassung an die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen zu ermöglichen. Sie soll sich dem (Wieder-)Auftreten übertragbarer Krankheiten widmen, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie. Außerdem wird sie der zunehmenden Kommerzialisierung und Globalisierung der Branche Rechnung tragen. Die Überarbeitung zielt auf die Entfernung zahlreicher technischer Bestimmungen aus den Rechtsvorschriften ab, wodurch eine schnellere Aktualisierung der Standards möglich wird. Außerdem würde die Überarbeitung die Möglichkeit bieten, die Basisrechtsakte in einem einzigen Instrument zusammenzuführen.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe a AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

38.

Evaluierung der Sicherheit von Fischereifahrzeugen

Es ist weithin anerkannt, dass Berufe im Fischereisektor zu den gefährlichsten zählen. In der derzeitigen Richtlinie 97/70/EG werden die technischen Bestimmungen des Torremolinos-Protokolls der IMO von 1993, eines nie in Kraft getretenen internationalen Übereinkommens, auf Schiffe ab einer Länge von 24 Metern angewandt. Auch das nachfolgende Übereinkommen, das Übereinkommen von Kapstadt aus dem Jahr 2012, in dem die meisten Bestimmungen aus dem Torremolinos-Protokoll beibehalten wurden, ist noch nicht in Kraft getreten und wurde lediglich von sechs Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet. Im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie 97/70/EG wird die Frage der Nichtratifikation des Übereinkommens von Kapstadt behandelt, und es werden Regelungslücken im Bereich der Sicherheit sowie mögliche Aktualisierungen zur Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen seit 1993 ermittelt, wobei die in der internationalen Handelsschifffahrt sowie an den Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Schifffahrt vorgenommenen Verbesserungen als Inspiration dienen. Außerdem wird die Durchführbarkeit von auf EU-Ebene bestehenden Regelungen für kleinere Fischereifahrzeuge (unter einer Länge von 24 Metern) geprüft, dem Bereich, in dem sich ein Großteil der Unfälle ereignet.

39.

Evaluierung der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Zehn Jahre nach Annahme der Richtlinie wird im Rahmen der Evaluierung bewertet, inwiefern das Ziel der Richtlinie, den Zugang zu sicherer und hochwertiger grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zu erleichtern, erreicht wurde und inwiefern die Richtlinie Patientenrechte und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zugunsten der Unionsbürger gefördert hat. Im Rahmen der Evaluierung werden die von Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzten Ansätze untersucht und es wird überprüft, wie wirksam diese sind und welche Bereiche nach wie vor Hindernisse für Patienten darstellen, die eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

40.

Überarbeitung der Richtlinie 99/2008/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie werden basierend auf den Ergebnissen der Evaluierung verbesserte und gezieltere Instrumente zur Verwirklichung der Ziele sowie ein kohärenteres Zusammenspiel mit anderen Rechtsakten zum Schutz der Umwelt sichergestellt. Außerdem wird im Rahmen der Überarbeitung von den verstärkten Zuständigkeiten im Bereich Strafrecht gemäß dem Vertrag von Lissabon Gebrauch gemacht. Das Ziel ist ein besserer Schutz der Umwelt durch strafrechtliche Maßnahmen in Übereinstimmung mit anderen Rechtsetzungs- und Durchführungsmaßnahmen.

Voraussichtliche Annahme: 4. Quartal 2021; Legislativ; Rechtsgrundlage: Artikel 83 Absatz 2 AEUV. Eine Folgenabschätzung ist vorgesehen.

41.

Eignungsprüfung der EU-Rechtsvorschriften über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Bei der Eignungsprüfung wird bewertet, welche Rolle die bestehenden EU-Rechtsvorschriften bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt spielen, und die Kohärenz dieser EU-Maßnahmen mit internationalen Quellen untersucht. Dabei werden Gesetzeslücken ermittelt und die Notwendigkeit möglicher weiterer Schritte in Richtung eines verbesserten und koordinierteren Schutzes vor dieser anhaltenden Art von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geprüft. Die Eignungsprüfung wird sich auf den Zeitraum von der Annahme jedes Rechtsakts bis 2020 erstrecken. Sie wird sich auf alle Mitgliedstaaten der EU erstrecken.



Anhang III: Vorrangige anhängige Vorschläge

Nr.

Genaue Bezeichnung

Bezugsdokumente

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Geänderter Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)

COM(2020) 80 final  
2020/0036 (COD) 
4.3.2020 

COM(2020) 563 final

17.9.2020

2.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021)

COM(2020) 78 final 
2020/0035 (COD) 
4.3.2020

3.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht

COM(2018) 368 final 
2018/0193 (COD) 
30.5.2018

4.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung)

COM(2013) 410 final 
2013/0186 (COD) 
11.6.2013 

COM(2020) 579 final 
22.9.2020

5.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr

COM(2013) 130 final 
2013/0072 (COD) 
13.3.2013

6.

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Europäischen Union

COM(2011) 827 final 
2011/0391 (COD) 
1.12.2011 

Ein Europa für das digitale Zeitalter

7.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2009/65/EG, 2009/138/EU, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/65/EU, 2015/2366/EU und 2016/2341/EU

COM(2020) 596 final 
2020/0268 (COD) 
24.9.2020

8.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 (DORA)

COM(2020) 595 final 
2020/0266 (COD) 
24.9.2020

9.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES für ein Pilot-Regelwerk für Marktinfrastrukturen, die auf Distributed-Ledger-Technologie basieren

COM(2020) 594 final 
2020/0267 (COD) 
24.9.2020

10.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zu Märkten für Kryptoanlagen und zur Änderung der Richtlinie 2019/1937/EU (MICA)

COM(2020) 593 final 
2020/0265 (COD) 
24.9.2020

11.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

COM(2019) 208 final 
2019/0101 (COD) 
14.6.2019

12.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren

COM(2018) 630 final 
2018/0328 (COD) 
12.9.2019

13.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)

COM(2017) 10 final 
2017/0003 (COD) 
10.1.2017

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

14.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter auf Drittlandswährungen bezogener Wechselkurs-Referenzwerte und die Benennung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte

COM(2020) 337 final 
2020/0154 (COD) 
24.7.2020

15.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

COM(2020) 314 final 
2020/0148 (CNS) 
15.7.2020

16.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Pandemie durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen

COM(2020) 283 final 
2020/0156 (COD) 
24.7.2020

17.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Pandemie zu fördern

COM(2020) 282 final 
2020/0151 (COD) 
24.7.2020

18.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Pandemie

COM(2020) 281 final 
2020/0155 (COD) 
24.7.2020

19.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Pandemie

COM(2020) 280 final 
2020/0152 (COD) 
24.7.2020

20.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht

COM(2018) 336 final 
2018/0168 (COD) 
24.5.2018

21.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten

COM(2018) 135 final 
2018/0063A (COD) 
2018/0063B (COD) 
14.3.2018

22.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)

COM(2016) 815 final 
2016/0397 (COD) 
14.12.2016

23.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

COM(2016) 683 final 
2016/0336 (CNS) 
26.10.2016

24.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

COM(2016) 198 final 
2016/0107 (COD) 
13.4.2016

25.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems

COM(2015) 586 final 
2015/0270 (COD) 
24.11.2015

26.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

COM(2013) 71 final 
2013/0045 (CNS) 
14.2.2013

Ein stärkeres Europa in der Welt

27.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete

COM(2020) 135 final 
2020/0051 (COD) 
3.4.2020

28.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln

COM(2019) 623 final 
2019/0273 (COD) 
12.12.2019

29.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)

COM(2016) 616 final 
2016/0295 (COD) 
28.9.2016

30.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

COM(2012) 124 final 
2012/0060 (COD) 
21.3.2012

Förderung unserer europäischen Lebensweise

31.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Begegnung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl

COM(2020) 613 final 
2020/0277 (COD) 
23.9.2020

32.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einführung einer Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

COM(2020) 612 final 
2020/0278 (COD) 
23.9.2020

33.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Steuerung von Asyl und Migration und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und des Verordnungsvorschlags (EU) XXX/XXX [Asyl- und Migrationsfonds]

COM(2020) 610 final 
2020/0279 (COD) 
23.9.2020

34.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033

COM(2020) 384 final 
2020/0179 (COD) 
18.8.2020

35.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1861

COM(2019) 4 final 
2019/0002 (COD) 
7.1.2019

36.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu den anderen EU-Informationssystemen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 und der Verordnung (EU) yyyy/xxx [ECRIS-TCN]

COM(2019) 3 final 
2019/0001 (COD) 
7.1.2020

37.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

COM(2018) 640 final 
2018/0331 (COD) 
12.9.2018

38.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)

COM(2018) 634 final 
2018/0329 (COD) 
12.9.2018

39.

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2018/XX [Interoperabilitäts-Verordnung] und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

COM(2018) 302 final 
2018/0152 (COD) 
17.5.2018

40.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2016) 468 final 
2016/0225 (COD) 
13.7.2016

41.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

COM(2016) 467 final 
2016/0224 (COD) 
13.7.2016 

COM(2020) 611 final 
23.9.2020

42.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

COM(2016) 466 final 
2016/0223 (COD) 
13.7.2016

43.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)

COM(2016) 465 final 
2016/0222 (COD) 
13.7.2016

44.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung

COM(2016) 378 final 2016/0176 (COD) 7.6.2016

45.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung)

COM(2016) 272 final 
2016/0132 (COD) 
4.5.2016  

COM(2020) 614 final

23.9.2020

46.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

COM(2016) 271 final 
2016/0131 (COD) 
4.5.2016 

COM(2018) 633 final 
12.9.2018

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

47.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren

COM(2018) 226 final 
2018/0107 (COD) 18.4.2018

48.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen

COM(2018) 225 final 
2018/0108 (COD) 18.4.2018

49.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

COM(2012) 614 final 
2012/0299 (COD) 
14.11.2012

50.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung

COM(2008) 426 final 
2008/0140 (CNS) 
2.7.2008



Anhang IV: Rücknahmen 3

Nr.

Bezugsdokumente

Titel

Begründung der Rücknahme

Ein europäischer Grüner Deal

1.

COM (2020) 136 final 
2020/0052 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union in der Versammlung des Lissabonner Verbands zu vertretenden Standpunkt

Nicht mehr aktuell: Im Kontext der COVID-19-Krise fasst die Versammlung des Lissabonner Verbands im Jahr 2020 keine rechtsverbindlichen Beschlüsse, auch nicht bezüglich Sonderbeiträgen, dem Gegenstand dieses Vorschlags.

2.

COM (2020) 182 final 
2020/0072 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks in Bezug auf die Einbeziehung Makaronesiens in das OSPAR-Meeresgebiet im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist

Nicht mehr aktuell: Das Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) hat mitgeteilt, dass der Vorschlag in Bezug auf die Einbeziehung Makaronesiens in das OSPAR-Meeresgebiet zurückgenommen wird.

3.

KOM (2010) 154 endgültig 
2010/0084 (APP)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Abschluss der Vereinbarung über die Erhaltung der Schwertfischbestände im Südostpazifik

Nicht mehr aktuell: Der Gegenstand des Vorschlags wurde durch den Beitritt Chiles zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Fischbestände (UNFSA), die Einrichtung der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO) – der sowohl Chile als auch die Europäische Union angehören – und den Status Chiles als kooperierende Nichtvertragspartei des Übereinkommens über die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hinfällig.

4.

COM (2011) 252 final 
2011/0109 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Föderativen Republik Brasilien andererseits

Nicht mehr aktuell: Es finden derzeit auf EU-Ebene keine Verhandlungen mehr mit Brasilien statt.

5.

KOM (2008) 92 endgültig 
2008/0040 (APP)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kasachstan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Nicht mehr aktuell: Es finden derzeit auf EU-Ebene keine Verhandlungen mehr mit Kasachstan statt.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

6.

COM (2016) 823 final 
2016/0402 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung … [ESC Regulation] eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

Keine Einigung in Sicht: Die beiden gesetzgebenden Organe haben seit 2018 keine Fortschritte erzielt, die auch in Zukunft unwahrscheinlich sein dürften.

7.

COM (2016) 824 final 
2016/0403 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen

Keine Einigung in Sicht: Die beiden gesetzgebenden Organe haben seit 2018 keine Fortschritte erzielt, die auch in Zukunft unwahrscheinlich sein dürften.

8.

COM (2016) 821 final 
2016/0398 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

Keine Einigung in Sicht: Es ist unwahrscheinlich, dass ein Kompromiss gefunden wird, der die Ziele des Vorschlags nicht gefährdet. Die Kommission wird Schritte unternehmen, um die vollständige Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu erreichen.

9.

COM(2019) 441 final

2019/0207 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Protokolls zum Kooperationsabkommen über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Ukraine, mit dem der Beitritt der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien und Rumäniens zur Europäischen Union berücksichtigt wird, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

Nicht mehr aktuell: Das Kooperationsabkommen über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Ukraine ist im Dezember 2018 ausgelaufen.

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

10.

COM (2019) 354 final 
2019/0161 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet

Nicht mehr aktuell: Die Rücknahme dieses Vorschlags wurde im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (COM (2020) 408) mitgeteilt.

11.

COM (2018) 391 final 
2018/0213 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms

Nicht mehr aktuell: Die Rücknahme dieses Vorschlags wurde im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (COM (2020) 408) mitgeteilt.

12.

COM (2019) 399 final 
2019/0183 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag wurde ursprünglich als Notfallmaßnahme für den Fall eines No-Deal-Brexit vorgelegt. Durch den Abschluss des Austrittsabkommens ist er nun hinfällig.

Förderung unserer europäischen Lebensweise

13.

COM (2016) 270 final 
2016/0133 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)

Nicht mehr aktuell: Vor dem Hintergrund des neuen Migrations- und Asylpakts wurde ein neuer Vorschlag für eine Verordnung zum Asyl- und Migrationsmanagement (COM (2020) 610) vorgelegt. Dieser umfasst unter anderem auch Inhalte dieses Vorschlags aus dem Jahr 2016.

14.

COM (2015) 450 final 
2015/0208 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist

Nicht mehr aktuell: Vor dem Hintergrund des neuen Migrations- und Asylpakts wurde ein neuer Vorschlag für eine Verordnung zu Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Migrations- und Asylbereich (COM (2020) 613) vorgelegt. Dieser umfasst unter anderem auch Inhalte dieses Vorschlags aus dem Jahr 2016.

(1)    Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei den Informationen, die bei den einzelnen Initiativen in Klammern aufgeführt sind, handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer etwaigen Folgenabschätzung noch ändern können.
(2)    Dieser Anhang enthält die wichtigsten REFIT-Überarbeitungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen, die die Kommission im Jahr 2021 durchführen wird.
(3)    Diese Liste enthält anhängige Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb der nächsten sechs Monate zurückzunehmen gedenkt.