Brüssel, den 15.10.2020

COM(2020) 635 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Der Zustand der Natur in der Europäischen Union



Bericht über den Zustand und die Trends von unter die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie fallenden Lebensraumtypen und Arten für den Zeitraum 2013-2018



1.Einleitung

Die Vogelschutzrichtlinie 1 und die Habitat-Richtlinie 2 der EU (die „Naturschutzrichtlinien“), die zusammen die Grundlage des Natura-2000-Netzes von Schutzgebieten bilden, sind ein Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU. Ihr Ziel ist die Erhaltung von Arten und Lebensraumtypen von EU-weiter Bedeutung sowie der Schutz aller wildlebenden Vogelarten (über 460 Arten), repräsentativer und bedrohter Lebensräume (233 Lebensraumtypen, von Seegraswiesen bis hin zu alpinem Grasland) und fast 1400 weiterer Arten, von winzigen Pflanzen bis hin zu Säugetieren, darunter viele ikonische Wildtierarten. Gemäß diesen Richtlinien sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand dieser Arten und Lebensräume zu erhalten und wiederherzustellen.

Damit die Kommission die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Naturschutzrichtlinien beurteilen kann, müssen die Mitgliedstaaten ihr gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie und Artikel 17 der Habitat-Richtlinie alle sechs Jahre Bericht erstatten, insbesondere über den Erhaltungszustand und die Entwicklung der von ihnen geschützten Lebensräume und Arten. Dieser zusammenfassende Bericht, die dritte EU-Bewertung des Erhaltungszustands im Rahmen der Richtlinien, ist das Ergebnis der größten und umfassendsten Datenerhebung und Berichterstattung über den Zustand der Natur in Europa. Der Bericht dokumentiert den Zustand und die Trends von Lebensräumen und Arten im Zeitraum von 2013 bis 2018 gemäß den von den 28 Mitgliedstaaten 3 vorgelegten Daten und bietet einen aktuellen Überblick über den Zustand der Natur in der EU. Ferner werden Veränderungen im Zeitverlauf, wesentliche Belastungen und der Beitrag des Natura-2000-Netzes zur Erhaltung geschützter Arten und Lebensräume bewertet. Die Analyse stützt sich auf eine detaillierte fachliche Bewertung durch die Europäische Umweltagentur. 4  

2.Zustand und Trends der Lebensräume und Arten in der EU

Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten in einem harmonisierten Format, damit sie in Datenbanken eingespeist werden können, die von der Europäischen Umweltagentur für aggregierte Bewertungen auf EU-Ebene verwendet werden.

Bei Vögeln erfolgt die Bewertung auf EU-Ebene. Geschützte Arten und Lebensraumtypen, die unter die Habitat-Richtlinie fallen, werden auf der Ebene von neun terrestrischen „biogeografischen“ Regionen 5 und fünf Meeresregionen 6 bewertet. Um eine klare und konsistente Kommunikation zu gewährleisten, werden die Ergebnisse unter Verwendung einer Ampelfarbkodierung (grün-gelb-rot) dargestellt, die den Zustand als „gut“, „unzureichend“ oder „schlecht“ 7 kennzeichnet. Alle Statistiken über den Gesamtzustand und die Trends basieren auf der Anzahl der Bewertungen auf EU-Ebene für einzelne Lebensräume und Arten.

Diese Aggregierung der von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Berichten vorgelegten Daten ist zwar für Bewertungen auf Ebene der EU und der biogeografischen Regionen erforderlich, kann aber positive Entwicklungen auf niedrigerer (d. h. lokaler, regionaler oder nationaler) Ebene verschleiern.

2.1 Vögel

Durch die Vogelschutzrichtlinie werden alle wildlebenden Vogelarten geschützt, die im europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten natürlich vorkommen (über 460 Arten). In Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind 197 (Unter-)Arten aufgeführt, für die besondere Lebensraumerhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, einschließlich der Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (BSG). In Anhang II sind 86 (Unter-)Arten aufgeführt, die nach nationalem Recht bejagt werden dürfen.

Vögel – Populationszustand auf EU-Ebene

Abbildung 1: Populationszustand von Vogelarten in der EU

Hinweis: Insgesamt wurden 463 Bewertungen vorgenommen (eine Bewertung je Art).

Die Bewertung auf EU-Ebene zeigt, dass 47 % aller Vogelarten einen guten Populationszustand aufweisen, was einem Rückgang um 5 Prozentpunkte gegenüber 52 % im Jahr 2015 8 entspricht. Der Anteil der Arten mit unzureichendem und schlechtem Populationszustand ist von 32 % auf 39 % gestiegen, während für 14 % der Zustand noch unbekannt ist (gegenüber 16 % im Jahr 2015).



Vögel – Populationstrends auf EU-Ebene

Abbildung 2a: Kurzfristiger Populationstrend (12 Jahre) der Brutvogelbestände auf EU-Ebene

Abbildung 2b: Langfristiger Populationstrend (38 Jahre) der Brutvogelbestände auf EU-Ebene

Hinweis: Die Statistiken basieren auf 465 kurzfristigen und 467 langfristigen Populationstrends der Brutvogelbestände in der EU. Sie umfassen Trends für eine begrenzte Anzahl von Unterarten und biogeografischen Populationen.

Die Mitgliedstaaten meldeten sowohl für Brut- als auch für überwinternde Vogelpopulationen 9 kurz- und langfristige Populationstrends, d. h. für die letzten 12 Jahre (2007–2018) und die letzten 38 Jahre (1980–2018).

Aus den Daten geht Folgendes hervor:

·Fast ein Drittel (30 %) aller bewerteten Brutvogelarten weist einen kurzfristigen Abwärtstrend auf (derselbe Prozentsatz wie im Jahr 2015).

·Die kurzfristigen Populationstrends der Brutvogelarten zeigen im Vergleich zum Jahr 2015 5 % weniger Brutvogelarten mit zunehmenden Populationen sowie eine Zunahme um 7 % bei Arten mit stabilen oder schwankenden Trends. Die Anzahl der als „unbekannt“ eingestuften Bewertungen ging um 2 % zurück.

·Etwas mehr langfristige Populationstrends der Brutvogelarten sind eher rückläufig als steigend (im Zeitraum 2008–2012 war das Gegenteil der Fall), wobei allerdings der Anteil der als „unbekannt“ eingestuften langfristigen Populationstrends der Brutvogelarten um 10 Prozentpunkte von 30 % auf 20 % zurückging.

·Bei den 91 Populationstrends der überwinternden Vogelarten ist die kurzfristige Situation ähnlich wie im Jahr 2015 (45 % zunehmend, 29 % abnehmend). 54 % der langfristigen Populationstrends weisen einen Anstieg und 13 % einen Rückgang auf (der Anteil der Ersteren ist somit um 9 Prozentpunkte gesunken, während der Anteil der Letzteren fast gleich geblieben ist).



Zustand und Trends der Vogelarten gemäß ihrer Auflistung in der Vogelschutzrichtlinie

Abbildung 3a: Populationszustand der in Anhang I und Anhang II aufgeführten Vogelarten, der nicht in Anhang I/II aufgeführten Vogelarten und aller Vogelarten in der EU

Abbildung 3b: Kurzfristige Trends der Brutpopulation der in Anhang I und Anhang II aufgeführten Vogelarten, der nicht in Anhang I/II aufgeführten Vogelarten und aller Vogelarten in der EU

Hinweis: Insgesamt wurden 505 Bewertungen vorgenommen.

Hinweis: Insgesamt wurden 465 Bewertungen vorgenommen.

Die Analyse des Zustands und der Trends der in Anhang I und Anhang II aufgeführten Vogelarten zeigt Folgendes:

·Der Anteil der in Anhang I aufgeführten Arten mit sicherem Zustand ist ab 2015 um 8 Prozentpunkte (von 48 % auf 40 %) zurückgegangen, während der Anteil der Arten mit unzureichendem und schlechtem Zustand um 6 Prozentpunkte (von 38 % auf 44 %) gestiegen ist. Dies deutet darauf hin, dass sich der Zustand mehrerer in Anhang I aufgeführter Arten trotz der in der Richtlinie vorgesehenen besonderen Maßnahmen zur Erhaltung des Lebensraums verschlechtert hat. Die Tatsache, dass der Zustand von 16 % der in Anhang I aufgeführten Arten immer noch als unbekannt eingestuft wird, ist besonders besorgniserregend und unterstreicht die Notwendigkeit verbesserter Überwachungssysteme für diese Arten in den Mitgliedstaaten.

·Der Anteil der in Anhang II aufgeführten Arten (bejagbare Arten) mit einem als gut bewerteten Zustand war 9 Prozentpunkte niedriger (von 55 % auf 46 %) als im Jahr 2015, während der Anteil der Arten, deren Zustand als unzureichend oder schlecht bewertet wurde, um 9 Prozentpunkte (von 39 % auf 48 %) stieg.

·Bei den kurzfristigen Populationstrends der Brutvögel weisen die in Anhang II aufgeführten Arten bei Weitem die höchsten Abwärtstrends auf – etwa 46 %, d. h. doppelt so viel wie bei den in Anhang I aufgeführten Arten (23 %).

2.2 Lebensraumtypen

Von den 233 in Anhang I der Habitat-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen sind 224 terrestrische und neun rein marine Lebensraumtypen. Das für Erstere gemeldete Gebiet umfasst fast ein Drittel der Landfläche der EU-28, was 1,3 Mio. km2 entspricht. Das Gebiet für Letztere umfasst 0,4 Mio. km2 der EU-Gewässer.

Das Spektrum der Lebensräume ist sehr groß. Einige erstrecken sich über riesige Gebiete, während andere nur auf einen sehr kleinen Bereich begrenzt sind. Die Waldlebensraumtypen sind die zahlenmäßig größte Gruppe in Anhang I (35 % aller Typen), gefolgt von natürlichem und naturnahem Grasland (14 %). Gruppen wie gemäßigte Heide- und Buschvegetation, Hartlaubgebüsch, Hoch- und Niedermoore sowie felsige Lebensräume machen jeweils nur etwa 5 % der aufgeführten Lebensraumtypen aus.

Erhaltungszustand der Lebensräume

Abbildung 4a: Erhaltungszustand der Lebensräume auf EU-Ebene

Abbildung 4b: Erhaltungszustand nach Lebensraumgruppen auf EU-Ebene

Hinweis: Statistiken basieren auf der Anzahl der EU-Lebensraumbewertungen (818).

Hinweis: Die Anzahl der Bewertungen pro Gruppe ist in Klammern angegeben. Marine Lebensräume gehören zur Gruppe der „Lebensräume in Küstenbereichen“. Insgesamt wurden 818 Bewertungen vorgenommen.

Der Erhaltungszustand der Lebensräume hat sich im Berichtszeitraum nicht verbessert. Nur 15 % der Lebensraumbewertungen weisen auf einen guten Erhaltungszustand hin, gegenüber 16 % im Jahr 2015. Die überwiegende Mehrheit der Lebensräume weist einen ungünstigen Zustand auf (45 % unzureichend und 36 % schlecht, gegenüber 47 % und 30 % im Jahr 2015). Obwohl der Anteil der mit unzureichend eingestuften Zustandsbewertungen um 2 Prozentpunkte gesunken und der Anteil der mit schlecht eingestuften Zustandsbewertungen um 6 Prozentpunkte gestiegen ist, spiegeln die meisten Veränderungen nicht die tatsächliche Verschlechterung vor Ort wider, sondern sind auf verbesserte Bewertungsmethoden auf Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten zurückzuführen.

Von den neun gemeldeten Lebensraumgruppen weisen die Küstenlebensräume (zu denen die marinen Lebensraumtypen gehören) den geringsten Anteil an mit gut eingestuften Zustandsbewertungen auf. Der Zustand der Dünen, Hoch- und Niedermoore wird am häufigsten mit schlecht bewertet (über 50 %). Grasland, das einige sehr artenreiche Lebensräume umfasst, gehört ebenfalls zu den Gebieten mit dem höchsten Anteil an schlechten Zustandsbewertungen (49 %). Grasland, das eine aktive Bewirtschaftung erfordert, befindet sich in einem besonders schlechten Zustand.

Wissenslücken in Bezug auf die neun marinen Lebensräume stellen nach wie vor ein Problem dar. Der Erhaltungszustand von rund 26 % der marinen Lebensräume der Mitgliedstaaten ist nach wie vor unbekannt (im Vergleich zu 4 % für terrestrische Lebensräume).



Trends des Erhaltungszustands von Lebensräumen

Abbildung 5a: Trends des Erhaltungszustands von Lebensräumen mit ungünstigem (d. h. nicht gutem) oder unbekanntem Zustand auf EU-Ebene

Abbildung 5b: Trends des Erhaltungszustands von Lebensräumen mit ungünstigem (d. h. nicht gutem) oder unbekanntem Zustand je Lebensraumgruppe auf EU-Ebene

Hinweis: Die Trends des Erhaltungszustands basieren auf EU-Lebensraumbewertungen (698).

Hinweis: Die Anzahl der Bewertungen ist in Klammern angegeben. Insgesamt wurden 698 Bewertungen vorgenommen.

Der Zustand von 81 % der aufgelisteten Lebensräume wird auf EU-Ebene als „unzureichend“ oder „schlecht“ bewertet. Nur 9 % von ihnen weisen einen Trend zur Verbesserung auf, während sich 36 % weiter verschlechtern. Verschlechterungstendenzen werden bei mindestens 25 % aller Bewertungen für alle Lebensraumgruppen beobachtet, mit Ausnahme der felsigen Lebensräume (15 %). Hoch- und Niedermoore, Grasland und Dünenlebensräume weisen den höchsten Anteil an Verschlechterungstendenzen auf (über 50 % für jede Gruppe). Bei den Graslandlebensräumen weisen vor allem Mähwiesen 10 ‚ Pfeifengraswiesen 11 und verschiedene Arten von naturnahem trockenem Grasland 12 eine sich verschlechternde Entwicklung des Erhaltungszustands auf, was ihre Abhängigkeit von extensiven Bewirtschaftungsmethoden verdeutlicht, die in der gesamten EU immer noch im Niedergang begriffen sind. Bei den Waldlebensräumen ist der Anteil der sich verbessernden Trends bei den Bewertungen am höchsten (13 %).

2.3 Andere Arten als Vögel

In den Anhängen II, IV und V der Habitat-Richtlinie sind 1389 Arten von gemeinschaftlichem Interesse 13 aufgeführt. Bei einigen größeren taxonomischen Gruppen wie etwa bei Weichtieren, Gliederfüßlern und Gefäßpflanzen ist der Anteil der unter die Anhänge fallenden Arten sehr gering. Wirbeltiere stellen die am besten vertretene Gruppe dar; 85 % der Amphibien, 70 % der Reptilien, 64 % der Säugetiere und 39 % der Süßwasserfischarten sind in den Anhängen aufgeführt. Viele der nicht in den Anhängen aufgeführten Arten, darunter viele der häufigeren Arten, profitieren von Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie, einschließlich des Schutzes von Lebensraumtypen gemäß Anhang I.

Erhaltungszustand der Arten

Abbildung 6a: Erhaltungszustand der Arten auf EU-Ebene

Abbildung 6b: Erhaltungszustand nach Artengruppen auf EU-Ebene

Hinweis: Statistiken basieren auf der Anzahl der EU-Artenbewertungen (2825).

Hinweis: Die Anzahl der Bewertungen pro Gruppe ist in Klammern angegeben. Insgesamt wurden 2825 Bewertungen vorgenommen.

Mehr als ein Viertel (27 %) der Artenbewertungen weisen auf einen guten Erhaltungszustand hin, gegenüber 23 % im Jahr 2015. 63 % der Arten weisen einen unzureichenden oder schlechten Zustand auf, ähnlich wie im Jahr 2015 (60 %). Die Anzahl der als „unbekannt“ eingestuften Zustandsbewertungen ging gegenüber dem letzten Berichtszeitraum zurück (von 17 % auf 10 %), ist aber nach wie vor deutlich höher als bei den Lebensräumen (4 %). Auf Ebene der Mitgliedstaaten ist der Zustand der meisten im Meer lebenden Arten (59 %) unbekannt, verglichen mit nur 8 % der terrestrischen Arten, was darauf hindeutet, dass die Ressourcen für ihre Überwachung unzureichend sind.

Die Artengruppen mit dem höchsten Anteil in gutem Erhaltungszustand auf EU-Ebene sind Reptilien und Gefäßpflanzen (36 % bzw. 40 %). Der Zustand von rund 30 % der Weichtier- und Fischarten wurde mit „schlecht“ bewertet.



Trends des Erhaltungszustands von Arten

Abbildung 7a: Trends des Erhaltungszustands von Arten mit ungünstigem (d. h. nicht gutem) oder unbekanntem Zustand auf EU-Ebene

Abbildung 7b: Trends des Erhaltungszustands von Arten mit ungünstigem (d. h. nicht gutem) oder unbekanntem Zustand auf EU-Ebene nach Gruppen

Hinweis: Die Trends des Erhaltungszustands basieren auf EU-Artenbewertungen (2049).

Hinweis: Die Anzahl der Bewertungen ist in Klammern angegeben. Insgesamt wurden 2049 Bewertungen vorgenommen.

Von den 2049 Arten, bei denen ein unzureichender oder schlechter Erhaltungszustand auf EU-Ebene festgestellt wurde, weisen 35 % einen Abwärtstrend und 6 % einen Aufwärtstrend auf. Für weitere 31 % ist der Trend unbekannt. Mit Ausnahme von Säugetieren, Fischen und niederen Pflanzen (10 %, 9 % bzw. 6 %) liegt der Anteil der Arten, deren Erhaltungszustand als unzureichend oder schlecht eingestuft wurde, bei denen jedoch eine Verbesserungstendenz zu verzeichnen ist, nach wie vor unter 5 %. Fische zeigen zwar mehr Aufwärtstrends als andere Artengruppen, aber sie weisen (zusammen mit Amphibien) auch den höchsten Anteil an Verschlechterungstrends auf (fast 50 %). Bei anderen Artengruppen sind starke Abwärtstrends zu verzeichnen, z. B. bei Graslandspezialisten wie dem Skabiosen-Schneckenfalter (Euphydryas aurinia) oder der Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides).

3.Entwicklung des Zustands und der Trends

3.1 Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels 1 der Biodiversitätsstrategie bis 2020

Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten für diese Bewertung übermittelten Daten haben wir ermittelt, inwieweit das Ziel 1 der Biodiversitätsstrategie bis 2020 14 erreicht wurde. Ziel war es, der Verschlechterung des Zustands aller Arten und Lebensräume, die unter die Naturschutzvorschriften der EU fallen, Einhalt zu gebieten und eine signifikante und messbare Verbesserung ihres Zustands zu erreichen, sodass bis 2020 (im Vergleich zu den Bewertungen von 2010)

Ø100 % mehr Bewertungen von Lebensräumen mit einem günstigen oder sich verbessernden Erhaltungszustand (d. h. 34 % der Gesamtzahl),

Ø50 % mehr Artenbewertungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie mit einem günstigen oder sich verbessernden Erhaltungszustand (35 %) und

Ø50 % mehr Artenbewertungen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie mit einem sicheren oder sich verbessernden Populationszustand (78 %) zu verzeichnen sind.

Abbildung 8: Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels 1 (in % der Bewertungen)

Hinweis: Jeder Balken gibt den Prozentsatz der Bewertungen mit gutem oder sich verbesserndem Zustand an.

Gegenüber der Ausgangsbasis von 2010 gab es nur begrenzte Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für 2020, außer bei anderen Arten als Vögeln, bei denen das Ziel fast erreicht wurde. Die kontinuierliche Verschlechterung bei einigen Lebensräumen und Arten macht die Verbesserungen wieder zunichte. Die für 2019 gemeldeten Daten zeigen, dass der Anteil der Arten und Lebensräume mit sich verschlechternden Trends sogar leicht zugenommen hat: für Vögel von 20 % auf 23 %, für andere Arten als Vögel von 22 % auf 26 % und für Lebensräume von 30 % auf 32 %.

Das Ziel für 2020, für 34 % der Lebensraumbewertungen günstige oder sich verbessernde Bewertungen zu erhalten, wurde nicht erreicht (Unterschreitung um 12 Prozentpunkte). Der Anteil der anderen Arten als Vögel, deren Zustand als günstig oder sich verbessernd eingeschätzt wird, erreichte jedoch fast das Zwischenziel für 2020 von 35 % (Unterschreitung um 2 Prozentpunkte). Die Trends in der Vogelpopulation zeigen ein gemischtes Bild: Zwischen 2010 und 2015 erhöhte sich die Anzahl der Arten, deren Zustand als sicher und sich verbessernd eingeschätzt wird, zwischen 2015 bis 2020 war jedoch wieder eine leichte Verschlechterung (um 3 Prozentpunkte) zu verzeichnen, sodass das Ziel von 78 % um 20 Prozentpunkte unterschritten wurde. Das Ziel 1 der Biodiversitätsstrategie bis 2020 wurde daher nicht erreicht.

3.2 Verbesserungen in den Mitgliedstaaten

Der „Erhaltungszustand“ ändert sich bekanntermaßen nur langsam und ist daher kein sehr aussagekräftiger kurzfristiger Indikator für Verbesserungen. Zudem können Verbesserungen in einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund der EU-weit vorgenommenen Bewertungen nicht zutage treten. Daher sind positive und sich stabilisierende Trends auf nationaler Ebene (bei denen sich ein Trend tatsächlich von einem Rückgang im vorangegangenen Berichtszeitraum zu einem stabilen Trend im aktuellen Berichtszeitraum ändert) positive Entwicklungen, die zusätzlich zu den positiven Zustandsänderungen berücksichtigt und analysiert werden sollten.

Im Durchschnitt weisen 6 % der nationalen/regionalen Lebensraumbewertungen der Mitgliedstaaten Verbesserungen auf, am häufigsten bei den Lebensräumen Wälder und Süßwasser (10 % aller Bewertungen in der Gruppe), Heide- und Buschvegetation (7 %), Hoch- und Niedermoore sowie bei Dünen (6 %). Ein Beispiel für einen sich verbessernden Küstenlebensraum sind die Ostseeküstenwiesen in Finnland.

Ebenso weisen auch durchschnittlich 6 % aller nationalen/regionalen Bewertungen für andere Arten als Vögel Verbesserungen auf. Die größte Anzahl von Verbesserungen ist bei Säugetieren zu verzeichnen (9 % aller erfassten Säugetierbewertungen zeigen Verbesserungen), gefolgt von Fischen (8 %) und Gefäßpflanzen (5 %). Beispiele für Säugetiere sind Biber (Castor fiber), Kegelrobben (Halichoerus grypus) und Seehunde (Phoca vitulina).

Bei Vögeln wird die Verbesserung auf nationaler Ebene unterschiedlich definiert, da es keine nationale Bewertung des Erhaltungszustands und der Zustandsentwicklung gibt. Daher wird ein positiver kurzfristiger Populationstrend oder eine Stabilisierung nach einem negativen langfristigen Trend im letzten nationalen Bericht als Verbesserung angesehen. Insgesamt gibt es 2148 Berichte aus den Mitgliedstaaten, die Verbesserungen gemäß den oben genannten Kriterien erkennen lassen. Insgesamt entspricht dies 397 Vogel(unter)arten, deren Zustand sich in mindestens einem Mitgliedstaat in mindestens einer gemeldeten Saison verbessert hat. Etwa 44 % aller Vogelarten mit Verbesserungstendenz sind wandernde Wasservögel. 15 Viele dieser Arten werden auch gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU als im Meer lebende Arten eingestuft und machen 33 % aller Verbesserungen aus. Ackerland - und Waldvogelarten machen jeweils etwa 9 % aus. Beispiele für Vogelarten mit Verbesserungstendenz sind der Seeadler (Haliaeetus albicilla), der Kranich (Grus grus), der Rotmilan (Milvus milvus) und der Silberreiher (Ardea alba).

3.3 Fortschritte bei der Datenqualität

Die Beurteilung der Fortschritte beim Erhaltungszustand setzt voraus, dass in allen Mitgliedstaaten geeignete Überwachungssysteme vorhanden sind. In vielen Fällen stammen die gemeldeten Daten jedoch aus Teilerhebungen, die zu anderen Zwecken durchgeführt wurden. In anderen Fällen verfügen die Mitgliedstaaten nicht über geeignete Daten und verlassen sich auf Sachverständigengutachten. Bei den Lebensräumen und Arten der Habitat-Richtlinie stammen über 40 % der gemeldeten Daten aus Teilerhebungen und über 20 % basieren ausschließlich auf Beurteilungen von Sachverständigen. Bei den Vogeldaten stammen über 30 % der gemeldeten Daten aus Teilerhebungen und über 15 % basieren auf Beurteilungen von Sachverständigen. Diese Berichtsrunde zeigt, dass nach wie vor Einschränkungen aufgrund mangelhafter oder unvollständiger Daten bestehen (wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß in den einzelnen Mitgliedstaaten und in geringerem Umfang als 2015). Dennoch sind die hier vorgelegten Daten ein Meilenstein in der Bewertung des Zustands der Natur in der EU und bieten eine solide Grundlage für die Verbesserung der Berichterstattung, Bewertung und Umsetzung, um die Ziele der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2030 erreichen zu können.

4.Belastungen und Reaktionen

4.1 Belastungen

Europa ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen der Welt. Der Mensch hat die europäischen Landschaften über Jahrhunderte hinweg geformt und viel zu ihrer Artenvielfalt beigetragen, z. B. durch naturnahe Lebensräume wie extensiv genutzte Mähwiesen und naturnahes trockenes Grasland. Menschliche Aktivitäten haben jedoch auch die Verschlechterung und den Rückgang vieler einheimischer Arten und Lebensraumtypen verursacht – insbesondere (und viel schneller) in den letzten 100 Jahren.

Die Mitgliedstaaten berichteten für jede Art und jeden Lebensraum über die Hauptursachen des Artensterbens und der Lebensraumverschlechterung. Insgesamt stellten sie 67 000 Datensätze mit einer Liste von 203 individuellen Belastungen aus 15 Kategorien (von „A-Landwirtschaft“ bis „X-Sonstige“) zur Verfügung.

Abbildung 9: Verteilung der Belastungskategorien der Stufe 1 auf Lebensräume, andere Arten als Vögel und Vogelarten 

Die am häufigsten gemeldeten Belastungen sowohl für Lebensräume als auch für Arten resultieren aus der Landwirtschaft, was dem relativen Ausmaß der landwirtschaftlichen Bodennutzung und den Veränderungen der landwirtschaftlichen Praktiken (Intensivierung und Aufgabe der extensiven Landwirtschaft) geschuldet ist. Eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung schafft und erhält naturnahe Lebensräume mit vielfältiger Fauna und Flora. Seit den 1950er Jahren hat jedoch die intensivere und spezialisierte Landwirtschaft zunehmend zum anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt beigetragen. Grasland, Süßwasserlebensräume, Heide- und Buschvegetation sowie Hoch- und Niedermoore sind am stärksten betroffen. Naturnahe Lebensräume, die von der Landwirtschaft 16 abhängig sind, wie z. B. Grasland, sind besonders bedroht und ihr Erhaltungszustand ist deutlich schlechter als bei anderen Lebensraumtypen, die nicht von der Landwirtschaft abhängig sind (45 % werden als schlecht bewertet, gegenüber 31 % bei anderen Lebensräumen). Im Vergleich zu 2015 zeigen die Bewertungen der landwirtschaftlichen Lebensräume eine allgemeine Verschlechterung des Erhaltungszustands: Der Anteil des mit gut bewerteten Zustands sank von 14 % auf 12 % und der Anteil des mit schlecht bewerteten Zustands stieg von 39 % auf 45 %. Nur 8 % der landwirtschaftlichen Lebensräume weisen eine Verbesserungstendenz auf, während 45 % eine Verschlechterungstendenz verzeichnen. Viele Vogel-, Reptilien-, Weichtier-, Amphibien-, Gliederfüßler- und Gefäßpflanzenarten sind ebenfalls betroffen, und die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nimmt kontinuierlich ab.

Insgesamt sind über alle Kategorien hinweg Veränderungen im Wasserhaushalt (einschließlich Mehrzweckänderungen unter der Kategorie „K-Veränderungen im Wasserhaushalt“ und hydrologische Veränderungen, die anderen Kategorien, z. B. A-Landwirtschaft, zugeordnet werden) die am zweithäufigsten gemeldete Belastungsart, gefolgt von Verstädterung und Umweltverschmutzung:

·Belastungen im Zusammenhang mit Veränderungen im Wasserhaushalt ergeben sich aus mehreren Quellen. Beispielsweise entfallen auf die landwirtschaftliche Trockenlegung 14 % und auf Wasserkraftanlagen 13 % aller wasserwirtschaftlichen Belastungen. Es überrascht nicht, dass Belastungen in dieser Kategorie besonders für Süßwasserlebensräume und Fischarten, aber auch für kohlenstoffreiche Ökosysteme wie Hoch- und Niedermoore von Bedeutung sind.

·Zu den größten Belastungen im Zusammenhang mit der Verstädterung gehören Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten, die vor allem Lebensräume im Meer und an der Küste betreffen. Die Umwandlung von natürlichen und naturnahen Flächen in Wohn-, Siedlungs- oder Erholungsgebiete betrifft vor allem Graslandlebensräume und Wälder.

·Die Umweltverschmutzung ist eine Hauptbelastung für viele Lebensräume und Arten. Die Landwirtschaft ist für fast die Hälfte (48 %) der Belastungen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung verantwortlich, gefolgt von der Umweltverschmutzung aus gemischten Quellen (28 %, wie unter der Kategorie „J-Umweltverschmutzung“ gemeldet) und der Verstädterung (21 %).

Es gibt Unterschiede in der relativen Auswirkung der Belastungskategorien auf die verschiedenen Lebensräume und Artengruppen:

·Die Forstwirtschaft stellt die zweitgrößte für Arten gemeldete Belastungskategorie dar, die insbesondere Gliederfüßler, Säugetiere und niedere Pflanzen betrifft. Die Meldungen weisen darauf hin, dass viele vom Wald abhängige Arten von der Entfernung abgestorbener, sterbender und alter Bäume (einschließlich des Holzeinschlags aus Bergungsarbeiten), von der Waldbewirtschaftung, die den Altbestand der Wälder reduziert, und von Kahlschlägen betroffen sind. Die Forstwirtschaft ist ebenfalls die vorherrschende Gruppe von Belastungen, die für die meisten Waldtypen in Anhang I gemeldet wurden, welche eine Verschlechterung des Erhaltungszustands gegenüber 2015 aufweisen: Der Anteil des mit gut bewerten Zustands sank von 16 % auf 14 % und der Anteil des mit schlecht bewerteten Zustands stieg von 27 % auf 31 %.

·Der Nutzung von Arten stellt die größte Belastung für überwinternde Vögel und Rastvögel dar. Diese Nutzung umfasst illegales Schießen oder Töten, Bejagen und unbeabsichtigtes Töten. Jüngste Forschungsergebnisse aus 26 europäischen Ländern gehen von einer jährlichen Jagdentnahme von mindestens 52 Millionen Vögeln 17 aus. Andere von der Nutzung betroffene Arten sind Fische, Säugetiere und Reptilien. Fische gehören zu den am stärksten von der Meeres- 18 und Süßwasserfischerei betroffenen Gruppen Säugetiere sind doppelt von der Nutzung betroffen.

oGroße Landsäugetiere wie der Wolf (Canis lupus), der Eurasische Luchs (Lynx lynx) und der Eurasische Fischotter (Lutra lutra) sind am häufigsten von der illegalen Tötung betroffen.

oKleinwale wie der Gewöhnliche Delfin (Delphinus delphis) und der Schweinswal (Phocoena phocoena) sind hauptsächlich durch den Beifang in Fischfanggeräten und andere Auswirkungen des Fischfangs wie etwa der Reduzierung der Beutepopulationen und der Störung von Arten betroffen. Meeressäuger sind auch häufig durch Umweltverschmutzung aus verschiedenen Quellen, durch den Betrieb von Schiffs- und Fährwegen (aufgrund von Unterwasserlärm und Schiffskollisionen) sowie durch militärische Operationen (durch Kollisionen mit Schiffen, Störungen durch militärische Sonargeräte) beeinträchtigt.

·Wasserkraftanlagen sind die wichtigste einzelne Quelle energiebedingter Belastungen für Wander- und Süßwasserfische. Während die Belastungen durch Wind-, Wellen- und Gezeitenkraft Risiken für viele Arten darstellen, sind Vögel darüber hinaus auch besonders anfällig für Belastungen im Zusammenhang mit Strom- und Kommunikationsinfrastrukturen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine zentrale Strategie der EU zur Bewältigung des Klimawandels (der erheblichen und wachsenden Druck auf die biologische Vielfalt ausübt), doch unangemessen konzipierte und lokalisierte Entwicklungen können zu zusätzlichen Belastungen für geschützte Arten und Lebensraumtypen führen.

·Invasive gebietsfremde Arten (IGA) stellen eine große und wachsende Bedrohung für die einheimische europäische Flora und Fauna dar. Ihre Auswirkungen haben seit dem letzten Berichtszeitraum erheblich zugenommen. Auf „invasive Arten von EU-weiter Bedeutung“ 19 entfallen etwa 20 % der in dieser Kategorie gemeldeten Belastungen, während weitaus mehr Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten gemeldet werden, die noch nicht als Arten von EU-weiter Bedeutung aufgeführt sind. Invasive gebietsfremde Arten beeinträchtigen Lebensräume stärker als Arten, haben aber nachweislich auch unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte Vogel-, Amphibien-, Fisch- und Gefäßpflanzenarten.

·Wenngleich der Klimawandel im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 nicht als besonders belastender Einfluss gemeldet wurde, zeigen Zukunftsszenarien 20 , dass er dramatische Auswirkungen auf die europäische Flora und Fauna haben und in vielen Gebieten zu einem beschleunigten Verlust der biologischen Vielfalt und zur Wüstenbildung führen wird. Die am häufigsten gemeldeten Belastungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel waren Dürren und die Abnahme der Niederschläge; sie machten 5 % aller gemeldeten Belastungen für Amphibien aus.

4.2 Reaktionen (Erhaltungsmaßnahmen)

Parallel zur Berichterstattung über die Belastungen gaben die Mitgliedstaaten an, ob die Mehrheit der Maßnahmen, die für eine Art oder einen Lebensraum von EU-weiter Bedeutung erforderlich sind und die die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten erfordern, ergriffen wurde oder nicht. Solche Maßnahmen zielen darauf ab, den guten Zustand von Arten und Lebensräumen zu erhalten oder wiederherzustellen, und umfassen spezifische Maßnahmen vor Ort, um die Auswirkungen vergangener und gegenwärtiger Belastungen zu mildern und zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete zu ergreifen.

Aus ihren nationalen Berichten geht hervor, dass

·die meisten Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Natura-2000-Netzes durchgeführt werden,

·für etwa 60 % der Lebensräume der Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, und zwar hauptsächlich zur Erhaltung des derzeitigen Zustands oder zur Wiederherstellung der Struktur und der Funktionen der Lebensräume, wobei nur 4 % der ergriffenen Maßnahmen der Vergrößerung der Lebensraumfläche dienten,

·Erhaltungsmaßnahmen, die ergriffen wurden, um landwirtschaftliche Gebiete in einem geeigneten ökologischen Zustand zu erhalten und damit auf die Belastungen infolge der Landwirtschaft zu reagieren, bei Weitem die häufigsten Maßnahmen sind,

Abbildung 10: Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen (in % aller Bewertungen von Lebensraumtypen durch die Mitgliedstaaten)

·bei den Arten die Situation ähnlich ist. In etwa 40 % der Berichte über Vögel und 50 % der Berichte über andere Arten als Vögel wird angegeben, dass Maßnahmen ergriffen wurden. Der größte Teil der Maßnahmen, die für andere Arten als Vögel ergriffen wurden, zielt darauf ab, ihren derzeitigen Zustand zu erhalten. Wiederherstellungsmaßnahmen haben einen geringeren Stellenwert.

Abbildung 11: Stand der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen (in % aller Artenbewertungen der Mitgliedstaaten für Arten, die eine Gebietsausweisung erfordern)

Ungeachtet der Maßnahmen der Mitgliedstaaten haben sich der Erhaltungszustand und die Trends während des Berichtszeitraums nicht verbessert; für viele Arten und Lebensraumtypen (einschließlich derjenigen, für die die Ausweisung als Natura-2000-Gebiet ein wichtiger Durchführungsmechanismus für die Erhaltung ist) haben sie sich sogar weiter verschlechtert. Es ist daher offensichtlich (und durch die Berichte bestätigt), dass die Mitgliedstaaten es versäumt haben, die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen (zumindest in dem erforderlichen Umfang), und in einigen Fällen es sogar versäumt haben, die erforderlichen Maßnahmen angemessen zu ermitteln.

Die Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zeigt für die meisten Lebensräume und Artengruppen eine positive Korrelation zwischen den getroffenen Maßnahmen und einem guten Erhaltungszustand. Darüber hinaus führen proaktive Wiederherstellungsmaßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung von Struktur und Funktionen) zu Verbesserungen.

4.3 Wiederherstellungsbedarf für Lebensräume

Für einen Lebensraumtyp bedeutet ein „guter Erhaltungszustand“, dass sein natürliches Verbreitungsgebiet, die Ausdehnung seiner Fläche sowie seine Struktur und Funktionen ausreichend groß und in gutem Zustand sind, außerdem sind seine Zukunftsaussichten positiv. In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff „Wiederherstellung“ auf:

1.die Verbesserung des Zustands (d. h. der Qualität) der bestehenden Flächen des Lebensraums durch gezielte Erhaltungsmaßnahmen und

2.die Bereitstellung einer ausreichenden Fläche durch Schaffung bzw. Neuschaffung von Lebensräumen (d. h. Schaffung zusätzlicher Flächen eines Lebensraums, wie z. B. die Wiederherstellung von Feuchtgebietslebensräumen aus ehemals entwässerten landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Erweiterung der Fläche von einheimischen geschützten Waldlebensräumen).

Eine Bewertung der Wiederherstellungserfordernisse für die Lebensraumtypen des Anhangs I zeigt, dass sich die Anforderungen je nach Lebensraumgruppe und biogeografischer Region erheblich unterscheiden.



Abbildung 12: Von den Mitgliedstaaten gemeldete Flächenanteile der Lebensraumgruppen in Anhang I, die verbessert werden müssen

Hinweis: Das Vereinigte Königreich und der Lebensraum 8310 (natürliche Höhlen) wurden bei den Berechnungen nicht berücksichtigt.

Dies sind einige der wichtigsten Ergebnisse der Bewertung:

·Die Fläche der geschützten und verbesserungsbedürftigen Lebensräume wird auf durchschnittlich etwa 215 000 km2 (oder 5 % des Territoriums der EU-27 21 ) geschätzt. Den größten Verbesserungsbedarf haben die Wälder mit ca. 19,5 % (ca. 100 000 km2), gefolgt von Küstenlebensräumen mit 16 % (ca. 46 000 km2), Grasland mit 13,5 % (ca. 33 000 km2), Süßwasserlebensräumen mit 10,5 % (ca. 13 500 km2) und Hoch- und Niedermooren mit 9 % (ca. 10 900 km2).

·Mindestens 11 000 km2 der in Anhang I aufgeführten Lebensräume müssen zur Erweiterung des bestehenden Gebietes (neu) geschaffen werden, um die langfristige Existenz aller Lebensraumtypen zu gewährleisten. Die Lebensraumgruppen mit den größten Flächen für die (Neu-)Schaffung sind Wälder (4 600 km2), Grasland (1 900 km2), Hoch- und Niedermoore (1 700 km2) sowie Küstenlebensräume (1 400 km2). Generell gilt dies für 1 bis 1,5 % der bestehenden Gesamtfläche dieser Lebensraumgruppen.

·Die biogeografischen Regionen, in denen die Verbesserung des Zustands der bestehenden Lebensräume am dringendsten ist, sind die kontinentale, die mediterrane, die atlantische, die marine atlantische und die boreale Region.

·Viele der Lebensräume in Anhang I, die einer Wiederherstellung bedürfen, sind besonders kohlenstoffreich und bieten ein erhebliches Potenzial, Kohlenstoff in der ober- und unterirdischen Biomasse und im Boden zu speichern und zu binden. Etwa 16 % dieser kohlenstoffreichen Gebiete müssen verbessert werden (154  000 km2). Ihre Wiederherstellung und Erhaltung könnte erheblich zur Eindämmung des Klimawandels beitragen.

·Da die Überwachungsdaten unzureichend sind, werden die in Anhang I aufgeführten wiederherstellungsbedürftigen Lebensraumgebiete aller Wahrscheinlichkeit nach die derzeitigen Schätzungen bei Weitem übertreffen. Eine umfassende Kartierung der kohlenstoff- und naturnahen Gebiete, der Auswirkungen der Bewirtschaftung, des Zustands der Lebensräume und anderer Faktoren ist erforderlich, um fundierte Entscheidungen über die Wiederherstellungsprioritäten treffen zu können. Der Wiederherstellungsbedarf für Vögel und andere Arten sollte ebenfalls berücksichtigt werden, allerdings liegen dazu derzeit keine Daten vor.

5.Die Rolle des Natura-2000-Netzes

Das Natura-2000-Netz besteht aus besonderen Schutzgebieten (BSG), die gemäß der Vogelschutzrichtlinie klassifiziert sind, und besonderen Erhaltungsgebieten (BEG), die gemäß der Habitat-Richtlinie 22 ausgewiesen wurden. Es stellt das weltweit größte koordinierte Netz aus Schutzgebieten dar und ist in der EU das wichtigste Instrument zur Wahrung/Wiederherstellung des Erhaltungszustands geschützter Lebensräume und Arten.

Ende 2019 bestand Natura 2000 aus 27 852 Gebieten mit einer Fläche von 1 358 125 km2. Natura 2000 umfasste 17,9 % der Landfläche der EU und 9,7 % ihrer Meeresgewässer. Die Ausdehnung variiert erheblich zwischen den Mitgliedstaaten: Die Ausdehnung auf dem Land reicht von 8 % in Dänemark bis 38 % in Slowenien und die Ausdehnung im Meer von 2 % in Italien bis 46 % in Deutschland. 23

Seit dem letzten Berichtszeitraum hat sich

·die Fläche des Meeresnetzes verdoppelt,

·die Anzahl der ausgewiesenen besonderen Erhaltungsgebiete mit 7 262 neuen Ausweisungen mehr als verdoppelt und

·die Anzahl der Gebiete, für die umfassende Bewirtschaftungspläne gemeldet wurden, deutlich erhöht.

Abbildung 13: Kumulierte Fläche des Natura-2000-Netzes in km², 1993-2019

Hinweis: Die Zahlen beziehen sich auf die EU-28 und umfassen besondere Schutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, besondere Erhaltungsgebiete und vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (die zusammen die blaue Linie der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bilden). In vielen Fällen sind Natura-2000-Gebiete (teilweise oder ganz) sowohl ein besonderes Schutzgebiet als auch ein besonderes Erhaltungsgebiet/Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung. Aufgrund der Einschränkungen beim Umgang mit GIS-Daten wurde die Fläche des Natura-2000-Schutzgebietes erst nach 2010 systematisch berechnet.

Quelle: Natura-2000-Datenbanken

5.1 Wirksamkeit von Natura 2000

Die derzeitige Berichterstattung liefert keine Informationen, die einen direkten Vergleich des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen innerhalb und außerhalb des Natura-2000-Netzes ermöglichen würden. Daher haben wir andere potenzielle Indikatoren für die Wirksamkeit untersucht, wie z. B. den Zusammenhang zwischen der Vertretung von Arten und Lebensräumen im Natura-2000-Netz und dem Anteil von Arten und Lebensräumen, die einen guten Zustand aufweisen oder sich tendenziell verbessern. Die Ergebnisse, die auf den Bewertungen der Mitgliedstaaten basieren, zeigen Folgendes:

·Arten und Lebensräume haben im Durchschnitt eine höhere Wahrscheinlichkeit, einen guten Erhaltungszustand zu erreichen, wenn ihr Lebensraumgebiet oder ihre Population im Vergleich zu den weniger gut vertretenen Arten und Lebensräumen gut (> 75 %) im Netz vertreten ist. Am offensichtlichsten ist dies bei Dünenlebensräumen und Wäldern sowie bei Amphibien und Fischen.

·Lebensraumtypen, die in Natura-2000-Gebieten gut vertreten sind (> 75 %), verzeichnen (etwas) stärkere Verbesserungen und weniger Verschlechterungen als die weniger gut vertretenen. Mit einer gemeldeten Verbesserung von über 8 % scheinen Hoch- und Niedermoore von der Einbeziehung in Natura-2000-Gebiete profitiert zu haben. Die Lebensräume, die die deutlichsten Verbesserungen erfahren haben, z. B. trockene atlantische Küstenheiden mit Erica vagans und Küstendünen mit Juniperus-Arten, sind im Rahmen des Natura-2000-Netzes weitgehend geschützt.



Abbildung 14: Änderungen des Erhaltungszustands und der Trends für die Lebensräume des Anhangs I innerhalb der verschiedenen Natura-2000-Schutzklassen (<35 %, 35 %-75 %, >75 %)

Hinweis: „Verbesserung“ bezieht sich auf als unzureichend oder schlecht eingestufte Bewertungen, die sich verbessert haben oder gut geworden sind, „weiterhin günstig“ auf Bewertungen, die ihren guten Zustand beibehalten haben, „keine Änderung“ auf als unzureichend oder schlecht eingestufte Bewertungen, die sich nicht verbessert oder verschlechtert haben, „Verschlechterung“ auf als unzureichend oder schlecht eingestufte Bewertungen, die sich weiter verschlechtert haben oder sich von gut zu unzureichend oder schlecht verändert haben, und „unbekannt“ auf Bewertungen ohne Trend. Die Anzahl der Bewertungen pro Gruppe ist in Klammern angegeben. Insgesamt wurden 2970 Bewertungen vorgenommen.

Insgesamt lassen die gemeldeten Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wirksamkeit des Natura-2000-Netzes zu. Dies ist vor allem auf die begrenzte Überwachung zurückzuführen, insbesondere auf die übliche Praxis, nur eine Stichprobe von Natura-2000-Gebieten zu überwachen. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000 zufriedenstellend beurteilen zu können, sollten im Rahmen der Überwachung mehr Daten über Gebiete innerhalb und außerhalb des Natura-2000-Netzes sowie über die Qualität des Erhaltungsmanagements gesammelt werden.

Trotz einiger positiver Hinweise auf den Beitrag des Netzes zum Erhaltungszustand deuten die verfügbaren Informationen stark darauf hin, dass sein volles Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist und dass noch eine erhebliche Umsetzungslücke zu schließen ist.

6.Schlussfolgerungen und Ausblick

Die vorliegende Bewertung des Erhaltungszustands stellt den umfangreichsten und vollständigsten Gesundheitscheck der Natur dar, der jemals in der EU durchgeführt wurde. Sie bietet eine gute Grundlage für die Bewertung der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und eine solide Basis für die Messung der Fortschritte im Rahmen der neuen Biodiversitätsstrategie für 2030.

Die Bewertung zeigt, dass es der EU noch nicht gelungen ist, den Rückgang geschützter Lebensraumtypen und Arten mit Erhaltungswert für die EU aufzuhalten. Die wichtigsten Belastungen infolge der Boden- und Wassernutzung, die zur Schädigung der Natur geführt haben, bestehen nach wie vor, sodass das Ziel für 2020, die Verschlechterung des Zustands von Arten und Lebensräumen zu stoppen und messbar umzukehren, deutlich verfehlt wird.

Inspirierende Erfolgsgeschichten aus allen Mitgliedstaaten zeigen, was durch gezielte Maßnahmen erreicht werden kann, die oft durch Initiativen im Rahmen des LIFE-Programms 24 der EU oder durch spezielle Agrarumweltprogramme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützt werden. Solche Erfolge werden jedoch nicht in ausreichendem Maße erzielt.

Die Fortschritte bei der Umsetzung beider Richtlinien in den letzten sechs Jahren (erhebliche Erweiterung des Natura-2000-Netzes und weitere Gebiete mit Bewirtschaftungsplänen) reichten nicht aus, um den Erhaltungszustand zu verbessern. Die Schaffung eines voll funktionsfähigen Netzes von Schutzgebieten ist noch nicht abgeschlossen, insbesondere noch nicht in der Meeresumwelt. Darüber hinaus müssen die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage klar definierter Erhaltungsziele für viele dieser Gebiete noch eingeführt werden. Die erforderlichen Investitionen in die Natur, unter anderem im Hinblick auf die Wiederherstellung innerhalb und außerhalb des Schutzgebietsnetzes, sind noch nicht erfolgt. Naturschutzanforderungen wurden nicht in ausreichendem Maße in wichtige Strategien zur Boden- und Wassernutzung einbezogen, um die negativen Belastungen zu kompensieren, die von Sektoren wie der Land- und Forstwirtschaft ausgehen können. Für viele Natura-2000-Meeresschutzgebiete müssen noch Maßnahmen zum Fischereimanagement vereinbart und umgesetzt werden. Darüber hinaus stellt der Klimawandel eine wachsende Bedrohung dar, da eine starke Zunahme der Belastungen und sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf Arten und Lebensräume prognostiziert werden, z. B. durch Veränderungen der Bodennutzung sowie der Lage oder Qualität von Lebensräumen.

Die vorliegende Bewertung macht deutlich, dass die Maßnahmen schrittweise geändert werden müssen, wenn wir eine ernsthafte Chance haben wollen, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 auf einen Erholungspfad zu bringen, wie in der neuen Strategie 25 zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vorgesehen. Geschieht dies nicht, so wird dies nicht nur die fortgesetzte Erosion unseres gemeinsamen Naturerbes zur Folge haben, sondern auch die fortgesetzte Erosion der lebenswichtigen Funktionen, die dieses Erbe liefert und die letztlich die Grundlage für die Gesundheit und den Wohlstand der Menschen bilden.

Die neue Biodiversitätsstrategie bis 2030 steckt den notwendigen Rahmen für diesen grundlegenden Wandel ab. Zusammen mit anderen Initiativen im Rahmen des Green Deal legt diese Strategie ein äußerst ehrgeiziges und praktisches Aktionsprogramm fest, das unter anderem darauf abzielt, die Fläche gesetzlich geschützter und effektiv bewirtschafteter Gebiete auszuweiten und gleichzeitig einen Plan zur Wiederherstellung der Natur in der EU vorzuschlagen.

Die vorliegende Bewertung der Natur unterstreicht das beträchtliche Potenzial für die Wiederherstellung geschützter Lebensräume, sowohl was ihren derzeitigen Zustand als auch die zusätzliche Fläche betrifft, die zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands erforderlich ist. Dazu gehört auch die Wiederherstellung von kohlenstoffreichen Lebensräumen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die Bewertung ist auch unmittelbar relevant für die Messung des Erfolgs von Maßnahmen im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung weiterer entscheidender Belastungen durch die Boden- und Wassernutzung, insbesondere im Zusammenhang mit der Landwirtschaft, die in allen Mitgliedstaaten am häufigsten zu einer als „schlecht“ eingestuften Bewertung des Zustands von Arten und Lebensräumen geführt hat. In Kombination mit der Strategie „vom Erzeuger zum Verbraucher“ 26 sollten Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft, zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden, zum Schutz und zur Wiederherstellung von Bodenökosystemen und zur Verbesserung der Landschaftselemente auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Erholung der gemäß den Naturschutzrichtlinien geschützten Arten und Lebensräume beitragen, einschließlich der Erholung der bestäubenden Insekten und ihrer Lebensräume.

In der neuen Biodiversitätsstrategie wird betont, dass die Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen muss. Die Mitgliedstaaten sollten die Qualität und Vollständigkeit ihrer Überwachungssysteme weiter verbessern, um die künftige Berichterstattung zu untermauern. Erdbeobachtung/Fernerkundung, andere Technologien und Instrumente (z. B. Modellierung) sowie die Ergebnisse aus Forschungs-/Innovationstätigkeiten und Bürgerwissenschaft könnten die derzeitige Überwachung und Berichterstattung ergänzen und unterstützen. Dieses Potenzial sollte getestet und genutzt werden, um die Arbeit der meldenden Stellen zu erleichtern.

Die nächste Bewertung des Zustands der Natur in der EU, die für 2026 geplant ist, sollte einen wesentlichen Beitrag zur Messung der Fortschritte bei der Erreichung der Naturziele im Rahmen der neuen Biodiversitätsstrategie leisten.

(1)

     Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7).

(2)

     Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).

(3)

     Dieser Bericht enthält nach wie vor Daten aus dem Vereinigten Königreich, das im Januar 2020 aus der EU ausgetreten ist. Zum ersten Mal enthält der Bericht Daten aus Kroatien, das der EU im Juli 2013 beigetreten ist. Rumänien war der einzige Mitgliedstaat, der keinen Bericht für Vögel vorlegte.

(4)

4     State of nature in the EU — results from reporting under the nature directives 2013-2018‚ Europäische Umweltagentur, verfügbar zusammen mit zusätzlichem Online-Material, einschließlich Zusammenfassungen nach Mitgliedstaaten, unter: https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity/state-of-nature-in-the-eu/state-of-nature-2020 (Englisch)   https://ec.europa.eu/environment/nature/knowledge/rep_habitats/index_en.htm (Englisch)  

(5)

     Alpine Region, boreale Region, mediterrane Region, atlantische Region, kontinentale Region, pannonische Region, Schwarzmeerregion, makaronesische Region, Steppenregion.

(6)

     Atlantik, Ostsee, Schwarzes Meer, Makaronesien, Mittelmeer.

(7)

     Weitere Einzelheiten zu den Bewertungsmethoden im Rahmen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie sind dem EUA-Bericht zu entnehmen.

(8)

     State of nature in the EU — results from reporting under the nature directives 2007–2012‚ EUA (2015), Technischer Bericht Nr. 2/2015, ISSN 1725-2237, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2015.

(9)

     Einzelheiten siehe EUA-Bericht:    
https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity/state-of-nature-in-the-eu/state-of-nature-2020 (Englisch)

(10)

  Zu den Lebensraumtypen dieser Gruppe gehören magere Flachland-Mähwiesen (6510) und Berg-Mähwiesen (6520)

(11)

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410)

(12)

Zu den Lebensraumtypen dieser Gruppe gehören naturnahes trockenes Grasland und naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (6210) und nordische Alvar-Trockenrasen und flache praekambrische Kalkfelsen (6280)

(13)

     Anhang II: Arten, für die die Ausweisung besonderer Erhaltungsgebiete (BEG) erforderlich ist (Natura-2000-Gebiete)    
Anhang IV: streng geschützte Arten
   
Anhang V: Arten, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können

(14)

     Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 (COM(2011) 244 final).

(15)

fallen unter das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA)

(16)

     Halada, L., Evans, D., Romão, C. und Petersen, J. E., 2011, „Which habitats of European importance depend on agricultural practices?“, Biodiversity and Conservation, 20(11) 2 365–2 378.

(17)

     Hirschfeld, A. et al., 2019, „Bird‑hunting in Europe: an analysis of bag figures and the potential impact on the conservation of threatened species, British Birds: 153-166.

(18)

     Meeresfische werden durch die Habitat-Richtlinie nur in geringem Umfang abgedeckt (beschränkt auf einige Arten anadromer Fischarten).

(19)

     Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten enthält eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35).

(20)

     Siehe zum Beispiel: IPBES (2018), The IPBES regional assessment report on biodiversity and ecosystem services for Europe and Central Asia, Rounsevell, M. et al. Sekretariat der Zwischenstaatlichen wissenschaftspolitischen Plattform für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen, Bonn, Deutschland. 892 Seiten.

(21)

     Das Vereinigte Königreich wurde bei der Berechnung des Wiederherstellungsbedarfs nicht berücksichtigt.

(22)

     Im Rahmen der Habitat-Richtlinie schlagen die Mitgliedstaaten „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB) vor, die die Kommission dann in biogeografische Listen aufnimmt. Die Mitgliedstaaten haben dann sechs Jahre Zeit, um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Erhaltungsgebiete auszuweisen.

(23)

    Es handelt sich hierbei um die Zahlen für die Meeresgebiete innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küste, die Natura-2000-Gebiete auf dem erweiterten Kontinentalschelf (relevant für Irland, Portugal und das Vereinigte Königreich) sind nicht berücksichtigt.

(24)

      https://ec.europa.eu/easme/en/life (Englisch)  

(25)

     Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final).    
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0380

(26)

     Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem vom Erzeuger bis zum Verbraucher (COM(2020) 381 final).    
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0381