EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.5.2020
COM(2020) 524 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2020
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.5.2020
COM(2020) 524 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2020
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2020
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum an, mit der das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2020 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Slowenien nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission ferner eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an.
(2)Der Länderbericht Slowenien 2020 2 wurde am 26. Februar 2020 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte Sloweniens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 3 , bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.
(3)Am 11. März 2020 wurde der COVID-19-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation offiziell zur weltweiten Pandemie erklärt. Diese hat eine Gesundheitskrise mit weitreichenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften verursacht. Sie setzt die nationalen Gesundheitssysteme unter erheblichen Druck, unterbricht die globalen Lieferketten, verursacht Volatilität an den Finanzmärkten, führt zu Schocks bei der Verbrauchernachfrage und zieht eine Vielzahl von Branchen in Mitleidenschaft. Sie bedroht die Arbeitsplätze und Einkommen der Menschen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Folgen des durch sie verursachten schweren wirtschaftlichen Schocks sind in der Europäischen Union bereits stark spürbar. Am 13. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung 4 angenommen, in der zu einer koordinierten wirtschaftlichen Reaktion unter Einbeziehung aller Akteure auf nationaler und auf Unionsebene aufgerufen wird.
(4)Mehrere Mitgliedstaaten haben den Notstand ausgerufen oder Notmaßnahmen eingeführt. Notmaßnahmen müssen unbedingt verhältnismäßig, notwendig und zeitlich begrenzt sein und europäischen wie internationalen Standards entsprechen. Sie sollten demokratischer Kontrolle und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.
(5)Am 20. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts 5 angenommen. Die in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sowie in Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. In ihrer Mitteilung legte die Kommission dem Rat dar, dass die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des schweren Konjunkturabschwungs, der infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu erwarten ist, ihrer Auffassung nach erfüllt seien. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ermöglicht eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel unter der Voraussetzung, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird. Für Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission zudem einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festlegen. Die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht ausgesetzt. Die Klausel gestattet es den Mitgliedstaaten, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, ermöglicht der Kommission und dem Rat aber zugleich die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen des Pakts.
(6)Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, die sozioökonomischen Folgen durch Unterstützung von Unternehmen und Haushalten abzumildern und mit Blick auf die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit für angemessenen Gesundheitsschutz und angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Europäische Union sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam die für eine Rückkehr zu normal funktionierenden Gesellschaften und Volkswirtschaften und nachhaltigem Wachstum nötigen Maßnahmen erarbeiten, wobei insbesondere auch dem ökologischen und dem digitalen Wandel Rechnung getragen und sämtliche Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.
(7)Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie flexibel der Binnenmarkt auf Ausnahmesituationen reagieren kann. Damit die wirtschaftliche Erholung rasch und reibungslos eingeleitet und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden können, müssen die außergewöhnlichen Maßnahmen, die das normale Funktionieren des Binnenmarkts verhindern, jedoch aufgehoben werden, sobald sie nicht mehr unerlässlich sind. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass im Gesundheitssektor Krisenvorsorgepläne benötigt werden, die insbesondere auch bessere Beschaffungsstrategien, diversifizierte Lieferketten und strategische Reserven an wesentlichen Gütern vorsehen. Diese Elemente sind für die Ausarbeitung umfassenderer Krisenvorsorgepläne von zentraler Bedeutung.
(8)Die einschlägigen Rahmenvorschriften 6 wurden vom Unionsgesetzgeber bereits geändert, damit die Mitgliedstaaten alle nicht abgerufenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür einsetzen können, die beispiellosen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Diese Änderungen werden größere Flexibilität sowie einfachere und straffere Verfahren ermöglichen. Um den Liquiditätsdruck zu verringern, kann den Mitgliedstaaten im Rechnungsjahr 2020–2021 bei Mitteln aus dem Unionshaushalt außerdem ein Kofinanzierungssatz von 100 % gewährt werden. Slowenien wird ermutigt, diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um die am stärksten betroffenen Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.
(9)Die einzelnen Regionen dürften aufgrund verschiedener Spezialisierungsmuster und einer ungleichen Konzentration der Wirtschaftstätigkeiten in unterschiedlichem Maße von den sozioökonomischen Folgen der Pandemie betroffen sein. Dies birgt ein erhebliches Risiko, dass sich die bereits beobachtete Tendenz zunehmender Ungleichheiten zwischen der Hauptstadt und dem Rest des Landes noch verschärft. Da gleichzeitig die Gefahr eines vorübergehenden wirtschaftlichen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten besteht, sind in der derzeitigen Lage gezielte politische Maßnahmen erforderlich.
(10)Am 30. April 2020 übermittelte Slowenien sein nationales Reformprogramm 2020 und sein Stabilitätsprogramm 2020. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.
(11)Slowenien unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Schuldenregel.
(12)Am 13. Juli 2018 empfahl der Rat Slowenien sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 7 im Jahr 2019 3,1 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,65 % des BIP entspricht. Die Gesamtbewertung der Kommission bestätigt für das Jahr 2019 sowie für die Jahre 2018 und 2019 zusammengenommen eine erhebliche Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Vor dem Hintergrund der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel sind für Slowenien jedoch keine weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens bei einer erheblichen Abweichung erforderlich.
(13)In ihrem Stabilitätsprogramm 2020 geht die Regierung für 2020 von einer Verschlechterung des Gesamtsaldos, d. h. einem Defizit von 8,1 % des BIP aus, während 2019 noch ein Überschuss von 0,5 % des BIP verzeichnet worden war. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, die 2019 auf 66,1 % des BIP zurückgegangen war, dürfte sich dem Stabilitätsprogramm 2020 zufolge 2020 auf 82,4 % des BIP erhöhen. Die Aussichten für die Gesamtwirtschaft und den Haushalt sind wegen der COVID-19-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet.
(14)In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat Slowenien im Rahmen eines koordinierten Ansatzes der Union haushaltspolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Kapazität seines Gesundheitssystems zu erhöhen, die Pandemie einzudämmen und die besonders betroffenen Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Laut Stabilitätsprogramm 2020 belaufen sich diese haushaltspolitischen Maßnahmen auf 4,4 % des BIP. Die Maßnahmen umfassen Kurzarbeitsregelungen für vorübergehend unbeschäftigte Arbeitnehmer und für Selbstständige (2,3 % des BIP), höhere Gesundheitsausgaben (0,5 % des BIP), Ausgleichszahlungen für Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz bleiben (0,4 % des BIP), Krisenzulagen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (0,4 % des BIP), Steuerstundungen (0,4 % des BIP) und Finanzhilfen für gefährdete Personengruppen (0,2 % des BIP). Zusätzlich dazu hat Slowenien Maßnahmen angekündigt, die sich zwar nicht unmittelbar auf den Haushalt auswirken, aber zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen beitragen werden und die im Stabilitätsprogramm 2020 auf 5,1 % des BIP veranschlagt werden. Diese Maßnahmen umfassen Darlehensgarantien (4,8 % des BIP), Steuerstundungen (0,2 % des BIP) und die Befreiung Selbstständiger von den Sozialversicherungsbeiträgen (0,1 % des BIP). Die Kommission betrachtet in ihrer Frühjahrsprognose 2020 jedoch alle Steuerstundungen als Liquiditätsmaßnahmen ohne negative Auswirkungen auf den Haushalt 2020. Insgesamt stehen die von Slowenien ergriffenen Maßnahmen mit den Leitlinien der Kommissionsmitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Einklang. Werden diese vollständig umgesetzt und die Haushaltspolitik danach, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, erneut auf die mittelfristige Erreichung einer vorsichtigen Haushaltslage ausgerichtet, wird dies mittelfristig zur Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen beitragen.
(15)Gemäß der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission dürfte sich der gesamtstaatliche Haushaltssaldo Sloweniens unter Annahme einer unveränderten Politik 2020 auf ‑7,2 % des BIP und 2021 auf ‑2,1 % des BIP belaufen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird den Projektionen zufolge 2020 bei 83,7 % des BIP und 2021 bei 79,9 % des BIP liegen.
(16)Angesichts der von Slowenien für 2020 geplanten Überschreitung der Defizitgrenze von 3 % des BIP hat die Kommission am 20. Mai 2020 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags veröffentlicht. Die darin enthaltene Analyse legt insgesamt nahe, dass das im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 festgelegte Defizitkriterium nicht erfüllt ist.
(17)Slowenien hat COVID-19 am 12. März 2020 im Rahmen seines Gesetzes über übertragbare Krankheiten zur Epidemie erklärt und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergriffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören die Koordinierung der jeweiligen Aufgaben der für die öffentliche Gesundheit, die Primär- und die Sekundärversorgung und andere Dienste zuständigen Stellen sowie die Einführung eines angemessenen Testprotokolls. Parallel dazu hat Slowenien strenge Ausgangsbeschränkungen eingeführt, doch durften Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Tankstellen und Postämter geöffnet bleiben. Die Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die Ausgangsbeschränkungen haben in der ersten Welle (März-Mai) dazu beigetragen, dass nicht mehr Menschen schwer erkrankten, als das slowenische Gesundheitssystem bewältigen konnte. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen haben viele Unternehmen ihre Tätigkeit vorübergehend eingestellt oder zurückgefahren. Da Slowenien eine offene, exportorientierte Volkswirtschaft ist, hatten Störungen in der Lieferkette und der Rückgang der weltweiten Nachfrage besonders starke Auswirkungen auf das Wachstum. Angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung werden viele Investitionsentscheidungen im Privatsektor aufgeschoben. Da die Bereiche Verkehr und Tourismus – zwei der wichtigsten Sektoren Sloweniens – mit einem Umsatzeinbruch von 70 % im Jahr 2020 voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden, wird für 2020 ein sehr starker Rückgang des BIP prognostiziert.
(18)Bis Ende April 2020 hatten die Behörden zwei Maßnahmenpakete verabschiedet, um den COVID-19-Schock abzufedern 8 . Das erste Paket im Wert von rund 3,1 Mrd. EUR (etwa 6,4 % des BIP) zielt vor allem auf den Schutz von Arbeitsplätzen und sozial schwachen Gruppen ab. Der Staat finanziert Lohnausgleich, Krankengeld und Sozialversicherungsbeiträge bei vorübergehender Beschäftigungslosigkeit sowie die Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz bleiben. Um die Liquiditätsengpässe von Unternehmen und Haushalten zu verringern, kann die Bedienung von Krediten um bis zu 12 Monate aufgeschoben werden. Mit dem zweiten Paket im Wert von rund 2 Mrd. EUR (etwa 4,2 % des BIP) werden hauptsächlich Liquiditätshilfen für Unternehmen bereitgestellt. Das Paket sieht staatliche Garantien für Bankdarlehen vor, wobei der Staat im Falle von Darlehen an Großunternehmen für bis zu 70 % des Kapitals bzw. im Falle von Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für bis zu 80 % des Kapitals bürgt. Die Stundung von Steuerzahlungen, die Befreiung von Sozialbeiträgen und die Beschleunigung vertraglicher Zahlungen durch die öffentliche Hand sollen ebenfalls dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Liquiditäts- und Kapitalbeschaffungsprobleme besser bewältigen können.
(19)Angesichts der steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdiensten zu Beginn des COVID-19-Ausbruchs stand Slowenien vor der Herausforderung, für ausreichende Kapazitäten im Gesundheitswesen zu sorgen. Der COVID-19-Ausbruch hat strukturelle Probleme im Gesundheitssystem zutage treten lassen. So stellt beispielsweise die relativ geringe Ärztedichte eine zusätzliche Herausforderung bei der Bekämpfung der Epidemie dar. Daher ist es wichtig, mehr ausgebildetes Gesundheitspersonal einzustellen, für gesicherte Arbeitsbedingungen zu sorgen und das Personal dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist. Der Einsatz von Diagnostika, Tests und E-Health-Tools, die ein Follow-up und eine medizinische Fernversorgung ermöglichen, ist von entscheidender Bedeutung. Gezielte Forschung und innovative Lösungen sind außerdem wichtig, um die öffentlichen Gesundheitsdienste bei der Erhebung und Nutzung anonymisierter Daten zu unterstützen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Die Krise macht deutlich, dass die Finanzierungskapazitäten der Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme, die beide vor Strukturreformen stehen, geschützt werden müssen. Die rechtzeitige Annahme und Umsetzung eines neuen Gesundheitsversorgungs- und Krankenversicherungsgesetzes, das dem Gesundheitssystem mehr Finanzierungsmöglichkeiten verschafft und Finanzpuffer vorsieht, werden die finanziellen Schwankungen während des Konjunkturzyklus abschwächen. Das Fehlen eines Gesetzes über die Langzeitpflege hat die Möglichkeiten Sloweniens zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs in den am stärksten betroffenen Pflegeheimen eingeschränkt. Da für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Krankheiten das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besonders hoch ist, sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich, um eine hochwertige, mit dem Gesundheitssystem gut verzahnte Langzeitpflege zu gewährleisten.
(20)Durch die von COVID-19 ausgelöste Gesundheits- und Wirtschaftskrise sind der Arbeitsmarkt und das Sozialschutzsystem Sloweniens unter beispiellosen Druck geraten. Der Prognose der Kommission zufolge dürfte die Arbeitslosenquote 2020 auf 7 % ansteigen und 2021 wieder auf 5,1 % zurückgehen. Um dem schnellen Anstieg der Arbeitslosigkeit in den am stärksten betroffenen Sektoren zu begegnen, hat Slowenien umfassende politische Maßnahmen ergriffen, die zum einen der Prävention dienen, zum anderen die rasche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Die politischen Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Sozialpartnern ergriffen werden, sollten vor allem auf einen nachhaltigen, sozial gerechten Aufschwung abzielen, indem bestehende aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Beschäftigungssicherungsmaßnahmen, einschließlich Kurzarbeitsregelungen, ausgebaut und andere befristete Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, wie Lohnzuschüsse und Befreiungen von Sozialversicherungsbeiträgen, eingeführt werden. Diese Maßnahmen würden dazu beitragen, die Einkommensverluste von allen Arbeitnehmern, auch solchen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, sowie von Selbstständigen zu verringern. Flexible Arbeitsregelungen, etwa in Bezug auf den Arbeitsort (z. B. Telearbeit), die Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) oder die Arbeitsorganisation (z. B. unternehmensinterne Dienste), können erheblich zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung beitragen, wenn Ausgangsbeschränkungen bestehen bzw. die Wirtschaft wieder anläuft. Die Förderung des Unternehmergeistes wird für die Wiederbelebung der Wirtschaft und die notwendigen Anpassungen nach der Krise von entscheidender Bedeutung sein. Daher ist es besonders wichtig, Selbstständige zu unterstützen, indem der Verwaltungsaufwand und die finanziellen Nachteile gegenüber angestellten Arbeitnehmern verringert werden.
(21)Um die sozialen Auswirkungen dieser Krise abzufedern‚ muss Slowenien auch weiterhin adäquate Sozialleistungen bereitstellen. Zu diesem Zweck müssen die Auswirkungen der Krise auf die Armut regelmäßig überwacht werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte älteren Menschen und vor allem Frauen gewidmet werden, bei denen die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bereits vor der Krise über dem EU-Durchschnitt lag. Die geänderten Rentenvorschriften, die die Nationalversammlung im November 2019 verabschiedet hat, dürften für neue Rentenbezieher angemessenere Renten mit sich bringen, während gegenwärtige Rentenbezieher nicht davon profitieren werden, selbst wenn sie an oder unterhalb der Armutsgrenze leben. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die an vorderster Front tätigen Organisationen würde sicherstellen, dass von sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen nicht unverhältnismäßig stark unter der COVID-19-Pandemie leiden und ihre Grundbedürfnisse wie tägliche Mahlzeiten und Gesundheitsversorgung befriedigen können.
(22)Im April 2020 wurden Liquiditätsmaßnahmen für Unternehmen eingeführt. Jedoch haben manche noch lebensfähige Unternehmen wie z. B. kleinere innovative und wachstumsstarke Unternehmen noch keine ausreichende Bonitätsbewertung, um Anspruch auf die obengenannten Garantien für Bankdarlehen zu haben. Ein besserer Zugang zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich Beteiligungsfinanzierungsinstrumenten (z. B. Risikokapital), könnte erforderlich sein, insbesondere in Ländern wie Slowenien, in denen die Aktienmärkte unterentwickelt sind. Die bestehenden Beteiligungskapitalinstrumente Sloweniens könnten dazu eingesetzt werden, die Hilfsgelder gezielt denjenigen Unternehmen zugute kommen zu lassen, die die Krise erfolgreich überstehen, wie innovative Start-ups und expandierende Unternehmen, so wie es auch andere Mitgliedstaaten vorhaben. Durch Anwendung der in den EU-Vorschriften vorgesehenen Schutzvorkehrungen wird sichergestellt, dass diese Finanzspritzen weder die Effizienz der Unternehmen noch den wirtschaftlichen Wettbewerb beeinträchtigen.
(23)Die COVID-19-Krise hat die Fähigkeit ansonsten lebensfähiger Unternehmen und Haushalte, ihre Rechnungen zu bezahlen, stark beeinträchtigt. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, so würde ein Großteil des Privatsektors in Insolvenz geraten. Die slowenische Regierung hat im Rahmen ihrer Liquiditätsmaßnahmen für Unternehmen ein 12-monatiges Moratorium für die Rückzahlung gesunder Bankkredite durch Nichtfinanzunternehmen und Haushalte eingeführt. Die Effizienz und Wirksamkeit dieser und ähnlicher Maßnahmen müssen sorgfältig bewertet und überwacht werden. Bei etwaigen negativen Auswirkungen der Maßnahmen sollte außerdem rasch gehandelt werden, um jederzeit Finanzstabilität zu gewährleisten.
(24)Unternehmen in Schwierigkeiten – insbesondere kleinere Firmen – benötigen nicht nur Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten, sondern auch günstige Rahmenbedingungen. Dazu gehört unter anderem die zügige und unbürokratische Umsetzung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen. Der erhebliche Regulierungs- und Verwaltungsaufwand in Slowenien ist mit Kosten verbunden, die für stark unter Druck stehende Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten schlicht zu hoch sind. Bürokratieabbau, z. B. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Berichtspflichten und Steuerverfahren, ist ein wirksames Mittel, um den Unternehmen sofortige spürbare Erleichterungen zu verschaffen, ohne den Staatshaushalt und damit auch indirekt den Steuerzahler zu belasten. Die Modernisierung der Vorschriften wird es Freiberuflern ermöglichen, kostenwirksamere, innovative Dienstleistungen anzubieten, wie sie die Unternehmen jetzt benötigen. Slowenien hat Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands entwickelt, darunter das „Einheitspapier“ und den „KMU-Test“. Diese Instrumente können nun voll ausgeschöpft werden, um unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Angesichts der Krise ist es umso wichtiger, Handelsstreitigkeiten beizulegen und Wirtschaftsstraftaten zu verfolgen. Zudem muss der Insolvenzrahmen stärker auf die Vermeidung krisenbedingter Insolvenzen, die zügige Abwicklung nicht überlebensfähiger Unternehmen und eine zweite Chance für die Betroffenen ausgerichtet werden.
(25)Um die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen, wird es wichtig sein, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen, auch durch entsprechende Reformen, zu fördern. Eine solche Investition könnte darin bestehen, den ökologischen Wandel durch nachhaltige Projekte, wie die Abkehr von Kohlebergwerken und der Kohlestromerzeugung, voranzubringen. Investitionen in den ökologischen Wandel gemäß dem nationalen Energie- und Klimaplan Sloweniens können dazu beitragen, die Erholung kurzfristig und auch mittelfristig nach dem COVID-19-Ausbruch anzukurbeln. Denkbar wären die Erhöhung des derzeit geringen Anteils erneuerbarer Energien, der Ausbau der Energieinfrastruktur, die Verringerung der in den Städten Sloweniens über dem EU-Durchschnitt liegenden Luftverschmutzung, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung des sozialen Unternehmertums und die Beschleunigung der Bemühungen zur Begrenzung der potenziellen Auswirkungen der Krise auf die vom Übergang am stärksten betroffenen Regionen und Sektoren. Der derzeitige Emissionsrückgang wäre von kurzer Dauer, wenn Investitionen in saubere Energie und den Klimaschutz in den Konjunkturpaketen nicht ausreichend berücksichtigt werden, sodass Slowenien seine Klimaziele nicht erreichen würde. Die Programmplanung des Fonds für einen gerechten Übergang für den Zeitraum 2021-2027 könnte Slowenien dabei helfen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts genannten Regionen einige der mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbundenen Herausforderungen anzugehen und so diesen Fonds optimal zu nutzen.
(26)Für einen wirtschaftlichen Aufschwung, bei dem der Grundsatz der Nachhaltigkeit beachtet wird, werden Investitionen erforderlich sein, um den Verkehr noch nachhaltiger zu gestalten und den öffentlichen Personenverkehr und nachhaltige Verbindungen zu fördern, insbesondere im Schienenverkehr. Die COVID-19-Krise hat zusätzliche Herausforderungen für den Güter- und Transitverkehr mit sich gebracht, und obwohl Slowenien die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und den Warenfluss ermöglicht hat – insbesondere für kritische Güter –, wird das Wirtschaftswachstum des Landes durch die Krise beeinträchtigt werden.
(27)Im Rahmen einer Lockerungs- und Konjunkturstrategie sollten unbedingt Investitionen in Forschung und Innovation gefördert werden, weil sie eine entscheidende Triebkraft für Produktivität und Wirtschaftswachstum sind. Bereits vor der Krise wurde Slowenien nur als „mäßiger Innovator“ eingestuft und dadurch in seinen Bemühungen, den Rückstand zu den leistungsstärksten Ländern aufzuholen, gebremst. 75 % der Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden von Unternehmen getätigt. FuEuI-Tätigkeiten von Unternehmen sind ein weiteres Mal durch den Konjunkturabschwung gefährdet. Relativ niedrige Innovationsraten, insbesondere bei KMU, verlangsamen die Entwicklung und Verbreitung innovativer Geschäftsprozesse und ‑lösungen, die jedoch in der COVID-19-Krise benötigt würden. Investitionen sind erforderlich, um innovativen KMU – einschließlich Start-ups –, die sich mit neuen Technologien und bahnbrechenden Innovationen befassen, bei der Steigerung ihrer Produktion zu helfen. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen beschränkt sich zumeist auf den Mittel- und den Hochtechnologiesektor. Die Effektivität der von Forschungs- und Hochschuleinrichtungen geschaffenen Wissenstransferbüros ist sehr unterschiedlich. Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen sind von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung von Wissen in Innovation, die Verbesserung der Forschungs- und Innovationsleistungen des Landes und die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums. Die öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung waren bescheiden und hängen zum Teil von den EU-Strukturfonds ab. Zur Erholung von dieser Krise muss den öffentlichen Investitionen in Forschung und Innovation, einschließlich der technologischen und angewandten Forschung, Vorrang eingeräumt werden.
(28)Der digitale Wandel wird für die wirtschaftliche Erholung nach der Krise von entscheidender Bedeutung sein. Das Potenzial des Landes in diesem Bereich wurde von einigen slowenischen Unternehmen durch die rasche Einführung von Telearbeitsprogrammen und von Lösungen für den Online-Handel zu Beginn der Krise aufgezeigt. Bei einer stärkeren Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Produktionsprozessen kämen diese Neuerungen auch anderen Wirtschaftssektoren zugute. Slowenien kann auf dem vorhandenen Wissen und den hervorragenden Kapazitäten in den Bereichen Robotik, künstliche Intelligenz und Blockchain-Technologie aufbauen, um die Ausweitung der Digitalisierung auf weniger fortschrittliche, traditionelle Industrien zu fördern. Die Wiederverwendung der vorliegenden umfangreichen Daten des öffentlichen Sektors könnte Innovationen und die Big-Data-Branche unterstützen. Der Ausbau der digitalen Kompetenzen von Arbeitskräften könnte deren Beschäftigungsfähigkeit relativ schnell verbessern und die wirtschaftliche Erholung fördern. Die Einführung benutzerfreundlicher elektronischer Behördendienste und digitaler öffentlicher Dienste würde dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen weiter zu verringern. Zwar stehen bereits eine Reihe von Online-Behördendiensten zur Verfügung, aber damit sie von Einzelpersonen und Unternehmen auch genutzt werden, muss für mehr Vertrauen in Online-Transaktionen und für deren Sicherheit gesorgt werden (z. B. durch Einführung einer nationalen elektronischen Kennung, Cybersicherheit und Datenschutzfunktionen). Schnelle und zuverlässige (feste und mobile) Breitbandverbindungen, auch in ländlichen Gebieten, sind für die Entwicklung wichtiger sozialer und wirtschaftlicher Online-Dienste unerlässlich. Die Einführung von 5G hängt von der rechtzeitigen Zuteilung von 5G-Frequenzen ab.
(29)Der reguläre Unterricht wurde für alle Bildungsstufen während der COVID-19-Ausgangsbeschränkungen durch Fernunterricht ersetzt. Das Online-Lernen erfordert eine angemessene digitale Infrastruktur, entsprechende Lehrmaterialien sowie Lehrkräfte, die über die erforderlichen Kompetenzen verfügen und Unterstützung erhalten, um effektiv unterrichten zu können. Alle Lernenden, insbesondere benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen und Menschen in ländlichen Gebieten, müssen einen angemessenen Zugang zu Fernunterricht haben und über ausreichende digitale Kompetenzen verfügen, um vom Fernunterricht in vollem Umfang profitieren zu können. Digitale Kompetenzen sollten in den Lehrplänen und ‑programmen der Schulen stärker berücksichtigt werden, damit sich die Kompetenzen der Arbeitskräfte verbessern. Dies würde eine breitere Nutzung von Telearbeit und digitalen Dienstleistungen, eine bessere Abstimmung der digitalen Kompetenzen auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes sowie die Inklusion benachteiligter Gruppen wie älterer Menschen oder Menschen in ländlichen Gebieten ermöglichen.
(30)Während die vorliegenden Empfehlungen in erster Linie auf die Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung abzielen, ging es bei den vom Rat am 9. Juli 2019 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen 2019 auch um Reformen, die für die Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Diese sind nach wie vor relevant, weswegen ihre Einhaltung im nächstjährigen Semesterzyklus weiter verfolgt werden wird. Dies gilt auch für Empfehlungen zu investitionsbezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Letztere sollten bei der strategischen Planung kohäsionspolitischer Mittel nach 2020 berücksichtigt werden, also auch bei Maßnahmen zur Abfederung der Krise und bei Exit-Strategien.
(31)Das Europäische Semester bildet den Rahmen für eine kontinuierliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Union, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen kann. Die Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Reformprogrammen 2020 eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gezogen. Indem Slowenien die nachstehenden Empfehlungen vollständig umsetzt, wird es Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und zu den gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beitragen.
(32)Eine enge Koordinierung zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion ist für eine rasche Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung. Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte Slowenien – auch unter Berücksichtigung der politischen Leitlinien der Euro-Gruppe – sicherstellen, dass seine Politik weiterhin mit den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im Einklang steht und mit der Politik der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abgestimmt wird.
(33)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2020 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2020 und das nationale Reformprogramm 2020 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der in den Vorjahren an Slowenien gerichteten Empfehlungen bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Slowenien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt.
(34)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft; seine Stellungnahme hierzu 9 spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider –
EMPFIEHLT, dass Slowenien 2020 und 2021
1.im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, seine Haushaltspolitik darauf abstellt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen erhöht; die Resilienz des Gesundheits- und Langzeitpflegesystems gewährleistet, indem es unter anderem eine angemessene Versorgung mit wichtigen medizinischen Ausrüstungen sicherstellt und den Mangel an Gesundheitspersonal behebt;
2.für einen angemessenen Ausgleich von Einkommensausfällen und Sozialschutz sorgt; die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abfedert, u. a. durch den Ausbau von Kurzarbeitsregelungen und durch flexible Arbeitsregelungen; sicherstellt, dass diese Maßnahmen einen angemessenen Schutz für Arbeitnehmer mit nicht regulärem Arbeitsvertrag bieten;
3.weiterhin zügig Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität und Finanzierungen für Unternehmen und Haushalte und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands umsetzt; durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen fördert, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; schwerpunktmäßig in den ökologischen und den digitalen Wandel investiert, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, in Umweltinfrastrukturen, in einen nachhaltigen Verkehrssektor, in Forschung und Innovation sowie in die Einführung des 5G-Netzes; die digitalen Kapazitäten von Unternehmen fördert und die digitalen Kompetenzen, den elektronischen Handel und die elektronischen Gesundheitsdienste stärkt.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident
Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) (ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5) und Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).