Brüssel, den 20.5.2020

COM(2020) 515 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Litauens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Litauens 2020


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Litauens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Litauens 2020

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum an, mit der das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2020 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Litauen nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission ferner eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an.

(2)Der Länderbericht Litauen 2020 3 wurde am 26. Februar 2020 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte Litauens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 4 , bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(3)Am 11. März 2020 wurde der COVID-19-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation offiziell zur weltweiten Pandemie erklärt. Diese hat eine öffentliche Gesundheitskrise mit weitreichenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften verursacht. Sie setzt die nationalen Gesundheitssysteme unter erheblichen Druck, unterbricht die globalen Lieferketten, verursacht Volatilität an den Finanzmärkten, führt zu Schocks bei der Verbrauchernachfrage und zieht eine Vielzahl von Branchen in Mitleidenschaft. Sie bedroht die Arbeitsplätze und Einkommen der Menschen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Folgen des durch sie verursachten schweren wirtschaftlichen Schocks sind in der Europäischen Union bereits stark spürbar. Am 13. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung 5 angenommen, in der zu einer koordinierten wirtschaftlichen Reaktion unter Einbeziehung aller Akteure auf nationaler und auf Unionsebene aufgerufen wird.

(4)Mehrere Mitgliedstaaten haben den Notstand ausgerufen oder Notmaßnahmen eingeführt. Notmaßnahmen sollten strikt verhältnismäßig, erforderlich und zeitlich begrenzt sein und europäischen wie internationalen Standards entsprechen. Sie sollten demokratischer Kontrolle und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

(5)Am 20. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts 6 angenommen. Die in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sowie in Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. In ihrer Mitteilung legte die Kommission dem Rat dar, dass sie die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des schweren Konjunkturabschwungs, der infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu erwarten ist, für erfüllt hält. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ermöglicht eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel unter der Voraussetzung, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird. Für Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission zudem einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festlegen. Die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht ausgesetzt. Die Klausel erlaubt den Mitgliedstaaten, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, und ermöglicht es dem Rat und der Kommission, im Rahmen des Pakts die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen zu ergreifen.

(6)Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, die sozioökonomischen Folgen durch Unterstützung von Unternehmen und Haushalten abzumildern und mit Blick auf die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit für angemessenen Arbeitsschutz zu sorgen. Die Europäische Union sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam die für eine Rückkehr zu normal funktionierenden Gesellschaften und Volkswirtschaften und nachhaltigem Wachstum nötigen Maßnahmen erarbeiten, wobei insbesondere auch dem ökologischen und dem digitalen Wandel Rechnung getragen und sämtliche Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.

(7)Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie flexibel der Binnenmarkt auf Ausnahmesituationen reagieren kann. Damit die wirtschaftliche Erholung rasch und reibungslos eingeleitet und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden können, müssen die außergewöhnlichen Maßnahmen, die das normale Funktionieren des Binnenmarkts verhindern, jedoch aufgehoben werden, sobald sie nicht mehr unerlässlich sind. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass im Gesundheitssektor Krisenvorsorgepläne benötigt werden, die insbesondere auch bessere Beschaffungsstrategien, diversifizierte Lieferketten und strategische Reserven an wesentlichen Versorgungsgütern beinhalten. Diese Faktoren sind für die Ausarbeitung umfassenderer Krisenvorsorgepläne von zentraler Bedeutung.

(8)Die einschlägigen Rahmenvorschriften 7 wurden vom Unionsgesetzgeber bereits geändert, damit die Mitgliedstaaten alle nicht abgerufenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür einsetzen können, die außergewöhnlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Diese Änderungen werden größere Flexibilität sowie einfachere und straffere Verfahren ermöglichen. Um den Liquiditätsdruck zu verringern, können die Mitgliedstaaten im Rechnungsjahr 2020‑2021 bei Mitteln aus dem Unionshaushalt außerdem einen Kofinanzierungssatz von 100 % in Anspruch nehmen. Litauen wird ermutigt, diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um die am stärksten betroffenen Personen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.

(9)Die einzelnen Wirtschaftszweige und Regionen Litauens dürften aufgrund unterschiedlicher Spezialisierungsmuster in ungleichem Maße von den sozioökonomischen Folgen der Pandemie betroffen sein. Dies birgt die Gefahr, dass sich die in Litauen ohnehin bestehenden Unterschiede vergrößern. Da gleichzeitig die Gefahr eines vorübergehenden wirtschaftlichen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten besteht, sind in der derzeitigen Lage gezielte politische Maßnahmen erforderlich.

(10)Am 15. Mai 2020 übermittelte Litauen sein nationales Reformprogramm 2020 und am 30. April 2020 sein Stabilitätsprogramm 2020. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(11)Litauen unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

(12)In ihrem Stabilitätsprogramm 2020 geht die Regierung für 2020 von einer Verschlechterung des Gesamtsaldos, d. h. einem Defizit von 11,4 % des BIP aus, während 2019 noch ein Überschuss von 0,3 % des BIP verzeichnet worden war. Im Jahr 2021 soll das Defizit auf 3,9 % des BIP zurückgehen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, die 2019 auf 36,3 % des BIP angestiegen war, dürfte sich dem Stabilitätsprogramm 2020 zufolge 2020 weiter auf 50,6 % des BIP erhöhen. Die Aussichten für die Gesamtwirtschaft und den Haushalt sind wegen der COVID-19-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet.

(13)Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat Litauen im Rahmen eines koordinierten Ansatzes Union haushaltspolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Kapazität seines Gesundheitssystems zu erhöhen, die Pandemie einzudämmen und die besonders betroffenen Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Laut Stabilitätsprogramm 2020 belaufen sich diese haushaltspolitischen Maßnahmen auf 6,8 % des BIP. Zu diesen Maßnahmen gehören Steuerstundungen, zusätzliche Finanzmittel für den Kauf medizinischer Bedarfsgüter, Zuschüsse zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie Sozialleistungen für von COVID-19 betroffene Selbstständige und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da die Kommission bei ihrer Analyse der Ausgestaltung und Durchführung einiger Maßnahmen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese potenziell relativ wenig in Anspruch genommen werden, geht sie von geringeren Auswirkungen der Regierungsmaßnahmen auf die öffentlichen Finanzen aus. Darüber hinaus hat Litauen diskretionäre Maßnahmen angekündigt, die sich zwar nicht direkt auf den Haushalt auswirken, aber zur Krisenreaktion wie der Liquiditätsversorgung von Unternehmen beitragen sollen und im Stabilitätsprogramm 2020 mit 3,8 % des BIP veranschlagt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören auch Darlehensgarantien (2,9 % des BIP). Insgesamt stehen die von Litauen ergriffenen Maßnahmen mit den Leitlinien der Kommissionsmitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Einklang. Werden diese Maßnahmen vollständig umgesetzt und die Haushaltspolitik danach, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, erneut auf die vorsichtige und mittelfristige Korrektur der Haushaltslage ausgerichtet, wird dies mittelfristig zur Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen beitragen.

(14)Gemäß der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission dürfte sich der gesamtstaatliche Saldo Litauens unter Annahme einer unveränderten Politik 2020 auf -6,9 % des BIP und 2021 auf -2,7 % des BIP belaufen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird den Projektionen zufolge 2020 und 2021 weiter unter 60 % des BIP liegen.

(15)Angesichts der für 2020 geplanten Überschreitung der Defizitgrenze von 3 % des BIP hat die Kommission am 20. Mai 2020 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags veröffentlicht. Die darin enthaltene Analyse legt insgesamt nahe, dass das im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 festgelegte Defizitkriterium nicht erfüllt ist.

(16)Der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission zufolge soll Litauens BIP um 8 % schrumpfen, worauf jedoch voraussichtliche eine schnelle Erholung um 7,5 % im Jahr 2021 folgen dürfte. Um auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren und die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen, hat Litauen am 16. März den „Plan zur wirtschaftlichen Stimulierung und zur Minderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs“ vorgelegt. Der Umfang des Plans beträgt 2,5 Mrd. EUR bzw. 6,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Landes; davon sind bis zu 500 Mio. EUR bzw. 1,3 % des BIP für die Bereitstellung notwendiger Ressourcen für das Gesundheitssystem vorgesehen. Weitere 500 Mio. EUR sollen dem Schutz von Arbeitsplätzen und Einkommen dienen. Die Kapazität des staatlichen Garantiefonds wurde um 500 Mio. EUR erhöht; zur Ankurbelung der Wirtschaft wurden zusätzliche staatliche Garantien von bis zu 500 Mio. EUR genehmigt. Im April genehmigte die Europäische Kommission mehrere Beihilferegelungen, mit denen Litauen seine Wirtschaft im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch unterstützen will. Mit diesen Regelungen soll der unmittelbare Betriebsmittelbedarf von Unternehmen gedeckt werden, damit sie ihre Tätigkeit während und nach der Pandemie fortsetzen können. Zusätzlich hat die litauische Nationalbank einige Eigenkapitalanforderungen für Geschäftsbanken gelockert, um die Darlehensvergabe in der Realwirtschaft zu erhöhen.

(17)Litauen erzielt beständig schlechtere Ergebnisse im Gesundheitsbereich als andere Mitgliedstaaten, unter anderem aufgrund der mangelnden Effizienz des unterfinanzierten Gesundheitssystems. Die derzeitige Pandemie setzt das System zusätzlich unter Druck und hat weitere strukturelle Herausforderungen aufgezeigt, darunter nur langsame Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen, fehlende Investitionen in die medizinische Grundversorgung und mangelnde Fortschritte bei der Anpassung des Krankenhausnetzes, das effizienter und bedarfsgerechter werden muss. Die COVID-19-Krise deckt auch Ungleichheiten im Gesundheitsbereich auf, die auf den Arbeitskräftemangel und ein geografisches Missverhältnis zwischen Angebot und Bedarf an Dienstleistungen zurückzuführen sind. Litauen muss die Ressourcen mobilisieren, die notwendig sind, um die derzeitige Krise zu bewältigen und um die Resilienz des Gesundheitssystems in Zukunft zu verbessern. Während sich die unmittelbar ergriffenen Maßnahmen auf die Stärkung der Kapazitäten in Bezug auf Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich, wichtige medizinische Bedarfsgüter und medizinische Ausrüstung konzentrieren, um während der Pandemie Leben zu retten, sollten längerfristige Investitionen aufgestockt werden, um die Resilienz des Gesundheitssystems zu verbessern, damit es funktionsfähig bleiben, seine optimale Leistung wieder erreichen und sich auf neue Schocks vorbereiten kann. Dies erfordert die Bereitstellung ausreichender Ressourcen, um die Verfügbarkeit, die Effizienz und die Qualität des Gesundheitssystems zu verbessern, damit es besser auf die Herausforderungen reagieren kann, mit denen es aufgrund zunehmender chronischer Erkrankungen, einer alternden Bevölkerung und anhaltender Ungleichheiten im Gesundheitsbereich konfrontiert ist. In diesem Zusammenhang kommen der medizinischen Grundversorgung und der Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste eine zentrale Rolle zu. Litauen sollte auch sicherstellen, dass die jüngsten Verbesserungen bei der Erschwinglichkeit der Gesundheitsversorgung nicht wieder zunichtegemacht werden. Schließlich erfordert die künftige Resilienz des Gesundheitssystems auch die Verbesserung der Fähigkeit des Systems, ungesunde Lebensweisen zu reduzieren (welche ein weiterer wichtiger Faktor für die schlechten Gesundheitsergebnisse in Litauen sind), sowie verstärkte Bemühungen, um den Pflegesektor auf eine immer älter werdende Bevölkerung vorzubereiten.

(18)Vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie waren die Erwerbsbeteiligung hoch und die Arbeitslosigkeit gering, aber die Krise hat neue Herausforderungen mit sich gebracht. Litauen hat mithilfe von Unionsmitteln eine Kurzarbeitsregelung eingeführt, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Beschäftigung abzufedern, und eine Reihe anderer Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Auswirkungen auf Unternehmen und Selbstständige ergriffen. Vor der Krise wurden mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen immer weniger Personen erreicht, und die Teilnahme an der Erwachsenenbildung blieb gering. Ein höherer Erfassungsgrad bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und anderer Maßnahmen zur Umschulung und Weiterqualifizierung der Erwerbsbevölkerung wird jedoch notwendig sein, um Arbeitslosen eine möglichst rasche Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Kapazitäten der Sozialpartner müssen gestärkt werden, damit diese rechtzeitig und auf sinnvolle Weise in die Gestaltung des Ausstiegs- und Erholungsprozesses eingebunden werden.

(19)Zwar waren bereits vor der Krise Schritte unternommen worden, um dem Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung zu begegnen, indem beispielsweise das allgemeine Kindergeld und die Renten erhöht wurden; trotzdem sind Armut und Einkommensungleichheit in Litauen nach wie vor besonders hoch. Die Ausgaben für den Sozialschutz sind in Litauen vergleichsweise niedrig, und die Auswirkungen von sozialen Transferleistungen auf die Armutsreduzierung sind gering und werden im sozialpolitischen Scoreboard als kritisch eingestuft. Die schwache Progressivität und die geringe Fähigkeit des Steuer- und Sozialleistungssystems zur Umverteilung schränken die Fähigkeit des Landes zur Finanzierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen und zur Reduzierung von Armut und Einkommensungleichheit ein. Die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigung und das Haushaltseinkommen wird diese Probleme voraussichtlich noch verschärfen. Befristete Maßnahmen wie die Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen, der Beträge und der Bezugsdauer einiger Leistungen werden möglicherweise notwendig sein, um dafür sorgen, dass sich die Situation der am stärksten von der Pandemie betroffenen Personen nicht noch weiter verschlechtert. Das soziale Sicherheitsnetz sollte ausgeweitet werden, um alle Gruppen – einschließlich Selbstständiger, Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und besonders schutzbedürftiger Personen – zu unterstützen. Die Erbringung der wichtigsten sozialen Dienstleistungen und das Angebot an Sozialwohnungen müssen verstärkt werden, um den Bedürftigsten zu helfen.

(20)Liquiditätshilfen für Unternehmen mittels öffentlicher Darlehen und Bürgschaften mit Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt nach wie vor zentrale Bedeutung zu, jedoch müssen die Liquiditätshilfen für Unternehmen wirksam und rasch von den Intermediären verteilt werden, und die Kreditbedingungen müssen der Krisensituation Rechnung tragen. Bei der Konzipierung und Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Resilienz des Bankensektors berücksichtigt werden. Die Stundung von Steuerzahlungen und Sozialbeiträgen sowie die raschere Tätigung vertraglicher Zahlungen durch die öffentliche Hand können ebenfalls zu einer Verbesserung der Liquidität von KMU beitragen. Neu gegründete und expandierende Jungunternehmen benötigen möglicherweise spezielle Unterstützung, beispielsweise in Form von Beteiligungen durch öffentliche Einrichtungen und Anreizen für Risikokapitalfonds zur Steigerung von Investitionen in diese Unternehmen. Die Bemühungen um eine Reduzierung unnötiger regulatorischer und administrativer Belastungen und um die Bereitstellung effizienter digitaler öffentlicher Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen sollten fortgesetzt werden.

(21)Litauen sollte sicherstellen, dass seine Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zukunftsorientiert sind und dem digitalen und ökologischen Wandel dienen, der seinerseits zahlreiche Herausforderungen stellt. Was den digitalen Wandel angeht, so liegen die digitalen Kompetenzen unter dem EU-Durchschnitt, und KMU berichten über erhebliche Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen im IKT-Bereich. Zwar liegt Litauen im Glasfaserausbau sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum über dem EU-Durchschnitt; die Festnetz-Breitbandversorgung und die damit verbundene Nutzung sind jedoch sehr schwach, und zwischen den Städten und dem ländlichen Raum bestehen nach wie vor große Unterschiede.

(22)Um die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen, wird es wichtig sein, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen, auch durch entsprechende Reformen, zu fördern. Was den ökologischen Wandel betrifft, so sind die Treibhausgasemissionen in Litauen seit 2010 weitgehend stabil. Die Ressourcenproduktivität Litauens ist eine der niedrigsten in der EU und der Anteil kreislauforientiert (sekundär) verwendeter Materialien liegt weit unter dem EU-Durchschnitt. Gemäß dem nationalen Energie- und Klimaplan Litauens würden die Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz durch Lösungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die Modernisierung von Heizsystemen und die Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrssektors erheblich zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen. Gezielte öffentliche und private Investitionen zur Bewältigung dieser sowie anderer Fragen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit können Wachstum und Resilienz fördern und zu einer nachhaltige Erholung nach der Krise beitragen. Bereits geplante Investitionen ermöglichen die rasche Identifizierung von Projekten, die vorgezogen werden und zur wirtschaftlichen Erholung beitragen könnten, beispielsweise in den Bereichen Gebäuderenovierung und erneuerbare Energien. Bei der Ausarbeitung mittelfristiger Konjunkturmaßnahmen kann auf die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten, die Listen der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die Infrastrukturentwicklungspläne zurückgegriffen werden. Zudem sind das Rail-Baltica-Projekt und die Energieverbundvorhaben Litauens zentrale Investitionsprioritäten, die der Sicherheit und der Integration des Landes in den EU-Binnenmarkt dienen. Die Programmplanung des Fonds für einen gerechten Übergang für den Zeitraum 2021-2027 könnte Litauen dabei helfen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts genannten Regionen einige der mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbundenen Herausforderungen anzugehen und so diesen Fonds optimal zu nutzen.

(23)Während die vorliegenden Empfehlungen in erster Linie auf die Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung abzielen, ging es bei den vom Rat am 9. Juli 2019 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen 2019 auch um Reformen, die für die Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Diese sind nach wie vor relevant, weswegen ihre Einhaltung im Semesterzyklus des kommenden Jahres weiter zu beobachten ist. Dies gilt auch für Empfehlungen zu investitionsbezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Letztere sollten bei der strategischen Planung der Finanzierung der Kohäsionspolitik nach 2020 berücksichtigt werden, also auch bei Maßnahmen zur Abfederung der Krise und bei Ausstiegs-Strategien.

(24)Das Europäische Semester bildet den Rahmen für eine kontinuierliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Union, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen kann. Die Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Reformprogrammen 2020 eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gezogen. Indem Litauen die nachstehenden Empfehlungen vollständig umsetzt, wird es Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und zu den gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beitragen.

(25)Eine enge Koordinierung zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion ist für eine rasche Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung. Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte Litauen – auch unter Berücksichtigung der politischen Leitlinien der Euro-Gruppe – sicherstellen, dass seine Politik weiterhin mit den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im Einklang steht und mit der Politik der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abgestimmt wird.

(26)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Litauens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2020 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2020 und das nationale Reformprogramm 2020 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der in den Vorjahren an Litauen gerichteten Empfehlungen bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Litauen berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die allgemeine wirtschaftspolitische Steuerung der Union durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu konkretisieren, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt.

(27)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft; seine Stellungnahme hierzu 8 spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

EMPFIEHLT, dass Litauen 2020 und 2021

1.im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik verfolgt, die mittelfristig auf eine vorsichtige Korrektur der Haushaltslage und die Sicherung der Schuldentragfähigkeit abzielt, und gleichzeitig Investitionen fördert; die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt, indem es unter anderem ausreichende Finanzmittel mobilisiert und dem Mangel an Gesundheitsfachkräften und wichtiger medizinischer Ausrüstung entgegenwirkt; die Verfügbarkeit und Qualität von Gesundheitsdiensten verbessert.

2.die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abfedert; die Finanzierung und den Erfassungsgrad aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen erhöht und Kompetenzen fördert; die Reichweite und Angemessenheit des sozialen Sicherheitsnetzes gewährleistet und die Wirksamkeit des Steuer- und Sozialleistungssystems beim Schutz vor Armut verbessert.

3.die Liquiditätsversorgung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und exportorientierter Sektoren fördert; durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen fördert, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel ausrichtet, insbesondere auf die Versorgung mit Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität und deren Nutzung, auf saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung sowie auf nachhaltigen Verkehr; technologische Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen fördert.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    SWD(2020) 514 final.
(4)    ABl. C 301 vom 5.9.2019, S. 117.
(5)    COM(2020) 112 final.
(6)    COM(2020) 123 final.
(7)

   Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) (ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5) und Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).

(8)    Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.