Brüssel, den 23.7.2020

COM(2020) 329 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein aktualisierter Aktionsplan für eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft im atlantischen Raum der Europäischen Union








{SWD(2020) 140 final}


INHALTSVERZEICHNIS

1.    EINLEITUNG    

2.    EINE GEMEINSAME VISION FÜR EINE NACHHALTIGE, WIDERSTANDSFÄHIGE UND WETTBEWERBSFÄHIGE BLAUE WIRTSCHAFT IM ATLANTISCHEN RAUM DER EU    

3.    SÄULEN    

SÄULE I:    HÄFEN ALS ZUGANGSTORE UND DREHKREUZE FÜR DIE BLAUE WIRTSCHAFT    

Ziel 1:    Häfen als Zugangstore für den Handel im Atlantik    

Ziel 2:    Häfen als Katalysatoren für Unternehmen    

SÄULE II: BLAUE KOMPETENZEN DER ZUKUNFT UND WISSEN ÜBER DIE MEERE    

Ziel 3:    Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen    

Ziel 4:    Wissen über die Meere    

SÄULE III: ERNEUERBARE MEERESENERGIE    

Ziel 5:    Förderung der CO2-Neutralität durch erneuerbare Meeresenergie    

SÄULE IV: GESUNDE OZEANE UND WIDERSTANDSFÄHIGE KÜSTEN    

Ziel 6:    Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küsten    

Ziel 7:    Bekämpfung der Meeresverschmutzung    

4.    VERWALTUNG DES AKTIONSPLANS    

4.1.    KOORDINIERUNG    

4.2.    UMSETZUNG UND BERICHTERSTATTUNG    

4.3.    MOBILISIERUNG VON MITTELN UND FINANZIERUNG    

5.    WEITER REICHENDE VERBINDUNGEN UND BREXIT    

6.    SCHLUSSFOLGERUNG    

1.EINLEITUNG

Die Meeresstrategie für den Atlantik 1 wurde im Jahr 2011 angenommen, um die nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft in den an den Atlantik angrenzenden EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. 2013 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für den Atlantik 2  zur Umsetzung der Strategie vor. Um einer nachhaltigen maritimen Wirtschaft, die Arbeitsplätze schaffen kann, neue Impulse zu geben, ist es an der Zeit, die Prioritäten für die regionale Zusammenarbeit nach Konsultation der Interessenträger zu aktualisieren und einen neuen Beitrag zur Erholung Europas von der beispiellosen sozioökonomischen Krise zu leisten, die durch die derzeitige COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde.

Die blaue Wirtschaft im Atlantikraum erzielte im Jahr 2017 eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 73,4 Mrd. EUR und beschäftigte 1,29 Millionen Menschen. Der Atlantikraum ist das größte Meeresbecken der EU und macht 36 % der Bruttowertschöpfung der blauen Wirtschaft in der EU aus. Mehrere Sektoren der blauen Wirtschaft im atlantischen Raum dürften von der derzeitigen Krise betroffen sein. Dazu zählt insbesondere der Küsten- und Meerestourismus, der der größte Sektor der blauen Wirtschaft im Atlantikraum ist, 27 Mrd. EUR an Bruttowertschöpfung generiert und 0,76 Mio. Menschen beschäftigt.

Als Reaktion auf die COVID-19-Krise hat die Europäische Kommission bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Die Europäische Kommission hat am 27. Mai einen umfassenden Europäischen Aufbauplan vorgeschlagen, der insbesondere dazu beitragen soll, die durch die Corona-Pandemie entstandenen Schäden in Wirtschaft und Gesellschaft zu beheben, Aufschwung und Beschäftigung anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schützen. Damit der Aufbau nachhaltig, gerecht, ausgewogen, inklusiv und fair für alle Mitgliedstaaten ist, hat die Europäische Kommission ein neues Aufbauinstrument namens „Next Generation EU“ 3 mit einer Mittelausstattung von 750 Mrd. EUR vorgeschlagen, das in einen leistungsstarken, modernen und umgestalteten EU-Haushalt eingebettet ist.

Die Wiederaufbaumaßnahmen der EU konzentrieren sich auf das Konzept der Nachhaltigkeit, das dem von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 angenommenen europäischen Grünen Deal 4 zugrunde liegt. Dieses ehrgeizige Maßnahmenpaket zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und die Gesundheit unseres Planeten, unserer Wirtschaft und unserer Menschen zu fördern.

Im europäischen Grünen Deal wird die zentrale Rolle der blauen Wirtschaft als entscheidender Faktor für die Verwirklichung dieser Ziele hervorgehoben. Die Bedeutung der Ozeane beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel wird zunehmend anerkannt. Der blaue Wirtschaftssektor kann zur sauberen Energiewende beitragen, insbesondere durch die Nutzung des wachsenden Potenzials erneuerbarer Offshore-Energien und eine nachhaltigere Bewirtschaftung des Meeresraums.

Die blaue Wirtschaft kann zur Abschwächung des Klimawandels beitragen, indem sie naturbasierte Lösungen fördert und die Nutzung der aquatischen und marinen Ressourcen verbessert, beispielsweise durch die Förderung der Erzeugung und Nutzung neuer Proteinquellen, die die landwirtschaftlichen Flächen entlasten können. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission am 20. Mai als Kernstück des europäischen Grünen Deals die neue Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 5 angenommen‚ um die Natur zu schützen und der Schädigung der Ökosysteme Einhalt zu gebieten. Parallel dazu hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Vom Hof auf den Tisch“ 6 auch eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem angenommen.

Darüber hinaus hat die EU im Rahmen der Konjunkturbelebung auch politische Leitlinien für den Tourismus angenommen, die es ganz Europa ermöglichen, von einer ruhigen und vor allem sicheren Tourismussaison zu profitieren. In der Mitteilung über Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, das natürliche Land- und Meereskapital Europas im Einklang mit dem strategischen Ansatz für eine nachhaltige blaue und grüne Wirtschaft zu schützen und wiederherzustellen.

Der überarbeitete Aktionsplan trägt zu den Bemühungen um eine Erholung in der blauen Wirtschaft bei, wobei der Schwerpunkt auf Schlüsselsektoren liegt, die einen nachhaltigen Wandel mit einem hohen Beschäftigungspotenzial in den Küstengemeinden des Atlantiks verbinden. So bietet beispielsweise der Übergang zu erneuerbaren Offshore-Energien neben der Förderung eines nachhaltigen Küstentourismus auch beträchtliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Atlantikraum. Die in diesem Aktionsplan vorgeschlagene umweltfreundliche Schifffahrt und innovative Hafenaktivitäten werden zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des ökologischen Fußabdrucks der EU beitragen.

Dieser Aktionsplan ist das Ergebnis eines langen Prozesses, der mit einer 2018 veröffentlichten Halbzeitüberprüfung 7 begann und mit Bottom-up-Konsultationen 8 mit Interessenträgern und den am Atlantik gelegenen Mitgliedstaaten fortgesetzt wurde. Die Halbzeitüberprüfung zeigte, dass der Aktionsplan für den Atlantik zu mehr als 1200 neuen maritimen Projekten und fast 6 Mrd. EUR an Investitionen geführt hat, hauptsächlich aus dem EU-Haushalt. Weiterhin wurde hervorgehoben, dass der thematische Schwerpunkt des Plans, die Verwaltungsstruktur und die Einführung eines Überwachungsrahmens verbessert werden müssen.

2.EINE GEMEINSAME VISION FÜR EINE NACHHALTIGE, WIDERSTANDSFÄHIGE UND WETTBEWERBSFÄHIGE BLAUE WIRTSCHAFT IM ATLANTISCHEN RAUM DER EU

Ziel dieses überarbeiteten Aktionsplans für den Atlantik 2.0 ist es, das Potenzial der blauen Wirtschaft im atlantischen Raum freizusetzen und gleichzeitig die Meeresökosysteme zu erhalten und zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz beizutragen. Dies steht im Einklang mit den globalen Verpflichtungen für nachhaltige Entwicklung und ist voll und ganz in die politischen Prioritäten der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2019-2024 integriert, insbesondere den „europäischen Grünen Deal“, „eine Wirtschaft im Dienste des Menschen“ und „ein stärkeres Europa in der Welt“.

Mit dem Aktionsplan sollen sieben Ziele im Rahmen von vier thematischen Säulen durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, wobei alle einschlägigen Akteure im atlantischen Raum mobilisiert werden:

Atlantikhäfen als Zugangstore und Drehkreuze für die blaue Wirtschaft

Der atlantische Raum der EU fördert blaue Kompetenzen der Zukunft und das Wissen über die Meere

Forschung, Entwicklung und Innovation – internationale Dimension

Der atlantische Raum der EU nutzt erneuerbare Meeresenergie

Der atlantische Raum der EU ist gesund und seine Küsten widerstandsfähig

3.SÄULEN

Der neue Aktionsplan umfasst vier Säulen, die einen praktischen Weg darstellen, um die gemeinsame Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Sie sind integral miteinander verbunden und transregional. Diese vier Säulen befassen sich mit den wichtigsten Herausforderungen und zielen darauf ab, ein nachhaltiges blaues Wachstum zu fördern und zu mehr territorialer Zusammenarbeit und Kohäsion im atlantischen Raum der EU beizutragen. Die Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der Erklärungen von Galway 9 und Belém 10 und des transatlantischen Bündnisses zur Erforschung des Atlantiks 11 durchgeführt wurden, erstrecken sich auf alle Säulen. Sie geben dem Aktionsplan eine internationale Dimension und unterstützen seine Umsetzung durch die Verbesserung des Wissens über den sich wandelnden Atlantischen Ozean und seine Auswirkungen auf die Küstengemeinschaften sowie durch die Entwicklung innovativer Lösungen.

Die Säulen konzentrieren sich auf Fragen, die eine Küstenregion und ein Staat allein nicht lösen können oder bei denen es effizienter ist, gemeinsam zu handeln und Herausforderungen zu bewältigen, die für das tägliche Leben der Menschen in den Küstengebieten von Bedeutung sind.

Die Rückmeldungen aus dem Konsultationsprozess und den Diskussionen mit den fünf EU-Mitgliedstaaten haben dazu beigetragen, spezifische, aber miteinander verknüpfte und sich gegenseitig verstärkende Ziele und Maßnahmen zu ermitteln. Die vereinbarten Ziele und Maßnahmen sind nicht erschöpfend.

In der dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen werden die konkreten Maßnahmen und die entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der einzelnen Säulen ausführlich dargelegt.

SÄULE I: HÄFEN ALS ZUGANGSTORE UND DREHKREUZE FÜR DIE BLAUE WIRTSCHAFT

Küstentourismus, Aquakultur, Schiffbau sowie wachsende Industriezweige wie erneuerbare Energien aus dem Meer stehen im Mittelpunkt oder sind eng mit der Tätigkeit von Häfen verknüpft. Häfen können eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung dieser Sektoren und beim Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft spielen. Um diese Gelegenheit zu nutzen, müssen die Rolle und das Potenzial der atlantischen Häfen überdacht werden. Gleichzeitig muss die Rolle der Hafenbetreiber als Katalysatoren für blaue Unternehmen gestärkt werden. Auf der anderen Seite müssen die Häfen untereinander zusammenarbeiten, um Finanzmittel für intelligente Infrastrukturen zu mobilisieren und die Entwicklung von Kapazitäten zur Bewältigung des Handelswachstums besser zu planen.

Maritime Innovation kann zur Dekarbonisierung maritimer Quellen beitragen. So gibt es beispielsweise Technologien, die den von Schiffen erzeugten Kohlenstoff verringern. Dazu gehören Flüssigerdgas, die Herstellung von Wasserstoff, Luftschmieranlagen, Windantrieb und Abgastechnologien. Die Einrichtung einer Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe in Häfen und Frachtterminals, auch für im Hafen liegende Schiffe, würde die Luftqualität in Küstengemeinden erheblich verbessern.

Um den oben genannten Bedürfnissen gerecht zu werden, umfasst die Säule zwei spezifische Ziele und eine Reihe konkreter Maßnahmen.

Ziel 1:    Häfen als Zugangstore für den Handel im Atlantik

Maßnahmen

Ausbau der TEN-V-Meeresautobahnen im Atlantik

Schaffung eines Netzes grüner Häfen bis 2025

Förderung von Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen im atlantischen Raum zur besseren Integration Irlands

Einleitung einer Atlantikstrategie für Flüssigerdgas

Entwicklung von Öko-Anreizsystemen zur Modernisierung der Hafeninfrastruktur

Gemeinsame Entwicklung von Abfall- und Handhabungsplänen für atlantische Häfen

Ziel 2:    Häfen als Katalysatoren für Unternehmen

Maßnahmen

Entwicklung eines blauen Beschleunigungssystems für atlantische Häfen zur Förderung innovativer Unternehmen

Verbreitung bewährter Verfahren, Austausch von Ideen und gemeinsame Lösung von Problemen

Ausweitung der Datenerhebung über traditionelle (Logistik-) Daten hinaus

Verbesserung der Kommunikation und der Verfügbarkeit von Daten über das wirtschaftliche Potenzial der Häfen

SÄULE II: BLAUE KOMPETENZEN DER ZUKUNFT UND WISSEN ÜBER DIE MEERE

Für die Nutzung von Innovationen und die rasche Einführung blauer Technologien ist es unerlässlich, über die richtigen Kompetenzen zu verfügen. Ein spezialisiertes Angebot für die blaue allgemeine und berufliche Bildung auf der Grundlage eines Business-Intelligence-Programms kann junge Talente für die blaue Wirtschaft gewinnen, die Produktivität steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des atlantischen Raums der EU steigern.

Obwohl spezialisierte Cluster bereits auf lokaler und regionaler Ebene tätig sind, kann eine effiziente Zusammenarbeit im Bereich der Meeresbecken die grenzüberschreitende Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte erleichtern, um der sich wandelnden Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Ein weiterer Schwerpunktbereich ist das Wissen über die Meere. Bürger mit Wissen über die Meere können ihr tägliches Verhalten so anpassen, dass sie fundierte und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen, die die Verwaltung der Ozeane im Rahmen eines gemeinsamen Ansatzes fördern 12 .

Um den oben genannten Bedürfnissen gerecht zu werden, umfasst die Säule zwei spezifische Ziele und eine Reihe konkreter Maßnahmen.

Ziel 3:    Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Maßnahmen

Ermittlung blauer Qualifikationslücken im atlantischen Raum der EU

Harmonisierung der Datenerhebung im Bereich der blauen Karrieren

Schaffung eines Business-Intelligence-Systems und Förderung von Verbindungszentren für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ausbildungsanbietern

Ermittlung bewährter Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitsuchende, die als Inspiration dienen, durch Peer-Learning

Nutzung bestehender Informationsplattformen für Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausschöpfung ihres Potenzials für blaue Arbeitsplätze

Ziel 4:    Wissen über die Meere

Maßnahmen

Start eines Pilotlehrplans für die Vermittlung von Wissen über den Atlantik

Schaffung von 25 atlantischen blauen Schulen bis 2025

Umsetzung einer Komponente „Wissen über die Meere“ (Verbreitung) in einschlägigen Projekten

Nutzung des transatlantischen Jugendforums

Einbeziehung der Bürger in meeresbezogene Maßnahmen im atlantischen Raum der EU

Beteiligung der Bürger an Aktivitäten zum Europäischen Tag der Meere, zum Internationalen Tag des Ozeans und im Rahmen der künftigen Plattform EU4Ocean

SÄULE III: ERNEUERBARE MEERESENERGIE

Im europäischen Grünen Deal wird die wesentliche Rolle der Offshore-Windenergie für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft hervorgehoben. Dabei wird die Notwendigkeit einer nachhaltigeren Bewirtschaftung des Meeresraums hervorgehoben, um das Potenzial der Offshore-Windenergie zu erschließen. Dazu muss auf dem Erfolg der regionalen Zusammenarbeit aufgebaut werden, die durch die Meeresstrategie für den Atlantik und ihren Aktionsplan aktiv gefördert wird. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission im vierten Quartal 2020 eine Strategie für die Entwicklung erneuerbarer Offshore-Energien in der EU vorlegen. Diese sollte unter anderem auf dem Aktionsplan für den Atlantik 2.0 aufbauen.

Der atlantische Raum der EU ist führend und erprobt bei der Entwicklung neuartiger erneuerbarer Meeresressourcen 13 ‚ insbesondere Meeresenergie und schwimmende Offshore-Windkraftanlagen. Um den nächsten Entwicklungsschritt, nämlich die kommerzielle Reife erfolgreicher Prototypen, zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technologische Führungsposition aufrechterhalten, Talente erhalten und erschwingliche saubere Energie bereitgestellt wird, wobei den potenziellen Auswirkungen auf die Meeresumwelt und der Art und Weise, wie sie eingedämmt werden können, Rechnung zu tragen ist.

Die an der Meeresstrategie für den Atlantik beteiligten Länder haben eine enge Zusammenarbeit bei der maritimen Raumplanung aufgebaut.

Diese Säule ist eine Antwort auf mehrere miteinander verknüpfte Herausforderungen, die darin bestehen, den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, die notwendige politische Unterstützung und öffentliche Akzeptanz zu erhalten, den Wissensaustausch zu erleichtern und bewährte Verfahren in der gesamten Region zu nutzen.

Um den oben genannten Bedürfnissen gerecht zu werden, umfasst die Säule ein spezifisches Ziel und eine Reihe konkreter Maßnahmen.

Ziel 5:    Förderung der CO2-Neutralität durch erneuerbare Meeresenergie

Maßnahmen

Festlegung spezifischer Ziele für den Einsatz erneuerbarer Meeresenergie in den atlantischen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Umweltauswirkungen

Festlegung der besten Standorte für Anlagen für erneuerbare Meeresenergien (einschließlich Offshore-Windenergie) und angrenzende Häfen im gesamten Atlantikbereich unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die Meeresumwelt

Schaffung von Anreizen für die Erstellung innovativer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Bündeln verschiedener Initiativen für erneuerbare Meeresenergie im atlantischen Raum der EU auf der Grundlage der Philosophie und zur Förderung der Ziele des Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan)

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für erneuerbare Meeresenergie im Atlantikbereich durch geeignete Kommunikationsmittel

Stärkung der Zusammenarbeit in der europäischen Meeresenergiegemeinschaft

Entwicklung eines spezifischen Rahmens für Meeresenergie für EU-Inseln im Atlantik

SÄULE IV: GESUNDE OZEANE UND WIDERSTANDSFÄHIGE KÜSTEN

Angesichts der großen Zahl menschlicher Aktivitäten in diesem Gebiet ist die Atlantikküste der EU anfällig. Starke Stürme, Überschwemmungen und Erosion wirken sich auch nachteilig auf weite Teile der Küste aus und werden wahrscheinlich durch den Klimawandel noch verschärft. Sowohl die Ozeane als auch die Kryosphäre weisen gemäß einem Bericht über den Klimawandel 14 des Zwischenstaatlichen Ausschusses der Vereinten Nationen für Klimaänderungen 15 und dem jährlichen Ozeanzustandsbericht 16 des Copernicus-Erdbeobachtungsprogramms 17 auf einen stetigen und immer schnelleren Anstieg des Meeresspiegels und eine Zunahme extremer Wetterereignisse (marine Hitzewellen, Sturmfluten) hin.

Klimarisikomanagement und Anpassungsmaßnahmen sind notwendig, um die Lebensräume an den Küsten und die biologische Vielfalt sowie anfällige Infrastrukturen und Wirtschaftstätigkeiten zu schützen. Meeres- und Küstenlebensräume sollten erhalten und aufgewertet werden, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer Formen des Meeres- und Küstentourismus. In diesem besonderen Wirtschaftssektor sollten Kreislaufwirtschaft, emissionsfreie Wirtschaft, Energieeffizienz und Erhaltung der biologischen Vielfalt die Leitprinzipien für die Entwicklung nachhaltigerer Verfahren sein, die der lokalen Entwicklung und der lokalen Beschäftigung das ganze Jahr über zugutekommen.

Obwohl die Schifffahrt in den letzten Jahrzehnten sicherer geworden ist, besteht nach wie vor ein hohes Risiko der Meeresverschmutzung durch absichtliche und unbeabsichtigte Verschmutzungen mit Öl und anderen Schadstoffen. Ein wirksames Risikomanagement bei Verschmutzungen und ihren Auswirkungen erfordert eine sektorübergreifende Zusammenarbeit und Arbeit auf regionaler Ebene.

Ein weiteres großes Problem ist die Meeresverschmutzung durch Kunststoffe. Für das Recycling wertvolle Materialien verschmutzen die atlantischen Strände und schädigen die Umwelt. Sie könnten gesammelt und in die Wirtschaft rückgeführt werden, um diese kreislauforientierter zu gestalten. Küstenregionen und Bürger können durch ein System koordinierter Maßnahmen eine atlantische Reaktion auf Abfälle im Meer entwickeln und die laufenden Initiativen im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) 18 , der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU 19 (MSRR) und der EU-Strategie für Kunststoffe 20 ergänzen. Forschungstätigkeiten haben außerdem gezeigt, dass Unterwasserlärm verschiedene Arten negativer Auswirkungen auf Meerestiere haben kann, die von Verhaltensänderungen bis zum Tod reichen. Die Mission „Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer“ im Rahmen des europäischen Grünen Deals wird für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit des Atlantischen Ozeans und die Gewährleistung widerstandsfähiger Küsten von besonderer Bedeutung sein.

Um den oben genannten Bedürfnissen gerecht zu werden, umfasst die Säule zwei spezifische Ziele und eine Reihe konkreter Maßnahmen.

Ziel 6:    Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küsten

Maßnahmen

Verfügbarkeit eines umfassenden Warn- und Beobachtungssystems für zunehmende Stürme und Überschwemmungen aufgrund des Klimawandels

Entwicklung von Synergien zwischen bestehenden EU-Infrastrukturen für die Beobachtung und den Schutz der Küsten sowie für Warnung und Überwachung und verstärkte Entwicklung von Ozean-Beobachtungsstellen vor Ort

Entwicklung von Testflächen und Pilotbereichen zur Erprobung von Methoden des Küstenschutzes und zur Förderung naturbasierter Lösungen

Förderung nachhaltiger Verfahren im Küsten- und Meerestourismus

Erstellung eines Verzeichnisses nationaler und regionaler Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel für die Küsten in Verbindung mit den Risikobewertungen und Risikomanagementplänen, Austausch bewährter Verfahren

Schaffung von Informationskampagnen für die Küstengemeinschaften am Atlantik

Sensibilisierung junger Menschen und der Küstengemeinschaften für die Entwicklung der Küste und Möglichkeiten zur Anpassung an den steigenden Meeresspiegel

Austausch bewährter Verfahren für die Anwendung der maritimen Raumplanung auf die Anpassung und Widerstandsfähigkeit der Küsten und einschlägige Umweltprüfungen (UVP 21 ‚ SUP 22 ‚ AA 23 ).

Kartierung von Küstenfeuchtgebieten zur Erhaltung und Überwachung ihrer Rolle als Kohlenstoffsenken

Ziel 7:    Bekämpfung der Meeresverschmutzung

Maßnahmen

Entwicklung eines Pilotprojekts für „müllfreie“ Küstengemeinden

Nutzung der verfügbaren Instrumente zur Ermittlung der wichtigsten Quellen, Wege und Hotspots von Abfällen im Meer sowie unbeabsichtigter oder vorsätzlicher Verschmutzung

Förderung von Maßnahmen der Wirtschaft auf der Grundlage der Kreislaufwirtschaft, Entwicklung von Anreizen und Umweltzertifizierungssystemen

Einleitung gemeinsamer Maßnahmen zur Förderung einer öffentlichen Wahrnehmung des Problems, z. B. Strandtage, an denen Gemeinschaften zusammen den Strand reinigen

Förderung von Maßnahmen zum Auffischen von Müll, um alle Fischer dazu anzuhalten, die in ihren Netzen während ihrer normalen Fischereitätigkeit aufgefischten Abfälle an Land zu bringen

Engagement für die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen des regionalen Aktionsplans für Abfälle im Meer im Rahmen des OSPAR

Förderung einer koordinierten und wirksamen Umsetzung der in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für die EU-Mitgliedstaaten vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Abfällen im Meer und Unterwasserlärm

Unterstützung der Arbeiten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union und des Bonner und des Lissabonner Abkommens im Hinblick auf eine wirksame Prävention, Vorsorge und Reaktion bei vorsätzlicher und unbeabsichtigter Verschmutzung

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Sektoren für eine koordinierte Reaktion auf See und an den Küsten

4.VERWALTUNG DES AKTIONSPLANS

4.1.KOORDINIERUNG

Die politische Koordinierung obliegt den für maritime Angelegenheiten zuständigen Ministern der teilnehmenden Länder. Die Mitgliedstaaten legen die allgemeinen politischen Leitlinien (einschließlich der Geografie der Atlantikstrategie) fest, ziehen eine Bilanz der Umsetzung und heben die Eigenverantwortung für die Initiative hervor. Die Mitgliedstaaten können in Absprache mit der Europäischen Kommission beschließen, die Mitgliedschaft in der Atlantikstrategie auf alle interessierten Staaten auszudehnen.

Die operative Koordinierung wird vom Ausschuss für die Atlantikstrategie gewährleistet, der im Rahmen seiner Aufgaben als Entscheidungsgremium (Exekutive) des Aktionsplans fungiert und die angemessene Einbeziehung der Vertreter der Küstenregionen gewährleistet (im Einklang mit dem jeweiligen verfassungsrechtlichen Rahmen der EU-Mitgliedstaaten). Vertreter der einschlägigen Förderungs- und Finanzierungsstellen sowie anderer Einrichtungen können von Fall zu Fall als Beobachter eingeladen werden (z. B. auf der Grundlage der Tagesordnung der Sitzung). Die Europäische Kommission ist ständiges Mitglied dieses Ausschusses.

In speziellen Arbeitsvereinbarungen werden die genauen Modalitäten, Aufgaben und Verfahrensregeln in den Verwaltungsgremien festgelegt.

4.2.UMSETZUNG UND BERICHTERSTATTUNG

Dieser Aktionsplan lädt die Küstenregionen, die Privatwirtschaft, Forscher, nationale öffentliche Stellen und anderen Akteure dazu ein, Projekte mit Ausrichtung auf diese Ziele zu entwerfen. Bestehende und neue Partnerschaften im atlantischen Raum der EU sollten den Rahmen des Aktionsplans für den Wissensaustausch und die Innovation nutzen.

Um eine wirksame Umsetzung zu ermöglichen, müssen eine Reihe wichtiger Bedingungen erfüllt sein, wobei bereits in einem frühen Stadium klare Entscheidungen getroffen werden sollten. Diese Bedingungen umfassen Folgendes:

·Die Mitgliedstaaten müssen den überarbeiteten Aktionsplan billigen, bevor er umgesetzt werden kann; die teilnehmenden Länder müssen anerkennen, dass sich die Prioritäten des Aktionsplans über unterschiedliche Politikbereiche, Ministerien und Regierungsebenen erstrecken; sie setzen Prioritäten, übernehmen Eigenverantwortung und Verantwortung, stimmen Maßnahmen und Mittel auf nationaler und regionaler Ebene aufeinander ab, fördern die Beteiligung regionaler Behörden und privater Investoren innerhalb bestehender Mechanismen und Rahmen und stellen die entsprechenden Mittel und Ressourcen auf der Grundlage der Kapazitäten eines Landes bereit;

·der Ausschuss für die Atlantikstrategie überprüft und aktualisiert regelmäßig den Aktionsplan (d. h. definiert und aktualisiert die Prioritätsbereiche) und schlägt Leitmaßnahmen vor bzw. genehmigt diese und kann Projekte kennzeichnen;

·die Europäische Kommission fördert einen strategischen Ansatz auf EU-Ebene, einschließlich der Koordinierung und, soweit möglich, der Ausrichtung der Finanzierung in Übereinstimmung mit bestehenden EU-bezogene Initiativen und Instrumenten 24 , die für die Säulen und vereinbarten Maßnahmen relevant sind;

·überwachen und bewerten die Regierungen gegebenenfalls die nationalen Fortschritte auf Länderebene, auch mit Unterstützung des atlantischen Assistenzmechanismus, und geben Leitlinien für die Umsetzung vor;

·die wichtigsten Interessenträger, darunter nationale, regionale und lokale Behörden, wirtschaftliche und soziale Akteure, die Zivilgesellschaft, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen, sollten einbezogen werden; diese Beteiligung wird auch durch öffentliche Veranstaltungen gefördert, z. B. jährliche Foren, Meetings für Unternehmen („business to business“) sowie Veranstaltungen zur Überzeugung von Investoren („Investors Pitch“) bzw. zum Speed Funding;

·der Ausschuss für die Atlantikstrategie wird die regelmäßige Überwachung der Fortschritte nutzen, um der politischen Ebene Bericht zu erstatten, und für die Umsetzung des Aktionsplans verantwortlich sein;

·ein spezieller Unterstützungsmechanismus wird die EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld unterstützen und zur Verwirklichung der Ziele im Rahmen der einzelnen Säulen beitragen; die Unterstützung sollte auch die Einbeziehung von Interessenträgern und deren Unterstützung bei der Zusammenarbeit und Erhebung von Daten umfassen, die für die Festlegung von Ausgangswerten, die Überwachung und Berichterstattung über die Fortschritte und die Pflege der Meeresdatenplattform für den Atlantik 25 erforderlich sind;

·die Kommunikation über den Aktionsplan für den Atlantik und die übergreifende entsprechende Meeresstrategie fällt in die gemeinsame Zuständigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; im Rahmen des Assistenzmechanismus wird ein kohärenter Kommunikationsansatz für den atlantischen Raum der EU entwickelt und koordiniert.

Ein spezieller Monitoring- und Evaluierungsrahmen wird die Fortschritte des Aktionsplans verfolgen und helfen zu beurteilen, inwieweit der Aktionsplan seine Ziele erreicht. Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Überprüfung werden in mögliche künftige Änderungen des Aktionsplans einfließen.

4.3.MOBILISIERUNG VON MITTELN UND FINANZIERUNG

Für den Aktionsplan für den Atlantik sind im EU-Haushalt keine Mittel vorgesehen. Der Plan stützt sich in erster Linie auf alle EU- und nationalen Mittel und Finanzierungsinstrumente, die für die Ziele und Maßnahmen relevant sind und mobilisiert werden können. Der Zeitplan für den Aktionsplan soll Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und der Küstenregionen bei der Ausarbeitung ihrer Partnerschaftsvereinbarungen und Programme inspirieren, die vor Ende 2020 abgeschlossen werden sollen.

Mit Blick auf den nächsten Programmplanungszeitraum (2021-2027) wird in der Mitteilung untersucht, welche Finanzmittel erforderlich sind, um eine erfolgreiche Umsetzung der ermittelten Maßnahmen zu gewährleisten. Dies wird eine Kombination aus öffentlichen Investitionen aus nationalen Haushalten und dem EU-Haushalt sowie privaten Geldern umfassen.

Die EU-Mitgliedstaaten und ihre Küstenregionen können auf Folgendes zurückgreifen:

·Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), insbesondere:

oEuropäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und

oEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich der Programme für die Europäische territoriale Zusammenarbeit

·Forschungsprogramme „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“

·das COSME-Programm für kleine und mittlere Unternehmen

·die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“

·das Erasmus+-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

·das LIFE-Programm für Umwelt und Klima

·das Reformhilfeprogramm bei Ersuchen um finanzielle und technische Unterstützung

·das Katastrophenschutzverfahren der Union zur Verhütung und Vorbereitung auf grenzüberschreitende Risiken sowie auf Meeresverschmutzung auf See und an Land.

Die Programme für territoriale Zusammenarbeit, insbesondere das Interreg-Programm für den atlantischen Raum, erleichtern die transnationale Zusammenarbeit, die mit diesem Aktionsplan angestrebt wird.

Die EU zielt darauf ab, einen hohen Anteil der Unterstützung über Finanzierungsinstrumente bereitzustellen. Zwischen 2013 und 2017 stellte die Europäische Investitionsbank Darlehen in Höhe von fast 3 Mrd. EUR für Projekte im Bereich Konnektivität und umweltfreundliche Technologien im atlantischen Raum der EU bereit und wurde damit nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur zweitgrößten Finanzierungsquelle. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen hat ebenfalls dazu beigetragen indem Sicherheiten bereitgestellt wurden, die das Risiko für öffentliche und private Investoren verringern. Diese Darlehen und Sicherheiten wurden mit Zuschüssen aus EU-Programmen kombiniert. Die BlueInvest-Plattform, die im September 2019 ihren Betrieb aufnahm, hilft kleinen und mittleren Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, und zwar durch Business-Coaching und Zuschüsse für Aktivitäten wie Weiterentwicklung oder Demonstration. Der Vorschlag der Kommission für einen Nachfolger des Europäischen Fonds für strategische Investitionen 2021-2027, das Programm „InvestEU“, wird mehr Gewicht auf die Verwirklichung von EU-Zielen wie Dekarbonisierung oder Kreislaufwirtschaft legen.

5.WEITER REICHENDE VERBINDUNGEN UND BREXIT

Die Umsetzung des Aktionsplans erfordert keine Änderung der EU-Rechtsvorschriften. Der Aktionsplan zielt darauf ab, die für den atlantischen Raum der EU relevanten politischen Maßnahmen der EU zu stärken und die Synergien zwischen ihnen zu erhöhen, um eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft im atlantischen Raum der EU zu fördern. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen und Programme der EU, die sich mit Häfen und Konnektivität 26 , Energie aus erneuerbaren Quellen 27 ‚ Bildung und Kompetenzen 28 ‚ Klimaschutz und insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Agenda für Kompetenzen, Anpassung an den Klimawandel 29 ‚ Umwelt 30 sowie Forschung und Innovation 31 befassen.

Zur Erweiterung der Unterstützungsbasis für den Aktionsplan sollte mit bekannten Netzwerken zusammengearbeitet werden, um mit spezialisierten Interessengruppen wie dem Enterprise Europe Network 32 , FARNET 33 sowie regionalen und lokalen Clustern Kräfte zu bündeln. Es werden Synergien mit anderen zwischenstaatlichen Gremien angestrebt, wie dem Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks 34 und der Forschungsallianz für den Atlantik 35 ‚ deren geografische Reichweite und Anwendungsbereich denen des Aktionsplans ähnlich sind.

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Der Status eines Drittlandes wird den Umfang und die Bedingungen der Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Aktionsplan für den Atlantik bestimmen.

6.SCHLUSSFOLGERUNG

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, den Aktionsplan und die in dieser Mitteilung erläuterte Ausrichtung zu billigen. Die Kommission ersucht ferner den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, zu dieser Initiative Stellung zu nehmen.

(1) COM(2011) 782 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:52011DC0782
(2) COM(2013) 279 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1395674057421&uri=CELEX:52013DC0279  
(3)  COM(2020) 456 final.
(4) COM(2019) 640 final.
(5)  COM(2020) 380 final.
(6)  COM(2020) 381 final.
(7) SWD(2018) 49 final, https://ec.europa.eu/maritimeaffairs/sites/maritimeaffairs/files/swd-2018-49_en.pdf
(8) Von September bis November 2018 veranstaltete die Europäische Kommission eine Reihe von Workshops mit Interessenträgern in Gran Canaria (Spanien), Viana do Castelo (Portugal), Dublin (Irland), Liverpool (Vereinigtes Königreich) und Bordeaux (Frankreich). Die Ergebnisse der Workshops sind online abrufbar unter: https://webgate.ec.europa.eu/maritimeforum/en/node/4400
(9) Am 24. Mai 2013 unterzeichneten die Europäische Union, Kanada und die Vereinigten Staaten ein Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Atlantik. http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/galway_statement_atlantic_ocean_cooperation.pdf#view=fit&pagemode=none  
(10) Am 13. Juli 2017 unterzeichneten die Europäische Union, Brasilien und Südafrika die Erklärung von Belém, ein Abkommen über Forschung und Innovation im Atlantik. http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/belem_statement_2017_en.pdf
(11) An der AORA sind die EU, die Vereinigten Staaten und Kanada beteiligt. Dank dem AORA sind heute etwa 25 Projekte, an denen mehr als 500 internationale Forschungsteams beteiligt sind, bereits in der Atlantikforschung tätig. https://www.atlanticresource.org/aora
(12) Wie in der transatlantischen Umsetzungsstrategie dargelegt, die von der im Rahmen von Horizont 2020 unterstützten Meeresarbeitsgruppe „Wissen über die Meere“ des Bündnisses für die Erforschung des Atlantiks ausgearbeitet wurde.
(13) Erneuerbare Meeresenergie umfasst Offshore-Windenergie (fest und schwimmend) und Meeresenergie (Wellen- und Gezeitenenergie).
(14)   https://www.ipcc.ch/srocc/home/
(15) Der Zwischenstaatliche Ausschuss der Vereinten Nationen für Klimaänderungen wurde damit beauftragt, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel zu bewerten.
(16) http://marine.copernicus.eu/2nd-ocean-state-report-available/, http://marine.copernicus.eu/3rd-ocean-state-report-now-available/
(17) www.copernicus.eu
(18) Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „OSPAR-Übereinkommen“) wurde auf der Ministertagung der Kommissionen von Oslo und Paris am 22. September 1992 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt. Wurde zusammen mit einer Abschlusserklärung und einem Aktionsplan angenommen. Alle fünf EU-Mitgliedstaaten, die an der Atlantikstrategie teilnehmen, sind Mitglieder des OSPAR.
(19)   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32008L0056
(20) COM(2018) 028
(21) Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1, geändert durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1.
(22) Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30.
(23)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. L 206 vom 22.7.1992, geändert durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 (ABl. L 305 vom 8.11.1997, S. 42), die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1), die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) und die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193).
(24) Vorbehaltlich und unbeschadet der Bewertung der Bewertungsverfahren und -kriterien für die betreffenden Fonds, Programme und Projekte  
(25)   https://maritime.easme-web.eu/  
(26) Ein Rahmen für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R0352
(27) Überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2018.328.01.0082.01.ENG&toc=OJ:L:2018:328:TOC
(28) Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0381&from=EN
(29) Der europäische Grüne Deal: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1576150542719&uri=COM%3A2019%3A640%3AFIN
(30) Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UVP, SUP und AA für Offshore-Windenergie
(31)   https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/research-area/oceans-and-seas_en
(32)   https://een.ec.europa.eu/
(33)   https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/cms/farnet2/node_en
(34)   https://www.ospar.org/convention
(35)   https://www.atlanticresource.org/aora/site-area/background/whoweare