11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 417/479


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2020/1986 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 14. Mai 2020

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (jetzt Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)) für das Haushaltsjahr 2018 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2018,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0040/2020),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2018 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 17 850 210 EUR belief, was gegenüber 2017 einen geringfügigen Rückgang um 0,11 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Zentrums hauptsächlich aus dem Unionshaushalt (2) stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2018 (nachstehend „Bericht des Rechnungshofes“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % geführt haben, was gegenüber 2017 einem geringfügigen Anstieg um 0,04 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 96,50 % betrug, was gegenüber 2017 einem Anstieg um 6,84 % entspricht;

Leistung

2.

stellt fest, dass das Zentrum ein vorbildliches System zur Leistungsmessung verwendet, das auch wesentliche Leistungsindikatoren zur Bewertung des Mehrwerts seiner Tätigkeiten auf der Ebene der Projekte, Maßnahmen und der Organisation sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsführung umfasst;

3.

stellt ferner fest, dass das Arbeitsprogramm des Zentrums für das Jahr 2018 im Einklang mit den festgelegten Zielen, Zielstellungen und Vorgaben vollständig umgesetzt wurde;

4.

begrüßt, dass das Zentrum mit den anderen Agenturen Synergien entwickelt und Ressourcen gemeinsam nutzt;

5.

stellt fest, dass das Zentrum auf der Grundlage einer formalisierten Zusammenarbeit nach wie vor eng mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) zusammenarbeitet;

6.

stellt fest, dass das Zentrum aufgrund der Finanzvorschriften einer externen Bewertung unterzogen wurde, der zufolge die verstärkte Zusammenarbeit des Zentrums mit den drei anderen dezentralen Agenturen im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Beschäftigung, d. h. der ETF, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und von Eurofound, eine praktikable Option ist; stellt fest, dass das Ergebnis dieser externen Bewertung bei der Neufassung der Gründungsverordnung des Zentrums (Verordnung (EU) 2019/128), die im Februar 2019 in Kraft trat, berücksichtigt wurde;

7.

fordert die Kommission auf, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um zu prüfen, ob zumindest Synergien mit Eurofound genutzt werden können, falls eine vollständige Zusammenlegung nicht in Betracht kommt; fordert die Kommission auf, beide Szenarien zu prüfen, d. h. die Verlegung des Zentrums an den Eurofound-Hauptsitz in Loughlinstown (Irland) und die Verlegung des Eurofound-Hauptsitzes an den Hauptsitz des Zentrums in Thessaloniki; stellt fest, dass dies die gemeinsame Nutzung von internen Diensten und Unterstützungsdiensten und die gemeinsame Verwaltung der Räumlichkeiten sowie die gemeinsame Nutzung von IKT-Infrastrukturen, Telekommunikationsinfrastrukturen und internetgestützten Infrastrukturen bedeuten würde, wodurch erhebliche Summen eingespart würden, die für eine weitere Finanzierung beider Agenturen verwendet werden könnten; nimmt zur Kenntnis, dass die effektive, effiziente und fehlerfreie Arbeit der Agenturen eng mit einer ausreichenden Mittelausstattung, aus der sie ihre operativen und administrativen Tätigkeiten bestreiten können, verbunden ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die von den Agenturen auszuführenden Tätigkeiten an die Mittel anzupassen, die ihnen zugewiesen werden;

8.

fordert das Zentrum auf, die Digitalisierung der Einrichtung voranzutreiben;

9.

legt dem Zentrum nahe, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen;

10.

würdigt den Sachverstand und die kontinuierlich hochwertige Arbeit des Zentrums, das durch Forschungsarbeiten, Analysen und technische Beratung die Entwicklung der europäischen Politik des lebenslangen Lernens und zur Politikgestaltung in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Qualifikationen unterstützt, um eine hochwertige Ausbildung zu fördern, die auf den Arbeitsmarktbedarf abgestimmt ist; betont, dass zu diesem Zweck für eine angemessene Ausstattung mit materiellen und personellen Ressourcen gesorgt werden muss, damit das Zentrum seine zunehmenden und sich wandelnden Aufgaben wahrnehmen kann, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass das Zentrum generell Vorrang vor privaten Auftragnehmern hat;

11.

begrüßt das Wirken und das Fachwissen des Zentrums in Bezug auf die Bereitstellung von neuem Wissen, neuen Erkenntnissen und politischen Analysen, die Verfolgung politischer Entwicklungen und das Auftreten als Wissensvermittler für hochrelevante politische Themen, die die Union auf ihrer Agenda hat; würdigt die hochwertige Arbeit des Zentrums im Rahmen verschiedener Projekte, insbesondere der europäischen Kompetenzagenda, des Europasses, der Überarbeitung des Kompetenzpanoramas und seiner Unterstützung der Teilnehmer des Kopenhagen-Prozesses, des EU-Qualifikationsindexes und der Prognose zum Qualifikationsbedarf;

12.

hält es für bemerkenswert, dass das Zentrums einen neuen Arbeitsbereich zum Thema Digitalisierung eingeführt hat und dies insbesondere in Bezug auf die entsprechenden Online-Instrumente, die länderspezifische Informationen und bessere Möglichkeiten der Visualisierung von Online-Daten, etwa Beratungsressourcen zu Arbeitsmarktinformationen oder Prognosen zum Qualifikationsbedarf, bieten; nimmt diesbezüglich die gezielten Marketingkampagnen des Zentrums zur Kenntnis, mit denen verstärkt auf den Inhalt seiner Website aufmerksam gemacht werden soll;

13.

betont, dass mit Blick auf die demokratische Rechenschaftspflicht der Agenturen unbedingt Transparenz herrschen muss und die Bürger über die Existenz der Agenturen informiert sein müssen; ist der Ansicht, dass die Nutzbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der von der Agentur zur Verfügung gestellten Ressourcen und Daten von größter Bedeutung sind; fordert daher eine Bewertung, wie Daten und Ressourcen derzeit präsentiert und verfügbar gemacht werden und inwieweit sie von den Bürgern leicht zu finden, zu erkennen und zu nutzen sind; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Öffentlichkeit in dieser Hinsicht sensibilisieren können, indem sie einen umfassenden Plan entwickeln, um mehr Unionsbürger zu erreichen;

Personalpolitik

14.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2018 96,70 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 13 Beamten und 78 Bedienstete auf Zeit, die im Haushaltsplan der Union bewilligt wurden, 12 Beamte und 76 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (2017 waren es 92 bewilligte Stellen); stellt ferner fest, dass das Zentrum im Jahr 2018 26 Vertragsbedienstete und drei abgeordnete nationale Sachverständige zählte;

15.

stellt fest, dass das Zentrum im Lichte der Bemerkungen und Stellungnahmen der Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem neuen Leiter des Personaldienstes des Zentrums, der im Januar 2019 seine Tätigkeit aufgenommen hat, sowie mit dem Beschluss, den juristischen Dienst des Zentrums auszulagern, Maßnahmen ergriffen hat; stellt mit Besorgnis fest, dass die komplette Auslagerung des juristischen Dienstes angesichts der großen Zahl von Rechtssachen, mit denen das Zentrum befasst ist, die einheitliche Behandlung von Rechtssachen und den Effizienzgrundsatz gefährdet; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum derzeit an einer Verbesserung der Auswahlverfahren arbeitet, wobei sicherzustellen ist, dass die vom Prüfungsausschuss bewerteten Entwurfskriterien eingehalten und verstärkte Kontrollen durch die Personalabteilung durchgeführt werden; stellt mit Besorgnis fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die beiden geprüften Einstellungsverfahren im Jahr 2018, die auf zwei Reservelisten aus den Jahren 2015 und 2016 zurückgehen, unzureichend verwaltet und dokumentiert wurden, wie dies auch bei mehreren anderen in früheren Jahren geprüften Einstellungsverfahren der Fall war; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um für ordnungsgemäße Einstellungsverfahren zu sorgen, und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

17.

nimmt die Bedenken zur Kenntnis, die das Zentrum bezüglich seiner neuen Gründungsverordnung hegt, da das Mandat des Zentrums neben der Berufsbildung auf politische Strategien im Bereich der Qualifikationen und Kompetenzen ausgeweitet wurde, ohne dass zusätzliche Mittel für die neuen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden; stellt fest, dass das Zentrum bereits einen Personalabbau um 10 % hinter sich hat und dass dadurch die Arbeitsbelastung und der Druck auf das Personal des Zentrums gestiegen ist;

18.

begrüßt, dass das Zentrum ein annähernd ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter dem Personal (59 % Frauen und 41 % Männer) aufweist, bedauert jedoch, dass keine näheren Angaben zum Verhältnis von Frauen und Männern auf den Führungsebenen vorliegen;

19.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2018 in Bezug auf die Mitglieder des Verwaltungsrats (50 % Frauen und 50 % Männer) ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde;

20.

bedauert, dass es in Bezug auf die geografische Ausgewogenheit bei der Zusammensetzung des Personals an Transparenz mangelt;

Auftragsvergabe

21.

stellt mit Bedauern fest, dass dem Bericht des Rechnungshofes zufolge mit Blick auf das Vergabeverfahren für die Leistungen des Reisebüros des Zentrums die Zuschlagskriterien hinsichtlich Preis und Qualität nicht immer hinreichend detailliert waren, um sicherzustellen, dass dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis der Zuschlag erteilt wird; stellt mit Bedauern fest, dass die Methoden und die Dokumentation des Zentrums unzureichend waren, was ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote betrifft;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

22.

stellt fest, dass das Zentrum Maßnahmen ergriffen hat und sich weiterhin bemüht, Transparenz zu gewährleisten, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; weist jedoch mit Besorgnis darauf hin, dass das Zentrum auf seiner Website noch immer nicht die Lebensläufe seiner Führungskräfte veröffentlicht und die Führungskräfte, internen Sachverständigen und Assistenten des Zentrums gemäß den Leitlinien zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten aus dem Jahr 2014 potenzielle Interessenkonflikte nur dann angeben, wenn sie auftreten; nimmt die aktualisierten Leitlinien des Zentrums zur Meldung von Interessenkonflikten bei Auswahl- und Einstellungsverfahren und die Erstellung überarbeiteter Vorschriften zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten für Mitglieder des Verwaltungsrats, unabhängige Sachverständige und sonstige Bedienstete zur Kenntnis;

23.

begrüßt, dass das Zentrum in Anbetracht der Bemerkungen und Stellungnahmen der Entlastungsbehörde am 2. September 2019 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (3) angenommen hat;

24.

stellt fest, dass im Lichte der Bemerkungen und Stellungnahmen der Entlastungsbehörde eine unabhängige Offenlegungs-, Beratungs- und Anlaufstelle für Hinweisgeber eingerichtet wurde, indem der Koordinator für die interne Kontrolle des Zentrums zum Ethik- und Integritätsbeauftragten des Zentrums ernannt wurde;

Allgemeines

25.

fordert das Zentrum auf, seinen Schwerpunkt auf die Verbreitung seiner Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und die Öffentlichkeit über die sozialen Medien und andere Medienkanäle anzusprechen;

Interne Prüfung

26.

stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Einstellungsverfahren nach der Prüfung, die der Interne Auditdienst zum Personalmanagement und zum ethischen Verhalten im Zentrum vom 14. bis 18. Januar 2018 durchgeführt hat, noch immer als kritisch eingestuft werden;

27.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (4) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 108 vom 22.3.2018, S. 1.

(2)   ABl. C 108 vom 22.3.2018, S. 2.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.