11.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 417/207 |
ENTSCHLIEBUNG (EU) 2020/1901 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 14. Mai 2020
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) für das Haushaltsjahr 2018 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2018, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Fischereiausschusses, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0041/2020), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 17 408 849 EUR belief, was gegenüber 2017 einen Anstieg um 1,73 % darstellt; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt (2) stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2018 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofes“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss 2018 der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Vollzugsquote von 99,74 % geführt haben, was gegenüber 2017 einem leichten Anstieg um 0,83 % entspricht; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 87,62 % lag, was gegenüber 2017 einem Anstieg um 13,81 % entspricht; |
Leistung
2. |
stellt fest, dass die Agentur eine Reihe wesentlicher Leistungsindikatoren einsetzt, um ihre mehrjährigen strategischen Ziele zu unterstützen und den mit ihren Tätigkeiten erzielten Mehrwert zu bewerten; |
3. |
stellt fest, dass die Agentur 98 % ihrer Tätigkeiten zeitgerecht durchgeführt und 100 % ihres jährlichen strategischen Kommunikationsplans umgesetzt hat; |
4. |
stellt fest, dass die Agentur, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs eine dreiseitige Arbeitsvereinbarung verabschiedet haben, in der die Zusammenarbeit dieser Agenturen sowie die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden festgelegt sind, die Tätigkeiten im Bereich der Küstenwache ausführen, die die Erbringung von Dienstleistungen, die Bereitstellung von Informationen und Ausrüstung, die Durchführung von Schulungen und die Koordinierung von Mehrzweckeinsätzen umfassen; |
5. |
empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben; |
6. |
stellt fest, dass die Ergebnisse der zweiten fünfjährigen unabhängigen externen Evaluierung der Agentur für den Zeitraum 2012 bis 2016 im Jahr 2017 vorgestellt wurden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass Ende 2018 eine Empfehlung als umgesetzt eingestuft wurde und bei zehn Empfehlungen entsprechend dem dem Verwaltungsrat vorgelegten Fahrplan Fortschritte erzielt wurden; |
7. |
vertritt die Ansicht‚ dass die Funktion, die die Agentur bei der Förderung der Errichtung von Frontex übernimmt, nicht die Kerntätigkeit der Agentur als der für die Organisation der operativen Koordinierung der Kontrolltätigkeiten im Fischereisektor und die Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission in diesem Bereich zuständigen Stelle der Union beeinträchtigen darf, da dies zu einer Schwächung der Fischereiaufsicht und zu einer Zunahme der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei führen könnte; betont daher, dass die Agentur mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden muss, die ihren wachsenden Aufgaben entsprechen; |
8. |
weist darauf hin, dass die Agentur im Juni 2018 einen Beschluss über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen mit Organisationen oder Selbständigen angenommen hat und dass sie – nach der Einigung des Parlaments und der Kommission über das Transparenzregister – die Treffen des zuständigen Exekutivdirektors und von Agenturmitarbeitern mit Lobbyisten auf ihrer Website offenlegen wird; |
9. |
stellt fest, dass die Agentur nach Vorbereitungsarbeiten 2017 im Jahr 2018 ein Informationssicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage der internationalen Norm ISO 27001 eingeführt hat, mit dessen Hilfe die Agentur vor technologiebedingten Gefahren geschützt und die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen gewahrt werden soll; |
10. |
weist auf die aktive Mitwirkung der Agentur und den von ihr erbrachten Mehrwert bei dem Projekt zur Verbesserung der Verwaltung der regionalen Fischerei im westlichen Afrika (PESCAO) hin, wenn es um die Entwicklung von Kapazitäten zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischereitätigkeiten und die Verbesserung der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in Westafrika geht; weist auf die drei im Jahr 2018 durchgeführten Einsätze hin, die Senegal, Gambia, Guinea-Bissau, Guinea-Conakry, Sierra Leone, Kap Verde und Mauretanien betrafen; |
11. |
weist darauf hin, wie wichtig die Agentur für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Verwirklichung ihrer Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Anlandeverpflichtung, ist, da die Mitgliedstaaten mit Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Verpflichtung zu kämpfen haben; |
Personalpolitik
12. |
stellt fest, dass am 31. Dezember 2018 der Stellenplan zu 98,36 % ausgeführt war und von 61 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit 60 besetzt waren (gegenüber 61 bewilligten Stellen im Jahr 2017); stellt ferner fest, dass im Jahr 2018 elf Vertragsbedienstete und sechs abgeordnete nationale Sachverständige bei der Agentur beschäftigt waren; |
13. |
fordert die Agentur auf, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben der Mitarbeiter, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, Diskriminierungsfreiheit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt; |
14. |
stellt mit Besorgnis fest, dass im Verwaltungsrat kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht (47 Männer und 21 Frauen); |
Auftragsvergabe
15. |
hebt hervor, dass bei der Auftragsvergabe im Jahr 2018 die Veröffentlichung von zwei offenen Ausschreibungen — zur Beschaffung von Dienstleistungen eines Reisebüros einerseits und für die Organisation von Veranstaltungen für die Agentur und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz andererseits — im Mittelpunkt stand; |
16. |
begrüßt, dass die Agentur 2018 im Einklang mit dem Ziel der Agenturen der Union, gemeinsame Auftragsvergaben durchzuführen, ihre zweite interinstitutionelle offene Ausschreibung veröffentlichte und dass sich zwei weitere Agenturen an diesem Vergabeverfahren beteiligten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die künftigen Entwicklungen im Hinblick auf ihre gemeinsamen Vergabeverfahren Bericht zu erstatten; hält diese Vorgehensweise für ein nachahmenswertes Beispiel; legt der Agentur nahe, weiter nach Möglichkeiten einer Rationalisierung der Verfahren mit anderen Einrichtungen zu suchen; |
17. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur für den Erwerb von Software-Lizenzen die berechneten Preise und Aufschläge nicht systematisch mit den Angeboten der Lieferanten abgeglichen und die dem Auftragnehmer des Rahmenvertrags ausgestellten Rechnungen auch nicht systematisch geprüft hat; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie weder die Bedingungen noch die Bestimmungen des von der Kommission unterzeichneten Rahmenvertrags ändern kann und dass sie den neuen Rahmenvertrag umsetzen wird, um die im Zusammenhang mit dem alten Vertrag festgestellten Probleme zu beseitigen; |
Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
18. |
nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass Sachverständige, die keine Interessenerklärung unterzeichnen, nicht im Rahmen eines Einzelauftrags tätig sein dürfen und dass die Agentur die Einreichung der Erklärungen regelmäßig überwacht; |
19. |
stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission 2018 einen Prüfungsbericht zur Planung, Budgetierung und Überwachung bei der Agentur vorgelegt hat und dass ein Aktionsplan vereinbart wurde, der sich auf Bereiche bezieht, in denen potenziell Verbesserungsbedarf besteht; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; |
Sonstige Bemerkungen
20. |
stellt fest, dass die Agentur ein Verfahren eingeleitet hat, um sich nach dem System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der EU zertifizieren zu lassen, und mehrere Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt zu verringern; weist aber auch darauf hin, dass die Agentur keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den CO2-Ausstoß zu verringern oder auszugleichen; |
21. |
fordert die Agentur auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und die Öffentlichkeit über die sozialen Medien und andere Medienkanäle anzusprechen; |
22. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 416 vom 15.11.2018, S. 42.
(2) ABl. C 416 vom 15.11.2018, S. 43.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.