11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 417/71


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2020/1860 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 14. Mai 2020

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur (EUA) für das Haushaltsjahr 2018 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2018,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0064/2020),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 65 800 176,52 EUR belief, was gegenüber 2017 eine Verringerung um 6,57 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt (65,45 %) und den Beiträgen im Rahmen spezifischer Übereinkünfte, nämlich dem Programm Copernicus und der Europäischen Initiative für Human-Biomonitoring (34,55 %), stammen (2);

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2018 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,96 % geführt haben, was gegenüber 2017 einem leichten Rückgang um 0,01 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 91,06 % betrug, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 2,03 % darstellt;

Leistung

2.

begrüßt, dass der Agentur zufolge erhebliche Fortschritte bei der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen für Aufgaben, die sich mit denen anderer Agenturen mit einem ähnlichen Tätigkeitsbereich überschneiden, erzielt wurden; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Agentur im Bereich der menschlichen Gesundheit gemeinsame Bemühungen mit anderen wissenschaftsbasierten Agenturen wie etwa der Europäischen Chemikalienagentur und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit unternommen hat; begrüßt, dass das Interesse an den Informationen und Daten der Agentur zunimmt; ist der Ansicht, dass der Verbreitung von Umweltinformationen in Anbetracht der neuen Strategien der Kommission und der mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren große Bedeutung zukommt;

3.

stellt fest, dass die Agentur die in ihrem Jahresarbeitsprogramm festgelegten Ziele für 2018 verwirklicht und den Entscheidungsträgern und Bürgern Europas aktuelle und sachdienliche Informationen zur Verfügung gestellt hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Website der Agentur 2018 von insgesamt 3,45 Millionen Nutzern aufgerufen wurde, was einen Anstieg um 500 000 Nutzer (+ 17 %) darstellt, und dass 10,7 Millionen Seitenaufrufe (+ 15 %) verzeichnet wurden;

4.

empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben;

5.

erinnert daran, dass die Agentur solide und unabhängige Umweltinformationen bereitstellt; würdigt die hochwertige Arbeit der Agentur im Jahr 2018 wie etwa ihre Berichte über die Luftqualität in Europa, über Quecksilber in der Umwelt Europas und über die Kreislaufwirtschaft; betont, dass es nach wie vor schwierig ist, klare und verlässliche Informationen über einige Sektoren der Wirtschaft der Union zu erhalten, weshalb die Agentur keine umfassende Analyse des Zustands der Umwelt in der Union vornehmen kann;

6.

nimmt die bedeutende Rolle der Agentur zur Kenntnis, die ihr insofern zukommt, als sie belastbare Daten zum Zustand unserer Umwelt bereitstellt, was in Anbetracht der riesigen Herausforderung, mit der die Union mit Blick auf die Bekämpfung der Klima- und Biodiversitätskrise konfrontiert ist, immer wichtiger wird, sowie ihre Rolle bei der Suche nach Antworten im Rahmen des europäischen Grünen Deals; begrüßt, dass der Agentur in den Organen Gehör geschenkt wird, und schlägt vor, dass der wissenschaftliche Beirat der Agentur die Kommission maßgeblich berät;

7.

ersucht die Agentur, mit den anderen einschlägigen Agenturen der Union zusammenzuarbeiten, damit die Umweltauswirkungen des menschlichen Handelns besser abgeschätzt werden können;

8.

erinnert daran, dass die Agentur 2018 mit ihrer Arbeit zum Governance-System der Energieunion und zur Optimierung der Umweltberichterstattung begonnen hat;

9.

bedauert, dass 2018 einige Aufgaben aufgrund mehrerer Faktoren wie etwa begrenzter IT- und Personalressourcen nicht vollständig wahrgenommen werden konnten; stellt mit Besorgnis fest, dass der Verwaltungsrat betont hat, dass die Fähigkeit der Agentur, weiter in angemessener Weise auf politische Entwicklungen zu reagieren, von einer Aufstockung der zugewiesenen Kernressourcen oder der weiteren Priorisierung und/oder Einstellung einiger derzeitiger Kernaufgaben abhängen wird;

10.

nimmt die Schlussfolgerungen der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Agentur und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (Eionet) zur Kenntnis;

11.

hebt hervor, dass die Agentur europaweite Ziele verfolgt, weshalb sie eng mit europäischen Drittstaaten zusammenarbeiten muss;

12.

stellt fest, dass das Ergebnis der 2018 durchgeführten internen Überprüfung der Arbeitsweise des Verwaltungsrats und des Vorstands im Jahr 2019 umgesetzt wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

Personalpolitik

13.

stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2018 zu 98,39 % umgesetzt war, wobei von den 124 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (gegenüber 127 bewilligten Stellen im Jahr 2017) drei mit Beamten und 119 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren; stellt fest, dass die Agentur 2018 außerdem 63 Vertragsbedienstete und 19 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

14.

nimmt zur Kenntnis, dass die Vertretung von Frauen und Männern im Jahr 2018 auf der höheren Führungsebene (sieben Männer, zwei Frauen) unausgewogen, im Verwaltungsrat (15 Männer, 17 Frauen) hingegen nahezu ausgeglichen war;

15.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Agentur über keine aktuelle Strategie für sensible Positionen verfügt; entnimmt der Antwort der Agentur, dass diese seit 2009 eine Bestandsaufnahme ihrer sensiblen Positionen vornimmt, die derzeit einer Überarbeitung unterzogen wird, um den Änderungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Agentur im September 2018 Rechnung zu tragen; fordert die Agentur auf, unverzüglich eine solche Strategie für sensible Positionen anzunehmen und umzusetzen;

16.

befürwortet die Anregung des Rechnungshofs, Stellenausschreibungen auch auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl zu veröffentlichen, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen; kann das in der Antwort der Agentur aufgeworfene Problem der Übersetzungskosten bei solchen Veröffentlichungen nachvollziehen; stellt fest, dass die Agentur Stellenausschreibungen auf der Website des Netzwerks der EU-Agenturen und in sozialen Medien veröffentlicht, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen;

Auftragsvergabe

17.

bedauert, dass die Agentur wenige Monate nach der Beendigung eines Vertrags im Umfang von 1,4 Mio. EUR aufgrund der unzureichenden Leistung eines Auftragnehmers einen neuen „Kaskadenvertrag“ im Wert von 2 Mio. EUR für dieselbe Art der Dienstleistung mit demselben Auftragnehmer unterzeichnet hat, ohne in den technischen Spezifikationen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Rahmen des neuen Vertrags nicht wieder dieselben Probleme auftreten; ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen bei der Auftragsvergabe schwerwiegende Bedenken mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Agentur auslöst; fordert die Agentur auf, nur dann Aufträge zu vergeben, wenn eine zufriedenstellende Leistung erwartet werden kann; ersucht die Agentur, dem Rechnungshof und der Entlastungsbehörde über die Leistung des Auftragnehmers zu berichten;

18.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Sorge, dass die Agentur für die Bereitstellung der lokalen Copernicus-Landüberwachungsdienste einen Dienstleistungsvertrag in Höhe eines Betrags abschloss, der die Obergrenze des geltenden Rahmenvertrags überschritt, dies aber nicht durch einen Vertragszusatz offiziell machte; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie davon ausgeht, dass die Erhöhung der Obergrenze im Einklang mit den Leitlinien der Kommission erfolgt sei; fordert die Agentur dessen ungeachtet auf, Vertragsänderungen nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu formalisieren;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

19.

weist auf die ergriffenen Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur hin, mit denen für Transparenz gesorgt werden soll, Interessenkonflikte verhindert und bewältigt und Hinweisgeber geschützt werden sollen; gibt zu bedenken, dass die Agentur keine Regelung für Erklärungen der internen Sachverständigen zu Interessenkonflikten eingeführt hat;

20.

hebt hervor, dass die Veröffentlichung der Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zwingend vorgeschrieben sein sollte;

Sonstige Bemerkungen

21.

nimmt die Bemühungen der Agentur um eine kostenwirksame und umweltfreundliche Arbeitsstätte und um eine — nach Möglichkeit — Verringerung und Kompensation ihrer an ihrem Standort und auf Reisen verursachten CO2-Emissionen zur Kenntnis;

22.

fordert die Agentur auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und sich über die sozialen Medien und andere Medienkanäle an die Öffentlichkeit zu wenden;

23.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 416 vom 15.11.2018, S. 1.

(2)  ABl. C 416 vom 15.11.2018, S. 3

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.