11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 417/46


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2020/1851 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 14. Mai 2020

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschluss es über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ECSEL für das Haushaltsjahr 2018 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens ECSEL für das Haushaltsjahr 2018,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0045/2020),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen ECSEL für Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas (im Folgenden das „gemeinsame Unternehmen“) am 7. Juni 2014 im Sinne von Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative „Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas“ (ECSEL) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 gegründet wurde;

B.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen im Juni 2014 mit der Verordnung (EU) Nr. 561/2014 des Rates (1) als Rechtsnachfolger der gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC gegründet wurde und an deren Stelle trat;

C.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen als Mitglieder die Union, die Mitgliedstaaten und — auf freiwilliger Grundlage — die assoziierten Länder (im Folgenden „Teilnehmerstaaten“) sowie — als Mitglieder aus dem Privatsektor — Vereinigungen umfasst, welche die ihnen angehörenden Unternehmen und weitere im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme in der Union tätige Organisationen vertreten;

D.

in der Erwägung, dass sich die Beiträge für das gemeinsame Unternehmen während der gesamten Laufzeit von Horizont 2020 auf 1 184 874 000 EUR von der Union, 1 170 000 000 EUR von den Teilnehmerstaaten und 1 657 500 000 EUR von den Mitgliedern aus dem Privatsektor belaufen sollen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2018 des gemeinsamen Unternehmens (der „Bericht des Rechnungshofs“) zu dem Schluss kommt, dass die Vermögens- und Finanzlage des gemeinsamen Unternehmens zum 31. Dezember 2018 und die Ergebnisse seiner Tätigkeiten, Mittelflüsse und Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Tag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt werden;

2.

stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2018 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 194 100 000 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 310 554 000 EUR umfasste; stellt fest, dass die Ausschöpfungsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 98 % und bei den Mitteln für Zahlungen 65 % betrug;

3.

stellt fest, dass die der Jahresrechnung des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde liegenden Vorgänge dem Bericht des Rechnungshofs zufolge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

4.

nimmt zur Kenntnis, dass die Union Ende 2018 mit 637 600 000 EUR aus den Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms zur Kofinanzierung der gemeinsamen Tätigkeiten und mit weiteren 17 900 000 EUR zur Kofinanzierung der damit verbundenen Verwaltungskosten beigetragen hat; stellt fest, dass sich die kumulierten Mittelbindungen für die operativen Tätigkeiten des Siebten Forschungsrahmenprogramms auf 606 000 000 EUR und die damit verbundenen kumulierten Zahlungen auf 529 000 000 EUR beliefen; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsquote bei den verfügbaren Mitteln für Zahlungen in Höhe von 98 000 000 EUR für Vorhaben des Siebten Forschungsrahmenprogramms im Jahr 2018 mit 42 % niedrig war, was in erster Linie den Verzögerungen der nationalen Förderstellen bei der Ausstellung von Projektabschlussbescheinigungen für laufende Tätigkeiten des Siebten Forschungsrahmenprogramms geschuldet war;

5.

stellt fest, dass sich die Zahlungen des gemeinsamen Unternehmens für Vorhaben des Siebten Forschungsrahmenprogramms auf 41 000 000 EUR beliefen, was 22 % der gesamten im Jahr 2018 geleisteten operativen Zahlungen ausmachte; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass sich die Restfehlerquote zum Jahresende auf 3,36 % belief;

6.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen bei den operativen Zahlungen für das Siebte Forschungsrahmenprogramm nach wie vor auf die nationalen Förderstellen der Teilnehmerstaaten angewiesen ist, wodurch in Bezug auf die pünktliche Leistung der Abschlusszahlungen ein erhöhtes Risiko besteht;

7.

stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Teilnehmerstaaten, die einen Beitrag in Höhe von mindestens 1 170 000 000 EUR zu den operativen Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens im Rahmen von Horizont 2020 leisten müssen, im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 564 000 000 EUR gebunden und in Höhe von 178 000 000 EUR ausbezahlt haben, was 15 % des insgesamt geforderten Beitrags entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass der geringe Beitrag der Teilnehmerstaaten damit zusammenhängt, dass manche Teilnehmerstaaten ihre Kosten erst mit Abschluss der von ihnen unterstützten Horizont-2020-Vorhaben erfassen und dem gemeinsamen Unternehmen melden; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den für Horizont 2020 verfügbaren Haushaltsmitteln 100 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 72 % bei den Mitteln für Zahlungen betrug und dass die Quote bei den Mitteln für Zahlungen aufgrund des zusätzlichen, im Dezember 2018 eingegangenen Beitrags in Höhe von 20 000 000 EUR einen geringeren Betrag zur Folge hatte;

8.

stellt fest, dass von den 1 657 500 000 EUR, die die Mitglieder aus dem Privatsektor zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens beitragen müssen, nach Schätzungen des gemeinsamen Unternehmens Ende 2018 Sachbeiträge im Gegenwert von 705 400 000 EUR geleistet worden waren, während sich der Barbeitrag der Union auf 512 000 000 EUR belief; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass sich die Barbeiträge der Mitglieder aus dem Privatsektor auf 11 300 000 EUR beliefen und dass sich ihre gemeldeten, aber nicht validierten Sachbeiträge auf 694 100 000 EUR addierten;

Leistung

9.

nimmt den Rückgriff auf wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) für die Erfassung der operativen Leistung und der Programmleistung zur Kenntnis und stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen mit den anderen gemeinsamen Unternehmen und den Interessengruppen zusammenarbeitet, um gemeinsame Leistungs-KPIs und Methoden für deren Bewertung festzulegen;

10.

stellt fest, dass der Anteil der Verwaltungskosten (Verwaltungsausgaben/operative Ausgaben) nach wie vor unter 5 % liegt, was darauf hindeutet, dass das gemeinsame Unternehmen über eine eher schlanke und effiziente Organisationsstruktur verfügt;

11.

begrüßt, dass die insgesamt erzielte Hebelwirkung für das Programm des gemeinsamen Unternehmens — berechnet als Kosten für Horizont 2020 abzüglich der Unionsmittel und geteilt durch die Unionsmittel — im Jahr 2018 3 beträgt und damit die angestrebte Hebelwirkung für den gesamten Zeitraum von 2014 bis 2020 übersteigt; stellt außerdem fest, dass die insgesamt erzielte Hebelwirkung 3,3 beträgt, wenn die nationalen Kosten zugrunde gelegt werden;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass sich das gemeinsame Unternehmen um die Konsolidierung und Weiterentwicklung seiner Aktivitäten bemüht, damit es seine Aufgaben reibungslos und effizient erfüllen kann; stellt fest, dass im Jahr 2018 vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wurden und auf dieser Grundlage 13 kooperative Forschungsvorhaben und zwei Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen ausgewählt wurden;

13.

nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht hat; weist darauf hin, dass genauso viele Vorschläge wie 2017 ausgewählt wurden, obwohl die Zahl der Vorschläge im vierten Jahr in Folge abgenommen hat;

14.

stellt fest, dass wirksame Kommunikation ein wesentliches Element erfolgreicher von der EU finanzierter Projekte ist; hält es für wichtig, die Sichtbarkeit der Errungenschaften des gemeinsamen Unternehmens zu erhöhen und verstärkt Informationen über deren Mehrwert zu verbreiten; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, eine proaktive Kommunikationspolitik zu verfolgen, indem es seine Forschungsergebnisse beispielsweise über soziale Medien oder andere Medienkanäle in der Öffentlichkeit verbreitet, damit die Öffentlichkeit stärker für die Wirkung der Unterstützung durch die Union — insbesondere im Hinblick auf die Markteinführung — sensibilisiert wird;

Personal

15.

stellt fest, dass von den 31 im Stellenplan genehmigten Stellen im Jahr 201830 besetzt wurden, und zwar 14 mit Zeitbediensteten und 16 mit Vertragsbediensteten; stellt ferner fest, dass im Jahr 2018 zwei Stellen von Verwaltungschefs besetzt wurden, nämlich die des Leiters der Abteilung Finanzen und die des Programmbeauftragten;

16.

nimmt die im jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens für das Jahr 2018 enthaltenen Informationen über das Geschlechterverhältnis in den ECSEL-Projekten zur Kenntnis, wonach sich die Gesamtzahl der an ECSEL-Projekten (die im Jahr 2018 im Gange waren oder in dem Jahr gemeldet wurden, d. h. seit 2014, 2015 und 2016 laufende Projekte) beteiligten Frauen auf 3 336 belief (18 %), während die Anzahl der Männer 14 820 (82 %) betrug; merkt an, dass nicht alle Mitarbeiter der an ECSEL-Projekten beteiligten begünstigten Unternehmen in der Forschung tätig sind und dass nur 16 % der Forschungsmitarbeiter weiblich sind;

Beschaffung

17.

stellt mit großer Besorgnis fest, dass der Rechnungshof bei der Abwicklung der Vergabeverfahren für Verwaltungsdienstleistungen gravierende Mängel festgestellt hat; entnimmt den Antworten des gemeinsamen Unternehmens, dass eine Assistentin für Haushalt, Auftragsvergabe und Verträge benannt wurde, um Abhilfe zu schaffen;

Interne Kontrollen

18.

begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen im Hinblick auf eine Bewertung der Umsetzung von Ex-post-Prüfungen durch die nationalen Förderstellen ergriffen und von den nationalen Förderstellen schriftliche Erklärungen erhalten hat, wonach die Umsetzung ihrer nationalen Verfahren hinreichende Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bietet; stellt fest, dass in dem Bericht des Rechnungshofs darauf Bezug genommen wird, dass der Gemeinsame Auditdienst der Kommission für die Ex-post-Prüfungen von Horizont-2020-Zahlungen zuständig ist und dass das gemeinsame Unternehmen die Restfehlerquote für Ende 2018 mit 1,15 % berechnet hatte;

19.

weist darauf hin, dass sich das Problem abweichender Methoden und Verfahren der nationalen Förderstellen bei der Umsetzung von Horizont-2020-Vorhaben nicht mehr stellt, da die Ex-post-Prüfungen entweder von dem gemeinsamen Unternehmen oder von der Kommission durchgeführt werden; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen nach Maßgabe des gemeinsamen Ex-post-Prüfplans für das Programm Horizont 202022 von 27 Erklärungen der nationalen Förderstellen erhalten hat, und weist darauf hin, dass diese einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen seiner Mitglieder bieten;

20.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Abschlussbewertung der gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC für den Zeitraum 2008–2013 und die Zwischenbewertung des im Rahmen von Horizont 2020 tätigen Gemeinschaftsunternehmens für den Zeitraum 2014 bis 2016 vorgenommen hat; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen einen Aktionsplan ausgearbeitet und angenommen hat, um den in diesen Bewertungen ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen, und dass bereits einige Maßnahmen eingeleitet wurden; weist jedoch darauf hin, dass die meisten Maßnahmen 2019 noch eingeleitet werden müssen, während bei einigen Maßnahmen davon ausgegangen wurde, dass sie nicht in den Tätigkeitsbereich des gemeinsamen Unternehmens fallen;

21.

stellt fest, dass die Abschlusszahlung für die Umsetzung der Dienstleistungsvereinbarung, die mit einem Mitglied aus dem Privatsektor über die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen und über die Organisation von Veranstaltungen geschlossen worden war, geleistet wurde, obwohl die erforderlichen Belege nicht vorlagen;

22.

fordert den Rechnungshof auf, die Stichhaltigkeit und Zuverlässigkeit der Methode für die Berechnung und Bewertung von Sachbeiträgen zu prüfen, und schlägt vor, bei dieser Prüfung die Gestaltung und die Solidität der Leitlinien für die Umsetzung des Verfahrens für Sachbeiträge zu beurteilen, um bei der Planung, der Meldung und der Bestätigung von Sachbeiträgen Unterstützung zu leisten;

23.

nimmt mit Besorgnis die Feststellung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass der ENIAC die Barbeiträge für Verwaltungskosten, die sich auf mehr als 1 000 000 EUR belaufen, vor der Gründung des gemeinsamen Unternehmens dem Mitglied aus dem Privatsektor AENEAS nicht in Rechnung gestellt hatte; weist darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen zur Lösung dieses Problems 1 000 000 EUR als „im Voraus bezahlter Barbeitrag“ von seinen Mitgliedern erhielt; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, unverzüglich die Belastungsanzeige auszustellen;

Interne Prüfung

24.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2018 eine Risikoabschätzung vorgenommen hat; stellt fest, dass der IAS die Umsetzung seiner Prüfungsempfehlungen zum Finanzhilfeverfahren von Horizont 2020 und zur Leistung im gemeinsamen Unternehmen verfolgt hat; nimmt die Schlussfolgerung des IAS zur Kenntnis, wonach sämtliche Empfehlungen angemessen umgesetzt wurden;

Verwaltung der Humanressourcen

25.

stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen am 31. Dezember 2018 30 Mitarbeiter beschäftigte; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen 2018 zwei Stellen (die Stelle des Leiters der Abteilung Verwaltung und Finanzen und die Stelle des Programmbeauftragten) besetzt und eine Stelle für einen abgeordneten nationalen Sachverständigen ausgeschrieben hat;

26.

stellt fest, dass der Organisationsplan des gemeinsamen Unternehmens am 6. August 2018 aktualisiert wurde, um die Organisationsstruktur an die Prioritäten und den fachlichen Bedarf anzupassen; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat im Januar 2018 fünf neue Durchführungsbestimmungen zum Statut gebilligt hat.

(1)  ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 152.