8.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 362/195


P9_TA(2020)0166

Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 — Einzelplan III

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2021, Einzelplan III — Kommission (2019/2213(BUD))

(2021/C 362/44)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) vom 8. Oktober 2018 über eine globale Erwärmung um 1,5 o(1),

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (2),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (4),

gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (5),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (6) und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,

unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht vom 14. November 2018 über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung (7) und seine Entschließung vom 10. Oktober 2019 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“ (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Mai 2020 zu der Aufstellung eines MFR-Notfallplans als Sicherheitsnetz zum Schutz der Begünstigten von EU-Programmen (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2020 zu dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen, den Eigenmitteln und dem Aufbauplan (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (12),

unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte und seine diesbezügliche Entschließung vom 19. Januar 2017 (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (14),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2020 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2021 (06092/2020),

unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

gestützt auf Artikel 93 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Standpunkt des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Form von Änderungsanträgen,

unter Hinweis auf die Schreiben des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0110/2020),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union aufgrund der COVID-19-Pandemie einer unerwarteten und beispiellosen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krise gegenübersteht;

B.

in der Erwägung, dass diesen außergewöhnlichen Umständen nicht mit einem Haushalt begegnet werden kann, der für ein Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen („Business as usual“) konzipiert ist;

C.

in der Erwägung, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können, und dass der Haushalt vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird;

D.

in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) nach Maßgabe von Artikel 312 AEUV einstimmig vom Rat angenommen wird, nachdem dieser die Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird, eingeholt hat;

E.

in der Erwägung, dass der aktuelle MFR Ende 2020 ausläuft, und in der Erwägung, dass 2021 das erste Jahr sein sollte, in dem der nächste MFR in überarbeiteter und umgestalteter Form durchgeführt wird;

F.

in der Erwägung, dass das Parlament seit November 2018 zu Verhandlungen über den MFR bereit ist, der Rat aber bislang keine zielführenden Gespräche mit dem Parlament geführt hat, wenn man von nicht nennenswerten Kontakten am Rande des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) absieht; in der Erwägung, dass der Zeitrahmen für die Erzielung einer Einigung im Europäischen Rat mehrmals verlängert worden ist;

G.

in der Erwägung, dass die Kommission am 27. Mai 2020 einen aktualisierten Vorschlag für den nächsten MFR vorlegte;

H.

in der Erwägung, dass Wissenschaftler des IPCC in ihrem jüngsten Bericht — angesichts ihrer Warnung, dass die CO2-Konzentration 2018 und 2019 dreimal schneller gestiegen ist als in den 1960er-Jahren — drastische Maßnahmen zur Beschleunigung des ökologischen Wandels fordern und betonen, dass nur wenige Jahre Zeit bleiben, um zu verhindern, dass der Klimawandel und seine ökologischen Auswirkungen unabänderlich außer Kontrolle geraten;

I.

in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Opfer geschlechtsbezogener Gewalt den Tätern über lange Zeiträume ausgesetzt und von sozialer und institutioneller Unterstützung abgeschnitten sein können, wie die Daten in mehreren EU-Ländern belegen, und in der Erwägung, dass der Anteil von Frauen in Berufen, in denen das Risiko einer Infektion hoch ist, unverhältnismäßig hoch ist;

Umgang mit der COVID-19-Krise: Ein Haushaltsplan zum Schutz und zur Innovation, …

1.

beharrt darauf, dass der EU-Haushalt unabdingbar dafür ist, dass die Herausforderungen, denen die Union gegenübersteht und die durch die COVID-19-Krise noch sichtbarer und akuter geworden sind, bewältigt werden können, und das Maß der Ambitionen der Mitgliedstaaten und der Organe widerspiegeln muss; betont daher, dass im Rahmen des Haushaltsplans 2021 der Schwerpunkt in erster Linie darauf gelegt werden sollte, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern und die Erholung auf der Grundlage des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels zu unterstützen;

2.

betont, dass die Union und alle ihre Mitgliedstaaten uneingeschränkte Solidarität mit den Bedürftigsten zeigen müssen, indem sie als Gemeinschaft an einem Strang ziehen und dafür Sorge tragen, dass kein Land bei der Bekämpfung dieser Pandemie und ihre Folgen sich selbst überlassen wird, indem u. a. ein Haushaltsplan für 2021 verabschiedet wird, der dieser historischen Herausforderung gerecht wird;

3.

hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Haushaltsplan für 2021 der erste Haushaltsplan eines aktualisierten, neu ausgerichteten und sehr ambitionierten MFR 2021–2027 sein sollte;

4.

bekräftigt im Einklang mit seiner Entschließung vom 13. Mai 2020 seine Forderung, dass die Kommission bis zum 15. Juni 2020 einen MFR-Notfallplan auf der Grundlage einer automatischen Verlängerung der Obergrenzen für 2020 vorschlägt, um die Begünstigten von EU-Programmen zu schützen und die Kontinuität der Finanzierung sicherzustellen; betont, dass mit diesem MFR-Notfallplan die Verlängerung bestehender EU-Programme und ihre Neuausrichtung auf die Bewältigung der Folgen der Krise sowie die Einrichtung der am dringendsten benötigten neuen Instrumente und Initiativen ermöglicht werden sollten; hebt hervor, dass sämtliche Risiken im Zusammenhang mit einer Unterbrechung oder ungeordneten Verlängerung des derzeitigen MFR und der Programme im Jahr 2021 verhindert werden müssen und dass sichergestellt werden muss, dass die Union in die Lage versetzt wird, ihre Maßnahmen durchzuführen und eine ambitionierte Strategie zur Krisenbewältigung und zur Belebung der Konjunktur vorzulegen;

5.

betont, dass kein Mitgliedstaat allein in der Lage sein wird, einen groß angelegten Plan für die Erholung nach der Pandemie so lange zu finanzieren, wie es erforderlich ist, um die COVID-19-Krise zu bewältigen, und dass die einzelstaatlichen Aufbaupläne, wenn sie ausschließlich durch Schulden finanziert werden, in Bezug auf Umfang und Dauer sehr begrenzt wären; besteht darauf, dass der Aufbauplan eine massive Investitionskomponente umfassen muss, die ab 2021 aus dem Unionshaushalt finanziert wird, und fordert daher, dass der Haushaltsplan 2021 ein wichtiger Bestandteil dieses Aufbauplans sein muss;

6.

vertritt die Ansicht, dass der Aufbauplan auf dem europäischen Grünen Deal und dem digitalen Wandel unserer Gesellschaften aufbauen muss, um unsere Wirtschaft wieder aufzubauen, für Widerstandsfähigkeit und Inklusion zu sorgen und gleichzeitig den Grenzen des Planeten Rechnung zu tragen, das Wohlergehen und die Gesundheit der Menschen vor weiteren Gefahren und Umweltauswirkungen zu schützen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt und die Konvergenz sicherzustellen, insbesondere durch Investitionen in KMU und die am stärksten von der Krise betroffenen Branchen wie den Tourismus sowie in die Entwicklung nachhaltiger öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen und strategischer Branchen, wie z. B. des Gesundheitswesens, die bei der Bewältigung der Krise an vorderster Front stehen; fordert die Kommission auf, einen Entwurf des Haushaltsplans für 2021 vorzulegen, der diesen Prioritäten entspricht;

7.

ist der Auffassung, dass die Einnahmenseite des EU-Haushalts als Instrument zur Verwirklichung der politischen Maßnahmen der EU betrachtet werden muss; hebt hervor, dass neuen zusätzlichen Eigenmitteln, die als allgemeine Einnahmen direkt in den EU-Haushalt fließen, ab 2021 eine Schlüsselrolle zukommen muss, damit die durch die Krise verursachten zusätzlichen Ausgaben gedeckt werden können und die Vorherrschaft der BNE-Beiträge im EU-Haushalt abgeschwächt werden kann; vertritt die Ansicht, dass das Fehlen völlig neuer Eigenmittel negative politische Folgen für den Haushaltsplan der Union für 2021 haben und die neue politische Agenda der Kommission gefährden wird; erachtet in diesem Zusammenhang die Vorschläge der Kommission zu den Eigenmitteln vom Mai 2018 als einen guten Ausgangspunkt, der angesichts der derzeitigen Herausforderungen und der Krise umfassend vertieft werden muss; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament, wie es in seinem Zwischenbericht vom 14. November 2018 und seiner Entschließung vom 10. Oktober 2019 zum Ausdruck brachte, den MFR 2021–2027 nur billigen wird, wenn eine Einigung über die Reform des Eigenmittelsystems der EU, auch über die Einführung einer Reihe neuer Eigenmittel, erzielt wird;

8.

ist davon überzeugt, dass die gegenwärtige Krise das Bestreben nicht untergraben sollte, Fortschritte in Richtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erzielen, was eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 erfordert; weist darauf hin, dass im Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) über die Emissionslücke 2019 („Emissions Gap Report 2019“) eine weltweite Verringerung der Treibhausgasemissionen um jährlich 7,6 % gefordert wird, damit der Temperaturanstieg auf unter 1,5 oC begrenzt werden kann, was einer jährlichen Verringerung um etwa 6,8 % auf EU-Ebene entspricht; betont, dass dies eine enorme Herausforderung darstellt, insbesondere im Hinblick auf den dringend erforderlichen nachhaltigen und sozial gerechten Übergang, der den unterschiedlichen Ausgangspunkten der Regionen und Mitgliedstaaten der EU Rechnung tragen und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in großem Umfang einhergehen sollte; beharrt darauf, dass zur Bewältigung dieser beispiellosen Herausforderung innerhalb von nur zehn Jahren dringend Maßnahmen erforderlich sind, die ab 2021 im Rahmen eines umfangreichen EU-Haushalts unterstützt werden;

9.

ist besorgt über weitere wirtschaftliche, soziale und politische Folgen der Krise, wenn sich die EU nicht zügig mit neuen und wirksamen Instrumenten zum Schutz des sozialen Zusammenhalts, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Verhütung von Massenentlassungen ausstattet; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für ein Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) und die Zusage der Kommissionspräsidentin, einen Legislativvorschlag für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung vorzulegen, damit das Instrument möglichst bald zur Anwendung gebracht werden kann;

… damit Lösungen für die verschärften sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen geboten werden können

10.

begrüßt die Vorschläge der Kommission für den europäischen Grünen Deal und den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa;

11.

stellt jedoch fest, dass das Ziel einer Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 % bis 2030 und die bevorstehende Steigerung dieser Zielsetzung Schätzungen der Kommission zufolge nur erreicht werden kann, wenn eine Finanzierungslücke im Umfang von mindestens 260 Mrd. EUR jährlich zuzüglich weiterer Kosten für Umweltschutz, Ressourcenmanagement und Maßnahmen zur sozialen Anpassung geschlossen wird; vertritt die Ansicht, dass ein CO2-Grenzausgleichssystem, das Emissionshandelssystem der EU (EHS) und ein EU-Klimagesetz in vollem Umfang zu einem Quantensprung bei den politischen und finanziellen Anstrengungen beitragen sollten, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen und des CO2-Fußabdrucks der EU zu unterstützen; ist der Auffassung, dass ein gerechter Übergang als inhärenter Bestandteil der Reaktion auf die Krise eine gerechte und angemessene Finanzierung erfordert;

12.

weist erneut darauf hin, dass das Mandat des Parlaments für den MFR mit Blick auf Obergrenzen, Mittelbindungen für Programme, Eigenmittel, Flexibilitätsbestimmungen, die Halbzeitrevision und horizontale Grundsätze wie etwa die durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele sowie Klima und Gleichstellung der Geschlechter in seinem Zwischenbericht vom 14. November 2018 festgelegt worden ist; weist darauf hin, dass das Ergebnis der Verhandlungen über den MFR weitgehend die Höhe der Mittelausstattung der EU-Programme für den nächsten Zeitraum bestimmen wird, und bekräftigt seinen Standpunkt, wonach die Mittelbindungen für den Zeitraum 2021–2027 in Höhe von 1 324,1 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 festgesetzt werden sollten, was 1,3 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 entsprechen würde; ist im Einklang mit diesem Standpunkt entschlossen, sich für einen Haushalt für 2021 im Umfang von 192,1 Mrd. EUR an Mittelbindungen zu jeweiligen Preisen einzusetzen; betont, dass zusätzlich zu den im Standpunkt vorgesehenen Mitteln weitere umfangreiche Mittel erforderlich sind, um auf die anhaltende Krise zu reagieren;

13.

ruft seinen Standpunkt in Erinnerung, wonach die Vorgaben für die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt und des Klimaschutzes im MFR für den Zeitraum 2021–2027 über die im Zwischenbericht angegebene Höhe der angestrebten Ausgabenanteile hinausgehen müssen; strebt für 2021 daher an, bei der biologischen Vielfalt ein Ausgabenniveau von 10 % und bei der durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes ein Ausgabenniveau von 30 % zu erreichen; fordert die Kommission erneut auf, klare Förderkriterien für eine strenge und umfassende neue Methode in Form einer Rahmenverordnung zur Festlegung und Verfolgung der einschlägigen Ausgaben für Klima und biologische Vielfalt im Einklang mit dem Grundsatz der Schadensvermeidung sowie gegebenenfalls die entsprechenden Korrekturmaßnahmen und den Mechanismus zur Prüfung möglicher schädlicher Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf die biologische Vielfalt und das Klima festzulegen — im Einklang mit den im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen und seiner Forderung nach einem schrittweisen Abbau direkter und indirekter Subventionen für fossile Brennstoffe;

14.

unterstützt die Mobilisierung von Mitteln und die Flexibilität bei der Mobilisierung von Mitteln für Forschung und Entwicklung (FuE) für COVID-19-bezogene Maßnahmen wie die Entwicklung von Impfstoffen, neuen Behandlungsmöglichkeiten, Diagnosetests und medizinischen Systemen, die dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und Leben zu retten;

15.

betont nachdrücklich, dass die Klimaziele der Union nachhaltige und langfristige Lösungen erfordern; hebt die herausragende Rolle hervor, die FuE dabei spielen, wirksame, realistische und umsetzbare Lösungen für Bürger, Unternehmen und die Gesellschaft zu finden; betont, dass Horizont Europa das wichtigste Programm für die Entwicklung neuer Lösungen für das Klima sein wird; fordert mehr Mittel für alle FuE-Programme, die dazu beitragen werden, dass die Union weltweit eine Führungsrolle bei grünen Technologien übernimmt und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit in größerem Umfang steigert, ihre Abhängigkeit von ausländischen Schlüsseltechnologien verringert, im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), der künstlichen Intelligenz (KI) und der Cybersicherheit zum Vorreiter wird, neue Behandlungsmethoden für schwere Krankheiten wie Krebs entwickelt und Superrechner- und Datenverarbeitungskapazitäten aufbaut;

16.

stellt mit großer Besorgnis fest, dass viele ausgezeichnete Vorschläge für Forschungsvorhaben nicht etwa wegen schlechter Qualität, sondern wegen einer erheblichen Unterfinanzierung der entsprechenden Programme nicht umgesetzt werden können; betont, dass Forschung und Innovation sehr wettbewerbsorientierte Märkte sind und Wissenschaftler aufgrund der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten in Europa in andere Regionen der Welt abwandern; unterstreicht, dass das Vereinigte Königreich vom Hauptnutznießer vieler FuE-Programme der Union zu einem starken Konkurrenten werden wird; ersucht den Rat, die Tatsache zu berücksichtigen, dass jede Finanzierungslücke von 10 Mrd. EUR im Programm Horizont Europa zu Einbußen beim BIP im Umfang von 110 Mrd. EUR in den nächsten 25 Jahren führen wird; kommt zu dem Schluss, dass geringe Ambitionen bei der Mittelausstattung für FuE im Widerspruch zu jedweder Zusage stehen würden, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern oder den Klimawandel zu bekämpfen, insbesondere im Hinblick auf die noch ausstehenden Anstrengungen zur Verwirklichung des Ziels der Strategie Europa 2020, 3 % des BIP für FuE aufzuwenden;

17.

betont, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sowohl zu den Zielen der Unterstützung der EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und den Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels als auch zum Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen können, wobei insbesondere auf die Vollendung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V), Shift2Rail und der Fazilität „Connecting Europe“ abgestellt werden sollte; fordert die Kommission auf, alle Projekte der Fazilität „Connecting Europe“ mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang zu bringen;

18.

bekräftigt, dass eine wettbewerbsfähige Raumfahrtindustrie für die Unternehmenslandschaft in Europa insofern von entscheidender Bedeutung ist, als sie hochwertige Arbeitsplätze schafft, bedeutende FuE-Tätigkeiten ermöglicht und eine eigenständige europäische Satelliteninfrastruktur sicherstellt; hebt den Nutzen von im Weltraum generierten Daten hervor, die als wichtiges Instrument für die Land- und Umweltüberwachung fungieren;

19.

betont, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 99 % aller Unternehmen in den Mitgliedstaaten ausmachen und wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Wirtschaftsstabilität und zunehmend auch zu den Bemühungen um Nachhaltigkeit beitragen, und weist darauf hin, dass diese Unternehmen von dem durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Konjunkturrückgang sehr wahrscheinlich am stärksten betroffen sein werden; betont, dass KMU Schwierigkeiten haben, Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, und erinnert in diesem Zusammenhang an die Rolle des EU-Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME); weist auf den Standpunkt des Parlaments hin, wonach die Mittelausstattung für die Haushaltslinien des Nachfolgeprogramms innerhalb des Binnenmarktprogramms im nächsten MFR verdoppelt werden sollte, da durch eine solche Verdopplung für hochwertige Vorschläge mit einer Erfolgsquote von mindestens 80 % gerechnet werden kann; betont, dass die Finanzhilfe für KMU auch über den KMU-Teil von InvestEU gelenkt werden sollte, um Produkte und Dienstleistungen marktreif zu machen und ihre rasche Verbreitung auf den Weltmärkten zu ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass die Möglichkeiten für die Gründung und den Ausbau von Start-up-Unternehmen stärker ausgeweitet werden müssen und dass besonderes Augenmerk auf den digitalen Wandel von KMU gelegt werden muss, der auch durch das „Single Market Gateway“ als Kontaktstelle für unternehmerische Tätigkeiten im Bereich der elektronischen Verwaltung im Einklang mit ehrgeizigen Verbraucherschutzmaßnahmen und dem ökologischen Wandel der Unternehmen unterstützt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang außerdem die verschiedenen Initiativen der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe), nämlich die Mobilisierung von 40 Mrd. EUR für betroffene KMU, die Bereitstellung von 5 Mrd. EUR für Unternehmen im Gesundheitswesen und den von ihren Anteilseignern zu finanzierenden Garantiefonds mit einem Volumen von 25 Mrd. EUR;

20.

betont, dass viele Regionen und Wirtschaftszweige von der aktuellen Krise stark betroffen sein werden; ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle spielen und mehr denn je von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es gilt, die wirtschaftliche Erholung in allen Gebieten der EU anzukurbeln sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken, wobei zusätzliche Mittel und mehr Flexibilität erforderlich sein werden, um auf die vor uns liegenden komplexen ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen reagieren zu können; betont, dass ein Übergangszeitraum zwischen den beiden Programmplanungszeiträumen unerlässlich sein wird, wenn sich die Annahme des MFR 2021–2027 und der einschlägigen Rechtsgrundlage verzögert;

21.

ist der Ansicht, dass der Tourismus als einer der von der Krise am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige eine umfassende Strategie benötigt, die durch eine eigene Mittelzuweisung im Rahmen eines gesonderten EU-Programms im nächsten MFR unterstützt wird; betont, dass kleine und familiengeführte Unternehmen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten sollten, insbesondere wenn es sich um Anbieter von Agrotourismus oder kleine Gastbetriebe handelt, die bei der Einhaltung neuer Sicherheitsvorschriften größere Schwierigkeiten haben werden, und dass auch Inselregionen und Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen sollte;

22.

unterstreicht angesichts der unmittelbaren und langfristigen erheblichen negativen sozialen Auswirkungen der derzeitigen Situation die Bedeutung einer uneingeschränkten Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im EU-Haushalt 2021 und die entscheidende Rolle, die verstärkte sozialpolitische Maßnahmen der EU und insbesondere der Europäische Sozialfonds+ bei der wirtschaftlichen Erholung und insbesondere bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter jungen und älteren Menschen, der Kinderarmut, des Risikos von Armut und sozialer Ausgrenzung und der Diskriminierung, bei der Gewährleistung eines verstärkten sozialen Dialogs, bei der Bewältigung des langfristigen strukturellen demografischen Wandels und bei der Gewährleistung des Zugangs zu lebenswichtigen und grundlegenden Diensten wie Gesundheitsfürsorge, Mobilität, angemessener Ernährung und menschenwürdigem Wohnraum für alle und insbesondere für die alternde Bevölkerung spielen;

23.

fordert, dass im Haushaltsplan 2021 den Bedürfnissen der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) und den Beziehungen zu diesen in besonderem Maße Rechnung getragen wird, da sie besonders anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sein können; betont darüber hinaus, dass der Zugang zu Finanzmitteln für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete insofern verbessert werden muss, als diese aufgrund ihrer besonderen Stellung und Größe über beschränkte Verwaltungsressourcen und Fachkompetenzen verfügen;

24.

betont, dass die innere Sicherheit einen wesentlichen Teil der Erwartungen ausmacht, die die Unionsbürger an eine schützende Union haben; unterstreicht, dass Sicherheitsbedrohungen wie Terroranschläge, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und neuartige kriminelle Aktivitäten wie Cyberkriminalität eine ständige Bedrohung des Zusammenhalts der Europäischen Union darstellen und eine starke und abgestimmte Reaktion Europas erfordern; vertritt die Auffassung, dass hierzu eine intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erforderlich ist; betont, dass ein Ausbau und eine Modernisierung der IT-Systeme mit Schwerpunkt auf einer besseren Interoperabilität der Systeme sowie einem leichteren Zugang und einer besseren Lesbarkeit der Daten unverzichtbar für eine wirksame und rasche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justizbehörden und sonstigen zuständigen Stellen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission voraussichtlich im Jahr 2021 eine neue Strategie für die Sicherheitsunion auf den Weg bringen wird, die eine Reihe von Initiativen in mit diesen Bedrohungen verbundenen Schlüsselbereichen vorsieht;

25.

fordert die Kommission auf, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Aufstockung der Kapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union bereitzustellen, damit die EU besser auf jegliche Art von Naturkatastrophen, Pandemien und Notfällen wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Notfälle vorbereitet ist und darauf reagieren kann; bekräftigt, wie wichtig das Katastrophenschutzverfahren der Union ist, um die Bürger besser vor Katastrophen schützen zu können;

26.

weist auf den Erfolg des Programms Erasmus+ bei der Förderung von Jugendmobilität, Ausbildung und Qualifikationen hin; betont, dass das Programm mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet werden muss, damit unter anderem dafür gesorgt wird, dass es Menschen mit unterschiedlichstem Hintergrund und aller Altersgruppen zugänglich gemacht wird;

27.

weist darauf hin, dass die Förderung der europäischen Werte und Kulturen eine aktive Rolle bei der Unterstützung von Demokratie, Gleichbehandlung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der Bekämpfung von Desinformation und Falschmeldungen spielt; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, Mittel in ausreichender Höhe für Programme in den Bereichen Justiz, Rechte und Werte bereitzustellen und der Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen dieses Programms mehr Mittel zu widmen; betont, dass die Kultur- und Kreativbranche sowie der Tourismus zu den von der gegenwärtigen Krise in der EU am stärksten betroffen Branchen gehören und gehören werden; fordert, dass für diese Branchen Sofortmaßnahmen ergriffen werden und das Programm Kreatives Europa verstärkt wird;

28.

erwartet, dass bis 2021 ein solider EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte eingerichtet ist; betont, dass der MFR für den Zeitraum 2021–2027 eine Konditionalitätsklausel zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte enthalten muss, mit der dafür gesorgt werden würde, dass die Mitgliedstaaten Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union uneingeschränkt einhalten müssen, um EU-Mittel in Anspruch nehmen zu können;

29.

vertritt die Auffassung, dass das Europäische Solidaritätskorps ein elementares Instrument ist, um das bürgerschaftliche Engagement in der gesamten Union zu fördern und die Unionsbürgerschaft zu stärken; besteht darauf, dass der Haushalt 2021 für das Europäische Solidaritätskorps den zahlreichen Erwartungen entspricht, die das Programm bei jungen Menschen in ganz Europa geweckt hat, insbesondere was den Bereich der Freiwilligentätigkeit betrifft; fordert, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, um die hohe Nachfrage nach Freiwilligeneinsätzen zu decken;

30.

fordert, dass in diesen Zeiten, in denen in mehreren Mitgliedstaaten schrumpfende Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft beobachtet werden, vorrangig Mittel in ausreichender Höhe für die Unterstützung der Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Akteure bereitgestellt werden, die sich aktiv für Rechte und für die Stärkung der Werte der Union und der Rechtsstaatlichkeit einsetzen, wozu unter anderem auf das künftige Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zurückgegriffen werden sollte;

31.

betont, dass es immer mehr besorgniserregende Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen gibt, und unterstreicht, wie wichtig das Instrumentarium der EU einschließlich des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit ist, um dagegen anzugehen; bedauert, dass die Kommission kein konkretes Programm für die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Vorschlag aufgenommen hat, und fordert die Zuweisung ehrgeiziger und konkreter Mittel zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und zum Schutz und zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte; betont daher, dass die Haushaltsmittel, mit denen die universelle Achtung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sowie der Zugang hierzu unterstützt werden, aufgestockt werden müssen;

32.

weist darauf hin, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) Grundpfeiler der europäischen Integration sind, mit denen eine nachhaltige, sichere und hochwertige Nahrungsmittelversorgung und Nahrungsmittelsouveränität der Europäer, das reibungslose Funktionieren der Lebensmittelmärkte, die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete, der Generationenwechsel und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie der Erhalt der Artenvielfalt sichergestellt werden sollen; erinnert an die Schlüsselrolle dieser Politik bei der Erzielung stabiler und akzeptabler Einkommen für Landwirte und Fischer, insbesondere unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen; erinnert an seinen Standpunkt in den Verhandlungen über den MFR 2021-2027, die Etats für die GAP und die GFP zu erhalten; fordert die Stärkung dieser Politik und, dass der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und kleinen Fischereibetrieben besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; nimmt zur Kenntnis, dass die GAP zusammen mit der Politik der EU in anderen Bereichen eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der Zielsetzungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals spielen wird;

33.

fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag und dem nachfolgenden Änderungsrechtsakt für den Entwurf des Haushaltsplans 2021 das Ergebnis der politischen Einigung über die Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2021 (gemäß dem Vorschlag der Kommission vom 31. Oktober 2019 (COM(2019)0581)) zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, rechtzeitig ausreichende Mittel für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Daten und Indikatoren, die der EU gemeldet werden, bereitzustellen, damit der Strategie „ergebnisorientierter EU-Haushalt“ in vollem Umfang entsprochen wird; besteht auf Daten und Indikatoren von hoher Qualität, um die GAP angemessen bewerten zu können;

34.

nimmt die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Migrationslage an der EU-Außengrenze zur Türkei zur Kenntnis, die vor kurzem zur Annahme eines Berichtigungshaushalts 1/2020 geführt haben, um auf den erhöhten Migrationsdruck zu reagieren; betont, dass im Haushalt 2021 in Erwartung einer möglichen Fortsetzung oder sogar Verschlechterung dieser Situation ein angemessenes Niveau an Ressourcen sichergestellt werden muss; weist darauf hin, dass Solidarität und Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten in diesem Bereich und im Sinne einer gemeinsamen Asylpolitik nötig sind; weist auf den zusätzlichen Bedarf infolge des COVID-19-Ausbruchs hin, eigens Maßnahmen für Migranten als besonders gefährdete Personen zu ergreifen, einschließlich präventiver Evakuierung und Umsiedlung; erinnert daran, dass der Asyl- und Migrationsfonds in der letzten Periode regelmäßig aufgestockt werden musste, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu unterstützen und die besonderen Instrumente zu diesem Zweck zu mobilisieren, weil die Obergrenze in Rubrik 3 zu niedrig war, oder wegen der Berichtigungshaushalte; erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie ihre eigenen Interessen begreifen und die Auswirkungen der verzögerten Annahme der Dublin-IV-Verordnung durch die Unterstützung der erforderlichen Mittel ausgleichen und sich nach dem Grundsatz der Solidarität in diesem Bereich richten; erinnert an die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Migranten und Flüchtlingen in EU-Flüchtlingslagern, für die Strafverfolgung, die Ausbildung von Grenzpersonal und Küstenwachen sowie für wirksame Maßnahmen zur Integration von Migranten und Flüchtlingen;

35.

weist darauf hin, dass es einer gut gemanagten legalen Migration bedarf, damit angemessen auf die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt reagiert werden kann;

36.

stellt fest, dass die Türkei nach wie vor die meisten Flüchtlinge weltweit beherbergt und dass derzeit Diskussionen darüber geführt werden, wie die EU die Türkei künftig unterstützen sollte, wenn ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei auslaufen;

37.

hebt hervor, dass umgehend Solidaritätsmaßnahmen (insbesondere ein Umsiedlungsprogramm) eingeleitet werden sollten, bis die Asylbestimmungen der EU umfassend reformiert wurden; fordert außerdem, dass auch künftig im EU-Haushalt Mittel für die Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei vorgesehen werden;

38.

fordert einen ehrgeizigen Haushalt 2021 bezüglich der EU-Außenpolitik, der die EU in die Lage versetzt, sich den Herausforderungen zu stellen, vor denen sie steht; weist darauf hin, dass Frieden und Solidarität zentrale Werte sind, die durch den Haushalt der EU kontinuierlich unterstützt werden sollten; betont, dass die Mittel für die Länder des westlichen Balkans und die Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft sowie für andere Regionen, die finanzielle Unterstützung für ihre Entwicklung benötigen, aufgestockt werden müssen, damit politische und wirtschaftliche Reformen unterstützt werden;

39.

vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der Finanzierung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) auf die Bereiche gelegt werden sollte, bei denen es um das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung und die öffentliche Verwaltung geht; begrüßt das grüne Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien, und fordert Finanzmittel in angemessener Höhe für die Unterstützung politischer Reformen und die Angleichung an den Besitzstand;

40.

betont, dass finanzielle Zuweisungen im Rahmen des IPA III an die Bedingung geknüpft werden sollten, dass europäische Werte wie etwa die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz, die demokratischen Prozesse, die Achtung der Grundwerte und gutnachbarliche Beziehungen eingehalten werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Konditionalität zu überwachen; fordert die Kommission auf, die derzeit im Rahmen des IPA III zugewiesenen Mittel im Wege einer unmittelbaren Verwaltung durch die EU dafür zu nutzen, die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in der Türkei zu unterstützen und mehr Gelegenheiten für zwischenmenschliche Kontakte, den akademischen Dialog, den Zugang türkischer Studierender zu europäischen Universitäten und Medienplattformen für Journalisten zu schaffen, damit die demokratischen Werte und Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit geschützt und gefördert werden;

41.

betont, dass der Standpunkt des Parlaments zum NDICI in erster Lesung am 4. März 2019 angenommen und sein Mandat für das NDICI am 8. Oktober 2019 erneut bestätigt wurde; erinnert an seinen Standpunkt, wonach 45 % der gesamten Mittelausstattung des NDICI in Klimaschutzziele, das Umweltmanagement und den Umweltschutz, die biologische Vielfalt und die Bekämpfung der Wüstenbildung sowie in die Bekämpfung der Ursachen von Migration und Vertreibung fließen sollten, und legt großen Wert auf die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Frauen, Kindern, Flüchtlingen, Vertriebenen, LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderungen und indigenen Völkern und ethnischen und religiösen Minderheiten;

42.

weist darauf hin, dass eine langfristige Lösung für das derzeitige Migrationsphänomen in der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder liegt, in denen die Migrationsströme ihren Ursprung haben; fordert, dass die jeweiligen außenpolitischen Programme mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit faire und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften zwischen der EU und den Herkunfts- und Transitländern, einschließlich der Länder auf dem afrikanischen Kontinent, unterstützt werden; fordert die EU in diesem Zusammenhang angesichts der schwierigen Finanzlage des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auf, ihre finanzielle Unterstützung für die Agentur im Jahr 2021 zu verstärken, um die ununterbrochene Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistungen von Millionen palästinensischer Flüchtlinge fortsetzen zu können;

43.

ist besorgt über die rasche weltweite Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Länder; ist davon überzeugt, dass die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um diese globale Krise zu überwinden; ist der Ansicht, dass die EU bei den weltweiten Bemühungen, die Pandemie einzudämmen und ihre Auswirkungen abzumildern, eine Führungsrolle übernehmen sollte; ist der Überzeugung, dass die EU Solidarität mit den betroffenen Drittländern unter anderem durch die Mobilisierung zusätzlicher Mittel zeigen muss, um sie beim Wiederaufbau ihrer Volkswirtschaften zu unterstützen, die sozioökonomischen Auswirkungen dieser Krise abzufedern und die Kapazitäten der öffentlichen Gesundheitssysteme weltweit zu stärken;

44.

verweist darauf, dass die Menschenrechte integraler Bestandteil der Politik des auswärtigen Handelns der EU sind; bekräftigt, dass mehr Finanzmittel zur weltweiten Unterstützung der Menschenrechte bereitgestellt werden müssen, wobei besonders der Schutz von Menschenrechtsverteidigern — insbesondere jener, die am stärksten gefährdet sind — unterstützt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass der Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger (ProtectDefenders.eu) fortgesetzt werden muss und die dafür vorgesehenen Mittel aufgestockt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die EU strikt von Budgethilfen als eine Art der Unterstützung von Ländern absehen sollte, die die internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie grob missachten oder nicht entschlossen genug gegen Korruption vorgehen; betont, wie wichtig Wahlbeobachtungsmissionen, insbesondere in Form von lokalen Gruppen der Zivilgesellschaft, sind und fordert eine angemessene Finanzierung;

45.

fordert die weitere Finanzierung von Maßnahmen der strategischen Kommunikation zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen, auf die immer häufiger zurückgegriffen wird, um die demokratische Ordnung in der EU sowie in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zu untergraben; unterstreicht die Bedeutung des Vorzeigeprojekts „East StratCom Task Force — EUvsDisinfo“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes für die Bekämpfung von Desinformation, Propaganda und ausländischer Einflussnahme;

46.

betont, wie wichtig es ist, eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um eine echte Europäische Verteidigungsunion zu gestalten, die strategische Autonomie zu fördern und die Rolle der EU auf globaler Ebene zu stärken; betont insbesondere, dass das Parlament an seinem Standpunkt, den es in Bezug auf den Umfang der Mittel für den Europäischen Verteidigungsfonds und für die militärische Mobilität vertritt, festhalten muss; betont, dass eine kontinuierliche Unterstützung und verstärkte Abstimmung der Verteidigungspolitik und der entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), des Europäischen Verteidigungsfonds und sonstiger Initiativen sichergestellt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Finanzierung der Verwaltungs- und Betriebsausgaben der EDA und der SSZ aus dem EU-Haushalt sicherzustellen und so die Haushaltsbefugnis des Parlaments gemäß Artikel 41 EUV wiederherzustellen;

47.

bekräftigt, dass die neue Architektur der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln Kohärenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und demokratische Kontrolle verbessern sollte; betont, dass das Parlament bei der strategischen Steuerung der neuen Instrumente eine größere Rolle spielen muss; erwartet, von Anfang an in die (Vorab-) Programmplanung der neuen Instrumente einbezogen zu werden;

48.

fordert die Kommission auf, alle möglichen Szenarien zu prüfen und sich darauf einzustellen, um bezüglich des EU-Haushalts eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen, mit der klare Verpflichtungen und Mechanismen zum Schutz des EU-Haushalts festgelegt werden; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei der künftigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den EU-Programmen ein faires Gleichgewicht im Hinblick auf Beiträge und Leistungen gewahrt wird;

49.

bringt seine Absicht zum Ausdruck, dass das Vereinigte Königreich ein möglichst enger Partner bei möglichst vielen EU-Programmen bleibt, insbesondere Erasmus+ und Horizont Europa;

50.

weist auf die entscheidende Rolle der EU-Agenturen bei der Verwirklichung der politischen Ziele der EU hin und bekräftigt, dass diese Einrichtungen ausreichende und planbare Mittel für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten müssen, wobei jegliche ungerechtfertigten und willkürlichen realen Kürzungen ihrer Etats abzulehnen sind; betont die wichtige Rolle der Europäischen Umweltagentur bei der Sensibilisierung für den Klimawandel, der Europäischen Arbeitsbehörde bei der Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte sowie des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bei der Unterstützung von Asylbewerbern, die Schutz in Europa suchen;

51.

betont gleichzeitig, dass Menschenhandel und -schmuggel dringend bekämpft und die Agenturen der EU in den Bereichen Justiz und Inneres unterstützt werden müssen, die wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen Hilfe leisten; nimmt die Rolle der Frontex zur Kenntnis, die sie im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Migrationskrise an den Außengrenzen der EU mit der Türkei zu spielen hat; fordert eine angemessene Mittelausstattung für den Grenzschutz im Haushalt 2021;

52.

stellt fest, dass den Agenturen, die im Bereich der Sicherheit, der Strafverfolgung und der strafrechtlichen Zusammenarbeit tätig sind, eine wachsende Zahl von Aufgaben zugewiesen wird; fordert eine Aufstockung der finanziellen Mittel und Planstellen für diese Agenturen, insbesondere für die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), sowie eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung für diejenigen, die sich mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befassen werden;

53.

ist besorgt über die unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2020 und fordert die Kommission mit Blick auf 2021 auf, das Personal und die Ressourcen diese Einrichtung aufzustocken und seine Haushaltsautonomie zu wahren; weist darauf hin, dass die Einrichtung des EUStA nicht zu einer Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) führen darf;

54.

fordert die Kommission angesichts des jüngsten Ausbruchs von COVID-19 in Europa und der notwendigen raschen, abgestimmten und kohärenten Reaktion der EU dringend auf, den zuständigen Agenturen der EU, die mit der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung dieser Epidemie zusammenarbeiten und sie unterstützen sollen, insbesondere dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die angemessenen und notwendigen Mittel bereitzustellen; besteht darauf, dass die Kommission und der Rat davon Abstand nehmen, die Ressourcen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu kürzen;

55.

betont, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wesentlich gestärkt werden muss und dabei die zusätzlichen Aufgaben zu berücksichtigen sind, die ihr durch die jüngsten Rechtsvorschriften, einschließlich des Pakets „Saubere Energie“, übertragen wurden; hält außerdem zusätzliche Ressourcen für die Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für erforderlich, damit sie ihre in der GEREK-Verordnung und im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festgelegten Aufgaben wahrnehmen kann;

56.

erinnert daran, dass keine Politik der EU, sei es zur Bewältigung der COVID-19-Krise oder zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals, ohne die Unterstützung eines engagierten öffentlichen Dienstes der EU und ohne ausreichende Finanzmittel ordnungsgemäß umgesetzt werden kann;

57.

ist angesichts der andauernden politischen und wirtschaftlichen Lage der Auffassung, dass die Konferenz über die Zukunft Europas auch in budgetärer Hinsicht angemessen unterstützt werden sollte, und dass die Kommission neben den anderen an diesem Vorhaben beteiligten Institutionen die nötigen Mittel erhalten sollte, um sie zu einem Erfolg zu machen;

58.

fordert die Kommission auf, mit gutem Beispielvoranzugehen, indem sie eine hochwertige und sozialverträgliche Auftragsvergabe sicherstellt, sodass Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die Umwelt- und grundlegende Arbeitsnormen einhalten, und sie verbesserte und strengere Kriterien durchsetzt, um Interessenkonflikte zu verhindern;

59.

fordert eine geschlechtergerechte Bewertung der vorangegangenen Haushaltsperiode und die tatsächliche Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung im EU-Haushaltsplan 2021; erwartet daher, dass die Kommission in ihren Haushaltsentwurf 2021 einen Anhang aufnimmt, in dem geschlechtsspezifische Informationen über Ziele, Inputs, Outputs und Ergebnisse zusammengefasst und die Finanzierungsverpflichtungen für die Gleichstellung der Geschlechter und die dazugehörigen Maßnahmen zur Nachverfolgung aufgeführt werden;

Eine ausreichende und realistische Höhe der Zahlungen

60.

ist entschlossen, eine neue Zahlungskrise, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, zu verhindern; bekräftigt, dass die Obergrenze für die Zahlungen insgesamt dem beispiellosen Umfang der Ende 2020 ausstehenden Mittelbindungen, die im nächsten MFR abgewickelt werden müssen, Rechnung tragen muss; stellt außerdem fest, dass der Schwerpunkt der Mittel für Zahlungen 2021 in erster Linie auf dem Abschluss von Programmen aus dem Zeitraum 2014–2020 liegen wird; hebt jedoch hervor, dass dies dem Start neuer Programme nicht im Wege stehen sollte;

61.

besteht daher im Einklang mit den Maßnahmen für 2020 auf der Notwendigkeit, als Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie weiterhin ein hohes Maß an Liquidität für die Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

62.

betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Steuereinnahmen den nationalen Haushalten viel mehr einbringen würde als jede Kürzung der jährlichen EU-Haushaltsausgaben;

63.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Fördermittel der EU nicht Parteien gewährt werden, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen (einschließlich Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, Teilnehmer an Workshops bzw. Schulungen sowie Empfänger von Finanzhilfen für Dritte);

64.

ist davon überzeugt, dass juristische Personen, die wirtschaftlicher Eigentümer von Rechtspersonen sind, die Mittel aus dem EU-Haushalt erhalten, nach den Bestimmungen der Verordnung über den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2017 keine Mittel aus dem bestehenden sowie dem künftigen europäischen Haushalt erhalten dürfen, einschließlich aller dort vorgesehenen Direktzahlungen für die Landwirtschaft und aller Auszahlungen, Ausgaben, Garantien oder sonstigen Leistungen, wenn sie sich in einem eindeutigen Interessenkonflikt im Sinne von Artikel 61 der Haushaltsordnung (EU, Euratom) 2018/1046 befinden;

65.

bekräftigt seinen seit langem bekannten Standpunkt, dass die neuen politischen Prioritäten und die künftigen Herausforderungen der EU mit neuen Mitteln und nicht durch die Kürzung von Mitteln bestehender Programme finanziert werden sollten; ist der Ansicht, dass dieses Prinzip auch für Berichtigungshaushaltspläne gelten sollte;

66.

stellt fest, dass der Haushaltsplan von 2021 als dem ersten Jahr des möglicherweise vereinbarten nächsten MFR der erste sein wird, bei dem eine neue Haushaltsnomenklatur berücksichtigt wird; fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde angemessen in seine Aufstellung einzubeziehen; ist der Ansicht, dass die neue Nomenklatur zwar besser auf die politischen Prioritäten abgestimmt ist, aber auch ausreichend detailliert sein muss, damit die Haushaltsbehörde ihre Entscheidungsbefugnisse und das Parlament insbesondere seine Aufgaben der demokratischen Aufsicht und Kontrolle angemessen wahrnehmen können;

67.

stellt fest, dass das Parlament als der von den Bürgern direkt gewählte Teil der Haushaltsbehörde seine politische Rolle erfüllen und Vorschläge für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen unterbreiten wird, in denen seine politische Vision für die Zukunft zum Ausdruck kommt; verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ein Paket von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vorzuschlagen, das in enger Zusammenarbeit mit all seinen Ausschüssen ausgearbeitet werden soll, damit sich der politische Wille und die von der Kommission bewertete technische Machbarkeit die Waage halten;

o

o o

68.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

(1)  https://www.ipcc.ch/sr15/

(2)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(4)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(5)  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

(6)  ABl. L 057 vom 27.2.2020, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0449.

(8)  Angenommene Texte, P9_TA(2019)0032.

(9)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0054.

(10)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0065.

(11)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0124.

(12)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0015.

(13)  ABl. C 242 vom 10.7.2018, S. 24.

(14)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.