18.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/99


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Europäische Klimapakt

(2020/C 440/17)

Berichterstatter:

Rafał Kazimierz TRZASKOWSKI (PL/EVP), Bürgermeister von Warschau

Referenzdokument:

Schreiben von Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission, vom 11. März 2020

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals in der Zeit nach COVID-19

1.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, den europäischen Klimapakt ins Leben zu rufen, um die Bürgerinnen und Bürger und ihre Gemeinschaften in die Gestaltung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen einzubeziehen, indem bei Maßnahmen vor Ort angesetzt, ein offener Dialog mit allen Akteuren gefördert, Synergiepotenzial genutzt, Kapazitäten aufgebaut und Klimaschutzengagement angeregt wird; ist der Auffassung, dass der Pakt als innovatives Governance-Instrument ausgelegt werden sollte, das eine Kommunikation in beide Richtungen sowie Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Ebenen, Branchen und Regionen ermöglicht, um die Wirksamkeit und Legitimität der EU-Klimapolitik zu verbessern;

2.

verweist darauf, dass das Wort Pakt gewöhnlich eine Vereinbarung zwischen gleichberechtigten Partnern zum gemeinsamen oder gegenseitigen Nutzen und der Verwirklichung gemeinsamer Ziele bezeichnet; bekräftigt deshalb, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereit sind, in Partnerschaft mit den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und allen relevanten Interessenträgern im Rahmen des Klimapakts tätig zu werden, um gemeinschaftlich die Ziele der Klimaneutralität und der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen; betont indes, dass der gemeinsame Ansatz des Pakts nicht die Vielfalt der klimawandelbedingten Probleme in den verschiedenen Gebieten der EU überlagern darf, sondern dass die gemeinsamen Ziele vielmehr den unterschiedlichen geografischen Bedürfnissen gerecht werden müssen, wobei diese Bedürfnisse und Gegebenheiten systematisch bewertet werden müssen;

3.

hebt hervor, dass wir infolge der COVID-19-Pandemie und der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise wahrscheinlich gezwungen sein werden, die ursprüngliche Vorstellung vom Klimapakt zu ergänzen; betont jedoch, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass die derzeitige Krise den notwendigen Wandel der Europäischen Union hin zu Klimaneutralität nicht hinauszögert, sondern vielmehr als Chance genutzt wird, ihn zu beschleunigen; unterstreicht, dass dazu auch die Anhebung des CO2-Emissionssenkungsziels auf mindestens 55 % bis 2030 gehört;

4.

erneuert seine Verpflichtung, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) als integralen Bestandteil des Grünen Deals zu betrachten, und steht damit im Einklang mit den Vereinten Nationen, neben Maßnahmen für den Klima- und Naturschutz die soziale Dimension als integralen Bestandteil der Nachhaltigkeit zu begreifen. Die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe müssen für die gesamte europäische Bevölkerung gewährleistet sein. Neben der sozialen Sicherheit betrifft dies insbesondere auch die Gleichstellung der Geschlechter, den Zugang zu hochwertiger Bildung sowie die Gewährleistung eines gesunden Lebens für alle Menschen jeden Alters. Indes ist hervorzuheben, dass ein Bekenntnis zu den 17 Nachhaltigkeitszielen auch eine Zusammenarbeit mit unseren Partnern außerhalb der EU auf der Grundlage dieser Werte beinhaltet.

5.

betont, dass der Klimapakt in erster Linie ein Impulsgeber für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) und den europäischen Institutionen sein sollte. Er sollte als innovatives Governance-Instrument dazu dienen, Ideen zu entwickeln, Informationen aus der Praxis in die Entscheidungsfindung der EU einfließen zu lassen, die Umsetzung der EU-Politik zu verbessern sowie die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu koordinieren und gleichzeitig die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Wirtschaftskrise einzudämmen. Die Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft sowohl der Erhöhung der Resilienz der Gesellschaft als auch der Senkung der CO2-Emissionen der Wirtschaft dienen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Alle geplanten Maßnahmen sind daraufhin zu prüfen, welchen Einfluss sie auf Klima und Umwelt haben;

6.

unterstreicht, dass der Klimapakt den bereits auf lokaler Ebene durch lokale Akteure (KMU, Schulen, lokale Gebietskörperschaften, Universitäten usw.) schriftlich eingegangenen Verpflichtungen neuen Auftrieb verleihen und Anlass zu neuen Verpflichtungen geben sollte, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen;

7.

betont deshalb, dass der Klimapakt auch als Rahmeninitiative dienen sollte, indem er einen eigenen Begriff für die gegenwärtigen und künftigen lokalen Klimapakte (1) bzw. lokal initiierten Partnerschaften prägt, die sich gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, Unternehmen und weiteren einschlägigen Interessenträgern für die Verwirklichung reiner Klimaziele einsetzen. Er sollte dazu beitragen, die Unterstützung der Bürger für die Klimapolitik zu gewinnen, den Austausch bewährter Verfahren sowie die Anwendung und Ausweitung der erfolgreichsten europäischen Initiativen erleichtern und die Schaffung lokaler Klimapakte in der gesamten EU fördern;

8.

begrüßt die ausdrückliche Zusage der Kommission, den Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des europäischen Grünes Deals besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dabei ihrer Anfälligkeit für den Klimawandel und für Naturkatastrophen einerseits sowie andererseits ihrem einzigartigen Kapital — etwa der Biodiversität und den erneuerbaren Energieträgern — Rechnung zu tragen, und hofft nachdrücklich, dass zu diesem Zweck spezifische Maßnahmen ergriffen werden;

9.

bekräftigt seine Bereitschaft, die Kommission und die LRG dabei zu unterstützen, den Grünen Deal zum Erfolg zu führen und vor allem auch den Klimapakt als ein entscheidendes Instrument zu nutzen, um den LRG bei diesem ehrgeizigen Unterfangen behilflich zu sein und ihnen eine proaktive Rolle einzuräumen; weist darauf hin, dass dieser innovative übergreifende Ansatz des Grünen Deals und des wirtschaftlichen Wiederaufbaus ein ganz neues Konzept für den Kapazitätsaufbau in den LRG erforderlich macht, das alle Bereiche umfasst und auf eine stärker integrierte Verwaltung ausgerichtet ist. Der Klimapakt sollte als Gelegenheit begriffen werden, in allen LRG eine Kultur des Grünen Deals zu begründen und die Sensibilisierung der Bürger für alle betroffenen Politikbereiche sowie ihre Einbindung in diese zu stärken;

10.

macht darauf aufmerksam, dass die durch die COVID-19-Pandemie verursachte gesundheitliche Notlage europaweit wieder einmal die Rolle der LRG als wichtige praxisnahe Entscheidungsebenen und Erbringer öffentlicher Dienstleistungen vor Augen führt, die sich insbesondere auch in Zeiten eines globalen Notstands lokaler Bedürfnisse und Probleme annehmen; ermutigt die lokalen Gemeinschaften und ihre Bürgerinnen und Bürger, sich wieder als wichtige Partner in die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und beim Schutz und der Wiederherstellung ihrer Umwelt einzubringen, worin sie durch zunehmende Globalisierung und einer allzu oft auf der Übernutzung begrenzter Ressourcen beruhenden Industrialisierung ausgebremst wurden;

11.

schlägt vor, Best-Practice-Beispiele für den Kampf gegen den Klimawandel auf lokaler und regionaler Ebene wie die „Under2 Coalition“ als eine weltumspannende Gruppe der subnationalen Ebene, bestehend aus mehr als 220 Bundesstaaten, Ländern, Regionen und Kommunen, zu nutzen, um bereits gewonnene Erkenntnisse zur Erarbeitung von langfristigen Klimaschutzstrategien zu verwerten und den Erfahrungsaustausch über Erfolgsmethoden, innovative Lösungsansätze und wertvolle Erkenntnisse solcher Initiativen als integralen Bestandteil des Klimapakts zu begreifen;

12.

begrüßt die Mitteilungen der Kommission „Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan“ und „Die Stunde Europas — Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ und bekräftigt seine Unterstützung für die europäische Politik zur Verwirklichung der Klimaneutralität, eine unverzichtbare Politik, mit der Maßstäbe gesetzt werden und die eine nachhaltige Zukunft für Europa gewährleisten soll. In der anhaltenden Pandemiesituation müssen die Klimaneutralitätspolitik und die Resilienz der Gebiete zu Eckpfeilern einer auf Klimaneutralität ausgerichteten Wiederaufbaustrategie werden, um sicherzustellen, dass alle in die Ertüchtigung der europäischen Volkswirtschaften investierten Mittel auch in hohem Maße dazu beitragen, den Übergang zur Klimaneutralität, den Schutz der Biodiversität und die Verbesserung der Resilienz der Gebiete innerhalb der geplanten Rahmen zu beschleunigen;

13.

betont, dass gut durchdachte Klimaschutzmaßnahmen wirtschaftliche Chancen eröffnen können: Laut Kommission könnte das EU-BIP durch die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 um 2 % steigen, durch vermiedene Gesundheitskosten könnten jährlich rund 200 Mrd. EUR eingespart werden, und es könnten eine Million Arbeitsplätze in der grünen Wirtschaft entstehen; ist der Auffassung, dass diese Chancen angesichts des sich abzeichnenden Zusammenhangs zwischen der gegenwärtigen Pandemie und der Gefahr künftiger Pandemien einerseits sowie der Verschlechterung des Zustands der Umwelt, des Verlusts an biologischer Vielfalt und der Auswirkungen des Klimawandels andererseits vermutlich umso relevanter sind; begrüßt deshalb, dass Initiativen für Baumpflanzungen, Naturverjüngung und städtische Grünflächen zu den prioritären Maßnahmen des Klimapakts gehören sollen; fordert, grüne Infrastrukturen und Maßnahmen für die Wassereinsparung und die Kreislaufführung von Wasser einzubeziehen;

14.

gibt zu bedenken, dass in der außergewöhnlichen Situation, in der wir uns aufgrund der Pandemie befinden, sichergestellt werden muss, dass niemand zurückgelassen wird. Sowohl die Klimaschutz- als auch die Konjunkturmaßnahmen müssen heute mehr denn je sowohl den Städten als auch dem ländlichen Raum sowie allen Branchen der Wirtschaft zugutekommen, wobei den traditionellen Produktionsbereichen, die am stärksten unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gelitten haben, besondere Aufmerksamkeit gelten muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die angekündigte Initiative „Renovierungswelle“, mit der die Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude verbessert und gleichzeitig Arbeitsplätze geschaffen und die Baubranche gefördert werden sollen;

15.

unterstreicht, dass die LRG sowohl für die Überwindung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise als auch für die Bekämpfung der Klimakrise direkten Zugang zu EU-Mitteln (aus dem EU-Haushalt sowie von europäischen Finanzinstitutionen wie der EIB) haben sollten. Insbesondere sollten — vor allem für Projekte im Rahmen des Grünen Deals — zusätzliche Instrumente eingerichtet werden‚ die einen direkten Zugang zu EU-Mitteln ermöglichen, etwa zur „European City Facility“ (EUCF) im Rahmen von Horizont 2020, zu innovativen Maßnahmen für Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE (Artikel 8) oder zur künftigen Europäischen Stadtinitiative nach 2020 im Rahmen der EFRE-/Kohäsionsfondsverordnung (Artikel 10);

16.

ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass mit dem Klimapakt im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip ein direkter Zugang der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu EU-Mitteln für ihre nachhaltigen Maßnahmen im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens gefördert werden sollte; fordert insbesondere einen direkten Zugang zu den im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ zugewiesenen Mitteln; fordert in diesem Zusammenhang außerdem, dass 10 % der neuen EFRE-Mittel für nachhaltige Stadtentwicklung vorgesehen werden; schlägt vor, die Klimaneutralitätspolitik mit einem eigenen Haushalt innerhalb des künftigen MFR auszubauen, ähnlich der Agrar- oder Regionalpolitik, und mit direktem Zugang zu Finanzmitteln für Städte und Regionen, die beim Wiederaufbau auf Ökologisierung setzen;

17.

stimmt den Schlussfolgerungen des Beirats der „klimaneutralen und intelligenten Städte“ im Rahmen von Horizont Europa zu, nach denen 100 europäische Städte bei ihrem systemischen Übergang zur Klimaneutralität bis 2030 stärker unterstützt und gefördert werden sollten. Hierfür müssen Mittel sowohl aus dem Programm Horizont Europa als auch aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Fonds für einen gerechten Übergang, den wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, InvestEU und weiteren EU-Instrumenten eingesetzt werden;

18.

empfiehlt, dass der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) und die EIB als enge Partner der Klimapakt-Mitglieder auftreten und die Kommission dabei unterstützen sollten, den Pakt bedarfsgerecht zu gestalten und für alle LRG unabhängig von ihrer Größe sowie ihrer geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage zugänglich zu machen;

19.

fordert die Kommission auf, die Schwerpunktbereiche zu überdenken, um den Klimapakt und die auf Klimaneutralität ausgerichtete Strategie für Wiederaufbau aufeinander abzustimmen: Der Klimapakt sollte in Abhängigkeit von der Durchführungsreife der Projekte und den spezifischen Erfordernissen der verschiedenen lokalen Gemeinschaften ein breiteres Maßnahmenspektrum ins Visier nehmen;

20.

weist darauf hin, dass die Unterzeichner des Bürgermeisterkonvents im Rahmen ihrer Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klimaschutz eine beeindruckende Palette von Maßnahmen vorweisen können, die finanziert und umgehend durchgeführt werden könnten, und dass viele andere Formen der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in Klima- und Umweltbelangen sowie individuelle Gebietskörperschaften entsprechende und ebenso geeignete Pläne aufgestellt haben; ist bereit, die Entwicklung dieser Initiative gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Büro des Konvents mit Blick auf einen stärkeren politischen Rückhalt und eine bessere Einbeziehung des Konvents in die nationalen Rahmen für die Energie- und Klimapolitik auch weiterhin zu unterstützen;

21.

hebt hervor, dass die LRG einen ehrgeizigen Übergang zu sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie unterstützen, und schlägt die Förderung eines ständigen Mehrebenen-Dialogs über den Grünen Deal mit den LRG und anderen Interessenträgern im Zusammenhang mit dem Klimapakt und dessen Instrumenten vor;

22.

ist der Auffassung, dass die Zugänglichkeit sauberer Energie mit zwei wesentlichen Voraussetzungen einhergeht, d. h., sie muss sowohl preislich wettbewerbsfähig als auch leicht verfügbar sein; für die Verringerung der Kostenlücke zu den anderen Energieträgern sorgt der technische Fortschritt, während den LRG eine maßgebliche Rolle bei der Förderung des Zugangs zu der benötigten Infrastruktur zukommt. Deshalb ist ein erleichterter Zugang der LRG, die Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ergreifen wollen, zu finanzieller Unterstützung erforderlich. Der Klimapakt sollte dazu beitragen, das Verständnis der wesentlichen und je nach Situation unterschiedlichen Bedürfnisse der LRG zu fördern und aufbauend auf ihren Erfahrungen die geeigneten Unterstützungsmechanismen auf EU-Ebene zu entwickeln. Diesbezüglich ist der AdR bereit, für konkrete Maßnahmen und Initiativen mit der Europäischen Kommission und den LRG zusammenarbeiten, um EU-weit den Zugang zu sauberer Energie zu verbessern;

23.

schlägt vor, den Klimapakt u. a. stark auf die geplante Renovierungswelle auszurichten, die ein wesentliches Element eines nachhaltigen Aufschwungs, wie in der Mitteilung der Kommission „Die Stunde Europas — Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ angekündigt, sein könnte. In diesem Bereich ist es besonders wichtig, gemeinsame Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors zu schaffen. Die LRG sind in einer Schlüsselposition, um die Bürger über die Vorteile und die bestehenden Unterstützungsinstrumente für die Renovierung ihrer Häuser zu informieren, indem sie mit gutem Beispiel vorangehen, lokale Unternehmen mit dem erforderlichen Fachwissen auf verschiedenen Ebenen vernetzen und unterstützen sowie Instrumente für den Zugang zu finanzieller Unterstützung der Mitgliedstaaten oder der EU entwickeln. Darüber hinaus sollten die LRG mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es darum geht, öffentliche Gebäude zu renovieren und insbesondere die energetische Sanierung von Sozialwohnungen und anderen Wohnungen in öffentlichem Eigentum zu fördern;

24.

macht darauf aufmerksam, dass die lokale und regionale Ebene am Anfang (Bioökonomie-Regionen) und am Ende (Abfallbewirtschaftung, Recycling) einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft steht und deshalb an der Entwicklung und Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen beteiligt werden sollte. Aus diesem Grund und aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Themen für die Bürger und Unternehmen kann der Klimapakt genutzt werden, um die konkreten Bereiche hervorzuheben, in denen Unterstützung benötigt wird;

25.

plädiert ferner für die Einrichtung eines ständigen Dialogs über die Initiative „Renovierungswelle“ zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Ausschuss der Regionen;

26.

schlägt vor, dass die europäischen Institutionen mit dem Ziel der Klimaneutralität vor Augen und zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise die LRG bei der Umstellung des öffentlichen Verkehrs auf Elektroantrieb und andere nachhaltige Antriebe bis 2030 unterstützen sollten;

27.

schlägt angesichts des Umfangs der Zuständigkeiten der LRG vor, im Rahmen der EU-Klimapaktmaßnahmen den Schwerpunkt neben nachhaltigem Verkehr auch auf die Energieeffizienz von Gebäuden, erneuerbare Energien, die Kreislaufwirtschaft (einschl. der Kreislaufführung von Wasser und Restmüll), die Förderung eines verantwortungsbewussten und nachhaltigen Konsums, die Wiederherstellung der Natur und der biologischen Vielfalt sowie die Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur insbesondere in den Städten zu legen und zudem einen nachhaltigen, gastfreundlichen und inklusiven Tourismus zu fördern. Abgesehen von ihrem Emissionsreduktionspotenzial bieten diese Maßnahmenbereiche Möglichkeiten für die Entstehung neuer hochwertiger Arbeitsplätze, für den Ausbau von Forschung, Entwicklung und Innovation, für die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger sowie — damit einhergehend — eine Senkung der Gesundheitskosten in der EU. Neben den vorgenannten Bereichen sollten auch die Herausforderungen in Bezug auf die Verbesserung der Wasserrückhaltung, die Senkung des Wasserverbrauchs sowie die Schaffung von Gebieten zum Schutz der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden;

28.

ist sich bewusst, dass die Zugrundelegung umweltorientierter Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Emissionssenkungen als Grundanforderung bei der Mittelvergabe wichtige Anreize darstellen und zur notwendigen Ausrichtung der Wirtschaftsweise auf die Ziele des Grünen Deals beitragen werden. In diesem Sinne sollte der Klimapakt spezifische Maßnahmen zur Entwicklung der einschlägigen Kriterien und Messungen und zur Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (auch der kleineren, für die die Komplexität der Vergabevorschriften häufig ein großes Investitionshindernis darstellt) bei deren Umsetzung vorsehen, wobei die EU und die nationalen Verwaltungen aufgefordert werden sollten, die Vorschriften zu vereinfachen, erforderlichenfalls technische Unterstützung zu leisten und einschlägige Kriterien und neue Ökodesignvorgaben vorzugeben; fordert die EU, die Mitgliedstaaten und die LRG auf, eigene verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für ihre Verwaltungen zu beschließen und umzusetzen, wobei der Klimapakt als unterstützender Rahmen dienen könnte;

29.

unterstreicht, dass immer mehr Studien die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Umweltschutz (2) einschl. der Verringerung der Luftverschmutzung aufzeigen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Grünen Deal auch die Gesundheitsdimension zu berücksichtigen und in diesem Sinn zunächst eine der WHO-Strategie (3) vergleichbare europäische Strategie für Gesundheit, Umwelt und Klimawandel aufzulegen. Der Klimapakt mit seiner Aussagekraft für Bürger und Zivilgesellschaft sollte ein wichtiges Instrument sein, um das Bewusstsein für diese Zusammenhänge zu schärfen und der Einbeziehung dieser Aspekte in die einschlägige Politikgestaltung auf allen Ebenen Schwung zu verleihen;

30.

schlägt hierbei im Kontext der EU-Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa (COM(2020) 301 final) vor, dass der Klimapakt auch die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft mit Nutzung von grünem Wasserstoff auf der Basis von erneuerbaren Energien in den Regionen und Städten unterstützt (siehe CoR 2020/549);

31.

fordert alle EU-Institutionen und Mitgliedstaaten auf, weiterhin auf ehrgeizige neue national festgelegte Beiträge hinzuarbeiten; bekräftigt ferner, dass die LRG der EU in diesen Prozess durch die Einrichtung eines Systems lokal festgelegter Beiträge in Ergänzung der national festgelegten Beiträge einbezogen und die lokalen/regionalen, nationalen und europäischen Bestrebungen ausgehend von der Arbeit im Rahmen des globalen Bürgermeisterkonvents enger miteinander vernetzt werden müssen, wozu der Klimapakt maßgebend beitragen könnte;

32.

hebt die wesentliche Bedeutung der digitalen Technologien für den Aufbau einer widerstandsfähigeren Gesellschaft und ihren potenziell insgesamt positiven Beitrag zur Verringerung der Emissionen und zur wirtschaftlichen Erholung hervor; ist daher der Ansicht, dass der Übergang zur Klimaneutralität und ein nachhaltiger digitaler Wandel enger miteinander verknüpft und das sich daraus ergebende Synergiepotenzial im Rahmen des Klimapakts erörtert und weiter ausgelotet werden sollten, u. a. unter Berücksichtigung der jüngsten Maßnahmen der LRG zur Bewältigung der gesundheitlichen Notlage;

Bewusstseinsbildung und Aufbau von Kapazitäten

33.

bekräftigt die entscheidende Bedeutung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen für die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Gebiete und die Verringerung der jährlichen klimafolgenbedingten Verluste; verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit verschiedener wirkungsvoller Maßnahmen, um die Kapazitäten der LRG für die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen zu verbessern, so z. B. Strategien für nachhaltige Finanzierung und intensiven Kapazitätsaufbau. Entscheidend ist zudem die Möglichkeit, die Fortschritte bei Klimaschutzinvestitionen auf der Ebene der Städte und Regionen zu verfolgen. Derzeit liegen zu diesem Bereich erst begrenzte Daten vor; appelliert nachdrücklich an die Kommission, diese Aspekte bei der Ausarbeitung der neuen Anpassungsstrategie der EU zu berücksichtigen und diese mit dem Klimapakt zu verknüpfen;

34.

betont die wichtige Rolle der LRG im Bereich der Lebensmittelerzeugung und der Flächennutzungssteuerung; besseres Ernährungsverhalten kann durch Bildung, Verpflegung und öffentliche Beschaffung gesteuert werden; bei einer nachhaltigeren Lebensmittelerzeugung sollten auch die Aspekte Beschäftigung, Beförderung und Verpackung berücksichtigt werden; bei der Einbeziehung des Agrarsektors in das Emissionshandelssystem sollte seinem Senkenpotenzial besser Rechnung getragen werden;

35.

weist darauf hin, dass ein Nachhaltigkeitskonzept auch die Siedlungsdichte und die Flächenbewirtschaftung, die in Gebieten in Randlage, in dünn besiedelten und abgelegenen Gebieten meist durch Landwirte und Fischer wahrgenommen wird, einbeziehen muss. Die LRG sollten den Zuzug neuer Anwohner in ländlichen Gemeinden erleichtern, um den Bevölkerungsdruck in den Städten zu mindern, öffentliche Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten rationalisieren, eine nachhaltige Flächennutzung fördern und die verkehrsbedingten Emissionen senken. Dazu bedarf es einer geeigneten Unterstützung und gezielten Finanzierung zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur für Telearbeit sowie für Mobilität, Digitalisierung (Zugang der lokalen Verbraucher und Vermarktung ihrer Produkte), soziale und Gesundheitsdienstleistungen;

36.

geht davon aus, dass Maßnahmen zur Reduzierung des klimawandelbedingten Katastrophenrisikos immer wichtiger werden und dass die LRG dabei unterstützt werden sollten, ein besseres Verständnis für diese Maßnahmen zu entwickeln und sie miteinander zu vernetzen, um so die allgemeine Resilienz ihrer Gebiete und ihre Kapazitäten für den Umgang mit Notlagen zu stärken;

37.

gibt zu bedenken, dass die LRG Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung haben, was die Ausschöpfungsquote der EU-Mittel verschlechtert: Der Klimapakt sollte diese Lücke schließen und alle Unterstützungsmöglichkeiten für die LRG zusammentragen und fehlende Informationen ergänzen, um ihnen den Weg durch den EU-Förderdschungel zu weisen; all diese Informationen sollten in allen EU-Sprachen erteilt und nutzerfreundlich aufgemacht werden;

38.

betont, dass der Bildung eine zentrale Rolle bei der Schaffung einer neuen Kultur des Umwelt- und Klimaschutzes zukommen sollte, wozu ein umfassender gesellschaftlicher Wandel erforderlich ist: In diesem Sinn könnte der Klimapakt über gezielte Initiativen in Kooperation mit den LRG die Teilhabe der staatlichen, kommunalen und privaten Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger, insbesondere von Schulen und den Europe Direct Informationszentren (EDIC) am Aufbau dieser neuen Kultur fördern. Diese Initiativen sollten mit entschlossenen Digitalisierungsimpulsen einhergehen, denn die Bedeutung der Digitalisierung für den Bildungsbereich ist in jüngster Zeit deutlich zutage getreten;

39.

erkennt die Exzellenz der europäischen Hochschulen und Forschungszentren an und fordert die Kommission auf, sie als wichtige Wissensquellen und als potenzielle starke Verbündete bei der Schaffung einer wirksamen Plattform für den Kapazitätsaufbau in den Klimapakt einzubeziehen und anzuregen, dass sie in Absprache mit den LRG kollaborative Pilotvorhaben entwickeln, die die Entscheidungsfindung und die Verbreitung erfolgreicher Verfahrensweisen erleichtern;

Einleitung von Maßnahmen und Verbesserung der multilateralen Zusammenarbeit

40.

ist der Ansicht, dass die Initiative des Bürgermeisterkonvents und andere Formen der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in Klima- und Energiebelangen weiterentwickelt und verstärkt werden sollten, um dann als entscheidende Katalysatoren des Klimapakts für lokale Maßnahmen fungieren zu können: Diesbezüglich muss eine umfassendere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger, der einschlägigen NGO, der Unternehmen, der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen auf der Grundlage eines Vierfach-Helix-Ansatzes unterstützt werden;

41.

erachtet es als strategisch notwendig, die nationalen und regionalen Systeme der dualen Berufsausbildung in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Grundbildungs- und der Hochschulbildungssysteme sowie der Forschung auf die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals abzustimmen, um so bestmöglich die Kompetenzen der Beschäftigten an den Bedarf der Unternehmen anzupassen, die sich für die Bekämpfung des Klimawandels einsetzen;

42.

stellt fest, dass viele EU-Initiativen im Rahmen des Grünen Deals auf die Städte und Regionen ausgerichtet und für sie relevant sind, jedoch von den LRG nur unzureichend wahrgenommen werden, da ein klarer Überblick über alle vorhandenen Möglichkeiten sowie deren Merkmale und wesentliche Zielsetzungen fehlt. Der Klimapakt sollte für diesen Überblick sorgen, die LRG bei der Auswahl der für sie am besten geeigneten Initiativen unterstützen und ihnen einen schrittweisen Weg zur Klimaneutralität vorschlagen, mit größtmöglich zugänglicher Kommunikation und Informationen für die LRG, damit Maßnahmen lokal rasch umgesetzt werden können: der Bürgermeisterkonvent sowie weitere Initiativen zur Zusammenarbeit im Bereich Klima und Energie unter Einbeziehung von LRG könnten hierbei von zentraler Bedeutung sein;

43.

greift bereits früher zum Ausdruck gebrachte Standpunkte des AdR auf, insbesondere seine Forderung nach Sicherstellung der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger der EU durch die Förderung des digitalen Zusammenhalts in Verbindung mit spezifischen und gezielten Programmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen sowie zur Überwachung und Anpassung der Maßnahmen. Projekte im Bereich intelligente Städte sollten eine solide Grundlage für flächendeckenden Kapazitätsaufbau in größerem Maßstab bieten und ausreichend flexibel an unterschiedliche Gegebenheiten angepasst werden können;

44.

ist sich über die Bedeutung von Peer-Learning als wirksamer und pragmatischer Ansatz für die Umsetzung des Grünen Deals im Klaren: Partnerschaften und Verzeichnisse bewährter Verfahren, beispielsweise durch Initiativen wie den Bürgermeisterkonvent, können den LRG wirkungsvolle Hilfestellung dabei geben, ihre Klimaneutralitätsmaßnahmen einzuleiten, ohne bei null anfangen zu müssen;

45.

ist sich bewusst, dass es vor Ort eine Fülle an Erfahrungen mit der gemeinsamen Gestaltung politischer Lösungen gibt, die Bürgerversammlungen zum Handeln befähigen, Bürgerdialoge fördern und partizipative Haushaltsplanung stärken. Diese Erfahrungen bilden eine breite Inspirationsquelle für Möglichkeiten, wie Bürgerinnen und Bürger direkt in die Festlegung und Verwirklichung ehrgeiziger Klimaziele eingebunden werden können. Der Klimapakt sollte auf dem Know-how vor Ort aufbauen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Mittler für ein breites Spektrum lokaler Interessenträger und Bürger nutzen;

46.

gibt zu bedenken, dass die meisten lokalen Vorhaben im Bereich Energiewende und Klimaschutz nicht die von großen Finanzinstitutionen als optimal betrachtete Größenordnung erreichen: Der Klimapakt könnte ein Instrument schaffen, mit dessen Hilfe sich LRG zu Partnerschaften zusammenschließen und Projekte bündeln können, um sich so alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu erschließen;

47.

macht darauf aufmerksam, dass sich viele LRG nach wie vor mit öffentlich-privaten Partnerschaften schwertun, ungeachtet ihres großen Potenzials bei der Finanzierung der Klimawende: Deshalb sollte durch verstärkte Beratung und Unterstützung sichergestellt werden, dass alle Gebietskörperschaften die damit verbundenen Möglichkeiten ausschöpfen können;

48.

hebt hervor, dass die Bewältigung der Klimakrise einschneidende Veränderungen unserer Gewohnheiten als Bürger und Verbraucher erfordert: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen uneingeschränkt als aktive Interessenträger anerkannt und über partizipative Ansätze wie bspw. Reallabore oder über Mikrokredite für kleine Projekte im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen durch lokale Gemeinschaften und NGO zur eigenverantwortlichen Teilhabe ermutigt werden. Das Konzept, Verbraucher zu Prosumenten zu machen, sollte auf allen Ebenen gefördert und angemessen finanziell unterstützt werden. Die Beteiligung der Bürger sollte zudem durch den Einsatz innovativer Technologien wie intelligente Zähler oder spezialisierte Smartphone-Anwendungen unterstützt werden. Hierbei fällt den LRG eine entscheidende Rolle zu;

Die Rolle des AdR

49.

setzt sich über seine Arbeitsgruppe Der Grüne Deal — Going local dafür ein, die Anstrengungen der LRG zur Umsetzung des Grünen Deals zu fördern, auszutauschen und zu koordinieren und eine rasche Koordinierung der Tätigkeiten im Bereich Grüner Deal und grüner Wiederaufbau mit der Europäischen Kommission und anderen Partnern zu bewirken;

50.

fordert die nationalen Verbände der LRG auf, sich aktiv als Partner des AdR und der Kommission bei den Tätigkeiten in Verbindung mit dem Grünen Deal einzubringen: Hierfür könnten Informationszentrum im Rahmen des Klimapakts auf der angemessenen Ebene eingerichtet werden, um einschlägige Informationen zu verbreiten und die Initiativen im Rahmen des Grünen Deals bekannt zu machen und um sicherzustellen, dass diese Informationen auch alle Interessenträger erreichen;

51.

plant die Auflage eines „CoR4Climate“-Pakts zur weiteren Unterstützung dieser wichtigen Initiative, die auch die Ermittlung von Botschaftern für den Grünen Deal umfassen würde, die als Anlaufstellen wirken sollen, um Informationen zu erteilen, bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem Grünen Deal zu verbreiten und für den Grünen Deal als Katalysator für die soziale und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise zu werben. Zudem soll mit dieser Initiative die Kommunikation über den Grünen Deal, sowohl mit der Öffentlichkeit über das AdR-Internetportal als auch ausschussintern mit den Mitgliedern, gefördert werden. Dazu sollten auch die wichtigsten Informationen für LRG gehören, wie sie ihren lokalen Grünen Deal auf den Weg bringen können, u. a. Informationen über Fördermittel. Darüber hinaus bietet dieser Pakt Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der Initiativen der AdR-Mitglieder für den Grünen Deal vorzunehmen und Möglichkeiten zu fördern, voneinander zu lernen;

52.

schlägt die Einrichtung eines „Forums für einen grünen Wiederaufbau“ vor, in dem die Europäische Kommission, die LRG und andere Interessenträger im Bereich Klimaschutz zusammenarbeiten können: Dieses Forum könnte in eine von Kommission und AdR gemeinsam verwaltete digitale Plattform für den Klimapakt integriert werden;

53.

befürwortet die Umsetzung und bereichsübergreifende Berücksichtigung des grünen Gebots „Verursache keine Schäden“ im Rahmen der Agenda und Leitlinien der Kommission für bessere Rechtsetzung. Politikkohärenz und bessere Rechtsetzung sind entscheidend, um wirksame und angemessene Rechtsvorschriften mit echtem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu erlassen. Daher müssen Bürger, Interessenträger und alle Regierungs- und Verwaltungsebenen zur Gestaltung sinnvoller und zweckdienlicher Rechtsvorschriften beitragen können. Das Instrumentarium und die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung müssen genutzt werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu verwirklichen;

54.

betont, dass der Klimapakt eine hervorragende Gelegenheit zur Umsetzung des Prinzips der aktiven Subsidiarität ist, denn die Ziele des Pakts selbst stimmen maßgeblich mit dem wesentlichen Ziel einer aktiven Subsidiarität überein, sprich: mit der Entwicklung einer inklusiven und konstruktiven Arbeitsweise, die das Potenzial des Mehrebenenansatzes des demokratischen und Governance-Rahmens der EU umfassend zum Tragen bringt;

55.

hält es für erforderlich, dass die EU bei der Bekämpfung des Klimawandels weltweit führend agiert und gegenüber Nachbarländern und anderen Großemittenten für ehrgeizige Normen und Ziele eintritt; hebt in diesem Zusammenhang die Initiativen des AdR hervor, wie die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP), die Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) und die dezentrale Zusammenarbeit wie die Nikosia-Initiative der Zusammenarbeit mit libyschen Bürgermeistern, die die im Rahmen des Klimapakts entwickelten Instrumente und Methoden zur Unterstützung der LRG der Nachbarländer beim Austausch, der Übernahme und der Umsetzung bewährter Verfahren für eine nachhaltigere und grünere Wirtschaft nutzen könnten;

56.

ist angesichts der entscheidenden Bedeutung der ESI-Fonds für die Umsetzung des Grünen Deals der Auffassung, dass im Rahmen des Klimapakts ein Dialog mit den Verwaltungsbehörden eingeleitet werden sollte, um sie umfassend über die diesbezüglich bestehenden Möglichkeiten aufzuklären. Der AdR ist jederzeit bereit, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsbehörden über die erforderlichen Informationen und Kapazitäten verfügen, um diese Mittel für ihren grünen und gerechten Übergang zur Klimaneutralität einplanen und nutzen zu können.

Brüssel, den 14. Oktober 2020

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  Beispielsweise lokale Klimapakte in Städten wie Stockholm, Rotterdam, Amsterdam und Nantes.

(2)  https://www.eea.europa.eu/themes/human

(3)  https://www.who.int/phe/publications/global-strategy/en/