16.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 286/27


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Lebenslanges Lernen im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Förderung der Kompetenzen für die Schaffung einer gerechteren, kohärenteren, nachhaltigeren, digitaleren und widerstandsfähigeren Gesellschaft in Europa“

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des portugiesischen Ratsvorsitzes)

(2021/C 286/06)

Berichterstatterin:

Tatjana BABRAUSKIENĖ

Ersuchen des portugiesischen Ratsvorsitzes

Schreiben vom 26.10.2020

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

16.4.2021

Verabschiedung auf der Plenartagung

27.4.2021

Plenartagung Nr.

560

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

219/1/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) betont, wie wichtig es ist, die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere Investitionen wirksam zur Förderung des Wirtschaftswachstums und einer resilienten Gesellschaft im Rahmen des digitalen und ökologischen Wandels der Wirtschaft einzusetzen, indem die Qualität und Inklusivität der allgemeinen und beruflichen Bildung (Systeme, Institutionen und Programme) verbessert werden, um den Bedürfnissen der Lernenden aller Altersgruppen in allen Lernphasen gerecht zu werden, sie auf das Leben und den Beruf vorzubereiten und den Zugang aller Beschäftigten sowie der wachsenden Zahl von Nichterwerbstätigen, insbesondere Frauen, zu Weiterbildung sicherzustellen. Auf diese Weise können die Arbeitnehmerfreizügigkeit und der freie Dienstleistungsverkehr gewahrt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Unternehmen gut mit den Entwicklungen in ihrer Branche Schritt halten und die Qualifikationslücken schließen können, die sich im Zuge des digitalen und ökologischen Wandels in der Industrie auftun.

1.2.

Der EWSA empfiehlt, für jeden Mitgliedstaat erreichbare langfristige Ziele festzulegen und im Rahmen des europäischen Bildungsraums ein ständiges Monitoringsystem einzurichten, um eine hochwertige und inklusive allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen für alle zu erreichen und sicherzustellen, dass alle über die Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Denkweisen verfügen, die gebraucht werden, um Europa zu einer gerechteren, nachhaltigeren, digitaleren und resilienteren Gesellschaft mit einem stärkeren Zusammenhalt zu machen.

1.3.

Der EWSA weist darauf hin, dass demokratische Verwaltungsstrukturen in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung — beispielsweise durch den sozialen Dialog — im Zusammenhang mit dem nächsten strategischen Rahmen der EU ein wesentliches Instrument für eine erfolgreiche Politikgestaltung und -umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene sind. Sie müssen gesichert, gestärkt und in sinnvolle Konsultationen mit der organisierten Zivilgesellschaft einbezogen werden.

1.4.

Nach Ansicht des EWSA sollte jede künftige Arbeitsgruppe im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung dem Rat (Bildung) politische Ergebnisse und vorzugsweise politische Empfehlungen zur Erörterung vorlegen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sollten veröffentlicht, wirksam umgesetzt und insbesondere auf der entsprechenden Politikgestaltungsebene sowie unter den Akteuren auf europäischer und nationaler Ebene umfassend verbreitet werden; daher sollten neben Vertretern von Schulleiterinnen und -leitern, Lehrkräften und Lernenden auch die einschlägigen Sozialpartner und die in der Bildungspolitik aktiven Interessenträger aus den einzelnen Mitgliedstaaten an diesen Arbeitsgruppen beteiligt werden.

1.5.

Damit die Indikatoren, Benchmarks und Ziele des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, der Entschließung des Rates zum europäischen Bildungsraum (2020), der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung erreicht werden können, schlägt der EWSA vor, weitere Forschungsarbeiten und eine Folgenabschätzung durchzuführen, um die Indikatoren anzupassen und sie um jene zu ergänzen, die notwendig sind, um die Länder bei ihrer Berichterstattung über die Umsetzung zu unterstützen. Denn die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Bildungssysteme, die Schülerinnen und Schüler und die Lehrenden sind noch nicht vollständig absehbar. Die Indikatoren sollten auch zu Maßnahmen führen, mit denen sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler und Lernende ebenso wie diejenigen mit Behinderungen durch gemeinsame Maßnahmen der Sozial- und Bildungspolitik auf einzelstaatlicher Ebene unterstützt werden. Über die bei Benchmarks und Indikatoren erreichten Ergebnisse sollte in Absprache mit den einschlägigen Sozialpartnern und Interessenträgern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene berichtet werden.

1.6.

Der EWSA regt an, die wichtige Arbeit der informellen Tagungen für die Zusammenarbeit von Bildungssektoren unter der Leitung des Ratsvorsitzes fortzuführen (DG School, DGVET, DGHE) (1), Synergien zwischen ihnen zu entwickeln, ihre Arbeit besser bekannt zu machen und nach dem Vorbild des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung die einschlägigen Sozialpartner aus allen EU-Mitgliedstaaten in Absprache mit den entsprechenden Organisationen der Zivilgesellschaft in die Beratungen einzubeziehen. Ferner wird empfohlen, die Politik der EU und der Mitgliedstaaten/Regionen im Rahmen wirksamer Partnerschaften zwischen Ministerien, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft und einer Steuerung durch diese miteinander zu verknüpfen.

1.7.

Der EWSA fordert, den ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, der auf dem Sozialgipfel 2021 verabschiedet werden soll, auf europäischer und nationaler Ebene und unter umfassender Einbeziehung der einschlägigen Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft und mit Unterstützung durch nachhaltige öffentliche Investitionen und die Aufbau- und Resilienzfazilität wirksam umzusetzen.

1.8.

Der EWSA verweist auf den ganzheitlichen Ansatz für die allgemeine und berufliche Bildung sowie auf die Bedeutung eines solchen Ansatzes für die Umsetzung der jüngsten EU-Initiativen in den Bereichen Bildung (europäischer Bildungsraum), berufliche Aus- und Weiterbildung (Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung), Kompetenzen (Europäische Kompetenzagenda), Jugendbildung (Brücke ins Arbeitsleben) und digitale Kompetenzen (Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027). Es gilt sicherzustellen, dass diese Initiativen zu einem gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung von hoher Qualität sowie zur Umschulung und Weiterbildung von Beschäftigten für einen gerechten Wandel auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Sie sollten einerseits gering qualifizierte Erwachsene bei der Arbeitssuche und dem Erwerb unternehmerischer Kompetenz sowie andererseits Unternehmen dabei unterstützen, durch Innovationen im globalen Wettbewerb mitzuhalten.

1.9.

Der EWSA betont, dass bei der Umsetzung des Aktionsplans für digitale Bildung 2021–2027 ein wirksamer sozialer Dialog und die Konsultation der Interessenträger, die Achtung und Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte sowie die Unterrichtung, Konsultation und Beteiligung der Arbeitnehmer an der Entwicklung digitaler und unternehmerischer Kompetenzen, insbesondere in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung und Mitarbeiterschulungen, sichergestellt werden müssen, um die Qualifikationslücken zu schließen, denen sich die Unternehmen gegenübersehen. Unter Bezugnahme auf den Bericht des Rechnungshofs fordert der EWSA, den Anteil der 16- bis 74-Jährigen mit grundlegenden digitalen Kompetenzen zur Erreichung des Ziels der Europäischen Kommission von 56 % im Jahr 2019 auf 70 % im Jahr 2025 zu erhöhen, in künftigen EU-Programmen speziell Mittel hierfür vorzusehen, Unter- und Etappenziele festzulegen und die digitalen Kompetenzen in einem sich ständig und rasch wandelnden digitalen Umfeld konsequent zu bewerten.

1.10.

Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte und Arbeitslose, die Schwierigkeiten beim Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Erwachsenenbildung haben, wirksam unterstützt werden‚ indem unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension gezielt Mittel für Bedürftige wie Arbeitslose, atypisch Beschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen, ältere Beschäftigte, ältere Menschen und Angehörige sozioökonomisch benachteiligter Gruppen bereitgestellt werden.

1.11.

Der EWSA regt an, im Rahmen einer wirksamen gemeinsamen Sozial- und Bildungspolitik auf nationaler Ebene etwas gegen die zunehmenden Ungleichheiten in Schulen und in der Gesellschaft insgesamt zu unternehmen. Der EWSA schlägt vor, eine gemeinsame Ratstagung der für Bildung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister abzuhalten, um Lösungen zur Beseitigung der Ungleichheiten im Bildungsbereich und des ungleichen Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung infolge der COVID-19-Krise zu finden.

1.12.

Der EWSA begrüßt die in der neuen Entschließung zum europäischen Bildungsraum festgelegten Ziele. Er regt aber an, die Indikatoren und Benchmarks des europäischen Bildungsraums regelmäßig anzupassen und weitere erforderliche Indikatoren (z. B. für grüne Kompetenzen und Kompetenzen/Lernen über nachhaltige Entwicklung) hinzuzufügen, über die die Länder problemlos Bericht erstatten können. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass die nationalen Maßnahmen sozioökonomisch benachteiligte Studierende und Lernende wirksam unterstützen.

1.13.

Der EWSA weist darauf hin, dass es unter dem Blickwinkel des lebenslangen Lernens von entscheidender Bedeutung ist, dass alle Lernenden soziale Kompetenzen entwickeln, und dafür zu sorgen, dass diese Kompetenzen von der frühkindlichen Bildung an bis hin zur Erwachsenenbildung vermittelt werden. Außerdem muss für Toleranz und Nichtdiskriminierung in der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger gekämpft werden. Die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, insbesondere soziale Sensibilität, Empathie, interkultureller Dialog, staatsbürgerliche Fähigkeiten, soziale und (sozial)unternehmerische Kompetenzen, ist im Laufe der gesamten allgemeinen und beruflichen Bildung wichtig.

1.14.

Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, den Aufbauplan, NextGenerationEU und weitere EU-Fonds wie Erasmus, ESF+ und den Fonds für einen gerechten Übergang wirksam und konsequent zu nutzen, um die Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung im Sinne einer gerechteren, inklusiveren, nachhaltigeren, digitaleren und resilienteren Gesellschaft mit einem stärkeren Zusammenhalt zu unterstützen.

1.15.

Der EWSA ist der Ansicht, dass die Regierungen über das Europäische Semester weiterhin zu nachhaltigen öffentlichen Investitionen in langfristige Mittelbindungen zur Verbesserung von Qualität, Gerechtigkeit, Gleichheit und sozialer Inklusion in Schulen, zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Materialien für alle Lernenden aller Altersgruppen und zur Förderung der sicheren Nutzung digitaler Technologien in Schulen und Bildungseinrichtungen angehalten werden sollten.

1.16.

Der EWSA unterstreicht, dass Kenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen anerkannt, dabei aber die Ausbildungs- und beruflichen Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten beachtet werden müssen. Die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu vollwertigen Qualifikationen ist von grundlegender Bedeutung, daher fordert der EWSA die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2) und des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens (3). Der EWSA bekräftigt seine Auffassung (4), dass Schulungen, die zu Micro-Credentials führen, Qualitätsstandards und klare Informationen über den Wert der Schulung aufweisen sollten, damit sie auf dem Arbeitsmarkt wirksam als Weiterbildung eingebracht und zu einer vollwertigen Qualifikation vervollständigt werden können. Micro-Credentials sollten nicht überreguliert werden, damit sie mit Blick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausreichend flexibel bleiben.

1.17.

Der EWSA ruft dazu auf, den europäischen Bildungsraum nach einem wirksamen sozialen Dialog mit den Lehrkräften auf nationaler Ebene umzusetzen, damit die Qualität des Unterrichts im digitalen Zeitalter verbessert, die Standards in der Lehre angehoben, eine hochwertige und inklusive Lehrererstausbildung sowie eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung entwickelt sowie angemessene Arbeitsbedingungen und Gehälter für Lehrende sichergestellt werden, um den Beruf für hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu machen.

1.18.

Der EWSA unterstreicht die Notwendigkeit, die akademische Freiheit sowie die Autonomie und die Verwaltung von Hochschuleinrichtungen in Bezug auf ihren Beitrag zum lebenslangen Lernen zu achten und für angemessene öffentliche Investitionen in die Hochschulbildung und Forschung zu sorgen, die Inklusivität und Vielfalt der Netzwerke europäischer Hochschulen sicherzustellen sowie die nationalen und institutionellen Kompetenzen im Bereich der Hochschulbildung zu wahren. Der EWSA ruft zu eingehenderen Beratungen mit den Regierungen, den einschlägigen Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft über Vorschläge zu dem „Europäischen Hochschulabschluss“ und dem „Europäischen Hochschulstatut“ sowie zur Unterstützung der Entwicklung des Berufsbildungsangebots auf Hochschulebene auf.

2.   Hintergrund

2.1.

Diese Stellungnahme ist ein Beitrag zu den Beratungen des Rates während des portugiesischen Vorsitzes (erstes Halbjahr 2021) über die Durchführung von EU-Initiativen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, insbesondere zum europäischen Bildungsraum, zur aktualisierten Kompetenzagenda und zum Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027.

2.2.

Die zunehmende Einkommensungleichheit, die Mobilität der Menschen und die alternde Bevölkerung sind soziale Faktoren, die die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung beeinflussen. In einer Zeit, in der die Gesellschaft mit wirtschaftlichen Zwängen wie dem digitalen Wandel und der Kreislaufwirtschaft konfrontiert ist, könnte die Unterstützung des individuellen Lernens ein Ansatz für eine nachhaltigere Gesellschaft sein, um so die Hindernisse und Herausforderungen des sozialen und wirtschaftlichen Wandels zu bewältigen und gleichzeitig Lernkompetenz zu fördern.

2.3.

Auf dem Gipfeltreffen am 17. November 2017 in Göteborg unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der EU die europäische Säule sozialer Rechte und nahmen bei dieser Gelegenheit ihre Beratungen über den europäischen Bildungsraum (5) auf. Zwischen 2018 und 2020 folgten mehrere neue Vorschläge zu diesem Thema, bis schließlich im Februar 2021 die neue Entschließung des Rates vorgelegt wurde. Die Initiative bezieht sich auf den ersten Grundsatz der Säule: „Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“. Ebenso bezieht sie sich auf die im vierten Grundsatz genannten Rechte, einschließlich des Rechts auf Unterstützung von Fortbildung und Umschulung, insbesondere des Zugangs junger Menschen zu einer weiterführenden Ausbildung oder einem Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz.

2.4.

Am 1. Juli 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr neues Vorschlagspaket, darunter die Mitteilung Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (6), einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (7) sowie eine Mitteilung (8) und einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates (9) zur Förderung der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation. Diese Strategiepapiere verknüpfen lebenslanges Lernen, Weiterqualifizierung und Umschulung mit der Umsetzung und Verwirklichung des europäischen Bildungsraums. Als Reaktion auf diese Initiativen verabschiedete der EWSA im Jahr 2020 Stellungnahmen zur aktualisierten Kompetenzagenda (10), zur Stärkung der Jugendgarantie (11) und zu einer EU-Strategie für bessere grüne Fähigkeiten und Kompetenzen für alle (12).

2.5.

In seiner Stellungnahme Der Gebrauchswert zählt wieder: neue Perspektiven und Herausforderungen für europäische Produkte und Dienstleistungen (13) (2019) vertrat der EWSA die Auffassung, dass innovative, hoch spezialisierte Produkte und Dienstleistungen, die sowohl den Bedürfnissen der Kunden als auch den Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit gerecht werden, zur Hauptstärke und zum Schwerpunkt der modernen europäischen Wettbewerbsfähigkeit werden können. Daher empfiehlt er politische Maßnahmen für ein relevantes Angebot an allgemeiner und beruflicher Bildung.

2.6.

Am 30. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (14) mit sechs Schwerpunktbereichen: Qualität, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter, grüner und digitaler Wandel, Lehrende und Ausbildende, Hochschulbildung und geopolitische Dimension. Der Rat (Bildung) unterstrich am 30. November 2020 die Bedeutung der nationalen Zuständigkeit für Bildung sowie die Achtung der Vielfalt der Kulturen und Bildungssysteme. Offene Fragen stellten für den Rat der Governance-Mechanismus für den europäischen Bildungsraum und die Ziele dar, die bis 2030 auf Unionsebene erreicht werden sollen. (15)

2.7.

Ergänzend zu den früheren politischen Initiativen folgten auf die Mitteilung der Kommission Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter (16) Schlussfolgerungen des Rates, in denen Folgendes hervorgehoben wurde: „Digitale Bildung sollte lernerzentriert sein und jeden Einzelnen und alle Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit und ihre Fertigkeiten selbstbewusst, frei und verantwortungsbewusst zu entwickeln.“ (17)

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Die COVID-19-Pandemie hat die europäische Wirtschaft durch den noch nie dagewesenen Konjunktureinbruch und die Herausforderungen, mit denen die Unternehmen in der Krise zu kämpfen hatten, in eine tiefe Rezession gestürzt und die Arbeitslosenquote in die Höhe getrieben. Obwohl durch europäische und nationale Instrumente unterstützte Programme zur Erhaltung von Arbeitsplätzen umfassend eingesetzt werden, wird die Arbeitslosigkeit in der EU voraussichtlich von 6,7 % im Jahr 2019 auf 7,7 % im Jahr 2020 und 8,6 % im Jahr 2021 ansteigen, bevor sie 2022 leicht auf 8,0 % zurückgehen wird (Eurostat, 5. November 2020). Die hohe Arbeitslosenquote aufgrund der COVID-19-Krise verstärkt den Bedarf an Kompetenzen, Weiterqualifizierung und Umschulung der europäischen Arbeitskräfte aufgrund des digitalen und grünen Wandels der Industrie. Wirksame Maßnahmen der EU müssen das Wirtschaftswachstum und eine resiliente Gesellschaft fördern.

3.2.

Die COVID-19-Krise hat die Digitalisierung in den Bereichen Bildung, Arbeit und Alltag beschleunigt. Der EWSA unterstreicht in seiner Stellungnahme zur aktualisierten Kompetenzagenda Folgendes: „Alle Europäerinnen und Europäer sollten im Rahmen eines gerechten Übergangs und mit Blick auf den demografischen Wandel das Recht auf Zugang zu hochwertiger und inklusiver Aus- und Weiterbildung sowie lebenslangem Lernen haben. Der EWSA macht auf das drängende Problem der Bildungsarmut aufmerksam, die sich infolge des ungleichen Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung während der COVID-19-Krise verschärft hat“ (18). Die Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen muss nicht nur den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und der Aussicht auf einen Wettbewerbsvorsprung durch Qualität Rechnung tragen, sondern ermöglicht es den Lernenden auch, sich als aktive demokratische Bürgerinnen und Bürger zu engagieren, und trägt zum Abbau sozialer Ungleichheit und der Bildungsungerechtigkeit bei. Daher ist neben besseren digitalen Kompetenzen der Unionsbürgerinnen und -bürger auch die digitale Medienkompetenz entscheidend dafür, dass sich diese in der heutigen Welt mit all ihren Komplexitäten zurechtfinden können.

3.3.

Durch Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene muss sichergestellt werden, dass die allgemeine und berufliche Bildung Menschenrechte und ein öffentliches Gut sind, die kulturelle Vielfalt Europas geachtet wird und die Bildungs- und Ausbildungspolitik in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt. Die Politik muss auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen und so für eine effektive und inklusive allgemeine und berufliche Bildung von hoher Qualität für alle und überall in der EU zu sorgen. Dafür müssen alle Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Organisationen der Zivilgesellschaft an dem Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beteiligt werden.

3.4.

Im europäischen Bildungsraum muss es vor allem darum gehen, die politische Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern weiter auszubauen und weiterhin eine Lernplattform für Ministerien, Sozialpartner im Bildungsbereich und die einschlägigen Akteure der Zivilgesellschaft bereitzustellen. Eine wirksame Steuerung erfordert aufeinander abgestimmte Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung für jeden Bildungssektor von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für alle Altersgruppen, sowie die Verknüpfung von europäischen und nationalen/regionalen Maßnahmen im Rahmen wirksamer Partnerschaften zwischen Ministerien, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Rahmen dreigliedriger politischer Gruppen.

3.5.

Der EWSA betont unter Verweis auf seine Stellungnahme Nachhaltige Finanzierung des lebenslangen Lernens und der Kompetenzentwicklung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels (19), dass der Erfolg der Maßnahmen für die wirtschaftliche und soziale Inklusion von Lernenden aller Altersgruppen sowie für die Unternehmensförderung von nachhaltigen öffentlichen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung sowie von wirksamen privaten Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung aller Altersgruppen abhängt. Daher müssen der Aufbauplan, NextGenerationEU und weitere EU-Fonds (z. B. ESF+, Fonds für einen gerechten Übergang) mit Blick auf das Europäische Semester wirkungsvoll und kohärent zur Unterstützung der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt werden.

3.6.

Da mehrere Indikatoren und Benchmarks des strategischen Rahmens ET 2020 nicht erreicht wurden, begrüßt der EWSA, dass viele Indikatoren im Rahmen der Initiative für einen europäischen Bildungsraum gestärkt wurden. Diese Indikatoren sind jedoch ziemlich herausfordernd und erfordern finanzielle Zusagen seitens der Mitgliedstaaten. Ferner ist eine Klärung der Begriffe erforderlich, die von den einzelnen Ländern als Indikatoren verwendet werden. Zudem muss die Umweltbildung durch Festlegung einer Benchmark verbessert werden.

3.7.

Die COVID-19-Krise zeigt deutlich, dass die Schulen entscheidende Bedeutung für die Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler haben. Den Lernenden sollte vermittelt werden, wie sie diese Kompetenzen im Laufe ihres Lebens durch Lernen lernen und aktive Teilhabe an der Gesellschaft, durch das Kennenlernen anderer Kulturen, den Erwerb von Fremdsprachen und Mobilität, durch Vertiefung ihres Wissens über die Kunst usw. verbessern können. Diese Kompetenzen sind besonders wichtig, da sich in der Geschichte vielfach gezeigt hat, dass Wirtschafts- und Finanzkrisen zum Aufkeimen von Radikalismus beitragen. Daher weist der EWSA darauf hin, wie wichtig es ist, die Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung (2015) (20) weiter umzusetzen und sie auf Lernende aller Altersgruppen anzuwenden.

3.8.

Um die grünen Fähigkeiten, Kompetenzen und Denkweisen aller Menschen in Europa zu verbessern, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Umweltpolitik mit der Bildungspolitik verknüpfen und nationale Strategien für grüne Fähigkeiten und Kompetenzen aufstellen. Der EWSA weist darauf hin (21), dass auf EU-Ebene Indikatoren und Benchmarks für grüne Fähigkeiten und Kompetenzen in Bezug auf das Bewusstsein für den Klimawandel, ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und die nachhaltige Entwicklung entwickelt werden könnten, um die Länder dabei zu unterstützen, diese grünen Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen eines transformativen Bildungsansatzes bereits ab der frühkindlichen Bildung sowie auch in der Erwachsenenbildung als Teil des lebenslangen Lernens in die Lehrpläne zu integrieren.

3.9.

Der EWSA begrüßt den Schwerpunkt des Aktionsplans für digitale Bildung 2021–2027 auf dem gleichberechtigten Zugang zu digitalen Instrumenten, dem Internet sowie der Entwicklung digitaler Kompetenzen und anderer Kompetenzen, insbesondere für Frauen in MINT- und IT-Berufen. Wirksame Strategien für Kompetenzen und die Digitalisierung auf nationaler und betrieblicher Ebene sollten Arbeitnehmer durch ein relevantes und hochwertiges Schulungsangebot unterstützen. Auch die Betriebe benötigen Unterstützung, um die Weiterqualifizierung und Umschulung ihrer Beschäftigten insbesondere im Zuge der Digitalisierung ihrer Arbeitsplätze sicherzustellen. Dies steht auch im Einklang mit dem ökologischen Wandel der Industrie sowohl in Bezug auf Produkte als auch auf Verfahren, der nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für die europäische Wirtschaft darstellt.

3.10.

Die Achtung vollwertiger Qualifikationen ist von grundlegender Bedeutung. Im Hinblick auf die Verwirklichung der automatischen gegenseitigen Anerkennung bis 2025 betont der EWSA, dass Kenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen anerkannt, dabei aber die Ausbildungs- und beruflichen Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten beachtet werden müssen. Ferner muss der Zugang zu aktuellen Informationen über Anerkennungsverfahren für Studierende und Lernende verbessert werden. Zu diesem Zweck muss die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (22) sowie des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens (23) verbessert werden, um das lebenslange Lernen für alle zu unterstützen.

3.11.

Der EWSA begrüßt die Initiative des Aktionsplans für digitale Bildung 2021–2027, eine europäische Plattform für den Austausch digitaler Materialien und Kurse zu schaffen. Die Nutzer müssen umfassend darüber informiert werden, ob Kurse zum Erwerb vollwertiger Qualifikationen oder von Teilqualifikationen bzw. Micro-Credentials führen, wer die Online-Kurse validiert und die Qualitätssicherung gewährleistet, ob und wie sie anerkannt werden und wie sie zu einer vollwertigen Qualifikation vervollständigt werden können. Es wäre wichtig, diese Kurse im Europass-Portal aufzuführen und das Urheberrecht und das geistige Eigentum an den Online-Materialien sowie die Qualität und Relevanz der betreffenden Online-Kurse genauestens zu beachten.

3.12.

Die Lehrenden spielen eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, doch nach Angaben der OECD fühlt sich nicht einmal jeder fünfte Lehrende in seinem Beruf von der Gesellschaft ausreichend wertgeschätzt. (24) Außerdem verdienen Lehrende durchschnittlich 11 % weniger als andere Fachkräfte mit Hochschulabschluss. (25) Der europäische Bildungsraum muss Lehrkräfte, Ausbildende und sonstiges Bildungspersonal wirksam bei der Bewältigung der negativen Folgen der COVID-19-Krise unterstützen.

3.13.

Die Inklusivität und Vielfalt der an der Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen beteiligten Einrichtungen, Studierenden und Lehrkräfte müssen in allen Ländern des Bologna-Prozesses gefördert werden, wobei die nationalen und institutionellen Kompetenzen in der Hochschulbildung zu wahren und zu achten sind.

Brüssel, den 27. April 2021

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  Tagung der Generaldirektorinnen und -direktoren für schulische Bildung, Berufsbildung und das Hochschulwesen.

(2)  2012/C 398/01.

(3)  Lissabonner Anerkennungsübereinkommen.

(4)  ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 40.

(5)  COM(2017) 673 final.

(6)  COM(2020) 274 final.

(7)  COM(2020) 275 final.

(8)  COM(2020) 276 final.

(9)  COM(2020) 277 final.

(10)  ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 40.

(11)  ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 48.

(12)  ABl. C 56 vom 16.2.2021, S. 1.

(13)  ABl. C 97 vom 24.3.2020, S. 27.

(14)  COM(2020) 625 final.

(15)  Videokonferenz der EU-Bildungsministerinnen und -minister, 30. November 2020 — wichtigste Ergebnisse: https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eycs/2020/11/30/education/#.

(16)  COM(2020) 624 final.

(17)  2020/C 415/10.

(18)  ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 40.

(19)  ABl. C 232 vom 14.7.2020, S. 8.

(20)  Pariser Erklärung (2015).

(21)  ABl. C 56 vom 16.2.2021, S. 1.

(22)  2012/C 398/01.

(23)  Lissabonner Anerkennungsübereinkommen.

(24)  TALIS — Internationale Erhebung der OECD über Lehren und Lernen, OECD 2018.

(25)  OECD, Bildung auf einen Blick 2020, OECD iLibrary | Introduction: The indicators and their framework (oecd-ilibrary.org).