28.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 364/139


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚InvestEU‘“

(COM(2020) 403 final — 2020/0108 (COD))

„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 und zur Schaffung eines Solvenzhilfeinstruments“

(COM(2020) 404 final — 2020/0106 (COD))

(2020/C 364/19)

Hauptberichterstatter:

Ronny LANNOO

Befassung

Rat: 11.6.2020

Parlament: 17.6.2020

Rechtsgrundlage

Artikel 172, 173, 175 Absatz 3 182 Absatz 1 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Beschluss des Präsidiums

9.6.2020

Verabschiedung im Plenum

16.7.2020

Plenartagung Nr.

553

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

208/0/8

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Seit Beginn der COVID-19-Krise hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in verschiedenen Erklärungen seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass in diesen Zeiten großer Unsicherheit ein umfassender Aufbauplan für die europäische Wirtschaft die einzige Möglichkeit ist, die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die Wirtschaft in Europa nachhaltiger und widerstandsfähiger als bisher zu gestalten.

1.2.

Der EWSA begrüßt daher das ehrgeizige Aufbaupaket der Europäischen Kommission und betont, dass dieser Aufbau nur mit einer starken und geschlossen auftretenden politischen Führung zum Erfolg geführt werden kann. Nach Ansicht des EWSA ist die Einführung dieser Maßnahmen ein deutliches Zeichen dafür, dass die alarmierende sozioökonomische Lage dringendes Handeln erfordert.

1.3.

Um eine rasche und nachhaltige Erholung der europäischen Wirtschaft zu gewährleisten, müssen unbedingt die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden. Der EWSA unterstützt daher nachdrücklich die Aufstockung des EU-Haushalts und fordert die europäischen Entscheidungsträger auf, eine rasche Einigung sowohl über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 als auch über das neue Aufbauinstrument „Next Generation EU“ zu erzielen.

1.4.

Der EWSA begrüßt die Stärkung des Programms „InvestEU“ und das ergänzende Solvenzhilfeinstrument und fordert eine rasche Einigung über diese Vorschläge, damit beide Programme rasch einsatzbereit werden und eine ausreichende Zahl förderfähiger Projekte konzipiert werden kann, die dann von diesen Initiativen profitieren.

1.5.

Fast alle Mittel für „InvestEU“ werden im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ und nicht des MFR 2021-2027 zugewiesen, was bedeutet, dass das Programm bis Ende 2026 umgesetzt sein muss. Daher fordert der EWSA die Gesetzgeber auf, Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass es nach 2026 und vor Beginn des MFR für die Zeit nach 2027 nicht zu einer Finanzierungslücke kommt.

1.6.

Der EWSA bekräftigt seine Unterstützung (1) für das Ziel der Kommission, die Investitionstätigkeit in der EU im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts auszubauen. Dies hat angesichts des Konjunktureinbruchs infolge der COVID-19-Pandemie noch an Bedeutung gewonnen.

1.7.

Der EWSA unterstützt nach wie vor die Fokussierung auf langfristige Investitionsvorhaben, die von großem öffentlichem Interesse sind. Dabei sind auch die Kriterien der nachhaltigen Entwicklung zu beachten. Es ist entscheidend, dass sich die EU durch die COVID-19-Krise nicht von ihren mittel- und langfristigen Zielen abbringen lässt, wie sie im europäischen Grünen Deal, in der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 und in der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegt wurden.

1.8.

Der EWSA ist der Auffassung, dass das Programm „InvestEU“ besonders gut geeignet ist, langfristige Finanzmittel bereitzustellen und die politischen Maßnahmen der Union zur Überwindung einer tiefen Wirtschafts- und Sozialkrise zu flankieren. Der Ausschuss betont, wie wichtig es ist, klar festzulegen, welche Projekte für eine Förderung im Rahmen des neuen fünften Politikbereichs infrage kommen, da dies für die Komplementarität mit den anderen vier Bereichen von entscheidender Bedeutung ist. Der EWSA spricht sich auch für eine weiter gefasste Definition des Begriffs „Innovation“ aus, die über die Informationstechnologie und die Digitalisierung hinausgeht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen, sind von der derzeitigen Krise besonders stark betroffen und sollten daher ausdrücklich für eine Förderung im Rahmen des neuen fünften Politikbereichs in Betracht kommen. Hierfür ist eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Durchführungspartnern und den Behörden auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene von wesentlicher Bedeutung.

1.9.

Der EWSA fordert spezifische und klare Leitlinien zur Ermittlung von Projekten, die im Rahmen von „InvestEU“ eine Unterstützung erhalten können, sowie zu den Möglichkeiten, Synergien zwischen den zahlreichen EU-Programmen zu schaffen, um ihre angemessene und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

1.10.

Alle EU-Mitgliedstaaten sind von der Corona-Krise betroffen, einige jedoch stärker als andere. Der EWSA betont, dass die Aufbauphase nach der Corona-Krise nicht dazu führen darf, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten noch größer werden.

1.11.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der EWSA das neue Solvenzhilfeinstrument und betont, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass es denjenigen Mitgliedstaaten zugutekommt, deren Volkswirtschaften am stärksten unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu leiden haben. Eine rasche Erholung ist zwar von entscheidender Bedeutung, doch ebenso wichtig ist es, dass die verfügbaren Mittel Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen. Dies würde zum Aufbau einer nachhaltigen und widerstandsfähigen europäischen Wirtschaft beitragen.

1.12.

Der EWSA unterstreicht die Rolle der europäischen Finanzmärkte bei der Mobilisierung der erwarteten Investitionsbeträge durch diese Instrumente sowie die führende Rolle der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds); außerdem braucht Europa dringend eine geeignete Struktur für die Durchführungspartner, insbesondere auf nationaler Ebene. Es ist wichtig, dass der Mittelfluss über die EIB-Gruppe und die Förderbanken und -institute transparent und klar ist und dass die Mittel leicht zugänglich sind.

2.   Hintergrund

2.1.

Die COVID-19-Krise, die zunächst eine gesundheitliche Notlage darstellt, hat zu einem schweren wirtschaftlichen und sozialen Schock geführt, der mit einem drastischen Rückgang der Wirtschaftsleistung, einem raschen Anstieg der Arbeitslosigkeit, einer Verschlechterung des Lebensstandards (Rückgang des Realeinkommens, Arbeitsplatzunsicherheit, eingeschränkte Mobilität) und einem drastischen Rückgang des Außenhandels sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern einherging. Die Krise hat auch zu einer drastischen Verschlechterung der Indikatoren für die öffentlichen Finanzen und zu einem Rückgang der Investitionen geführt.

2.2.

Am 27. Mai 2020 kündigte die Europäische Kommission einen ehrgeizigen Aufbauplan, den „Next Generation EU“-Plan, und einen überarbeiteten Vorschlag für den Gesamthaushalt der EU für 2021-2027 an (2).

2.3.

Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 will die Kommission der EU-Wirtschaft ein Investitionsprogramm bieten, in dem bereichsübergreifende Ziele im Hinblick auf Vereinfachung, Flexibilität, Synergien und Kohärenz in allen relevanten Politikbereichen der EU berücksichtigt werden. Der Bedarf an einem solchen Investitionsprogramm ist aufgrund der COVID-19-Pandemie weiter gestiegen.

2.4.

Aus diesem Grund zog die Kommission ihren im Mai 2018 vorgelegten Vorschlag zum Programm „InvestEU“ zurück und legte einen neuen Vorschlag (3) vor, in dem der bereits im April 2019 erzielten teilweisen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat Rechnung getragen wird.

2.5.

Um das Programm „InvestEU“ besser für die Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschafts- und Sozialkrise auszurüsten, schlägt die Kommission vor, die für das ursprüngliche Programm „InvestEU“ vorgesehenen Finanzmittel aufzustocken, um dem insgesamt höheren Investitionsbedarf und dem von größeren Risiken geprägten Umfeld Rechnung zu tragen.

2.6.

Darüber hinaus wird mit dem neuen Vorschlag der Anwendungsbereich des Programms „InvestEU“ erweitert, indem ein fünfter Politikbereich, die Fazilität für strategische Investitionen, geschaffen wird, der den künftigen Bedürfnissen der europäischen Wirtschaft gerecht wird und mit dessen Hilfe die strategische Autonomie in Schlüsselsektoren sichergestellt oder aufrechterhalten werden soll.

2.7.

Das erweiterte Programm „InvestEU“ soll Unternehmen in der Erholungsphase unterstützen und gleichzeitig im Einklang mit seinen ursprünglichen Zielen dafür sorgen, dass die Investoren den Fokus verstärkt auf die mittel- und langfristigen Prioritäten der Union richten, beispielsweise auf den ökologischen und digitalen Wandel.

2.8.

Die Europäische Kommission hat ferner einen Vorschlag (4) für ein befristetes eigenkapitalbasiertes Instrument, das Solvenzhilfeinstrument, vorgelegt.

2.9.

Durch das Solvenzhilfeinstrument sollen Unternehmen unterstützt werden, die eigentlich über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen, aufgrund der COVID-19-Krise jedoch unter Solvenzproblemen leiden. Ihnen soll geholfen werden, diese schwierige Zeit zu überstehen und so die Erholung zu gegebener Zeit mitzutragen. Ein weiteres Ziel des Vorschlags besteht darin, Verzerrungen auf dem Binnenmarkt entgegenzuwirken, die zu erwarten sind, wenn bestimmte Mitgliedstaaten nicht über ausreichende Haushaltsmittel verfügen, um in Not geratene Unternehmen angemessen zu unterstützen.

2.10.

Das Solvenzhilfeinstrument sollte 2020 so schnell wie möglich, spätestens jedoch Anfang Oktober, eingeführt werden, damit es im Laufe des Jahres 2021 rasch seine volle Kapazität entfalten kann.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA bekräftigt (5) seine Unterstützung für das Programm „InvestEU“ und die Fortführung und den Ausbau des auf Garantien beruhenden Finanzierungsinstruments. Er hält dies nicht zuletzt im Hinblick auf die langfristige Entwicklung des EU-Haushalts und der EU-Haushaltspolitik für wesentlich.

3.2.

Der EWSA begrüßt die Aufstockung des Programms „InvestEU“, wodurch die EU-Garantie auf 75,2 Mrd. EUR erhöht wird (zu jeweiligen Preisen und einschließlich des neuen Politikbereichs für strategische Investitionen). Damit sollen zusätzliche Investitionen in Höhe von 1 Billion EUR mobilisiert werden. Der EWSA fordert eine ausgewogene Aufteilung der Mittel auf die politischen Ziele.

3.3.

Der EWSA begrüßt die Hinzufügung eines fünften Politikbereichs, der Fazilität für strategische europäische Investitionen, die mit 31,2 Mrd. EUR aus der EU-Garantie zur Unterstützung von Investitionen in strategischen Sektoren und wichtigen Wertschöpfungsketten, unter anderem jenen, die für den ökologischen und digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, erhalten soll.

3.4.

Der Ausschuss betont, wie wichtig es ist, klar festzulegen, welche Projekte für eine Förderung im Rahmen des fünften Politikbereichs infrage kommen, da dies für die Komplementarität mit den anderen vier Bereichen wichtig ist. Der EWSA spricht sich auch für eine weiter gefasste Definition des Begriffs „Innovation“ aus, die über die Informationstechnologie und die Digitalisierung hinausgeht. Es sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch KMU, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, im Rahmen dieser Fazilität förderfähig sind. Dies ist umso wichtiger, als die dem Politikbereich „KMU“ zugewiesene EU-Garantie im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission von 11,25 Mrd. EUR auf 10,17 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) gekürzt wurde. Hierfür ist eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Durchführungspartnern und den Finanzmittlern, sowie den Behörden auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene, von wesentlicher Bedeutung.

3.5.

Der EWSA betont, dass Investitionen in Qualifikationen für den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und gerechteren Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind und deshalb soziale Investitionen im Rahmen des Programms „InvestEU“ nicht vernachlässigt werden sollten.

3.6.

Viele KMU, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, leiden erheblich unter der COVID-19-Krise und den von den meisten EU-Ländern verhängten Ausgangssperren. Deshalb muss unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich von der Krise erholen können. Diese Unterstützung muss an der Nachfrage ausgerichtet werden, d. h., es müssen sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalprodukte verfügbar sein. Da die Garantiekapazität im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ abnimmt, sollte dieser Rückgang dadurch ausgeglichen werden, dass KMU-Portfolios, insbesondere diejenigen von Klein- und Kleinstunternehmen, für den Politikbereich „Strategische Investitionen“ in Betracht kommen. Dies wird mit verhältnismäßigen Berichterstattungsanforderungen einhergehen, um für die kleinsten Unternehmen mit knappen Ressourcen einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der sie davon abgehalten würde, sich um Unterstützung durch das Programm „InvestEU“ zu bemühen. Die Rolle der Durchführungspartner und der Finanzmittler ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Mittel diese Unternehmen auch erreichen.

3.7.

Während der aktuellen Krise haben Politik und Unterstützung seitens der Regierungen erheblich an Bedeutung gewonnen; allerdings gibt es, was die Fähigkeit der Regierungen anbelangt, die am stärksten von der Krise betroffenen Branchen und Unternehmen zu unterstützen, große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

3.8.

Der EWSA begrüßt daher das neue Solvenzhilfeinstrument und die Tatsache, dass es zwar allen Mitgliedstaaten offensteht, der Schwerpunkt jedoch auf den Mitgliedstaaten liegen wird, deren Volkswirtschaften von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie am stärksten betroffen sind und/oder in denen eine staatliche Solvenzunterstützung nur in begrenztem Maße möglich ist. Der EWSA teilt die Auffassung, dass ausschließlich Unternehmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen unterstützt werden sollten, die sich vor der COVID-19-Krise nicht in Schwierigkeiten befanden. Er begrüßt ferner die Integration des Solvenzhilfeinstruments in den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Um eine effiziente Nutzung der Mittel zu gewährleisten, ist es ratsam, flexible Umschichtungen zu und von den anderen Finanzierungsfenstern des EFSI zu ermöglichen. Schließlich sollte eine ausgewogene marktorientierte Verteilung der verfügbaren Mittel auf Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalprodukte wie nachrangige Darlehen ins Auge gefasst werden.

3.9.

Der doppelte (ökologische und digitale) Wandel wird im Rahmen des Solvenzhilfeinstruments gefördert. Diese Bedingungen müssen auch für Kleinst- und Kleinunternehmen und traditionelle Branchen realistisch und durchführbar sein.

3.10.

Alle EU-Mitgliedstaaten sind von der Corona-Krise betroffen, einige jedoch in stärkerem Maße als andere. Der EWSA betont, dass die Aufbauphase nach der Corona-Krise nicht dazu führen darf, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten noch größer werden. Obwohl weder für das Programm „InvestEU“ noch für das neue Solvenzhilfeinstrument geografische Quoten definiert werden, begrüßt der EWSA, dass der Lenkungsrat bestimmte Obergrenzen für geografische Konzentrationen festlegen wird.

3.11.

Die Schaffung von InvestEU als übergeordnetes Finanzinstrument geht mit Vereinfachung, mehr Transparenz und einem größeren Synergiepotenzial einher, was im Hinblick auf den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa und die anderen Komponenten des Europäischen Aufbauplans noch an Bedeutung gewinnt. Der EWSA fordert spezifische und klare Leitlinien zur Ermittlung von förderfähigen Projekten und Chancen für Synergien zwischen den zahlreichen EU-Programmen, um ihre angemessene und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

3.12.

Die EU sollte sich durch die COVID-19-Krise nicht von ihren mittel- und langfristigen Zielen abbringen lassen, wie sie im europäischen Grünen Deal, in der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 und in der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegt wurden. In seiner jüngsten Entschließung (6) stellt der EWSA fest, dass Europa Aktivitäten finanzieren muss, die zwei Kriterien erfüllen: Rückverlagerung strategischer Produktion, um Europa unabhängig zu machen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes und der gesundheitlichen Notversorgung, und um gute Arbeitsplätze zu schaffen, und Fokussetzung auf nachhaltige Investitionen, die sozial verantwortlich und umweltfreundlich sind. KMU können ebenso wie Großunternehmen und sozialwirtschaftliche Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Umstrukturierung des europäischen Produktionssystems spielen.

Brüssel, den 16. Juli 2020

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Stellungnahme des EWSA zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 131).

(2)  Mitteilung zum Aufbauplan: Die Stunde Europas — Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen.

(3)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“.

(4)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 und zur Schaffung eines Solvenzhilfeinstruments.

(5)  Stellungnahme des EWSA zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 131).

(6)  Vorschläge des EWSA für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise.