18.9.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/81 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kodifizierter Text)“
(COM(2020) 49 final — 2020/0022 (CNS))
(2020/C 311/13)
Befassung durch den Rat |
25.2.2020 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
10.6.2020 |
Plenartagung Nr. |
552 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
221/1/3 |
Da der Ausschuss dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmt und sich bereits in seinen Stellungnahmen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung“ vom 15. Mai 2019 (1), zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle“ vom 18. Januar 2018 (2), zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU im Hinblick auf den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung und zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts“ vom 28. April 2016 (3), zum Thema „Vollendung der WWU — die Rolle der Steuerpolitik“ vom 10. Dezember 2014 (4) und zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung“ vom 16. Oktober 2013 (5) zu dieser Thematik geäußert hat, beschloss er auf seiner 552. Plenartagung vom 10./11. Juni 2020 (Sitzung vom 10. Juni 2020) mit 221 Stimmen gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in den vorgenannten Stellungnahmen vertreten hat.
Brüssel, den 10. Juni 2020
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) ABl. C 240 vom 16.7.2019, S. 29.
(2) ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 29.
(3) ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 93.