6.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 375/15


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner zweiten Sitzung am 15. Juli 2019 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.39711 — Qualcomm (Kampfpreise)

Berichterstatter: Spanien

(2019/C 375/05)

(1)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) teilt die Auffassung der Kommission, dass gegen den Adressaten des Beschlussentwurfs eine Geldbuße zu verhängen ist.

(2)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) teilt die Auffassung der Kommission, dass der tatsächliche Umsatz, den Qualcomm während der gesamten Dauer der Zuwiderhandlung basierend auf einer Schätzung der indirekten Verkäufe von Qualcomm an Dritte im EWR erzielt hat, bei der Berechnung des Grundbetrags der Geldbuße zu berücksichtigen ist.

(3)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) teilt die Auffassung der Kommission bezüglich des variablen Betrags der im vorliegenden Fall festgesetzten Geldbuße.

(4)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) teilt die Auffassung der Kommission, dass in diesem Fall ein Zusatzbetrag („Eintrittsgebühr“) erhoben werden sollte.

(5)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) teilt die Auffassung der Kommission, dass in dieser Sache keine erschwerenden und keine mildernden Umstände vorliegen.

(6)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf den endgültigen Betrag der Geldbuße.

(7)   

Der Beratende Ausschuss (vier Mitgliedstaaten) empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.