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26.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 400/5 |
Mitteilung an eine Person, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/119/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegt
(2019/C 400/05)
Herrn Viktor Ivanovych Ratushniak, der im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates (1) und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine aufgeführt ist, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat erwägt die Aufrechterhaltung der restriktiven Maßnahmen gegen die oben genannte Person. Der oben genannten Person wird hiermit mitgeteilt, dass sie vor dem 6. Dezember 2019 beim Rat unter der nachstehenden Anschrift beantragen kann, die Informationen bezüglich ihrer Aufnahme in die Liste, über die der Rat in seinem Dossier verfügt, zu erhalten.
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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RELEX.1.C |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu
In diesem Zusammenhang wird die betreffende Person darauf hingewiesen, dass die Liste der benannten Personen im Beschluss 2014/119/GASP und in der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 vom Rat regelmäßig überprüft wird.