5.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/23


Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene

(2019/C 189/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

1.

UNTER HINWEIS AUF die in der Anlage aufgeführten politischen Hintergrunddokumente zu diesem Thema und insbesondere darauf, dass

a)

gemäß der sozialen Bildungsdimension, die im ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte genannt wird, jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen (1);

b)

das VN-Nachhaltigkeitsziel 4 inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern soll. Dazu heißt es in dem Reflexionspapier der Kommission „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“: „Alles ändert sich und niemand kann sich dem entziehen. Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung und Innovation sind die Voraussetzungen dafür, dass durch die Verwirklichung der VN-Nachhaltigkeitsziele eine nachhaltige EU-Wirtschaft erreicht wird“;

c)

der Rat am 22. Mai 2018 Schlussfolgerungen zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (2) angenommen hat, in denen er darlegt, dass ein europäischer Bildungsraum von lebenslangem Lernen untermauert werden sollte, und betont, dass ein europäischer Bildungsraum alle Ebenen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Erwachsenenbildung und beruflichen Aus- und Weiterbildung, umspannen sollte;

d)

die alternde Bevölkerung in Europa, die höhere Lebenserwartung der Menschen und die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Generationen zu fördern, die immer schnelleren Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, neue Formen der Arbeit und die Ausbreitung der digitalen Technologien in allen Aspekten des täglichen Lebens zu einer steigenden Nachfrage nach neuen Kompetenzen und einem höheren Niveau von Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen führen; dies macht es immer dringender, Weiterbildungs- oder Umschulungsmöglichkeiten für all jene Menschen anzubieten, die über keine Grundkompetenzen verfügen oder die keine Qualifikation erworben haben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihr bürgerschaftliches Engagement zu gewährleisten;

e)

angesichts des umfassenden Wandels, der derzeit auf den Arbeitsmärkten stattfindet, eine inklusive und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung — in allen Phasen des Lebens — heute von noch entscheidenderer Bedeutung ist und dass die Union sich einem dringenden Bedarf bezüglich Weiterbildung und Umschulung gegenübersieht, der strategische Konzepte für lebenslanges Lernen und die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen erfordert; einige Daten lassen erkennen, dass bereits im Jahr 2022 54 % aller Beschäftigten Weiterbildung und Umschulung in erheblichem Ausmaß benötigen werden (3);

f)

der Referenzwert für Erwachsenenbildung gemäß dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) in den letzten zehn Jahren in der Union stagniert hat: Im Jahr 2017 hatten 10,9 % der Erwachsenen eine Form von Lerntätigkeit aufgenommen, gegenüber dem Referenzwert für 2020 von 15 % (4);

g)

in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters für zahlreiche Mitgliedstaaten Weiterbildung, Umschulung und lebenslanges Lernen als zentrale Herausforderung ermittelt wurden, die es künftig anzugehen gilt;

h)

2017 61 Mio. Erwachsene zwischen 25 und 64 Jahren in der Union ihre formale Bildung ohne Abschluss der Sekundarstufe II beendet hatten (5); gleichzeitig lag der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger im Jahr 2017 bei 10,6 %; damit ist der Zielwert für 2020 — weniger als 10 % — fast erreicht, allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten; 43 % der Menschen in der Union verfügen über unzureichende digitale Kompetenzen, während 17 % überhaupt keine haben (6); rund 20 % der erwachsenen Bevölkerung in den Ländern, die an der Studie zu den Kompetenzen Erwachsener (PIAAC) der OECD teilnehmen (7), haben Probleme mit Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Bereitstellung von Weiterbildungsmöglichkeiten für diese Erwachsenen muss daher dringend angegangen werden;

i)

es keine einheitliche Lösung für alle gibt; erwerbstätige, arbeitslose und nicht erwerbstätige Menschen sowie die vielen verschiedenen Untergruppen davon haben jeweils spezifische Bedürfnisse; die Bewertung und Validierung der Fähigkeiten und Kompetenzen von Migranten und Flüchtlingen mit rechtmäßigem Aufenthalt sowie ihre Weiterbildung und Umschulung wird ihr Eintreten in den Arbeitsmarkt und ihre reibungslose Integration in ihre neuen Gemeinschaften beschleunigen;

j)

Investitionen in Weiterbildung und Umschulung einen starken Einfluss auf die Wirtschaft haben können, unter anderem in Form von höherer Produktivität und Wirtschaftswachstum, einer Bevölkerung mit besseren Fähigkeiten und Kompetenzen, die in der Lage ist, Innovation und technischen Fortschritt anzuregen (8), höherer Steuereinnahmen und geringerer öffentlicher Ausgaben aufgrund der besseren Gesundheit und des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements der Einzelnen sowie geringerer Beteiligung an kriminellen Aktivitäten (9);

k)

Weiterbildung und Umschulung für den Einzelnen zu besserer Beschäftigungsfähigkeit, höherem Einkommen, besserer Gesundheit und Wohlergehen, einer aktiveren Bürgerschaft und sozialer Inklusion führen können. Es fällt Einzelpersonen und Arbeitgebern jedoch mitunter schwer, diese Auswirkungen zu erkennen, und deshalb investieren sie nicht genug in Weiterbildung und Umschulung; daher ist es wichtig, die richtigen Anreize für Bewusstseinsbildung und Motivation für eine weiterführende allgemeine und berufliche Bildung zu bieten;

l)

der Rat daher am 19. Dezember 2016 die Empfehlung für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (im Folgenden die „Empfehlung“) (10) angenommen hat, in der ein strategischer und koordinierter Ansatz für die Bereitstellung abgestimmter Lernmöglichkeiten für die 61 Mio. (11) gering qualifizierten Erwachsenen in der Union gefordert wird, der darauf abzielt, gering qualifizierte Erwachsene dabei zu unterstützen, ihre Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein breiteres Spektrum an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen zu erwerben und Fortschritte hin zu höheren Qualifikationen zu erzielen;

m)

den Mitgliedstaaten in der Empfehlung für Weiterbildungspfade empfohlen wird, gering qualifizierten Erwachsenen Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten, wobei ein leicht zugänglicher Pfad mit drei Stufen zugrunde zu legen ist: Bewertung der Kompetenzen, um vorhandene Kompetenzen und den Bedarf an einer Steigerung des Kompetenzniveaus zu ermitteln, ein maßgeschneidertes Lern- und Betreuungsangebot, damit sie ihre Kompetenzen erweitern und Defizite beheben können, und die Möglichkeit, dass ihre erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen validiert und anerkannt werden, im Hinblick auf den Erwerb von Qualifikationen oder den Zugang zu einer Beschäftigung —

2.

NIMMT KENNTNIS von der im Einklang mit der Empfehlung veröffentlichten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (12), in der eine Bestandsaufnahme der Umsetzungsmaßnahmen vorgenommen wird;

3.

NIMMT die erzielten Fortschritte ZUR KENNTNIS, insbesondere dass

a)

mit der Annahme der Empfehlung in einigen Mitgliedstaaten eine nationale Debatte und eine kritische Überprüfung der bestehenden Programme angestoßen wurden;

b)

einige Mitgliedstaaten derzeit — im Einklang mit den Zielen der Empfehlung — eine neue Politikagenda zur Unterstützung von Weiterbildung und Umschulung für Erwachsene auf den Weg bringen;

c)

— wenngleich die meisten der gemeldeten Maßnahmen auf unbeschäftigte Erwachsene abzielen — einige Mitgliedstaaten auch auf eine Unterstützung für gering qualifizierte Beschäftigte abstellen, die einen wesentlichen Anteil der Zielgruppe ausmachen;

d)

zahlreiche Mitgliedstaaten die verschiedenen Formen der Unterstützung, die von den Unionsprogrammen angeboten werden, in Anspruch nehmen;

4.

UNTERSTREICHT sein Eintreten für die in der Empfehlung dargelegten Ziele und FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, im Lichte der Empfehlung und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen sowie — soweit möglich — in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Anbietern von allgemeiner und beruflicher Bildung,

a)

nachhaltige langfristige Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen als Teil des umfassenderen strategischen Konzepts für die lebenslange Weiterentwicklung von Kompetenzen zu ergreifen;

b)

einen kohärenten strategischen Ansatz für die Vermittlung von Grundkompetenzen für gering qualifizierte Erwachsene zu wählen, aufbauend auf Koordinierung und Partnerschaft zwischen allen einschlägigen Akteuren als Teil ganzheitlicher Kompetenzstrategien oder Aktionspläne;

c)

Partnerschaften zu fördern, damit ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, und dabei die einschlägigen Akteure, einschließlich Sozialpartner, aus allen Politikbereichen (Soziales, Beschäftigung sowie allgemeine und berufliche Bildung) einzubeziehen, um die Vermittlung von Grundkompetenzen in andere Dienstleistungen zu integrieren, die gering qualifizierten Erwachsenen angeboten werden;

d)

die Arbeitgeber — insbesondere KMU — dafür zu sensibilisieren, wie wichtig Weiterbildung und Umschulung sind und welche Unterstützungsmechanismen für die Entwicklung der Kompetenzen von Erwachsenen zur Verfügung stehen, und sie dazu anzuhalten, Schulungsmöglichkeiten für ihre Arbeitnehmer zu fördern und anzubieten;

e)

insbesondere darauf abzustellen, den Begünstigten zu helfen, mindestens ein Mindestniveau der drei Grundkompetenzen — Lesen und Schreiben, Rechnen und digitale Kompetenz — zu erwerben, sowie andere Schlüsselkompetenzen, die für die aktive Teilhabe an einer nachhaltigen Gesellschaft und für eine dauerhafte Beschäftigung relevant sind;

f)

gegebenenfalls dafür Sorge zu tragen, dass diese Vermittlung drei Stufen umfasst: Bewertung der Kompetenzen, ein maßgeschneidertes und flexibles Lernangebot und die Validierung und Anerkennung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen;

g)

Lernmöglichkeiten anzubieten, die eigens auf die — im Zuge der Bewertung der Kompetenzen ermittelten — individuellen Lernbedürfnisse der Begünstigten abgestimmt sind und die sich auf Erkenntnisse über die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stützen;

h)

Sensibilisierungs-, Bewusstseinsbildungs-, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen, einschließlich Anreize zur Gewährleistung einer breiten Beteiligung an der Initiative;

i)

die Entwicklung von Synergien zwischen wirksamen Strategien und Maßnahmen zu erwägen, um die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger und den Anteil gering qualifizierter Erwachsener zu verringern, beispielsweise zwischen Maßnahmen im Rahmen der Jugendgarantie und der Weiterbildungspfade;

j)

die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Fortschritte bei den Zielgruppen hin zur Erreichung der in der Empfehlung dargelegten Kompetenzen und Qualifikationen zu bewerten;

5.

ERSUCHT die Kommission,

a)

die Umsetzung der Empfehlung für Weiterbildungspfade weiterhin zu unterstützen, unter anderem durch wechselseitiges Lernen zwischen den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren und durch gezielte Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, die insbesondere den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, die in dem Bericht über die Bestandsaufnahme ermittelten Herausforderungen anzugehen und das Potenzial einer verstärkten und innovativen Rolle der nationalen Koordinatoren für die Erwachsenenbildung zu erforschen;

b)

die sektorübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung auf europäischer Ebene durch Verknüpfungen mit anderen Initiativen und durch Finanzierungsprogramme der Union zu erleichtern und den Austausch bewährter Verfahren durch die Organisation von Veranstaltungen zum wechselseitigen Lernen und mittels Instrumenten wie der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) und/oder Europass zu fördern;

c)

bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen, unter anderem für einen Rahmen für die Zusammenarbeit im Zeitraum nach 2020, auch die langfristige Herausforderung der Erwachsenenbildung und die Frage der Erwachsenen mit veralteten oder geringen Qualifikationen, die Zugang zu Weiterbildungspfaden benötigen, zu berücksichtigen;

d)

mit Unionsgremien (Cedefop, ETF) sowie mit internationalen Organisationen wie OECD, VN und Unesco zusammenzuarbeiten und deren Sachkenntnis zu nutzen, um die Herausforderung der Weiterbildung und Umschulung anzugehen, unter anderem durch einschlägige Forschung und Analyse zur Erwachsenenbildung und zur Bewertung von Kompetenzen (z. B. PIAAC).


(1)  Dok. 13129/17.

(2)  ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 7.

(3)  Weltwirtschaftsforum: Bericht zur Zukunft der Arbeitsplätze, 2018.

(4)  Arbeitskräfteerhebung, 2018.

(5)  Arbeitskräfteerhebung, 2018.

(6)  Bericht über digitale Inklusion und Kompetenzen, Europäische Kommission, Daten 2017.

(7)  Österreich, Belgien-FL, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Schweden, Slowenien, Slowakei, Vereinigtes Königreich und Ungarn.

(8)  OECD, PIAAC, 2016.

(9)  Skills Matter, OECD, 2016.

(10)  ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.

(11)  2017 hatten 61,3 Mio. Menschen zwischen 25 und 64 Jahren nur einen Abschluss der Sekundarstufe I (Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, 2018). 2012, dem Jahr der Datenerhebung im Rahmen der PIAAC, wurde in der Arbeitskräfteerhebung festgestellt, dass 70 Mio. Menschen zwischen 25 und 64 Jahren nur einen Abschluss der Sekundarstufe I hatten. Diese Zahl hat sich seitdem jährlich verringert, insbesondere aus folgenden Gründen: a) der Bildungsstand der 25-Jährigen ist höher, da mehr junge Menschen einen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen gleichwertigen Abschluss erwerben, und b) Menschen im Rentenalter haben in der Regel einen niedrigeren Bildungsstand, mit Ausnahme einiger osteuropäischer Länder.

(12)  „Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene: Bestandsaufnahme der Umsetzungsmaßnahmen“ SWD(2019) 89 final.


ANLAGE

Politische Hintergrunddokumente

1.

Empfehlung der Kommission 2008/867/EG vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (1)

2.

Entschließung des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen (2)

3.

Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (3)

4.

Entschließung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung (4)

5.

Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (5)

6.

Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (6)

7.

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission (2015) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (7)

8.

Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt (8)

9.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (10. Juni 2016)

10.

Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (9)

11.

Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (10)

12.

Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG (11)

13.

Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (12)

14.

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (13)

(1)  ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11.

(2)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 4.

(3)  ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.

(5)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(6)  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.

(7)  ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25.

(8)  ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 1.

(9)  ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.

(10)  ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 15.

(11)  ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 42.

(12)  ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.

(13)  ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 7.