21.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/3


Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022

(2019/C 24/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

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die Strategie EUROPA 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (1);

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die Mitteilung der Kommission über eine umfassende Strategie der EU zu den Rechten des geistigen Eigentums (2);

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die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (3);

—

die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (4);

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Bestimmungen über die zwischen der EU und Drittländern vereinbarte gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten;

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die Entschließung des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013-2017 (5);

IN ERWÄGUNG

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der Schlussfolgerungen des Rates zum Fortschrittsbericht zur Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion (6);

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des Berichts über die Durchführung des EU-Aktionsplans im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013-2017 (7);

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der Erfahrungen, die im Rahmen der vorherigen EU-Aktionspläne gewonnen wurden —

IST SICH des wirtschaftlichen Schadens und der Rufschädigung, die Unternehmen und Produktentwicklern der EU durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums entstehen, und der Profite BEWUSST, die die organisierte Kriminalität durch derartige illegale Tätigkeiten erzielt;

IST BESORGT angesichts der Gefahren, die — neben den wirtschaftlichen und sozialen Folgen — von gefälschten und unerlaubt hergestellten Produkten für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher und Endnutzer und für die Umwelt ausgehen können;

BETONT, dass durch moderne und harmonisierte Konzepte für Zollkontrollen und die Zollzusammenarbeit ein hohes Maß an Schutz des Binnenmarktes der EU angestrebt werden soll, damit vor allem Handelsumlenkungen innerhalb der EU vermieden werden;

IST SICH BEWUSST, dass die Zollbehörden mit den erforderlichen Instrumenten ausgestattet werden müssen, damit sie erfolgreich gegen neue Trends im internationalen Handel mit Produkten, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, vorgehen können;

BILLIGT den beigefügten EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022, den der Vorsitz in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgearbeitet hat;

ERSUCHT

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die Mitgliedstaaten und die Kommission, den beigefügten Aktionsplan effektiv und effizient durchzuführen und dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente und Ressourcen umfassend zu nutzen;

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die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,

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bis zum Frühjahr 2019 einen Fahrplan zur Durchführung des Aktionsplans auszuarbeiten;

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die Durchführung des Aktionsplans zu überwachen;

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dem Rat jährlich einen zusammenfassenden Bericht über die Durchführung des Aktionsplans vorzulegen;

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dem Rat im Jahr 2022 einen Abschlussbericht über die Durchführung des Aktionsplans vorzulegen.

EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022

EINFÜHRUNG

Die zahllosen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des Warenhandels sind ein schwerwiegendes weltweites Problem. Im Rahmen der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums haben die Zollbehörden in der EU im Jahr 2016 über 41 Mio. Artikel zurückgehalten.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften beruht zunehmend auf Kreativität und Innovation. In der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist der Weg zur wirtschaftlichen Erholung und zu Wachstum in Europa beschrieben. Die Förderung von Wissen und Innovation ist eine der drei Prioritäten der Strategie.

Es müssen die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessert werden, damit sie innovativ sein und den Schaden begrenzen können, den Fälscher, die die Investitionen, die Arbeit und den Markenruf des Rechtsinhabers ausnutzen, ihren legitimen Interessen zufügen. Besonderes Augenmerk erfordert auch die Bekämpfung internationaler Betrügergruppierungen und organisierter Kriminalität, die häufig auf leichte Gewinne und wirtschaftlichen Nutzen aus dem Handel mit gefälschten und unerlaubt hergestellten Produkten abzielen, sowie die Gefahren, die Verbrauchern und Endnutzern durch gefälschte Produkte entstehen können.

Ein umfassender Rechtsrahmen für Rechte des geistigen Eigentums muss mit einer wirksamen Rechtsdurchsetzung kombiniert werden. Die Unternehmen und die Verbraucher sind in hohem Maße auf die Reaktionsfähigkeit der Durchsetzungsbehörden angewiesen. Die Zollbehörden spielen bei der Rechtsdurchsetzung eine zentrale Rolle: Sind Produkte, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, erst einmal auf den Binnenmarkt gelangt, wird es sehr viel schwieriger, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Tätigkeiten der europäischen Zollbehörden, mit denen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des grenzüberschreitenden Handels bekämpft werden sollen, zu koordinieren und zu planen.

EVALUIERUNG DES EU-AKTIONSPLANS FÜR DEN ZEITRAUM 2013-2017

Die Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans für den Zeitraum 2013-2017 sind in dem Bericht wiedergegeben, den die Kommissionsdienststellen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellt haben (8).

In den letzten vier Jahren lag der Schwerpunkt auf der effektiven Durchführung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden, wobei gegen die wichtigsten Trends beim Handel mit Waren vorgegangen wurde, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die zum Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gehört, und mit den Strafverfolgungsbehörden intensiviert wurde.

Die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten und die Kommission haben beträchtliche Anstrengungen unternommen und arbeiten proaktiv darauf hin, die Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu bewältigen und den Zustrom von Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in die EU einzudämmen.

Alle Mittel wurden aufgeboten, um über die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zu informieren und dafür zu sorgen, dass sie von allen betroffenen öffentlichen und privaten Interessenträgern ihrem vollen Potenzial entsprechend genutzt wird. Die Unterstützungsbesuche haben sich für alle Beteiligten als besonders nützlich erwiesen — für die Sachverständigen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten, um die Durchführungspraxis zu erörtern, und für die Kommission, um sich einen Gesamtüberblick über die Umsetzung zu verschaffen.

Bei der Anzahl der von den Zollverwaltungen bewilligten Anträge auf Tätigwerden (AFA) ist eine stete Zunahme festzustellen (von 26 865 im Jahr 2013 auf 34 931 im Jahr 2017).

Für 2016 weisen die Statistiken über 41 Mio. zurückgehaltene Artikel aus. Der Schätzwert der entsprechenden echten Produkte belief sich auf knapp 672 Mio. EUR. Käufe über das Internet haben die Zahl der Fälle im Rahmen von Postsendungen, die sich zwischen 2009 und 2011 verdreifacht haben, stark ansteigen lassen.

Die Zusammenarbeit mit den Interessengruppen über die Beobachtungsstelle der EU und mit ihr sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern wurde verstärkt. Auch die Herausforderungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Rechtsdurchsetzungsbehörden, die im Bereich der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums tätig sind, wurden angegangen; der Dialog zeigte, wie wichtig es ist, die Anstrengungen in diesem Bereich fortzusetzen.

Der Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, bleibt jedoch weit verbreitet und nimmt noch weiter zu. Nach den jüngsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2013 entspricht der Handel mit nachgeahmten Waren bis zu 2,5 % des gesamten Welthandels bzw. 338 Mrd. EUR (9). Die Auswirkungen der Marken- und Produktpiraterie sind in der Europäischen Union besonders gravierend, da nachgeahmte bzw. unerlaubt hergestellte Waren bis zu 5 % der EU-Einfuhren bzw. 85 Mrd. EUR ausmachen. In einer Reihe sektorspezifischer Studien hat das EUIPO eine Schätzung der aufgrund von Produktfälschung entgangenen Verkäufe in 13 Sektoren (direkt in den analysierten Branchen und in ihrer gesamten Lieferkette) vorgenommen. Diese beliefen sich insgesamt auf über 100 Mrd. EUR jährlich (10).

Die Evaluierung des Aktionsplans macht deutlich, dass weitere Entwicklungen erforderlich sind, um in der gesamten Union eine effektive Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden sicherzustellen, Instrumente für das Risikomanagement im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und Europol sowie zwischen den Zollbehörden und der Polizei und anderen Durchsetzungsbehörden zu verstärken.

WEITERES VORGEHEN

Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums stellen auch weiterhin eine wachsende Bedrohung dar, der schwer beizukommen ist. Die Koordinierung der Tätigkeiten der Zollbehörden hat zu besseren Ergebnissen geführt und damit ihren Zusatznutzen unter Beweis gestellt. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums im Zollbereich sollte daher in den kommenden Jahren unbedingt fortgeführt werden.

Am 29. November 2017 hat die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket angenommen, das die Anwendung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, an den Grenzen der EU und auf internationaler Ebene weiter verbessern soll. In der Mitteilung der Kommission „Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute“ (COM(2017) 707) vom 29. November 2017 heißt es, dass die Kommission den nationalen Behörden auf der Grundlage der Ergebnisse des derzeitigen EU-Zollaktionsplans eine gezieltere Unterstützung anbieten und mit der Ratspräsidentschaft auf einen neuen, für 2018 vorgesehenen Zollaktionsplan hinarbeiten werde.

Der neue Aktionsplan enthält einige zentrale Aspekte vorheriger Aktionspläne, die nach wie vor Geltung haben und weiter vertieft und umgesetzt werden sollen. Die Erfahrungen bei der Durchführung des Aktionsplans für den Zeitraum 2013-2017 haben außerdem gezeigt, dass unser Vorgehen in Anbetracht knapper Ressourcen in den Verwaltungen angepasst werden muss. Die durchzuführenden Maßnahmen sollten klar umrissen sein und mit Indikatoren verknüpft werden, die eine Messung der Ergebnisse ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und europäischen Durchsetzungsstellen, die keine Zollbehörden sind, sollte im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ausgebaut werden. Mit dem Programm „Zoll 2020“ soll wie mit den vorherigen Programmen die Durchführung dieses Aktionsplans weiter gefördert werden.

Mit diesem Aktionsplan werden daher die folgenden strategischen Ziele verfolgt:

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Gewährleistung einer effektiven Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der gesamten Union;

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Bekämpfung vorherrschender Trends beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;

—

Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in der gesamten internationalen Lieferkette;

—

Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und den Strafverfolgungsbehörden.

Der Aktionsplan gilt für den Zeitraum von 2018 bis 2022.

FAHRPLAN

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten einen Fahrplan aufstellen, in dem die Maßnahmen und Instrumente umrissen werden, die in einem vereinbarten Zeitrahmen zum Einsatz kommen sollen; dabei werden die Auswirkungen auf Finanzmittel und Humanressourcen berücksichtigt. Der vereinbarte Fahrplan wird dem Rat im Frühjahr 2019 vorgelegt.

ÜBERPRÜFUNGSMECHANISMUS

Die Kommission wird dem Rat in Zusammenarbeit mit den Experten der Mitgliedstaaten jährlich einen zusammenfassenden Bericht vorlegen, in dem ausgehend von dem Fahrplan der Stand der Durchführung des Aktionsplans beschrieben wird. Ein ausführlicherer Bericht wird im letzten Jahr erstellt.

FAZIT

Der EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022 ist beigefügt. Die Kommission wird zunächst den oben genannten Fahrplan erstellen.

1.   GEWÄHRLEISTUNG EINER EFFEKTIVEN DURCHSETZUNG DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN IN DER GESAMTEN UNION

Einzelziel 1.1.: Instrumenten für die korrekte und effiziente Durchführung der EU-Vorschriften

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

1.1.1.

Aktualisierung des Handbuchs für Rechtsinhaber, die Anträge auf Tätigwerden stellen, mithilfe der neuen Formblätter, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/582 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2013 vorgesehen sind

Aktualisierung des auf Websites veröffentlichten Handbuchs

Kommission & Mitgliedstaaten

1.1.2.

Aktualisierung der Leitlinien für die Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Tätigwerden in allen EU-Amtssprachen, damit eine bessere Qualität der Unionsanträge gewährleistet ist

Berücksichtigt werden die Empfehlungen des Seminars über Rechte des geistigen Eigentums und die Harmonisierung des Beantragungsprozesses (München, 25. und 26. Oktober 2016).

Aktualisierte Leitlinien liegen vor.

Kommission & Mitgliedstaaten

1.1.3.

Unterstützungsbesuch eines aus Experten für Rechte des geistigen Eigentums und der Kommission bestehenden Teams in allen Mitgliedstaaten, bei denen es in erster Linie um die festgestellten Probleme und Aufgaben bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden gehen soll mit dem Ziel, eine korrekte und effiziente Durchführung der EU-Vorschriften zu gewährleisten

Abgestattete Besuche, erörterte Probleme und Herausforderungen und gegebenenfalls erteilte Ratschläge

Den festgestellten Probleme wird nachgegangen und erforderlichenfalls werden Pläne für den Kapazitätsaufbau erstellt

Regelmäßige Beratungen in den Sitzungen der Sachverständigengruppe für Zollfragen, Abteilung für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, über die Probleme und Herausforderungen und das bisherige Vorgehen

Kommission & Mitgliedstaaten


Einzelziel 1.2.: Ausbau der COPIS-Datenbank und Nutzung aller ihrer Funktionen

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

1.2.1.

Vollständige Nutzung der Funktionen von COPIS

Umfassende Nutzung der Such- und Meldefunktionen von COPIS

Die notwendigen Verbesserungen der Funktionen von COPIS werden ermittelt und vorgenommen

Kommission & Mitgliedstaaten

1.2.2.

Ausweitung der bestehenden Integration zwischen COPIS und der Datenbank zur Durchsetzung (EDB) im Hinblick auf elektronische Anträge auf Tätigwerden, bei denen der Rechteinhaber ohne Antrag auf Papier ein Tätigwerden beantragen kann

Damit ein Antrag auf Tätigwerden bei der Zollbehörde papierlos bearbeitet werden kann, muss ein Portal für die Rechteinhaber eingerichtet werden. Mit Hilfe dieses Portals können diese die Angaben zum Antrag auf Tätigwerden nicht nur elektronisch eingeben, sondern auch aktualisieren und die Verlängerung der Geltungsdauer ihres Antrags beantragen. Damit die Mitgliedstaaten diesem elektronischen Informationsaustausch vertrauen, muss er den Zollbehörden dieselben Garantien wie das derzeitige papierbasierte Verfahren bieten

Geplant, entwickelt und geschaffen wird ein System, das mindestens

—

die elektronische Stellung von Anträgen auf Tätigwerden bei COPIS über die EDB (bzw. das in Arbeit befindliche neue Portal für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums), einschließlich Übersetzungen der relevanten Felder in alle Sprachen der in Betracht kommenden Länder ermöglicht

—

die elektronische Stellung von Anträgen auf Verlängerung bei COPIS über die EDB ermöglicht

—

die elektronische Übermittlung von Änderungen an einem vorliegenden Antrag auf Tätigwerden durch einen synchronisierten Datenaustausch zwischen der EDB und COPIS ermöglicht

—

Funktionen für die Nichtabstreitbarkeit bereitstellt, die der Rechteinhaber fakultativ betätigen kann, um sicherzustellen, dass sein Antrag für die Behörden vertrauenswürdig ist

Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten

1.2.3.

Nutzung möglicher Synergien zwischen bereits bestehenden Informationssystemen wie COPIS und ACIST und EDB (für die Meldung von Zurückhaltungen)

Die Datenspeicherung und der Informationsaustausch über Zurückhaltungen wird zwischen den Mitgliedstaaten möglichst weitgehend harmonisiert.

Geplant, entwickelt und eingerichtet wird ein System, das den Austausch von Informationen über Zurückhaltungen zwischen den Informationssystemen ermöglicht

Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten


Einzelziel 1.3.: Aufklärung der Rechtsinhaber und Akteure

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

1.3.1.

Information der Rechtsinhaber und Akteure über die EU-Vorschriften

Information über den Rechtsrahmen in KMU-Helpdesks

Kommission

Aktualisierung spezieller Teile des transatlantischen Portals über die Zolldurchsetzung

 

Information über den Rechtsrahmen bei Organisationen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU und einschlägigen Abteilungen und Stellen, die für gewerbliches und geistiges Eigentum zuständig sind

Kommission & Mitgliedstaaten

1.3.2.

Regelmäßige Zusammenkünfte auf EU-Ebene zwischen Zollbehörden, Vertretern der Rechtinhaber und sonstigen Akteuren, die an der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beteiligt sind

Mindestens eine Zusammenkunft pro Jahr

Kommission, Mitgliedstaaten & Rechtsinhaber/sonstige beteiligte Akteure


Einzelziel 1.4.: Jährliche Veröffentlichung von Statistiken

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

1.4.1.

Veröffentlichung eines jährlichen Statistikberichts der EU über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll

Jährliche Berichte liegen im Juli vor

Kommission

1.4.2.

Austausch bewährter Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten bei der Veröffentlichung jährlicher nationaler Berichte und Statistiken über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll

Die bewährten Vorgehensweisen liegen den Zollbehörden vor.

Nationale Berichte werden erstellt und gegebenenfalls veröffentlicht.

Kommission & Mitgliedstaaten

2.   BEKÄMPFUNG VORHERRSCHENDER TRENDS BEIM HANDEL MIT WAREN, MIT DENEN RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS VERLETZT WERDEN

Einzelziel 2.1.: Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte für Paket- und Postsendungen

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

2.1.1.

Austausch bewährter Vorgehensweisen bei den Maßnahmen des Zolls im Hinblick auf den elektronischen Handel als Ergänzung der Arbeit der Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“ (Rat der EU) im Bereich der zollbezogenen Internet-Kriminalität

Den Zollbehörden liegen bewährte Vorgehensweisen vor, damit der Zoll die Rechte im elektronischen Handel besser durchsetzen kann

Sofern vorhanden und angezeigt, sollten neue Instrumente und Techniken (z.B. Blockchain) verwendet werden.

Erforderlichenfalls sollten neue Rechtsvorschriften entwickelt werden.

Kommission & Mitgliedstaaten

2.1.2.

Beobachtung der Änderungen im Rahmen des Weltpostvereins (WPV) im Bereich des elektronischen Handels und optimale Nutzung der diesbezüglichen Entwicklungen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll

Die Änderungen im Rahmen des WPV werden verfolgt und den Zollbehörden zur Kenntnis gebracht.

Die Zollbehörden nutzen die Entwicklungen im elektronischen Handel optimal.

Kommission & Mitgliedstaaten


Einzelziel 2.2.: Stärkung des Zollrisikomanagements

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

2.2.1.

Entwicklung einer gemeinsamen risikomanagementgestützten Bekämpfungsstrategie, einschließlich der Anforderungen für Risikoinformationen, gemeinsamer Risikokriterien und Standards sowie Durchführung der vorrangigen Bekämpfungsmaßnahmen (PCAs) der EU soweit angebracht, um bei Klein- und Großsendungen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu ermitteln

Daten über Zurückhaltungen einschließlich der mit Drittländern ausgetauschten Daten werden analysiert.

Mit Hilfe der Gruppe für das gemeinsames Risikomanagement werden im Rahmen des Programms Zoll 2020 Kriterien und Standards festgelegt.

Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums

2.2.2.

Regelmäßige Übermittlung sachdienlicher Risikoinformationen zu Rechten des geistigen Eigentums und von Zollkontrollinformationen über das Gemeinsame System für das Risikomanagement (CRMS) und Kontrollkontaktstellen

Das CRMS wird verwendet für den Austausch von Risikoinformationen und Informationen über Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums

Regelmäßiges Feedback der Mitgliedstaaten zu mitgeteilten Risikoinformationen und Zollkontrollinformationen und Kontrollergebnissen

Kommission & Mitgliedstaaten

3.   BEKÄMPFUNG DES HANDELS MIT WAREN, MIT DENEN RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS VERLETZT WERDEN, IN DER GESAMTEN INTERNATIONALEN VERSORGUNGKETTE

Einzelziel 3.1.: Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts-, Transit- und Empfängerländern

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

3.1.1.

Stärkung der Zollzusammenarbeit im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums mit Drittländern, insbesondere China und Hongkong

Durchführung des neuen Aktionsplans EU-China 2018-2020

Austausch von Informationen über Zurückhaltungen (Hinweise) mit China wird auf personenbezogene Daten erweitert

Durchführung und erforderlichenfalls Intensivierung der Zusammenarbeit mit Hongkong

Kommission & Mitgliedstaaten

3.1.2.

Informationsaustausch mit Drittstaaten im Einklang mit den Rechtsvorschriften, einschließlich zu Gütern, die durch die EU durchgeführt bzw. dort umgeladen werden

Die erforderlichen praktischen Vorkehrungen für den Daten- und Informationstausch mit Drittländern werden ordnungsgemäß getroffen, um den internationalen Handel mit Waren, die die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden

Mechanismen für den Austausch von Informationen sind eingerichtet.

Zahl der Fälle, in denen Informationen ausgetauscht wurden, und der Zurückhaltungen auf der Grundlage dieser Informationen.

Zahl der auf der Grundlage des Informationsaustauschs eingeleiteten Ermittlungen

Zahl der gemeinsamen Zolleinsätze innerhalb des ASEM mit Schwerpunkt auf Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums

Kommission & Mitgliedstaaten


Einzelziel 3.2.: Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Bewerber- und Nachbarländern

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

3.2.1.

Auf Anfrage technische Hilfe für den Kapazitätsaufbau für Bewerber- und Nachbarländer

Expertenpool steht zur Verfügung

Kommission & Mitgliedstaaten

3.2.2.

Erfahrungsaustausch und etwaige Studienbesuche zur operativen Struktur und zu IT- und operativen Lösungen, die die Zollbehörden bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums anwenden

Bericht über bewährte Vorgehensweisen bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU und den Nachbarländern

Kommission & Mitgliedstaaten

3.2.3.

Beamtenaustausch

Zahl der ausgetauschten Beamten

Bericht an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission über die Austauscherfahrungen

Mitgliedstaaten

4.   STÄRKUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT DER EUROPÄISCHEN BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR VERLETZUNGEN VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS UND DEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN

Einzelziel 4.1.: Partnerschaft mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

4.1.1.

Beitrag zur Entwicklung und gegebenenfalls Durchführung von Projekten der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zur Unterstützung von Institutionen und Initiativen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen der Befugnisse, die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 386/12 übertragen wurden, und gemäß dem Arbeitsplan der Europäischen Beobachtungsstelle, insbesondere:

—

Entwicklung von Systemen zur Sammlung, Analyse und Meldung von Informationen über Umfang und Größenordnung der Marken- und Produktpiraterie in der EU und Austausch zentraler Informationen

—

Aufbau von Kompetenzen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch Fachschulungen

Projekte entsprechen dem Bedarf des Zolls

Kompatibilität und Synergieeffekte mit Zollprojekten

Verfügbarkeit von Tools für die Weitergabe von Wissen über Gesetze zu Rechten des geistigen Eigentums, Datenbanken zu geistigem Eigentum und Systeme zur Unterstützung der Durchsetzung

Aufklärungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen, mit denen auf die Verbraucher abgezielt wird

Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten

4.1.2.

Erforderlichenfalls Entwicklung spezieller Schulungsprogramme zur besseren Nutzung des virtuellen Schulungszentrums des EUIPO (IP VTC)

Schulungsbedarf des Zolls wird ermittelt (z.B. Transitfragen).

Vom IP VTC werden spezielle Schulungsprogramme ausgearbeitet, und Schulungen werden abgehalten.

Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten


Einzelziel 4.2.: Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen Zoll-, Polizei- und Justizbehörden

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

4.2.1.

Gemeinsame Veranstaltungen von Vertretern von Zollverwaltungen, Polizei, Justizbehörden sowie Abteilungen und Stellen, die für gewerbliches und geistiges Eigentum zuständig sind

Gegebenenfalls Abhaltung von Veranstaltungen

Kommission, Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und Mitgliedstaaten

4.2.2.

Sensibilisierung für den Zusammenhang zwischen nicht sicheren und minderwertigen Produkten und Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums

Die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Studie der Beobachtungsstelle werden den Zollbehörden zur Kenntnis gebracht.

Die Zollbehörden verwenden die Informationen gegebenenfalls.

Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten


Einzelziel 4.3.: Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in der gesamten internationalen Versorgungskette

Aktionen

Indikatoren

Zuständige Akteure

4.3.1.

Gemeinsame Maßnahmen zum Ausbau des Programms betreffend Vorgehensweisen für die freiwillige Zusammenarbeit durch Vermittler auf der Grundlage von Vereinbarungen

Die Rolle der Vermittler wird analysiert.

Im Hinblick auf größeres Vertrauen und mehr Transparenz werden gegebenenfalls Veranstaltungen mit Vermittlern über deren Rolle abgehalten.

Kommission & Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums mit Unterstützung der Mitgliedstaaten

4.3.2.

Analyse der Logistik der per Bahn auf dem „Wirtschaftsgürtel Seidenstraße“ beförderten Waren im Hinblick auf die Zollkontrolle

Die Auswirkungen des „Wirtschaftsgürtels Seidenstraße“ auf die Zollkontrollen liegen vor und werden analysiert.

Gegebenenfalls werden Strategien für Zollkontrollen in diesem Verkehr entwickelt und umgesetzt.

Kommission & Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums mit Unterstützung der Mitgliedstaaten


(1)  Mitteilung der Kommission vom 3. März 2012: Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum — KOM(2010) 2020 endgültig — nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums — Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa — KOM(2011) 287.

(3)  ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15.

(4)  ABl. L 82 vom 22.3.1997, S. 1.

(5)  ABl. C 80 vom 19.3.2013, S. 1.

(6)  ABl. C 80 vom 19.3.2013, S. 11.

(7)  Dok. 6494/18.

(8)  COM(2018) 77 final.

(9)  Trade in Counterfeit and Pirated Goods: Mapping the Economic Impact, OECD/EUIPO (2016) https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/documents/Mapping_the_Economic_Impact_study/Mapping_the_Economic_Impact_en.pdf.

(10)  Synthesis Report on IPR Infringement 2018, EUIPO (2018) https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/docs/Full%20Report/Full%20Synthesis%20Report%20EN.pdf.