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21.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/3 |
Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022
(2019/C 24/05)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
UNTER HINWEIS AUF
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die Strategie EUROPA 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (1); |
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die Mitteilung der Kommission über eine umfassende Strategie der EU zu den Rechten des geistigen Eigentums (2); |
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die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (3); |
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die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (4); |
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Bestimmungen über die zwischen der EU und Drittländern vereinbarte gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten; |
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die Entschließung des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013-2017 (5); |
IN ERWÄGUNG
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der Schlussfolgerungen des Rates zum Fortschrittsbericht zur Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion (6); |
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des Berichts über die Durchführung des EU-Aktionsplans im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013-2017 (7); |
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der Erfahrungen, die im Rahmen der vorherigen EU-Aktionspläne gewonnen wurden — |
IST SICH des wirtschaftlichen Schadens und der Rufschädigung, die Unternehmen und Produktentwicklern der EU durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums entstehen, und der Profite BEWUSST, die die organisierte Kriminalität durch derartige illegale Tätigkeiten erzielt;
IST BESORGT angesichts der Gefahren, die — neben den wirtschaftlichen und sozialen Folgen — von gefälschten und unerlaubt hergestellten Produkten für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher und Endnutzer und für die Umwelt ausgehen können;
BETONT, dass durch moderne und harmonisierte Konzepte für Zollkontrollen und die Zollzusammenarbeit ein hohes Maß an Schutz des Binnenmarktes der EU angestrebt werden soll, damit vor allem Handelsumlenkungen innerhalb der EU vermieden werden;
IST SICH BEWUSST, dass die Zollbehörden mit den erforderlichen Instrumenten ausgestattet werden müssen, damit sie erfolgreich gegen neue Trends im internationalen Handel mit Produkten, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, vorgehen können;
BILLIGT den beigefügten EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022, den der Vorsitz in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgearbeitet hat;
ERSUCHT
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die Mitgliedstaaten und die Kommission, den beigefügten Aktionsplan effektiv und effizient durchzuführen und dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente und Ressourcen umfassend zu nutzen; |
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die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
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EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022
EINFÜHRUNG
Die zahllosen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des Warenhandels sind ein schwerwiegendes weltweites Problem. Im Rahmen der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums haben die Zollbehörden in der EU im Jahr 2016 über 41 Mio. Artikel zurückgehalten.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften beruht zunehmend auf Kreativität und Innovation. In der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist der Weg zur wirtschaftlichen Erholung und zu Wachstum in Europa beschrieben. Die Förderung von Wissen und Innovation ist eine der drei Prioritäten der Strategie.
Es müssen die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessert werden, damit sie innovativ sein und den Schaden begrenzen können, den Fälscher, die die Investitionen, die Arbeit und den Markenruf des Rechtsinhabers ausnutzen, ihren legitimen Interessen zufügen. Besonderes Augenmerk erfordert auch die Bekämpfung internationaler Betrügergruppierungen und organisierter Kriminalität, die häufig auf leichte Gewinne und wirtschaftlichen Nutzen aus dem Handel mit gefälschten und unerlaubt hergestellten Produkten abzielen, sowie die Gefahren, die Verbrauchern und Endnutzern durch gefälschte Produkte entstehen können.
Ein umfassender Rechtsrahmen für Rechte des geistigen Eigentums muss mit einer wirksamen Rechtsdurchsetzung kombiniert werden. Die Unternehmen und die Verbraucher sind in hohem Maße auf die Reaktionsfähigkeit der Durchsetzungsbehörden angewiesen. Die Zollbehörden spielen bei der Rechtsdurchsetzung eine zentrale Rolle: Sind Produkte, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, erst einmal auf den Binnenmarkt gelangt, wird es sehr viel schwieriger, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Tätigkeiten der europäischen Zollbehörden, mit denen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des grenzüberschreitenden Handels bekämpft werden sollen, zu koordinieren und zu planen.
EVALUIERUNG DES EU-AKTIONSPLANS FÜR DEN ZEITRAUM 2013-2017
Die Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans für den Zeitraum 2013-2017 sind in dem Bericht wiedergegeben, den die Kommissionsdienststellen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellt haben (8).
In den letzten vier Jahren lag der Schwerpunkt auf der effektiven Durchführung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden, wobei gegen die wichtigsten Trends beim Handel mit Waren vorgegangen wurde, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die zum Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gehört, und mit den Strafverfolgungsbehörden intensiviert wurde.
Die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten und die Kommission haben beträchtliche Anstrengungen unternommen und arbeiten proaktiv darauf hin, die Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu bewältigen und den Zustrom von Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in die EU einzudämmen.
Alle Mittel wurden aufgeboten, um über die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zu informieren und dafür zu sorgen, dass sie von allen betroffenen öffentlichen und privaten Interessenträgern ihrem vollen Potenzial entsprechend genutzt wird. Die Unterstützungsbesuche haben sich für alle Beteiligten als besonders nützlich erwiesen — für die Sachverständigen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten, um die Durchführungspraxis zu erörtern, und für die Kommission, um sich einen Gesamtüberblick über die Umsetzung zu verschaffen.
Bei der Anzahl der von den Zollverwaltungen bewilligten Anträge auf Tätigwerden (AFA) ist eine stete Zunahme festzustellen (von 26 865 im Jahr 2013 auf 34 931 im Jahr 2017).
Für 2016 weisen die Statistiken über 41 Mio. zurückgehaltene Artikel aus. Der Schätzwert der entsprechenden echten Produkte belief sich auf knapp 672 Mio. EUR. Käufe über das Internet haben die Zahl der Fälle im Rahmen von Postsendungen, die sich zwischen 2009 und 2011 verdreifacht haben, stark ansteigen lassen.
Die Zusammenarbeit mit den Interessengruppen über die Beobachtungsstelle der EU und mit ihr sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern wurde verstärkt. Auch die Herausforderungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Rechtsdurchsetzungsbehörden, die im Bereich der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums tätig sind, wurden angegangen; der Dialog zeigte, wie wichtig es ist, die Anstrengungen in diesem Bereich fortzusetzen.
Der Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, bleibt jedoch weit verbreitet und nimmt noch weiter zu. Nach den jüngsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2013 entspricht der Handel mit nachgeahmten Waren bis zu 2,5 % des gesamten Welthandels bzw. 338 Mrd. EUR (9). Die Auswirkungen der Marken- und Produktpiraterie sind in der Europäischen Union besonders gravierend, da nachgeahmte bzw. unerlaubt hergestellte Waren bis zu 5 % der EU-Einfuhren bzw. 85 Mrd. EUR ausmachen. In einer Reihe sektorspezifischer Studien hat das EUIPO eine Schätzung der aufgrund von Produktfälschung entgangenen Verkäufe in 13 Sektoren (direkt in den analysierten Branchen und in ihrer gesamten Lieferkette) vorgenommen. Diese beliefen sich insgesamt auf über 100 Mrd. EUR jährlich (10).
Die Evaluierung des Aktionsplans macht deutlich, dass weitere Entwicklungen erforderlich sind, um in der gesamten Union eine effektive Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden sicherzustellen, Instrumente für das Risikomanagement im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und Europol sowie zwischen den Zollbehörden und der Polizei und anderen Durchsetzungsbehörden zu verstärken.
WEITERES VORGEHEN
Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums stellen auch weiterhin eine wachsende Bedrohung dar, der schwer beizukommen ist. Die Koordinierung der Tätigkeiten der Zollbehörden hat zu besseren Ergebnissen geführt und damit ihren Zusatznutzen unter Beweis gestellt. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums im Zollbereich sollte daher in den kommenden Jahren unbedingt fortgeführt werden.
Am 29. November 2017 hat die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket angenommen, das die Anwendung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, an den Grenzen der EU und auf internationaler Ebene weiter verbessern soll. In der Mitteilung der Kommission „Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute“ (COM(2017) 707) vom 29. November 2017 heißt es, dass die Kommission den nationalen Behörden auf der Grundlage der Ergebnisse des derzeitigen EU-Zollaktionsplans eine gezieltere Unterstützung anbieten und mit der Ratspräsidentschaft auf einen neuen, für 2018 vorgesehenen Zollaktionsplan hinarbeiten werde.
Der neue Aktionsplan enthält einige zentrale Aspekte vorheriger Aktionspläne, die nach wie vor Geltung haben und weiter vertieft und umgesetzt werden sollen. Die Erfahrungen bei der Durchführung des Aktionsplans für den Zeitraum 2013-2017 haben außerdem gezeigt, dass unser Vorgehen in Anbetracht knapper Ressourcen in den Verwaltungen angepasst werden muss. Die durchzuführenden Maßnahmen sollten klar umrissen sein und mit Indikatoren verknüpft werden, die eine Messung der Ergebnisse ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und europäischen Durchsetzungsstellen, die keine Zollbehörden sind, sollte im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ausgebaut werden. Mit dem Programm „Zoll 2020“ soll wie mit den vorherigen Programmen die Durchführung dieses Aktionsplans weiter gefördert werden.
Mit diesem Aktionsplan werden daher die folgenden strategischen Ziele verfolgt:
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Gewährleistung einer effektiven Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der gesamten Union; |
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Bekämpfung vorherrschender Trends beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden; |
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Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in der gesamten internationalen Lieferkette; |
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Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und den Strafverfolgungsbehörden. |
Der Aktionsplan gilt für den Zeitraum von 2018 bis 2022.
FAHRPLAN
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten einen Fahrplan aufstellen, in dem die Maßnahmen und Instrumente umrissen werden, die in einem vereinbarten Zeitrahmen zum Einsatz kommen sollen; dabei werden die Auswirkungen auf Finanzmittel und Humanressourcen berücksichtigt. Der vereinbarte Fahrplan wird dem Rat im Frühjahr 2019 vorgelegt.
ÜBERPRÜFUNGSMECHANISMUS
Die Kommission wird dem Rat in Zusammenarbeit mit den Experten der Mitgliedstaaten jährlich einen zusammenfassenden Bericht vorlegen, in dem ausgehend von dem Fahrplan der Stand der Durchführung des Aktionsplans beschrieben wird. Ein ausführlicherer Bericht wird im letzten Jahr erstellt.
FAZIT
Der EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2018-2022 ist beigefügt. Die Kommission wird zunächst den oben genannten Fahrplan erstellen.
1. GEWÄHRLEISTUNG EINER EFFEKTIVEN DURCHSETZUNG DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN IN DER GESAMTEN UNION
Einzelziel 1.1.: Instrumenten für die korrekte und effiziente Durchführung der EU-Vorschriften
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Aktualisierung des auf Websites veröffentlichten Handbuchs |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Berücksichtigt werden die Empfehlungen des Seminars über Rechte des geistigen Eigentums und die Harmonisierung des Beantragungsprozesses (München, 25. und 26. Oktober 2016). Aktualisierte Leitlinien liegen vor. |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Abgestattete Besuche, erörterte Probleme und Herausforderungen und gegebenenfalls erteilte Ratschläge Den festgestellten Probleme wird nachgegangen und erforderlichenfalls werden Pläne für den Kapazitätsaufbau erstellt Regelmäßige Beratungen in den Sitzungen der Sachverständigengruppe für Zollfragen, Abteilung für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, über die Probleme und Herausforderungen und das bisherige Vorgehen |
Kommission & Mitgliedstaaten |
Einzelziel 1.2.: Ausbau der COPIS-Datenbank und Nutzung aller ihrer Funktionen
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Umfassende Nutzung der Such- und Meldefunktionen von COPIS Die notwendigen Verbesserungen der Funktionen von COPIS werden ermittelt und vorgenommen |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Geplant, entwickelt und geschaffen wird ein System, das mindestens
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Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten |
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Die Datenspeicherung und der Informationsaustausch über Zurückhaltungen wird zwischen den Mitgliedstaaten möglichst weitgehend harmonisiert. Geplant, entwickelt und eingerichtet wird ein System, das den Austausch von Informationen über Zurückhaltungen zwischen den Informationssystemen ermöglicht |
Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten |
Einzelziel 1.3.: Aufklärung der Rechtsinhaber und Akteure
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Information über den Rechtsrahmen in KMU-Helpdesks |
Kommission |
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Aktualisierung spezieller Teile des transatlantischen Portals über die Zolldurchsetzung |
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Information über den Rechtsrahmen bei Organisationen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU und einschlägigen Abteilungen und Stellen, die für gewerbliches und geistiges Eigentum zuständig sind |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Mindestens eine Zusammenkunft pro Jahr |
Kommission, Mitgliedstaaten & Rechtsinhaber/sonstige beteiligte Akteure |
Einzelziel 1.4.: Jährliche Veröffentlichung von Statistiken
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Jährliche Berichte liegen im Juli vor |
Kommission |
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Die bewährten Vorgehensweisen liegen den Zollbehörden vor. Nationale Berichte werden erstellt und gegebenenfalls veröffentlicht. |
Kommission & Mitgliedstaaten |
2. BEKÄMPFUNG VORHERRSCHENDER TRENDS BEIM HANDEL MIT WAREN, MIT DENEN RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS VERLETZT WERDEN
Einzelziel 2.1.: Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte für Paket- und Postsendungen
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Den Zollbehörden liegen bewährte Vorgehensweisen vor, damit der Zoll die Rechte im elektronischen Handel besser durchsetzen kann Sofern vorhanden und angezeigt, sollten neue Instrumente und Techniken (z.B. Blockchain) verwendet werden. Erforderlichenfalls sollten neue Rechtsvorschriften entwickelt werden. |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Die Änderungen im Rahmen des WPV werden verfolgt und den Zollbehörden zur Kenntnis gebracht. Die Zollbehörden nutzen die Entwicklungen im elektronischen Handel optimal. |
Kommission & Mitgliedstaaten |
Einzelziel 2.2.: Stärkung des Zollrisikomanagements
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Daten über Zurückhaltungen einschließlich der mit Drittländern ausgetauschten Daten werden analysiert. Mit Hilfe der Gruppe für das gemeinsames Risikomanagement werden im Rahmen des Programms Zoll 2020 Kriterien und Standards festgelegt. |
Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums |
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Das CRMS wird verwendet für den Austausch von Risikoinformationen und Informationen über Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums Regelmäßiges Feedback der Mitgliedstaaten zu mitgeteilten Risikoinformationen und Zollkontrollinformationen und Kontrollergebnissen |
Kommission & Mitgliedstaaten |
3. BEKÄMPFUNG DES HANDELS MIT WAREN, MIT DENEN RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS VERLETZT WERDEN, IN DER GESAMTEN INTERNATIONALEN VERSORGUNGKETTE
Einzelziel 3.1.: Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts-, Transit- und Empfängerländern
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Durchführung des neuen Aktionsplans EU-China 2018-2020 Austausch von Informationen über Zurückhaltungen (Hinweise) mit China wird auf personenbezogene Daten erweitert Durchführung und erforderlichenfalls Intensivierung der Zusammenarbeit mit Hongkong |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Die erforderlichen praktischen Vorkehrungen für den Daten- und Informationstausch mit Drittländern werden ordnungsgemäß getroffen, um den internationalen Handel mit Waren, die die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden Mechanismen für den Austausch von Informationen sind eingerichtet. Zahl der Fälle, in denen Informationen ausgetauscht wurden, und der Zurückhaltungen auf der Grundlage dieser Informationen. Zahl der auf der Grundlage des Informationsaustauschs eingeleiteten Ermittlungen Zahl der gemeinsamen Zolleinsätze innerhalb des ASEM mit Schwerpunkt auf Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums |
Kommission & Mitgliedstaaten |
Einzelziel 3.2.: Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Bewerber- und Nachbarländern
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Expertenpool steht zur Verfügung |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Bericht über bewährte Vorgehensweisen bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU und den Nachbarländern |
Kommission & Mitgliedstaaten |
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Zahl der ausgetauschten Beamten Bericht an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission über die Austauscherfahrungen |
Mitgliedstaaten |
4. STÄRKUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT DER EUROPÄISCHEN BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR VERLETZUNGEN VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS UND DEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN
Einzelziel 4.1.: Partnerschaft mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Projekte entsprechen dem Bedarf des Zolls Kompatibilität und Synergieeffekte mit Zollprojekten Verfügbarkeit von Tools für die Weitergabe von Wissen über Gesetze zu Rechten des geistigen Eigentums, Datenbanken zu geistigem Eigentum und Systeme zur Unterstützung der Durchsetzung Aufklärungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen, mit denen auf die Verbraucher abgezielt wird |
Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten |
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Schulungsbedarf des Zolls wird ermittelt (z.B. Transitfragen). Vom IP VTC werden spezielle Schulungsprogramme ausgearbeitet, und Schulungen werden abgehalten. |
Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten |
Einzelziel 4.2.: Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen Zoll-, Polizei- und Justizbehörden
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Gegebenenfalls Abhaltung von Veranstaltungen |
Kommission, Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und Mitgliedstaaten |
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Die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Studie der Beobachtungsstelle werden den Zollbehörden zur Kenntnis gebracht. Die Zollbehörden verwenden die Informationen gegebenenfalls. |
Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten |
Einzelziel 4.3.: Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in der gesamten internationalen Versorgungskette
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Aktionen |
Indikatoren |
Zuständige Akteure |
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Die Rolle der Vermittler wird analysiert. Im Hinblick auf größeres Vertrauen und mehr Transparenz werden gegebenenfalls Veranstaltungen mit Vermittlern über deren Rolle abgehalten. |
Kommission & Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums mit Unterstützung der Mitgliedstaaten |
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Die Auswirkungen des „Wirtschaftsgürtels Seidenstraße“ auf die Zollkontrollen liegen vor und werden analysiert. Gegebenenfalls werden Strategien für Zollkontrollen in diesem Verkehr entwickelt und umgesetzt. |
Kommission & Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums mit Unterstützung der Mitgliedstaaten |
(1) Mitteilung der Kommission vom 3. März 2012: Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum — KOM(2010) 2020 endgültig — nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums — Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa — KOM(2011) 287.
(3) ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15.
(4) ABl. L 82 vom 22.3.1997, S. 1.
(5) ABl. C 80 vom 19.3.2013, S. 1.
(6) ABl. C 80 vom 19.3.2013, S. 11.
(7) Dok. 6494/18.
(8) COM(2018) 77 final.
(9) Trade in Counterfeit and Pirated Goods: Mapping the Economic Impact, OECD/EUIPO (2016) https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/documents/Mapping_the_Economic_Impact_study/Mapping_the_Economic_Impact_en.pdf.
(10) Synthesis Report on IPR Infringement 2018, EUIPO (2018) https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/docs/Full%20Report/Full%20Synthesis%20Report%20EN.pdf.