10.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 414/33


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2019/C 414/11)

Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„COUR-CHEVERNY“

PDO-FR-A0304-AM02

Datum der Mitteilung: 18.9.2019

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Schnittregeln

In Abschnitt VI Nummer 1 Buchstabe b der Produktspezifikation der Bezeichnung „Cour Cheverny“ wird der Satz „Die Zahl der fruchttragenden Zweige ist nach der Blüte (phänologisches Entwicklungsstadium 23 nach Lorenz) maximal 11.“ gestrichen.

Diese Streichung hat eine bessere Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zum Ziel, indem die Schnittregeln flexibler gestaltet werden, um auf klimatische Unwägbarkeiten reagieren zu können.

Nummer 5.1 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

2.   Verbringung zwischen zugelassenen Lagerinhabern

Kapitel 1 Abschnitt IX Nummer 5 Buchstabe b bezüglich des Zeitpunkts der Verbringung des Weins zwischen zugelassenen Lagerinhabern wird gestrichen.

Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

3.   Wichtigste zu kontrollierende Punkte

Kapitel 3 wurde überarbeitet, um die Kontrollmethoden der wichtigsten zu kontrollierenden Punkte zu vereinfachen.

Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

4.   INAO-Referenz

In Kapitel 3 Abschnitt II wird die Gemeinde „Montreuil-sous-bois“ durch die Gemeinde „Montreuil“ ersetzt.

Mit dieser Änderung soll der Namensänderung der Gemeinde Rechnung getragen werden.

Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Cour-Cheverny

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. — geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

Stille trockene Weißweine

Die trockenen Weine weisen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 10,5 % vol auf.

Sie weisen nach der Abfüllung einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose und Fructose) von maximal 4 g/l und einen Gesamtsäuregehalt — ausgedrückt in Gramm Weinsäure je Liter — von maximal 2 g/l weniger als den Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose und Fructose) auf.

Weine mit einem natürlichen Mindestalkoholgehalt von 13,5 % vol weisen nach der Abfüllung einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose und Fructose) von maximal 6 g/l auf.

Die Weine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 12,5 % vol nicht überschreiten. Der Gehalt an flüchtiger Säure, der Gesamtsäuregehalt und der Gesamtschwefeldioxidgehalt sind durch die EU-Rechtsvorschriften geregelt. Die Weine sind stille Weißweine, die in ihrer Jugend vor Lebendigkeit strotzen.

Die anderen Kriterien entsprechen den geltenden Vorschriften.

Der Geruch verströmt oft Aromen von Zitrusfrüchten, gelbfleischigen Früchten oder weißen Blüten. Es lassen sich darin manchmal Rhabarber-, Gewürz- oder Mentholnoten feststellen. Ihre Einzigartigkeit kommt allerdings erst mit der Zeit vollständig zur Entfaltung und einige Jahre der Lagerung bringen oft Aromen von Honig, Zitrone, Wachs oder Pflaume sowie einige süße Oxidationsnoten zutage, die für die Rebsorte Romorantin B typisch sind. Wenn diese Weine vergärbare Zucker aufweisen, sind ihre Komplexität und ihr Lagerpotenzial im Allgemeinen noch ausgeprägter.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

Stille liebliche und süße Weißweine

Die lieblichen und süßen Weine weisen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 13,5 % vol auf.

Sie weisen nach der Abfüllung einen Gehalt an gärfähigen Zuckern (Glucose und Fructose) von mindestens 20 g/l, jedoch maximal 45 g/l auf.

Weine mit einem Gehalt an gärfähigen Zuckern (Glucose und Fructose) von mindestens 20 g/l werden ohne Anreicherung hergestellt. Der Gehalt an flüchtiger Säure, der Gesamtsäuregehalt und der Gesamtschwefeldioxidgehalt sind durch die EU-Rechtsvorschriften geregelt.

Die anderen Kriterien entsprechen den geltenden Vorschriften.

Der Geruch verströmt oft Aromen von Zitrusfrüchten, gelbfleischigen Früchten oder weißen Blüten. Es lassen sich darin manchmal Rhabarber-, Gewürz- oder Mentholnoten feststellen. Ihre Einzigartigkeit kommt allerdings erst mit der Zeit vollständig zur Entfaltung und einige Jahre der Lagerung bringen oft Aromen von Honig, Zitrone, Wachs oder Pflaume sowie einige süße Oxidationsnoten zutage, die für die Rebsorte Romorantin B typisch sind. Wenn diese Weine vergärbare Zucker aufweisen, sind ihre Komplexität und ihr Lagerpotenzial im Allgemeinen noch ausgeprägter.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

 

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

a.    Wesentliche önologische Verfahren

Spezifisches önologisches Verfahren

Weine mit einem Gehalt an gärfähigen Zuckern (Glucose und Fructose) über 20 g/l werden ohne Anreicherung hergestellt. Die Verwendung von Holzstücken ist untersagt. Die Weine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 12,5 % vol nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen die Weine hinsichtlich der önologischen Verfahren die Gesamtheit der Verpflichtungen auf Unionsebene und des Gesetzbuchs für Landwirtschaft und Seefischerei (Code rural et de la pêche maritime) einhalten.

Anbaupraktiken

a) — Pflanzdichte: Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 4 500 Stöcken pro Hektar auf, mit einem Reihenabstand von höchstens 2,1 m. Der Abstand zwischen den Stöcken einer Reihe muss zwischen 0,9 m und 1,2 m betragen. b) — Schnittregeln: Die Reben werden nach folgendem Verfahren so geschnitten, dass höchstens 13 Augen am Stock bleiben: — Guyot-Schnitt mit einem Strecker und höchstens zwei Zapfen; — V-förmiger Kurzstreckerschnitt; — Zapfenschnitt (Fächerschnitt oder Cordon-Royat-Schnitt).

b.    Höchsterträge

Trockene Weine

72 Hektoliter je Hektar

Liebliche und süße Weine

60 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Traubenlese, Weinherstellung, Weinbereitung und Weinausbau finden auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement „Loir-et-Cher“ statt: Cellettes, Cheverny, Chitenay, Cormeray, Cour-Cheverny, Huisseau-sur-Cosson, Montlivault, Mont-près-Chambord, Saint-Claude-de-Diray, Tour-en-Sologne, Vineuil.

7.   Wichtigste Keltertrauben

Romorantin B — Daneri

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Beschreibung der natürlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Das geografische Gebiet befindet sich auf der linken Seite der Loire und verläuft zwischen den Ufern des Flusses im Norden und den Gemeinden Cheverny und Cour-Cheverny im Süden. Im Nordwesten wird das Gebiet von der Loire und dem Wald von Russy und im Osten und im Süden von dem Gebiet Grande Sologne abgegrenzt (insbesondere die durchgängige Bewaldung des Parks von Chambord und des Waldes von Cheverny). Der Wald nimmt in dem geografischen Gebiet eine sehr wichtige Rolle ein, und alle Rebflächen, die nicht in der Nähe der Loire liegen, befinden sich auf Lichtungen zwischen den zahlreichen, unterschiedlich großen Waldflächen.

Das geografische Gebiet liegt auf einer leicht welligen Hochebene, die von Osten nach Westen von den zwei Nebenflüssen der Loire Cosson und Beuvron und einigen ihrer Nebenflüsse durchzogen wird. Die geologischen Bodenschichten bestehen im Wesentlichen aus tonig-kiesigen Schichten aus senonischer Zeit mit darüber liegenden kalkhaltigen Böden von Beauce (Aquitanien), die ihrerseits von den tonig-sandigen Schichten von Sologne (Burdigalium) bedeckt sind. Die gesamte Formation ist an manchen Stellen von hohen Terrassen der Loire und äolischem Sand überzogen.

Die präzise abgegrenzten Parzellen für die Traubenlese weisen folgende Merkmale auf: — Böden mit vorwiegend sandiger bis tonig-sandiger Struktur, die in tiefen Schichten auf einer Tonschicht (Sologne-Böden) ruht — braune kalkhaltige bis kalziumhaltige Böden (kalkhaltige Böden von Beauce).

Das Übergangsklima ist etwas stärker kontinental geprägt als das der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen aus den stromabwärts gelegenen Departements Loire/Touraine: Es ist geringfügig trockener (25 bis 50 Millimeter weniger Niederschlag pro Jahr) und spürbar frischer (während der Vegetationszeit liegen die Durchschnittstemperaturen um 0,5 °C bis 1 °C und die Tiefsttemperaturen um 1 °C niedriger). Dieses Klima wird lokal von den Waldflächen und den Tälern des Beuvron, des Cosson und ihrer kleinen Nebenflüsse geprägt.

Beschreibung der menschlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

1519 soll François I. 80 000 Pflanzen einer weißen Rebsorte aus dem Burgund in seine Residenz in Romorantin gebracht haben. Diese ungefähr 40 Kilometer südöstlich von Cour-Cheverny liegende Stadt verlieh dann der Rebsorte ihren Namen. Laut jüngeren genetischen Studien ist es erwiesen, dass diese Rebsorte — genau wie andere Rebsorten aus dem Burgund (Aligoté B, Auxerrois B, Chardonnay B, Gamay N und Melon B) — aus einer Kreuzung der Rebsorten Gouais B und Pinot Noir N hervorgegangen ist, wodurch die Region Burgund sehr wahrscheinlich als ihr Ursprungsort infrage kommt.

1577 erließ das Pariser Parlament ein Edikt, das den Parisern verbot, Weine zu kaufen, die in einer Entfernung von weniger als 20 Meilen (88 Kilometern) von der Hauptstadt produziert wurden. Um der Nachfrage nachzukommen, wurden die Rebflächen zunächst um Orléans herum erweitert, danach in zunehmendem Maße stromabwärts in Richtung von Blois und Tours. Im 17. Jahrhundert erleichterte die Inbetriebnahme des Kanals, der die Loire mit der Seine verbindet, dann den Weintransport. Die Rebsortenanbauflächen von großen Erzeugern vervielfachten sich, und im 18. Jahrhundert war auf der Carte de Cassini ein durchgehendes Weinbaugebiet zu beiden Ufern der Loire verzeichnet. Im Gegensatz zu dem alten Beauce-Weinanbaugebiet (gelegen am anderen Ufer der Loire), wo insbesondere die Rebsorte Teinturier N angebaut wurde (vor Ort „Gros Noir“ genannt, eine äußert kräftige und produktive Teinturier-Rebsorte), wird im geografischen Gebiet „Cour-Cheverny“ eine hochwertige Weinbautradition fortgeführt und die Winzer pflanzen weiterhin die Rebsorte Romorantin B an, eine früh reifende Sorte, die aufgrund ihrer Widerstandsfähigkeit gut an die natürliche Umgebung angepasst ist. Bei Überreife können Weine mit einem höheren oder niedrigeren Gehalt an vergärbaren Zuckern hergestellt werden. Diese Rebsorte wird nirgendwo anders im großen Maßstab angebaut — sei es in Frankreich oder weltweit. 2008 umfasste die Rebfläche von „Cour-Cheverny“ 60 Hektar, die von etwa 30 Erzeugern mit einem Produktionsvolumen von knapp über 1 500 Hektolitern bewirtschaftet werden. Die Weine sind stille Weißweine, die in ihrer Jugend vor Lebendigkeit strotzen. Der Geruch verströmt oft Aromen von Zitrusfrüchten, gelbfleischigen Früchten oder weißen Blüten. Es lassen sich darin manchmal Rhabarber-, Gewürz- oder Mentholnoten feststellen. Ihre Einzigartigkeit kommt allerdings erst mit der Zeit vollständig zur Entfaltung und einige Jahre der Lagerung bringen oft Aromen von Honig, Zitrone, Wachs oder Pflaume sowie einige süße Oxidationsnoten zutage, die für die Rebsorte Romorantin B typisch sind. Wenn diese Weine vergärbare Zucker aufweisen, sind ihre Komplexität und ihr Lagerpotenzial im Allgemeinen noch ausgeprägter. Die mageren Böden, die schwer zu bewirtschaften sind und niedrige Getreideerträge bringen, sich jedoch für den Weinbau eignen, waren ein entscheidender Faktor für die Anpflanzung der Rebflächen. Die Geologie des geografischen Gebiets ist stark vom Lauf der Loire (Erosion und Terrassenablagerung) geprägt und unterscheidet sich von der Geologie der anderen kontrollierten Ursprungsbezeichnungen entlang der Loire.

Traditionell umfasst das abgegrenzte Parzellengebiet Parzellen mit Böden mit im Wesentlichen sandiger Struktur, geringer Tiefe und geringer Fruchtbarkeit, die über eine gute Entwässerungsfähigkeit und einen geringen Wasserspeicher verfügen. Auf diesen Parzellen ist eine gute Reifung der Trauben gewährleistet.

Die von den Winzern durchgeführten Beobachtungen und Analysen zum Verhalten ihrer Reben ermöglichen es ihnen, die Standorte für die Rebflächen auszuwählen, die am besten für den Anbau der seltenen und besonderen Rebsorte Romorantin B geeignet sind, die erheblich zur Einzigartigkeit des aromatischen Profils der Weine beiträgt. Sie ist die einzige Rebsorte, die für die Weinbereitung der kontrollierten Ursprungsbezeichnung bestimmt ist. Ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Anpassungsfähigkeit an die schwierigen natürlichen Umgebungsbedingungen des geografischen Gebiets haben die Winzer dazu veranlasst, sie überreif werden zu lassen, um liebliche Weine von hoher Qualität zu erzeugen.

Dank fünf Jahrhunderten der Bindung an diese Rebsorte konnten die Erzeuger — durch eine optimale Bewirtschaftung der Pflanze und ihres Produktionspotenzials, die sich in der Rebenerziehung und strengen Schnittregeln äußert — die besonderen anerkannten Merkmale ihrer Produkte zur Geltung bringen.

Die im Jahr 1993 gewährte kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Cour-Cheverny“ ist heute Teil der Wein-Vorzeigeprodukte des Val de Loire. Um diese Weine bekannt zu machen, haben die Erzeuger eine ursprüngliche Vinothek im Schloss Cheverny eingerichtet, die über 300 000 Besucher pro Jahr anzieht.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der sonstigen Bedingung:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Das Gebiet in unmittelbarer Nähe, für das die Ausnahmegenehmigung für die Weinherstellung und Weinbereitung gilt, besteht aus dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Loir-et-Cher: Candé-sur-Beuvron, Feings, Fougères-sur-Bièvre, Fresnes, Maslives, Les Montils, Muides-sur-Loire, Ouchamps, Saint-Dyé-sur-Loire, Saint-Laurent-Nouan, Sambin, Seur und Katastersektion E der Gemeinde Monthou-sur-Bièvre.

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Etikettierung

Beschreibung der Bedingung:

a)

Die Rebsorte wird auf den Etiketten nicht unter dem Namen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung angegeben.

b)

Die Weine mit einem Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose und Fructose) von mindestens 20 g/l werden verpflichtend mit den Angaben „moelleux“ oder „doux“ versehen, die dem Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glukose und Fruktose) entsprechen, der in dem Wein vorhanden ist, so wie es gemäß den EU Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.

c)

Alle fakultativen Angaben werden auf den Etiketten in Zeichen angegeben, deren Schriftgröße sowohl in der Höhe als auch in der Breite höchstens doppelt so groß wie die der Zeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung ist.

d)

Die Schriftgröße der Zeichen für die geografische Bezeichnung „Val de Loire“ darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite zwei Drittel der Größe der Zeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung nicht überschreiten.

e)

Bei der Etikettierung von Weinen mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung darf der Name einer kleineren geografischen Einheit angegeben werden, sofern: — es sich um einen in den Kataster aufgenommenen Ort handelt; — dieser in der Erntemeldung angegeben ist.

Link zur Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-449162c2-914f-4ae7-a61a-51f9e03d691b


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.