27.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/17


Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2019/C 216/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag einzulegen.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„RAGUSANO“

EU-Nr.: PDO-IT-1505-AM01 — 9.10.2017

g. U. ( X ) g. g. A. ( )

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Consorzio per la tutela del formaggio Ragusano [Schutzgemeinschaft für den „Ragusano“-Käse] mit Sitz in der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Ragusa: C.C.I.A.A. di Ragusa — Piazza della Libertà — 97100 Ragusa. Tel. +39 3461532330 E-Mail: consorzioregusanodop@gmail.com; zertifizierte E-Mail: certmail@pec.consorzioragusanodop.it;

Die Schutzgemeinschaft für den „Ragusano“-Käse ist eine Vereinigung von Herstellern des Käses. Sie ist nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft Nr. 12511 vom 14.10.2013 berechtigt, einen Änderungsantrag zu stellen.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Produktbezeichnung

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Herstellungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Kennzeichnung

Sonstiges [In Artikel 1 der Produktspezifikation wurde das Wort „geschützte“ vor dem Wort „Ursprungsbezeichnung“ eingefügt; Artikel 1 bis 4 wurden gestrichen und es wurde ein Artikel 7 über die Kontrollstelle hinzugefügt, der in der bestehenden Spezifikation nicht vorhanden war; außerdem wurden Vorschriften über die Kennzeichnung und Verpackung des Käses hinzugefügt.]

4.   Art der Änderung(en)

Nach Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A.

Nach Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderung(en)

Produktmerkmale

In Artikel 3 Buchstabe f der Produktspezifikation wurde das Mindestgewicht des Käses geändert.

Der derzeitige Wortlaut der Spezifikation

„Gewicht: je nach Größe des Laibes zwischen 10 und 16 kg;“

wird geändert in

„Gewicht: je nach Größe des Laibes zwischen 12 und 16 kg;“.

Die Änderung des Mindestgewichts von 10 kg auf 12 kg ist erforderlich, um die Spezifikation an die gängige Herstellungspraxis anzugleichen, die sich mit der Zeit etabliert hat.

Die Hersteller sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, größere Laibe herzustellen. Mit dieser Änderung wird den aktuellen Herstellungspraktiken für den Käse „Ragusano“ besser entsprochen, da Laibe des Käses in den letzten Jahren ausnahmslos mindestens 12 kg wiegen.

Außerdem hat sich die Größe der Laibe als eine der charakteristischen Eigenschaften des Käses herausgestellt, die es dem Verbraucher ermöglicht, ihn auch im Vergleich zu anderen ähnlichen Käsesorten, die niemals so groß sind, sofort zu erkennen.

Der Feuchtigkeitshöchstgehalt wurde von 40 % auf 42 % erhöht.

Der derzeitige Wortlaut der Spezifikation:

„Feuchtigkeitshöchstgehalt: 40 %“

wird geändert in:

„Feuchtigkeitshöchstgehalt: 42 %“.

Der Feuchtigkeitsgehalt wurde erhöht, um den Käse weicher zu machen, was die Verbraucher erwiesenermaßen bevorzugen.

Ursprungsnachweis

Es wurde im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ein Artikel 5 „Ursprungsnachweis“ hinzugefügt, der bisher nicht vorhanden ist. Artikel 5 lautet:

„Artikel 5

NACHWEIS DER URSPRUNGSEIGENSCHAFT

Der Herstellungsprozess wird in allen Phasen durch Dokumentation aller in die Herstellung eingehenden Produkte (Input) und aller erzeugten Produkte (Output) überwacht. Diese Überwachung, zu der die einschlägigen, von der Kontrollstelle beaufsichtigten Verzeichnisse, die von den Erzeuger- und Verpackungsbetrieben geführt werden, sowie die regelmäßige Meldung der erzeugten Mengen an die Kontrollbehörden gehören, gewährleistet die Rückverfolgbarkeit des Produkts. Alle in den Verzeichnissen aufgeführten natürlichen und juristischen Personen unterliegen entsprechend den Bestimmungen der Spezifikation und des Kontrollplans der Überwachung durch die Kontrollstelle.“

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Ein Artikel 6 „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ wird eingefügt.

Dieser Artikel ist nicht in der aktuellen Produktspezifikation enthalten, sondern nur in der Zusammenfassung. Die eingefügten Angaben wurden deshalb der Zusammenfassung entnommen sowie dem Dokument „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“, der in den der Kommission vorgelegten Unterlagen enthalten ist. Diese Angaben wurden umformuliert und eingefügt, um Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Rechnung zu tragen.

Artikel 6 lautet:

„Artikel 6

ZUSAMMENHANG MIT DEM GEOGRAFISCHEN GEBIET

Die Stallungen, in denen sich das Vieh befindet, der Wohnbereich, der Heuboden und eine kleine Käserei, in der die Milch zu Käse verarbeitet wird, bilden die aus Kalkstein gebaute Masserie, die sich perfekt in die umliegende Landschaft einfügt, in der sich die charakteristischen Trockenmauern so weit erstrecken, wie das Auge reicht. In den Bauernhäusern (Masserien) wird das Käsehandwerk ausgeübt: Holzkessel, Paddel, verzinnter Kupferkessel, Sieb, Kurbel, Holzformen und kleine Holzlatten zur Formung des Käses sind die einfachen, aber unverzichtbaren Utensilien aus Holz und Kupfer. Der Käse „Ragusano“ ist ein Naturprodukt, dessen Merkmale und Besonderheiten untrennbar mit den Eigenschaften seines Rohstoffs — der Rohvollmilch, die den Geschmack der Weiden des an aromatischen Kräutern reichen Ibleo-Plateaus verkörpert — und den bewährten Herstellungs- und Reifungsmethoden, die von Spezialistenhand angewandt werden. Der Käse wird während der Weidemonate, von November bis Mai hergestellt, wenn die Qualität des Grünfutters auf den Weiden am besten ist. In der natürlichen Weidelandschaft des Ibleo gedeihen über 100 Futterpflanzen aus mindestens 20 verschiedenen Familien. Jede einzelne Wildfutterpflanze der Ibleo-Wiesen trägt dazu bei, den Duft und Geschmack des Käses zu gestalten. Die wichtigsten Futterpflanzen, die wegen ihrer Schmackhaftigkeit von den Tieren geschätzt werden und wertvoll wegen ihrer vorteilhaften Auswirkungen auf Milchproduktion und Wachstum sowie wegen ihres Nährwertgehalts sind, sind Anthemis arvensis, Medicago hispida, Scorpiurus subvillosus, Astragolus hamosus, Trifolium subterraneum, Calendula arvensis, Diplotaxis erucoidese und Sinapis arvensis. Die Umgebung, die Milch, das Futter und das Herstellungsverfahren machen den Käse zu einem überaus traditionellen Käse, der dennoch zeitgemäß bleibt. Seine Welt, die Masserie, lässt sich als Blüte des kulturellen Erbes beschreiben, geschaffen durch Natur, Geschichte, Wirtschaft und technologisches Wissen und Können. Eine Vielzahl von Faktoren kann den Duft, den Geschmack, die Farbe und die Nährstoffeigenschaften des traditionellen Käses „Ragusano“ beeinflussen. Diese Faktoren können als „Merkmale der biologischen Vielfalt“ bezeichnet werden, gerade weil ihr ausgewogenes Zusammenspiel seit Jahrhunderten einen Käse hervorbringt, der weltweit einzigartig und untrennbar mit dem Gebiet verbunden ist, in dem er produziert wird. Der Käse „Ragusano“ ist ein lebender Käse angesichts der darin vorkommenden Mikroorganismen und der enzymatischen Prozesse, die während der Reifung zu beobachtet sind. Daraus ergibt sich die Definition der biologischen Vielfalt, die nicht nur darin besteht, dass diese Faktoren einen Käse erzeugen, der sich von anderen Käsesorten unterscheidet, sondern auch und vor allem darin, dass er im biologischen Sinne lebendig ist.

Zu den wichtigsten „Merkmalen der biologischen Vielfalt“ zählen das Produktionsgebiet und die damit zusammenhängenden Makro- und Mikroumgebungsbedingungen der Bereiche und natürlichen Standorte, an denen die Produktionsprozesse stattfinden (Viehzucht, Käseherstellung und Reifeanlagen). Zu dieser biologischen Vielfalt tragen auch die Viehrassen, das extensive Viehhaltungssystem und die Nahrung der Kühe bei, die hauptsächlich aus wildwachsendem Futter von den Weiden des Ibleo-Plateaus besteht und somit ebenfalls zur biologischen Vielfalt beiträgt. Auch das traditionelle Käseherstellungsverfahren spielt aufgrund seiner besonderen Charakteristika und Methoden eine entscheidende Rolle: Verwendung von Vollmilch, Existenz einer für die Käseherstellung geeigneten natürlichen Mikroflora, Verwendung von natürlichem Lab und Holz- und/oder Kupferutensilien. Hinzu kommen der Formungsprozess des Käses und die traditionelle Reifung. Es ist offensichtlich, dass diese „Merkmale“ im Grunde eine ganze Reihe von natürlichen Prozessen darstellen, in die ein hoher Grad biologischer Variabilität einfließt. Der Mensch muss sich dabei täglich gegen die Natur behaupten, um ein biologisches Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Prozessen herzustellen, sodass die Produktion des Käses in hervorragender Qualität gewährleistet wird.

Die Rinderzucht, die Laktationsperiode des Viehs und die verschiedenen biologischen Zyklen der Futterpflanzen, die wild auf den Wiesen des Ibleo-Plateaus aufwachsen, sind für die häufigen Qualitätsschwankungen der Milch und für die Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen verantwortlich, die den Prozess der Milchbehandlung und die Reifung des Käsebruchs und des Käses beschleunigen oder verlangsamen: Alle diese Makro- und Mikroumgebungsbedingungen spielen eine entscheidende Rolle für die Auswahl der spezifischen Mikroflora des Käses.“

Herstellungsverfahren

In Artikel 3 Buchstabe C wurde die Mindestreifezeit in den betreffenden Abschnitt aufgenommen, da dies in der aktuellen Spezifikation nicht berücksichtigt wurde.

Es wurde auch die Möglichkeit hinzugefügt, den Käse mit anderen Methoden reifen zulassen, als die Laibe mit Seilen paarweise über Balken zu binden.

Der derzeitige Wortlaut der Spezifikation:

„Die Reifung der Laibe erfolgt in belüfteten Räumen und bei einer Temperatur zwischen 14 und 16 Grad Celsius, indem sie paarweise mit dünnem Seil zusammengebunden und über geeignete Stützen aufgehängt werden, um eine vollständige Exposition der gesamten Oberfläche zu ermöglichen“

wird geändert in:

„Die Laibe reifen mindestens drei Monate nach dem Formen des Käses in belüfteten Räumen bei einer Temperatur zwischen 14 und 16 Grad Celsius.

Sie können während des Reifeprozesses paarweise mit dünnem Seil zusammengebunden und über geeignete Stützen aufgehängt werden, um eine vollständige Exposition der gesamten Oberfläche zu ermöglichen.“

In der aktuellen Spezifikation werden keine Mindestreifezeiten festgelegt. Daher wurde ein Zeitraum von drei Monaten (beginnend mit dem Formen des Käses) als Mindestreifezeit festgelegt, um sicherzustellen, dass das Produkt ausreichend gereift ist.

In Bezug auf die Änderung der Reifungsverfahren haben die Hersteller beschlossen, dass diese Phase der Produktion zwar in ausreichend belüfteten Räumen stattfinden muss, jedoch auch andere Verfahren als das Aufhängen gepaarter Laibe über Balken verwendet werden können. In den letzten Jahren haben die Hersteller mit großem Erfolg versucht, den Käse reifen zu lassen, indem sie ihn in Regale aus abgerundeten Holzlatten ablegen, die so konzipiert sind, dass die Luft zirkulieren kann. Auf diese Weise behalten die Laibe ihre reguläre Form und sind besser präsentierbar und vor allem einfacher in Portionen zu schneiden als Laibe, die auf herkömmliche Weise reifen, wobei die Eigenschaften des Käses nicht beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus ermöglicht das oben erwähnte Reifungsverfahren die Verwendung einer geringeren Salzmenge, da, wenn die Laibe zum Reifen zusammengebunden aufgehängt werden, ein höherer Salzanteil erforderlich ist, um den Käse haltbarer und weniger leicht verformbar zu machen. Diese Reifungsmethode ermöglicht es den Herstellern daher, ein Produkt mit einem niedrigeren Salzgehalt anzubieten, was von den Verbrauchern sehr geschätzt wird.

Durch Änderungen dieser Art kann das Erzeugnis unter Wahrung der Prinzipien traditioneller Reifungsmethoden verbessert werden.

In Artikel 3 Buchstabe C wurden am Ende des Abschnitts über das Formen der Käselaibe folgende Sätze angefügt:

„Während dieser Phase wird eine Kaseinplakette, wie unten dargestellt, mit den individuellen Kennzeichnungscodes des Käses, auf der langen Seite gegenüber der Hauptplakette (mit dem EG-Identitätskennzeichen des Betriebs, das auch zur Sicherstellung der Einhaltung der Hygienevorschriften verwendet wird, sowie gegebenenfalls der Handelsmarke) angebracht.

Image 1

Die anderen beiden großen Seiten des Quaders werden dann mit den entsprechenden Stempelstreifen versehen, um das Wort „Ragusano“ auf die Oberfläche zu prägen, wie in der Abbildung unten gezeigt.“

Image 2

Mit dieser Änderung soll die Anbringung der Kaseinplakette geregelt und harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass jeder Laib für Rückverfolgbarkeitszwecke nummeriert wird, sowie die Anbringung der Stempelbänder, die sicherstellen, dass der Markenkäse für den Verbraucher leicht erkennbar ist. Darüber hinaus erleichtern solche Regeln in der Spezifikation die Arbeit der Kontrollstelle, die dann die Einhaltung dieser Regeln überprüfen kann.

Diese Änderung dient ausschließlich der Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Identifizierung des Produkts.

Kennzeichnung

Artikel 4 über die Kennzeichnung und Verpackung wurde umformuliert und ergänzt.

Der derzeitige Wortlaut der Spezifikation:

„Der Käse mit der Ursprungsbezeichnung ‚Ragusano‘ muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit der in Anhang A abgebildeten Kennzeichnung versehen sein, damit gewährleistet ist, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Anhang ist Bestandteil dieser Verordnung.“

wird geändert in:

„Der Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‚Ragusano‘ muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens wie folgt gekennzeichnet sein, damit gewährleistet ist, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht;

Image 3

das Kennzeichen wird am Ende der Mindestreifezeit neben dem EG-Identitätskennzeichen des Betriebs und gegebenenfalls der Handelsmarke auf der Hauptseite des Laibs als Brandzeichen aufgebracht.

Die Verpackung des Käses ‚Ragusano‘ trägt neben dem EU-Logo für die geschützte Ursprungsbezeichnung auch das nachfolgende Etikett.

Allgemeine Beschreibung des Etiketts

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Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:

RAGUSANO g. U. in einer größeren Schrift als die übrigen Angaben des Etiketts.

Die Angaben des Herstellungs- und/oder Verpackungsbetriebs nach den geltenden Gesetzesvorschriften.

Die aufgeführten Spezifikationen betreffen das Musteretikett. Dieses misst 8 cm × 8 cm und besteht aus einem grünen Quadrat (Pantone 369 C) mit gerundeten Ecken, in dem sich (vertikal und horizontal zentriert) ein gelbes Rechteck (Pantone 810 C) mit gerundeten Ecken befindet, das 7,2 cm × 4,2 cm misst.

In der grünfarbigen Fläche über dem Rechteck erscheint horizontal zentriert die Aufschrift RAGUSANO g. U. in schwarzer (Pantone Process Black C) BAUHAUS Md BT 24, 6 pt.

Auf der rechten Seite dieses Rechtecks befindet sich ein weißes Quadrat (Pantone Transparent White) mit grünem Rand (Pantone 369 C) und gerundeten Ecken, mit Seitenlänge 3,6 cm × 3,6 cm, das (in vertikal und horizontal zentrierter Position) das Logo RAGUSANO mit Abmessungen 2,2 cm × 2,7 cm enthält, und links steht „Certificato da Autorità pubblica designata dal MiPAAF“ (zertifiziert durch die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft benannte Behörde).

Der grüne Bereich unter dem Rechteck ist bestimmt für den Firmennamen, Font: ARIAL BOLD 8 pt — weiß (Pantone Transparent White), und die Firmenadresse, Font: ARIAL 7 pt — weiß (Pantone Transparent White).

Die oben angegebenen Maße beziehen sich auf das Musteretikett und sind erforderlich, um die erforderlichen Proportionen festzulegen, die immer eingehalten werden müssen. Die tatsächliche Größe des Etiketts kann von 5 cm × 5 cm bis 12 cm × 12 cm variieren.

Allgemeine Merkmale des Logos

Image 5

Das Logo besteht aus einem Kreis, der horizontal durch ein weißes Rechteck mit dem in der Mitte eingebetteten Wort RAGUSANO geteilt ist. Der Text, der länger ist als der Durchmesser, ist sowohl vertikal als auch horizontal in Bezug auf den Kreis zentriert. Farbe: schwarz, Pantone Raster-Schwarz C, Schriftart: BAUHAUS Md BT. Die beiden Kreisbögen sind gleich groß, haben aber verschiedene Farben, der obere ist gelb (Pantone 810 C) und der untere grün (Pantone 369 C).

Käse, der ausschließlich aus Kuhmilch der Modicana-Rasse hergestellt wird, kann als ‚Ragusano da vacca modicana‘ (Ragusano von Modicana-Kühen) gekennzeichnet werden.“

Darüber hinaus wurde ein neues Etikett eingeführt, das eine mögliche Fälschung oder irreführende Kennzeichnung verhindert, indem der Käse in der potenziell kritischen Phase, in der er auf den Markt gebracht wird, leichter vom Verbraucher erkannt wird.

Auch wollten wir Landwirten, die den Käse „Ragusano“ ausschließlich aus Milch von Modicana-Kühen produzieren, die Möglichkeit geben, dies auf dem Etikett anzugeben.

Sonstiges

In Artikel 1 der aktuellen Spezifikation wurde vor dem Wort „Ursprungsbezeichnung“ das Wort „geschützte“ eingefügt.

Daher wird der derzeitige Wortlaut:

„Die Ursprungsbezeichnung ‚Ragusano‘ wird für Käse gewährt, der in dem in Artikel 2 beschriebenen geografischen Gebiet erzeugt wurde und den Anforderungen der Artikel 3 und 4 entspricht.“

geändert in:

„Die geschützte Ursprungsbezeichnung ‚Ragusano‘ wird für Käse gewährt, der in dem in Artikel 2 beschriebenen geografischen Gebiet erzeugt wurde und den Anforderungen der Artikel 3 und 4 entspricht.“

Die Artikel 1 bis 4 erhalten folgende Überschriften: Artikel 1 „Bezeichnung“, Artikel 2 „Geografisches Gebiet“, Artikel 3 „Herstellungsverfahren“ und Artikel 4 „Verpackung und Kennzeichnung“.

Ferner wurden folgende Artikel nach Artikel 4 hinzugefügt:

Artikel 5 „Ursprungsnachweis“, Artikel 6 „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ und Artikel 7 „Kontrollstelle“. Dadurch soll die Konformität der Spezifikationen mit den gesetzlichen Vorschriften sichergestellt werden.

Es wurde im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe 6 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ein Artikel über die Kontrollstelle aufgenommen, der bisher nicht vorhanden ist.

Artikel 7 lautet:

„Artikel 7

KONTROLLSTELLE

Die Einhaltung der Produktspezifikationen für den Käse ‚Ragusano‘ g. U. wird durch eine Kontrollstelle gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 kontrolliert. Dies ist die Consorzio di Ricerca per la Filiera Lattiero-Casearia, CORFILAC mit Sitz in Ragusa, Via Ragusa-Mare (S.P.25) — Tel. +39 932660411 — Fax +39 932660419 — zertifizierte E-Mail-Adresse: dop@pec.corfilac.it.“

Verpackung

Die vorgeschlagene Änderung regelt, wie der Käse portioniert oder gerieben verkauft werden kann. Artikel 4 über die Verpackung und Kennzeichnung wird daher wie folgt neu gefasst:

„Der Käse mit der Ursprungsbezeichnung ‚Ragusano‘ kann als Laib, portioniert, mit oder ohne Rinde oder in geriebener Form angeboten werden. Portionen des Käses werden ausschließlich von Laiben geschnitten, die bereits zertifiziert sind. Die Verpackung muss so erfolgen, dass jede Portion eine Spur des Wortes ‚Ragusano‘ trägt, das mit Stempelbändern auf die Rinde des Käses aufgedruckt ist. Die Verpackung des Käses, der mit Verfahren gerieben oder portioniert wurde, die das Abkratzen oder Entfernen der Rinde (Würfel, Scheiben usw.) umfassen, wodurch das Wort ‚Ragusano‘, das auf der Rinde eingeprägt ist, unleserlich wird, darf ausschließlich in dem in Artikel 2 definierten Produktionsbereich erfolgen. Die Verpackung des portionierten oder geriebenen Käses ‚Ragusano‘ muss in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und in jedem Fall so erfolgen, dass die Haltbarkeit des Käses oder seine organoleptischen Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden.“

Die derzeitige Spezifikation legt nicht fest, wie der Käse in Verkehr gebracht werden soll, was zu Unstimmigkeiten zwischen Herstellern und Kontrollbehörden geführt hat. Diese Änderung wurde daher als notwendig erachtet, um die Art und Weise, wie der Käse in Verkehr gebracht werden kann, eindeutig zu regeln.

EINZIGES DOKUMENT

„RAGUSANO“

EU-Nr.: PDO-IT-1505-AM01 — 9.10.2017

g. U. ( X ) g. g. A. ( )

1.   Name

„Ragusano“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.3. Käse

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Form: Quader, quadratisch im Querschnitt, mit abgerundeten Ecken. Auf der Oberfläche sind gegebenenfalls leichte Flecken zu sehen, die die Seile zum Aufhängen des Käses während des Reifungsprozesses hinterlassen haben.

Größe: Die Seiten des quadratischen Abschnitts variieren zwischen 15 und 18 cm. Die Länge des Quaders variiert zwischen 43 und 53 cm.

Gewicht: je nach Größe des Laibes zwischen 12 und 16 kg.

Aussehen: Glatte, dünne, kompakte Rinde von goldener oder strohgelber Farbe, die bei der längeren Reifung von Reibkäse ins Braune tendiert. Die maximale Dicke der Rinde beträgt 4 mm. Die Rinde kann mit Olivenöl überzogen sein.

Teig: Kompakte Struktur, wobei bei längerer Reifung möglicherweise Spalten auftreten, gelegentlich begleitet von einigen Löchern. Beim Schneiden variiert die Farbe von Weiß bis zu mehr oder weniger intensivem Strohgelb.

Geschmack: Beim Tafelkäse sehr angenehm, süß, zart, in den ersten Reifungsmonaten nicht sehr scharf; beim Reibkäse nach längerer Reifung schärfer und sehr schmackhaft.

Der Käse hat ein angenehmes Aroma, das für den spezifischen Herstellungsprozess charakteristisch ist.

Fett in der Trockenmasse: Nicht weniger als 40 % für Tafelkäse; für Käse mit über sechsmonatiger Reifung nicht weniger als 38 %.

Feuchtigkeitsgehalt nicht mehr als 42 %.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Das Futter der Milchkühe muss hauptsächlich aus Wildpflanzen und Kräutern des Ibleo-Plateaus bestehen, die auch zu Heu verarbeitet werden können.

Der Käse mit der Ursprungsbezeichnung „Ragusano“ wird ausschließlich aus roher Kuhmilch hergestellt.

3.4.   Besondere Herstellungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Schritte des Herstellungsprozesses, einschließlich Haltung der Kühe, Milchgewinnung, Käseherstellung und Reifung müssen im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Der Käse mit der Ursprungsbezeichnung „Ragusano“ kann als Laib, portioniert, mit oder ohne Rinde oder in geriebener Form angeboten werden. Portionen des Käses werden ausschließlich von Laiben geschnitten, die bereits zertifiziert sind. Die Verpackung muss so erfolgen, dass jede Portion eine Spur des Wortes „Ragusano“ trägt, das mit Stempelbändern auf die Rinde des Käses aufgedruckt ist.

Die Verpackung des Käses, der mit Verfahren gerieben oder portioniert wurde, die das Abkratzen oder Entfernen der Rinde (Würfel, Scheiben usw.) einschließen, wodurch das Wort „Ragusano“, das auf der Rinde eingeprägt ist, unleserlich wird, darf ausschließlich im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

Der Käse mit entfernter Rinde ist ein sehr empfindliches Produkt und die Erhaltung seiner organoleptischen Eigenschaften erfordert eine sofortige Verpackung, um ein nachfolgendes Austrocknen zu vermeiden. Außerdem kann die sofortige Verpackung mit Anbringung der Ursprungsbezeichnung die Echtheit des Produkts, die offensichtlich schwieriger zu erkennen ist als der Käse, bei dem die Marke sichtbar ist, besser gewährleisten.

Die Verpackung des portionierten oder geriebenen Käses „Ragusano“ muss in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und in jedem Fall so erfolgen, dass die Haltbarkeit des Käses oder seine organoleptischen Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Der Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Ragusano“ muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens wie folgt gekennzeichnet sein, damit gewährleistet ist, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht;

Image 6

das Kennzeichen wird am Ende der Mindestreifezeit neben dem EG-Identitätskennzeichen des Betriebs und gegebenenfalls der Handelsmarke auf der Hauptseite des Laibs als Brandzeichen eingetieft.

Die Verpackung des Käses „Ragusano“ trägt neben dem EU-Logo für die geschützte Ursprungsbezeichnung auch das nachfolgende Etikett.

Allgemeine Beschreibung des Etiketts

Image 7

Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:

RAGUSANO g. U. in einer größeren Schrift als die übrigen Angaben des Etiketts.

Die Angaben des Erzeuger- und/oder Verpackungsbetriebs nach den geltenden Gesetzesvorschriften.

Allgemeine Merkmale des Logos

Image 8

Wenn das Erzeugnis ausschließlich aus Kuhmilch der Modicana-Rasse hergestellt wurde, kann es als „Ragusano da vacca modicana“ (Ragusano von Modicana-Kühen) gekennzeichnet werden.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Gebiet, in dem die zur Herstellung des Käses „Ragusano“ verwendete Milch erzeugt und verarbeitet wird, umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinden: Acate, Chiaramonte Gulfi, Comiso, Giarratana, Ispica, Modica, Monterosso Almo, Pozzallo, Ragusa, Santa Croce Camerina, Scicli und Vittoria in der Provinz Ragusa und der Gemeinden Noto, Palazzolo Acreide und Rosolini in der Provinz Siracusa.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Die Stallungen, in denen sich das Vieh befindet, der Wohnbereich, der Heuboden und eine kleine Käserei, in der die Milch zu Käse verarbeitet wird, bilden die aus Kalkstein gebaute Masserie, die sich perfekt in die umliegende Landschaft einfügt, in der sich die charakteristischen Trockenmauern so weit erstrecken, wie das Auge reicht. In den Bauernhäusern (Masserien) wird das Käsehandwerk ausgeübt: Holzkessel, Paddel, verzinnter Kupferkessel, Sieb, Kurbel, Holzformen und kleine Holzlatten zur Formung des Käses sind die einfachen, aber unverzichtbaren Utensilien aus Holz und Kupfer. Der Käse „Ragusano“ ist ein Naturprodukt, dessen Merkmale und Besonderheiten untrennbar mit den Eigenschaften seines Rohstoffs — der Rohvollmilch, die den Geschmack der Weiden des an aromatischen Kräutern reichen Ibleo-Plateaus verkörpert — und den bewährten Herstellungs- und Reifungsmethoden, die von Spezialistenhand angewandt werden. Der Käse wird während der Weidemonate, von November bis Mai hergestellt, wenn die Qualität des Grünfutters auf den Weiden am besten ist. In der natürlichen Weidelandschaft des Ibleo gedeihen über 100 Futterpflanzen aus mindestens 20 verschiedenen Familien. Jede einzelne Wildfutterpflanze der Ibleo-Wiesen trägt dazu bei, den Duft und Geschmack des Käses auszubilden. Die wichtigsten Futterpflanzen, die wegen ihrer Schmackhaftigkeit von den Tieren geschätzt werden und wertvoll wegen ihrer vorteilhaften Auswirkungen auf Milchproduktion und Wachstum sowie wegen ihres Nährwertgehalts sind, sind Anthemis arvensis, Medicago hispida, Scorpiurus subvillosus, Astragolus hamosus, Trifolium subterraneum, Calendula arvensis, Diplotaxis erucoidese und Sinapis arvensis. Die Umgebung, die Milch, das Futter und das Herstellungsverfahren machen den Käse zu einem überaus traditionellen Käse, der dennoch zeitgemäß bleibt. Seine Welt, die Masserie, lässt sich als Blüte des kulturellen Erbes beschreiben, geschaffen durch Natur, Geschichte, Wirtschaft und technologisches Wissen und Können. Eine Vielzahl von Faktoren kann den Duft, den Geschmack, die Farbe und die Nährstoffeigenschaften des traditionellen Käses „Ragusano“ beeinflussen. Diese Faktoren können als „Merkmale der biologischen Vielfalt“ bezeichnet werden, gerade weil ihr ausgewogenes Zusammenspiel seit Jahrhunderten einen Käse hervorbringt, der weltweit einzigartig ist und untrennbar mit dem Gebiet verbunden ist, in dem er produziert wird. Der Käse „Ragusano“ ist ein lebender Käse angesichts der darin vorkommenden Mikroorganismen und der enzymatischen Prozesse, die während der Reifung zu beobachtet sind. Daraus ergibt sich die Definition der biologischen Vielfalt, die nicht nur darin besteht, dass diese Faktoren einen Käse erzeugen, der sich von anderen Käsesorten unterscheidet, sondern auch und vor allem darin, dass er im biologischen Sinne lebendig ist.

Zu den wichtigsten „Merkmalen der biologischen Vielfalt“ zählen das Produktionsgebiet und die damit zusammenhängenden Makro- und Mikroumgebungsbedingungen der Bereiche und natürlichen Standorte, an denen die Produktionsprozesse stattfinden (Viehzucht, Käseherstellung und Reifeanlagen). Zu dieser biologischen Vielfalt tragen auch die Viehrassen, das extensive Viehhaltungssystem und die Nahrung der Kühe bei, die hauptsächlich aus wildwachsendem Futter auf den Weiden des Ibleo-Plateaus besteht und somit ebenfalls zur biologischen Vielfalt beiträgt. Auch das traditionelle Käseherstellungsverfahren spielt aufgrund seiner besonderen Qualitäten und Methoden eine entscheidende Rolle: Verwendung von Vollmilch, Vorhandensein einer für die Käseherstellung geeigneten natürlichen Mikroflora, Verwendung von natürlichem Lab und Holz- und/oder Kupferutensilien. Hinzu kommen der Formungsprozess des Käses und die traditionelle Reifung. Es ist offensichtlich, dass diese „Merkmale“ im Grunde eine ganze Reihe von natürlichen Prozessen darstellen, in die ein hoher Grad biologischer Variabilität einfließt. Der Mensch muss sich dabei täglich gegen die Natur behaupten, um ein biologisches Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Prozessen herzustellen, sodass die Produktion des Käses in hervorragender Qualität gewährleistet wird.

Die Rinderzucht, die Laktationsperiode des Viehs und die verschiedenen biologischen Zyklen der Futterpflanzen, die wild auf den Wiesen des Ibleo-Plateaus aufwachsen, sind für die häufigen Qualitätsschwankungen der Milch und für die Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen verantwortlich, die den Prozess der Milchbehandlung und die Reifung des Käsebruchs und des Käses beschleunigen oder verlangsamen: Alle diese Makro- und Mikroumgebungsbedingungen spielen eine entscheidende Rolle für die Auswahl der spezifischen Mikroflora des Käses.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 dieser Durchführungsverordnung)

Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Website des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft (www.politicheagricole.it), dort zunächst auf „Qualità“ klicken, dann am linken Rand auf „Prodotti DOP IGP STG“ (g. U.-/g. g. A.-/g. t. S.-Erzeugnisse) und schließlich auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“ (Produktspezifikationen zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.