24.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/2


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2019/C 179/02)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Auf Seite 293 wird folgende neue Erläuterung eingefügt:

7019 39 00

Andere

Hierher gehören multiaxiale Glasfasergelege, die aus separaten Lagen paralleler Glasfilamente bestehen und bei denen die Lagen in verschiedenen Winkeln aufeinander gelegt werden. Die Lagen werden mit einer synthetischen Faser mechanisch verbunden. Diese Glasfasergelege werden beispielsweise im Boots- und Schiffsbau oder für die Herstellung von Rotorenblättern für Windkraftanlagen verwendet.“


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 119 vom 29.3.2019, S 1