25.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 31/5 |
Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen (1)
(2019/C 31/07)
Die Veröffentlichung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (2) ausstellen, erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 39 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.
Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt wird eine monatlich aktualisierte Fassung auf die Webseite der Generaldirektion Migration und Inneres gestellt.
NIEDERLANDE
Ersetzung der im ABl. C 248 vom 16.7.2018 veröffentlichten Listen
LISTE DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN AUSGESTELLTEN AUFENTHALTSTITEL
1. |
Nach dem einheitlichen Muster ausgestellte Aufenthaltstitel
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2. |
Alle sonstigen einem Drittstaatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die einem Aufenthaltstitel gleichgestellt sind
Zu beachten: Dokument, das einer Gruppe von „privilegierten Personen“ ausgestellt wird, zu der Mitglieder des diplomatischen Korps, des konsularischen Korps und bestimmter internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen zählen.
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Liste der früheren Veröffentlichungen
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(1) Siehe die Liste früherer Veröffentlichungen am Ende dieser Aktualisierung.