4.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 2/2 |
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
(2019/C 2/02)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:
Auf Seite 296 wird in der Erläuterung zu Unterposition 7307 19 10 (aus verformbarem Gusseisen) der dritte Absatz unter der Überschrift gestrichen.
Auf Seite 296 wird folgende Erläuterung eingefügt:
„7307 19 90 |
andere |
Hierher gehören Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgraphit.“
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).