4.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 2/2


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2019/C 2/02)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Auf Seite 296 wird in der Erläuterung zu Unterposition 7307 19 10 (aus verformbarem Gusseisen) der dritte Absatz unter der Überschrift gestrichen.

Auf Seite 296 wird folgende Erläuterung eingefügt:

7307 19 90

andere

Hierher gehören Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgraphit.“


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1.