Brüssel, den 11.7.2019

COM(2019) 330 final

2019/0152(COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen
Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027:
Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas

(Text von Bedeutung für den EWR)

{SEC(2019) 275 final} - {SWD(2019) 330 final} - {SWD(2019) 331 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

•Gründe und Ziele des Vorschlags

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) wurde 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 1 errichtet. Seine Zielsetzung ist es, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen, indem die Innovationskapazität und -leistung der EU durch die Integration des Wissensdreiecks aus Bildung, Forschung und Innovation verbessert wird. Das EIT erreicht diese Ziele vor allem über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC).

Im Zeitraum 2021-2027 wird das EIT über das Unionsprogramm „Horizont Europa“ finanziert. Das EIT ist integraler Bestandteil des Kommissionsvorschlags zum Programm „Horizont Europa“ 2 und eine der drei Komponenten des Pfeilers „Innovatives Europa“ dieses Programms. Der Vorschlag zu „Horizont Europa“ enthält den Haushaltsplan für das EIT im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie die entsprechende Begründung und beschreibt den zusätzlichen Nutzen, die Interventionsbereiche und die Grundzüge der Tätigkeiten. Dieser Vorschlag selbst bietet jedoch keine Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Tätigkeit des EIT ab 2021. Rechtsgrundlage des EIT bleibt die EIT-Verordnung, die seine Ziele und Hauptaufgaben sowie den Rahmen für seine Funktionsweise festlegt.

Des Weiteren sieht Artikel 17 der EIT-Verordnung vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle sieben Jahre einen Vorschlag für eine Strategische Innovationsagenda (SIA) übermittelt, welche die prioritären Bereiche, die langfristige Strategie und den Finanzbedarf des EIT festlegt. Die SIA muss daher mit dem geltenden Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 3 in Einklang stehen. Folglich sollte die SIA für den Zeitraum 2021-2027 die Übereinstimmung mit den Zielen von „Horizont Europa“, der strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung sowie den Überwachungs- und sonstigen Anforderungen dieses Programms sicherstellen und Synergien mit anderen einschlägigen Programmen fördern.

Dieser Vorschlag für eine neue Strategische Innovationsagenda (SIA) des EIT für den Zeitraum 2021-2027 wird daher zusammen mit dem Vorschlag für eine Neufassung der EIT-Verordnung vorgelegt.

Die SIA des EIT für 2021-2027 legt die prioritären Bereiche, die Strategie und den Finanzbedarf des EIT für diesen Zeitraum fest und bestimmt, auf welche Weise das EIT zur Erreichung der Ziele von „Horizont Europa“ beitragen wird. Außerdem legt sie die geplanten Tätigkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie die Aufschlüsselung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel dar. Darüber hinaus enthält sie den Zeitplan für die Auswahl und Benennung neuer KIC für den nächsten Programmplanungszeitraum.

•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Das EIT ist in „Horizont Europa“ als Teil von dessen Pfeiler III („Innovatives Europa“) integriert. Allerdings werden die Synergien und die Komplementarität mit den anderen Komponenten des Programms sichergestellt. Das EIT wird über seine KIC im Rahmen des Pfeilers II („Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“) und des Pfeilers I („Wissenschaftsexzellenz“) auch zur Bewältigung der globalen Herausforderungen beitragen.

Die mehrjährige strategische Planung im Rahmen von „Horizont Europa“ wird gewährleisten, dass alle Tätigkeiten im Rahmen dieses Programms, einschließlich der Aktivitäten der EITKIC, bei denen es sich um institutionalisierte europäische Partnerschaften handelt, wirksam koordiniert werden. In diesem Kontext wird in dem Vorschlag zu „Horizont Europa“ betont, dass die im Einklang mit der EIT-Verordnung unterbreiteten Vorschläge für künftige KIC des EIT in der SIA aufgeführt werden und die Ergebnisse des strategischen Planungsprozesses und die Prioritäten des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ berücksichtigen.

Des Weiteren ist eine Zusammenarbeit von EIT und Europäischem Innovationsrat (EIC) vorgesehen, um Doppelarbeit zu vermeiden sowie Synergien und eine größere Wirkung ihrer Aktivitäten zu gewährleisten. Der EIC ermittelt, entwickelt und betreibt bahnbrechende Innovationen und fördert die rasche Expansion innovativer Unternehmen, die marktschaffende Innovationen auf europäischer und internationaler Ebene durchführen. Das EIT wird seinerseits durch die Integration des Wissensdreiecks und die Unterstützung von Innovationsökosystemen einen Beitrag zur Entwicklung der Innovationskapazität Europas leisten.

•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Die SIA wird Synergien nicht nur mit dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation, sondern auch mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen des jeweiligen MFR fördern. Insbesondere wird sie zweckdienliche Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union gewährleisten. Es wird eine Zusammenarbeit im Hinblick auf Programme und Instrumente geben, wie zum Beispiel Erasmus, Digitales Europa, Europäische Struktur- und Investitionsfonds, InvestEU oder Kreatives Europa. Des Weiteren werden durch die gestärkte Rolle der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten Synergien und Komplementaritäten der Tätigkeiten des EIT und der KIC mit nationalen Programmen und Initiativen sichergestellt.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

•Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage des Artikels 173 AEUV (Titel XVII) verfügt die EU im Bereich Industriepolitik über eine geteilte Zuständigkeit. Gemäß Artikel 173 Absatz 1 sorgen die Union und die Mitgliedstaaten dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auch auf die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung ab. Artikel 173 Absatz 3 sieht vor, dass das Europäische Parlament und der Rat unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der in den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Verwirklichung des genannten Ziels beschließen können. Diese Bestimmung bildet die Rechtsgrundlage der derzeitigen EIT-Verordnung und der SIA 2014-2020.

Der vorgeschlagene Ausbau der Tätigkeit des EIT, auch in den Bereichen Bildung und regionale Dimension, ist innovationsorientiert und auf die Verwirklichung des in Artikel 173 AEUV genannten Ziels ausgerichtet.

•Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag für eine Strategische Innovationsagenda für den Zeitraum 2021-2027 entspricht den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Er geht nicht über das zur Erreichung der Ziele der Union erforderliche Maß hinaus und bietet – im Vergleich zu nationalen und regionalen Initiativen und Lösungen – einen eindeutigen Mehrwert für die EU in Bezug auf Größenvorteile, Umfang und Geschwindigkeit von Investitionen in den Bereichen Forschung und Innovation. Des Weiteren würden die Maßnahmen der EU keinen Eingriff in rein nationale Szenarien bedeuten und keine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten erfordern.

Das EIT besitzt eine einzigartige Fähigkeit, EU-weite Innovationsökosysteme aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und anderen Interessenträgern zu schaffen. 4 Vom EIT unterstützte Kooperationstätigkeiten bewirken eine bessere Qualität der Maßnahmen, der Innovation und der Internationalisierung der KIC-Partner und Organisationen und ermöglichen grenzübergreifende, multidisziplinäre Netzwerke, eine stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit sowie eine höhere geografische Reichweite.

Das EIT ist zudem das einzige Instrument innerhalb von „Horizont Europa“, das einen besonderen Schwerpunkt auf Bildung als treibende Kraft für Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit legt.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Externe Evaluierung

Der Vorschlag stützt sich auf die im Jahr 2017 vorgenommene externe Evaluierung des EIT, die bestätigte, dass die Begründung für die Errichtung des EIT Gültigkeit besitzt und dessen Modell der innovationsorientierten Integration des Wissensdreiecks nach wie vor relevant ist. Das EIT-Modell zielt auf strukturelle Schwächen der Innovationskapazitäten in der EU (in den Hauptthemenbereichen) ab – zum Beispiel begrenzter Unternehmergeist, wenig Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie sowie unzureichende Entwicklung des Humanpotenzials – und soll zur Schließung der Innovationslücke zwischen der EU und ihren wichtigsten Mitwettbewerbern beitragen.

Öffentliche Konsultation

Der Vorschlag berücksichtigt die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation, die im Rahmen der Folgenabschätzung durchgeführt wurde, welche die Europäische Kommission zur Stützung ihres Vorschlags zur Überarbeitung der Verordnung zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) (Verordnung (EG) Nr. 294/2008) und ihres Vorschlags für eine neue Strategische Innovationsagenda des EIT für den Zeitraum 2021-2027 vorgenommen hat. Zweck der öffentlichen Konsultation war das Einholen von Informationen und Meinungen eines breiten Spektrums von Interessenträgern zu 1) den Herausforderungen und Chancen im Europäischen Forschungs- und Innovationsraum, 2) den strategischen Zielen des EIT und 3) den Optionen zur Bewältigung der Herausforderungen.

Folgenabschätzung

Dieser Vorschlag stützt sich auf eine Folgenabschätzung, die sowohl den Vorschlag zur Änderung der EIT-Verordnung als auch den Vorschlag für eine SIA des EIT für den Zeitraum 2021-2027 abdeckt.

Der Folgenabschätzung für das EIT liegt die für „Horizont Europa“ durchgeführte Folgenabschätzung zugrunde. Der Ausschuss für Regulierungskontrolle gab eine befürwortende Stellungnahme ab und empfahl eine nähere Erläuterung i) der Ansichten der Interessenträger zu den verschiedenen Optionen, ii) der Funktionsmechanismen des neuen Finanzierungsmodells und iii) der regionalen Reichweite.

In der Folgenabschätzung wurden folgende Optionen ermittelt: eine Basisoption und zwei verschiedene Optionen zur Bewältigung der in der Folgenabschätzung dargelegten Probleme und technischen Fragen.

Option 1 (Basisszenario) umfasst die Fortsetzung der Tätigkeiten des EIT in der bisherigen Form, wobei lediglich die für die Anpassung an den Vorschlag zu „Horizont Europa“ nötigen Änderungen vorgenommen werden. Option 2 baut auf dem Basisszenario auf. Sie umfasst darüber hinaus eine Reihe technischer Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des EIT sowie den Vorschlag für eine neue Maßnahme zur Förderung unternehmerischer Bildung in ganz Europa. Option 3 unterscheidet sich von Option 2 dahingehend, dass in jedem Mitgliedstaat ein EIT-Zentrum eingerichtet würde, um die Wirkung der EIT-Aktivitäten in ganz Europa zu erhöhen.

Bei Option 2 handelt es sich um die bevorzugte Option, da sie das beste Gleichgewicht bei der Verwirklichung der Ziele der Initiative schafft und zugleich die verfügbaren Ressourcen berücksichtigt und die größte wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung ermöglicht. Sie wird zudem erhebliche Verbesserungen des EIT im nächsten Programmplanungszeitraum mit sich bringen.

•Grundrechte

Der Vorschlag der Kommission steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die Auswirkungen des Vorschlags auf den Haushalt sowie die erforderlichen personellen und administrativen Ressourcen werden im Finanzbogen ausführlich beschrieben.

5.WEITERE ANGABEN

•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Überwachung und Evaluierung sind grundlegende Instrumente zur Messung der Wirkung des EIT und werden während des nächsten Programmplanungszeitraums weiter ausgebaut und laufend verbessert. Angesichts der Beschaffenheit des Modells der Integration des Wissensdreiecks wird es wichtig sein, einen Überwachungsrahmen anzuwenden, der Flexibilität auf allen relevanten Ebenen ermöglicht und die Kohärenz mit den allgemeinen Zielen von „Horizont Europa“ und der angestrebten Wirkung gewährleistet.

Überwachung

Alle in der Folgenabschätzung zu diesem Vorschlag genannten Inputs, Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen werden anhand von Indikatoren überwacht. Solche Indikatoren existieren bereits für die meisten Kategorien. Wo noch nicht vorhanden, werden neue Indikatoren entwickelt, um das EIT in die Lage zu versetzen, die Erreichung seiner Ziele zu überwachen.

Parallel dazu und in voller Übereinstimmung mit den vorhandenen Überwachungsinstrumenten wird eine enge Abstimmung zwischen den Überwachungsbestimmungen für das EIT und denen für „Horizont Europa“ angestrebt. So wird das EIT beispielsweise seine Überwachungsinstrumente an die Wirkungspfade von „Horizont Europa“ angleichen, die der Notwendigkeit von Indikatoren für wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen umfassender Rechnung tragen sollen. Es wird in der Verantwortung des EIT liegen, die operative Leistung der KIC zu überwachen und seine Überwachungs- und Berichterstattungssysteme kontinuierlich anzupassen. Die Ergebnisse dieser Überwachung werden in die Planungsprozesse der KIC und in die Entscheidungsfindung des EIT einfließen, was die Zuweisung von Haushaltsmitteln und die Vorbereitung der Rahmenpartnerschaftsabkommen mit den KIC als Empfängern anbelangt. Die Überwachungsergebnisse sollten laufend in den Entscheidungsprozess Eingang finden.

Das EIT wird die Nutzung des Innovationsradars im Rahmen von „Horizont Europa“ genau verfolgen und untersuchen, wie diese Methode von den KIC zur Verbesserung ihrer Überwachungsaktivitäten angewandt werden könnte.

Evaluierung

Die Evaluierung der Leistung des EIT erfolgt durch die Kommission entsprechend den Anforderungen der geänderten EIT-Verordnung und fließt in die Gesamtbewertung des Programms „Horizont Europa“ ein, die zur Halbzeit und ex post durchgeführt wird. Dies schließt eine Beurteilung der Synergien zwischen dem EIT und den anderen Instrumenten des Programms ein.

Was die KIC angeht, so wird ein spezifischer Indikatorrahmen verwendet, um die Leistung der KIC im nächsten Programmplanungszeitraum (im Vorschlag für eine neue SIA im Einzelnen dargelegt) zu bewerten. Dieser Rahmen stützt sich auf aktuelle und frühere Indikatoren und beseitigt Lücken und Mängel des derzeitigen Leistungsmesssystems. Er wird darüber hinaus an den Indikatorrahmen von „Horizont Europa“ angepasst.

•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Die Strategische Innovationsagenda (SIA) des EIT für den Zeitraum 2021-2027 unterstreicht den Beitrag des EIT zu den Zielen von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation für diesen Zeitraum. Sie nennt die entscheidenden Stärken des EIT, auf denen seine künftige Strategie aufbaut, sowie die spezifischen Herausforderungen und Probleme, die es angehen wird. Außerdem klärt die SIA die Rolle des EIT innerhalb des Programms „Horizont Europa“ und erläutert seine Komplementarität mit den verschiedenen Teilen des Programms, insbesondere auch mit dem Europäischen Innovationsrat.

Die SIA enthält eine Reihe von Verbesserungen des bestehenden EIT-Modells. Diese betreffen die Anpassung an die europäischen Partnerschaften im Rahmen von „Horizont Europa“ und an deren Regeln, die Verbesserung des derzeitigen Finanzierungsmodells gemäß der Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs sowie die Möglichkeit für das EIT, Kooperationsvereinbarungen mit den KIC zu schließen, um ehemalige KIC nach dem Auslaufen ihres Rahmenpartnerschaftsabkommens als aktive Mitglieder der EITGemeinschaft zu halten.

Die SIA enthält spezifische Präzisierungen der in der EIT-Verordnung festgelegten Grundsätze. Sie gibt einen Überblick über die zur Umsetzung der Ziele des EIT erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen. Es werden klare Überwachungs- und Evaluierungsregeln unter Berücksichtigung des „Horizont Europa“-Rahmens und der Besonderheiten des EIT festgelegt.

Des Weiteren nennt die SIA klare Ziele für eine neu einzuführende Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahme. Diese neue Maßnahme wird die Entwicklung der unternehmerischen und Innovationskapazitäten von Hochschuleinrichtungen über die KIC hinaus unterstützen, um ihnen eine bessere Integration in lokale Innovationsökosysteme zu ermöglichen. Das EIT-Gütesiegel wird Teil des verstärkten Fokus des EIT auf Bildung sein.

Das EIT wird besonderes Gewicht auf bereichsübergreifende Maßnahmen legen, wie zum Beispiel Kommunikation, Ermittlung, Kodifizierung und Verbreitung bewährter Verfahren sowie internationale Zusammenarbeit. Ein weiterer Handlungsschwerpunkt für das EIT wird der Ausbau und die Stärkung seiner regionalen Reichweite durch das Regionale Innovationsschema (RIS) sein. Das RIS wird insbesondere Mitgliedstaaten mit geringer Innovationsleistung Möglichkeiten eröffnen und ihren Zugang zu den KIC des EIT verbessern.

Die SIA benennt die Kultur- und Kreativwirtschaft als prioritären Bereich für eine neue KIC, für die 2021 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden soll. Eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine neue KIC ist für 2024 vorgesehen, wenn Anhang I im Hinblick auf die Aufnahme neuer prioritärer Bereiche geändert wird. Weitere prioritäre Bereiche könnten in die SIA aufgenommen werden, und folglich könnte es weitere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für neue KIC geben, sofern zusätzliche Haushaltsmittel zu denen des EIT verfügbar würden.

2019/0152 (COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen
Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027:

Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 173 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts 5 , insbesondere auf Artikel 17,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 sieht die Annahme einer Strategischen Innovationsagenda (SIA) vor.

(2)Die SIA sollte die prioritären Bereiche und die langfristige Strategie des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) festlegen und eine Bewertung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen und ihrer Fähigkeit zur Schaffung eines optimalen innovationsrelevanten Mehrwerts enthalten. In der SIA sollten die Ergebnisse der Überwachung und Evaluierung des EIT berücksichtigt werden.

(3)Die SIA sollte eine Analyse potenzieller und zweckdienlicher Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Initiativen, Instrumenten und Programmen der Union umfassen —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für den Zeitraum von 2021 bis 2027 wird wie im Anhang dargelegt angenommen.

Artikel 2

Die SIA wird im Einklang mit der Verordnung (EU) über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut 6 umgesetzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

FINANZBOGEN

1.    RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

1.2.    Politikbereich(e) (Cluster)

1.3.    Der Vorschlag/Die Initiative betrifft

1.4.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.4.1.    Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich eines ausführlichen Zeitplans für die Durchführung der Initiative

1.4.2.    Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größere Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieser Nummer bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der Union ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.

1.4.3.    Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

1.4.4.    Vereinbarkeit mit anderen geeigneten Instrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

1.5.    Laufzeit der Maßnahme(n) und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen

1.6.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

1.7.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.    VERWALTUNGSMASSNAHMEN

   2.1.    Überwachung und Berichterstattung

   2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem(e)

   2.2.1.    Begründung der Methode(n) der Mittelverwaltung, des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen

   2.2.2.    Angaben zu den ermittelten Risiken und dem/den zu deren Eindämmung eingerichteten System(en) der internen Kontrolle

   2.2.3.    Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss)

   2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.    GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

   3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan

   3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

   3.2.1.    Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben

   3.2.2.    Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

   3.2.3.    Finanzierungsbeteiligung Dritter

   3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN

1.    RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Änderung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027

1.2.    Politikbereich(e) (Cluster)

„Horizont Europa“ – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)

1.3.    Der Vorschlag/Die Initiative betrifft

◻ eine neue Maßnahme 

◻ eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme 7  

X die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme 

◻ die Zusammenführung mehrerer Maßnahmen oder die Neuausrichtung mindestens einer Maßnahme 

1.4.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.4.1.    Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich eines ausführlichen    Zeitplans für die Durchführung der Initiative

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) ist integraler Bestandteil des Kommissionsvorschlags zum Programm „Horizont Europa“ (20212027) im Rahmen des Pfeilers „Innovatives Europa“, verfügt jedoch über eine eigene Rechtsgrundlage (die EIT-Verordnung).

Mit dem Vorschlag zu „Horizont Europa“ 8 wurden Bedeutung und Beitrag des EIT und seiner KIC im Hinblick auf die Umsetzung der strategischen Prioritäten der EU im Bereich Innovation bestätigt. Der Vorschlag erstreckt sich auf den Haushaltsplan des EIT für den Zeitraum 2021-2027 9 , dessen Anwendungsbereich, den Mehrwert sowie die wichtigsten Tätigkeitsbereiche und verweist zugleich auf die überarbeitete Rolle des EIT bezüglich eines verstärkten Beitrags zu den Zielen von „Horizont Europa“.

Die Initiative zielt darauf ab, die EIT-Verordnung mit „Horizont Europa“ in Einklang zu bringen und die Funktionsweise des EIT unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen zu verbessern. Außerdem wird eine neue Strategische Innovationsagenda (SIA) mit der Strategie und den Prioritäten des EIT für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagen, und deren Ziele, wichtigste Maßnahmen, erwartete Ergebnisse und erforderliche Ressourcen werden festgelegt.

Das übergeordnete Ziel des EIT für den Zeitraum 2021-2027 besteht darin, durch eine Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit in Europa beizutragen. Zu diesem Zweck fördert und integriert das EIT Bildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau.

Das EIT wird weiterhin in erster Linie über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) tätig sein, d. h. über die groß angelegten europäischen Partnerschaften, die sich mit bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen befassen. Es wird weiterhin die im Umfeld der KIC befindlichen Innovationsökosysteme stärken, indem es die Integration der drei Elemente des Wissensdreiecks fördert. Jede KIC wird ihre Organisationsstruktur behalten, die auf „Kolokationszentren“ gründet; hierbei handelt es sich um geografische Zentren, welche die Akteure des Wissensdreiecks zusammenführen und geografische Nähe und eine engere Zusammenarbeit ermöglichen.

Das EIT wird Tätigkeiten ausführen, die auf Folgendes abzielen:

(1)Stärkung nachhaltiger Innovationsökosysteme in ganz Europa;

(2) Förderung der Entwicklung von unternehmerischen und Innovationskompetenzen vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens und Unterstützung des unternehmerischen Wandels von Hochschuleinrichtungen in der EU;

(3)Entwicklung neuer Lösungen für globale Herausforderungen.

Dabei wird das EIT Synergien und einen Mehrwert im Rahmen von „Horizont Europa“ schaffen. Die Durchführung erfolgt in Form einer Unterstützung der KIC und mittels Aktivitäten, die vom EIT koordiniert werden.

Unterstützung der KIC

Das EIT wird die acht vorhandenen KIC konsolidieren, ihr Wachstum und ihre Wirkung fördern und ihren Übergang zur finanziellen Tragfähigkeit begleiten. Dies gilt insbesondere für die im Jahr 2009 eingerichteten ersten drei KIC (EIT Climate, EIT Digital und EIT InnoEnergy), deren Rahmenpartnerschaftsabkommen nach 2024 auslaufen.

Das EIT wird außerdem zwei neue KIC für spezifische Themenbereiche auf den Weg bringen, um künftige globale gesellschaftliche Herausforderungen und Anforderungen zu bewältigen (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für 2021 und 2024 geplant).

Das EIT wird die KIC, deren Tätigkeitsbereiche sich auf das Wissensdreieck erstrecken, durch folgende Maßnahmen unterstützen:

1. Aus- und Weiterbildungstätigkeiten mit starken unternehmerischen Komponenten zur Ausbildung der nächsten Generation von Talenten, einschließlich des Entwurfs und der Durchführung von Programmen mit EIT-Gütesiegel, insbesondere auf Master- und Promotionsebene;

2. Innovationsfördernde Tätigkeiten zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die auf eine besondere Geschäftsmöglichkeit ausgerichtet sind;

3. Unternehmensgründungen und unterstützende Tätigkeiten, wie zum Beispiel „Beschleunigungsprogramme“, die Unternehmern helfen sollen, ihre Ideen in erfolgreiche Unternehmungen umzusetzen und den Wachstumsprozess voranzutreiben.

Vom EIT koordinierte Aktivitäten:

Das EIT wird Hochschuleinrichtungen unterstützen, damit diese besser in Innovationswertschöpfungsketten und -ökosysteme integriert werden. Das EIT wird über seine KIC eine unterstützende Maßnahme durchführen, die Hochschuleinrichtungen und andere wichtige Innovationsakteure, wie zum Beispiel Unternehmen, in Projekten zusammenführt, um auf strategischen Gebieten des Kapazitätsaufbaus zu arbeiten. Die Partner werden gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Ergebnisse zum Nutzen aller Beteiligten zu erzielen. Die Maßnahme gewährleistet einen inklusiven Ansatz zur Gewinnung von Hochschuleinrichtungen über die KIC-Partner hinaus, einen interdisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz sowie eine Verknüpfung mit der Strategie der Europäischen Kommission für eine intelligente Spezialisierung, mit einschlägigen thematischen Plattformen und dem Regionalen Innovationsschema des EIT (EIT RIS).

Mittels des Regionalen Innovationsschemas und der neuen vom EIT koordinierten Aktivitäten wird das EIT seine regionale Innovationsreichweite und die damit verbundene Wirkung steigern.

1.4.2.    Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größere Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieser Nummer bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der Union ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.

Gründe für Maßnahmen auf europäischer Ebene (ex ante)

Art und Ausmaß der Herausforderungen im Innovationsbereich erfordern die Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen auf europäischer Ebene durch die Förderung grenzübergreifender Zusammenarbeit. Die Abschottung zwischen Disziplinen und entlang der Wertschöpfungsketten muss beendet und ein günstiges Umfeld für einen effektiven Austausch von Know-how und Erfahrungen sowie für die Entwicklung und Gewinnung unternehmerischer Talente geschaffen werden.

In der Folgenabschätzung zu „Horizont Europa“ wurden spezifische strukturelle Schwächen der Innovationskapazität der EU ermittelt, die auf EU-Ebene angegangen werden müssen und den Schwerpunkt der Beiträge des EIT bilden würden. Insbesondere müssen die europäischen Hochschuleinrichtungen unternehmerisches Denken fördern, disziplinäre Grenzen überwinden und eine starke EU-weite außerdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen institutionalisieren. Der Zugang zu unternehmerischem Talent, gepaart mit dem Zugang zu professionellen Dienstleistungen, Kapital und Märkten auf EU-Ebene, und das Zusammenführen zentraler Innovationsakteure rund um ein gemeinsames Ziel sind entscheidende Faktoren für die Förderung eines Innovationsökosystems. Um eine kritische Masse vernetzter, EU-weiter unternehmerischer Cluster und Ökosysteme zu schaffen, müssen die Anstrengungen in der gesamten EU aufeinander abgestimmt werden. Dieser Interventionsgrad und -umfang geht über das hinaus, was die Mitgliedstaaten allein leisten können, und erfordert ein Eingreifen auf EU-Ebene.

Erwarteter Unionsmehrwert (ex post)

Das EIT wird seine Ziele für den Zeitraum 2021-2027 voraussichtlich erreichen, wie im Vorschlag für „Horizont Europa“ dargelegt. Der spezifische Nutzen der EUInvestitionen in das EIT wird Folgendes umfassen:

- Schaffung eines neuen Umfelds, das Kooperation und Innovationen begünstigt;

- Stärkung der Innovationsfähigkeit des akademischen Bereichs und des Forschungssektors;

- Heranwachsen einer neuen Generation von Unternehmern;

- Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen;

- größere regionale Reichweite der Innovationstätigkeiten des EIT.

1.4.3.    Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

Das EIT wurde 2008 gegründet, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, indem Innovationskapazität und Leistungsfähigkeit der EU verbessert werden. 2017 wurde in der Halbzeit-Evaluierung des EIT der Schluss gezogen, dass das EIT nach wie vor von großer Bedeutung ist und einen deutlichen Mehrwert für die EU bietet. Es gibt kein anderes Instrument, das EUweite Innovationsnetzwerke aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und anderen Interessenträgern gründet.

Das EIT hat ein europäisches Innovationsökosystem geschaffen, das über 1200 Partner aus dem Unternehmens-, Forschungs- und Bildungsbereich umfasst und in acht Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) organisiert ist, die sich auf mehr als 40 Kolokationszentren erstrecken. Der Anteil von über 50 % an Partnern aus der Wirtschaft (Industrie, KMU und Start-ups) ist ein Beleg dafür, dass es sich um ein marktnahes Instrument handelt. Die EIT-Gemeinschaft erzielt Ergebnisse: Mehr als 600 neue Produkte und Dienstleistungen wurden auf den Markt gebracht, über 1250 Start-ups und innovative Unternehmen unterstützt und mehr als 890 Mio. EUR an externen Investitionen getätigt; zudem wurden über 6000 Arbeitsplätze geschaffen. Die ersten Jahrgänge der etwa 1700 Absolventen von Masterstudiengängen mit EIT-Gütesiegel treten jetzt in den Arbeitsmarkt ein.

Die Ausgestaltung des EIT als unabhängige Einrichtung ermöglicht ihm Flexibilität, Autonomie, Geschäftsorientierung und Agilität bei der Entscheidungsfindung. Die Frist bis zur Gewährung der Finanzhilfe beträgt 4 Monate gegenüber durchschnittlich 6 Monaten beim Programm „Horizont 2020“. Die Regeln in Bezug auf wettbewerbsorientierte Finanzierung, finanzielle Tragfähigkeit und Vereinfachung begünstigen Innovationen in den KIC. Die Verwaltungskosten des EIT sind mit weniger als 2 % des Gesamtbudgets im Vergleich zu den für „Horizont 2020“ gemeldeten durchschnittlich 4,6 % äußerst niedrig.

Im Zeitraum 2021-2027 sollen vor allem folgende Hauptverbesserungen des EIT erreicht werden:

- weitere Vereinfachung der Verfahren für eine effiziente Verwaltung der KIC (z. B. durch die Einführung eines neuen Kofinanzierungsmechanismus und der Mehrjährigkeit von Finanzhilfen);

- Unterstützung einer stärkeren Integration von Hochschuleinrichtungen in die Innovationswertschöpfungsketten und -ökosysteme;

- Bewältigung weiterer globaler Herausforderungen durch die Gründung zweier neuer KIC;

- Steigerung der Offenheit und Transparenz der KIC und deren stärkere Anpassung an das vorgeschlagene Konzept für europäische Partnerschaften im Rahmen von „Horizont Europa“;

- Erhöhung der Wirkung des EIT auf regionaler und lokaler Ebene sowie insbesondere in Ländern mit geringerer Innovationsleistung;

- Verbesserung der Sichtbarkeit der Tätigkeit des EIT in den Mitgliedstaaten und darüber hinaus;

- Steigerung der Synergien und der Komplementarität mit anderen „Horizont Europa“-Instrumenten sowie anderen Instrumenten der EU und der Mitgliedstaaten.

1.4.4.    Vereinbarkeit mit anderen geeigneten Instrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Auf der Grundlage seines breiten Aktionsfelds und seiner besonderen Rolle ist das EIT gut aufgestellt, um Synergien zu schaffen und Komplementarität mit anderen EU-Programmen oder -Instrumenten herzustellen, unter anderem auch durch eine verstärkte Unterstützung der KIC bei ihren Planungs- und Durchführungsaktivitäten. Die nachstehende, nicht erschöpfende Liste enthält konkrete Beispiele, wie das EIT mittel- und langfristig zu Synergien innerhalb von „Horizont Europa“ und darüber hinaus beitragen wird.

„Horizont Europa“: Zwischen dem EIT und dem gesamten Programm „Horizont Europa“ werden starke Synergien erwartet. Insbesondere die Synergien mit dem EIC werden von zentraler Bedeutung für die Wirkung des Pfeilers „Innovatives Europa“ sowie für die Unterstützung von Ökosystemen sein.

Im Rahmen des Pfeilers [„Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“] kann das EIT über seine KIC mit europäischen Partnerschaften zusammenarbeiten, zu Dienstreisen beitragen, nachfrageseitige Maßnahmen unterstützen und Dienstleistungen im Bereich Ergebnisverwertung anbieten sowie den Technologietransfer vorantreiben und die kommerzielle Nutzung der von den thematischen Clustern oder anderen europäischen Partnerschaften erzielten Ergebnisse beschleunigen.

Erasmus: Erasmus und das EIT werden Synergien zwischen ihren jeweiligen Gemeinschaften schaffen. Die Zusammenarbeit wird darauf ausgerichtet sein, für Erasmus-Lernende an Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen der KIC den Zugang zu Sommerschulen der KIC oder anderen einschlägigen Schulungsmaßnahmen (z. B. zu den Themen Unternehmertum und Innovationsmanagement) zu gewährleisten und Kontakte mit dem Alumni-Netzwerk der KIC herzustellen.

Soweit möglich werden Synergien mit der Initiative „Europäische Hochschulen“ sichergestellt, die dazu beitragen könnten, die Aus- und Weiterbildungstätigkeiten des EIT einzubeziehen, um eine systemische Wirkung zu erzielen.

Programm „Digitales Europa“ (DEP): Die Kolokationszentren der KIC werden mit den europäischen digitalen Innovationszentren zusammenarbeiten, um den digitalen Wandel in der Industrie und den öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen.

Kohäsionsfonds (vor allem EFRE und ESIF+): Die KIC des EIT werden über ihre Kolokationszentren die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung, Unternehmen) und den Verwaltungsbehörden fördern, im Zusammenwirken mit der Tätigkeit der Europäischen Kommission im Hinblick auf überregionale Zusammenarbeit und Investitionen in verwandten prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung.

InvestEU: Die KIC des EIT werden eine Zusammenarbeit mit der InvestEU-Beratungsplattform anstreben, um technische Unterstützung und Hilfe für die von den KIC unterstützten Unternehmen bei der Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Projekten zu erhalten.

Kreatives Europa: Dieses Programm wird besonders wichtig für die Aktivitäten einer künftigen KIC im Bereich CCI sein. Es wird starke Synergien und eine große Komplementarität mit dem Programm in Bereichen wie kreative Kompetenzen, Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle geben.


1.5.    Laufzeit der Maßnahme(n) und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen

X befristete Laufzeit

X    Laufzeit: [1.1.]2021 bis [31.12.]2027

X    Finanzielle Auswirkungen auf die Mittel für Verpflichtungen von 2021 bis 2027 und auf die Mittel für Zahlungen von 2021 bis 2029

◻ unbefristete Laufzeit

Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,

anschließend reguläre Umsetzung.

1.6.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung 10  

◻ Direkte Mittelverwaltung durch die Kommission

◻ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union

◻ durch Exekutivagenturen

◻ Geteilte Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten

X Indirekte Mittelverwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

◻ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen

◻ internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben)

◻ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds

X Einrichtungen im Sinne der Artikel 70 und 71 der Haushaltsordnung

◻ öffentlich-rechtliche Körperschaften

◻ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende finanzielle Garantien bieten

◻ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende finanzielle Garantien bieten

◻ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind

Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

2.    VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.    Überwachung und Berichterstattung 

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Das EIT wird einen Evaluierungs- und Überwachungsrahmen anwenden, der Flexibilität auf allen relevanten Ebenen ermöglicht und die Kohärenz mit den allgemeinen Zielen von „Horizont Europa“ und der angestrebten Wirkung gewährleistet. Insbesondere werden Rückmeldungen zwischen der Kommission, dem EIT und den KIC sichergestellt, um die Ziele auf einheitliche, kohärente und effiziente Weise zu verfolgen.

ÜBERWACHUNG

Die Überwachung des EIT erfolgt wie nachstehend beschrieben:

1. Die Überwachung der Ausführung seines operativen Haushalts, hauptsächlich über die KIC, wird eine vorrangige Aufgabe des EIT sein. Die Kommission beteiligt sich an der gemeinsamen Konzeption aller relevanten Instrumente zur Messung der Wirkung und zur Überwachung, die vom EIT entwickelt oder angewandt werden, um die Vereinbarkeit und Kohärenz mit dem allgemeinen Überwachungssystem für „Horizont Europa“ sicherzustellen, einschließlich der wichtigsten Wirkungspfade, des Kriterienrahmens für europäische Partnerschaften und des strategischen Planungsprozesses.

Es wird in der Verantwortung des EIT liegen, die operative Leistung und die Ergebnisse der KIC regelmäßig zu überwachen und seine Überwachungssysteme kontinuierlich anzupassen. Die Ergebnisse dieser Überwachung werden in die Planungsprozesse der KIC und in die Entscheidungsfindung des EIT einfließen, was die Zuweisung von Haushaltsmitteln sowie die Vorbereitung der Rahmenpartnerschaftsabkommen und der Einzelfinanzhilfevereinbarungen mit den KIC als Empfängern anbelangt.

2. Zur Überwachung der EIT-eigenen Aktivitäten (deren Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen) werden quantitative und qualitative Indikatoren auf mittelfristige Sicht kombiniert. Nachdem das EIT im Januar 2018 die vollständige finanzielle Autonomie erhielt, unterzeichneten das EIT und die Kommission (GD EAC) eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding). In dieser Vereinbarung sind die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit und die Einzelregelungen hinsichtlich der Bereitstellung des Finanzbeitrags für das EIT aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union festgelegt.

Diese Überwachung der Tätigkeiten des EIT wird anhand der Analyse der Indikatoren ergeben, inwieweit die Ziele der SIA und des einheitlichen Programmplanungsdokuments erreicht wurden. Außerdem wird sie die Leistung des EIT beispielsweise im Hinblick auf Folgendes messen: Unterstützung der KIC, Verwaltung von Projekten, die mit den vom EIT koordinierten Aktivitäten in Zusammenhang stehen, Intensität und Reichweite von Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltungen (Zahl der Workshops und Veranstaltungen zu bewährten Verfahren), Verbreitung von Ergebnissen, internationale Aktivitäten sowie Wirkung des EIT innerhalb der umfassenderen europäischen Innovations-, Forschungs- und Bildungsagenda.

3.

Die regelmäßigen Evaluierungen der Tätigkeiten des EIT, einschließlich der über die KIC verwalteten Aktivitäten, werden 2023 und 2026 von der Kommission im Einklang mit der EIT-Verordnung und der Verordnung über „Horizont Europa“ vorgenommen. Bei diesen Evaluierungen werden Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert der Tätigkeiten des EIT bewertet. Sie werden sich auf unabhängige externe Evaluierungen stützen und in die Halbzeit- und Ex-post-Bewertungen des Gesamtprogramms „Horizont Europa“ mit Blick darauf einfließen, Synergien zwischen dem EIT und anderen Teilen des Programms zu gewährleisten. Des Weiteren kann die Kommission jederzeit weitere Evaluierungen zu Themen von strategischer Bedeutung durchführen. Die Synergien der geplanten Tätigkeiten des EIT mit anderen EU-Programmen sollten anhand der Bewertung des einheitlichen Programmplanungsdokuments des EIT durch die Kommission sichergestellt werden.

BERICHTERSTATTUNG

Das EIT ist eine Einrichtung der Union, der ein Finanzbeitrag aus dem Haushalt der Europäischen Union gewährt wird. Aus Sicht der Finanzverwaltung und -kontrolle wird das EIT wie andere gemäß dem Vertrag geschaffene Einrichtungen behandelt. Dies bedeutet, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung 11 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung für das EIT gilt.

Berichterstattung über die Umsetzung des Überwachungssystems:

• Das jährlich angenommene einheitliche Programmplanungsdokument des EIT enthält ein mehrjähriges Arbeitsprogramm (n+3) und ein jährliches Arbeitsprogramm (n+1). In diesen Arbeitsprogrammen wird die strategische Gesamtplanung für die Jahre n+1 bis n+3 festgelegt, einschließlich der Ziele und erwarteten Ergebnisse sowie der Leistungsindikatoren zur Überwachung der Zielerreichung und der Ergebnisse. Darüber hinaus enthält das einheitliche Programmplanungsdokument unter anderem eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben, ein Ressourcenplanungsdokument, Angaben zur Gebäudepolitik, eine Strategie für die Erzielung von Effizienzgewinnen und Synergieeffekten, eine Strategie für die Systeme des Organisationsmanagements und der internen Kontrolle des EIT einschließlich seiner aktuellen Betrugsbekämpfungsstrategie sowie Angaben über Maßnahmen, die getroffen wurden, um ein Wiederauftreten von Interessenkonflikten, Unregelmäßigkeiten und Betrug zu vermeiden.

• Der jährliche Tätigkeitsbericht für das vorherige Jahr (n-1) umfasst die Ergebnisse des Überwachungsprozesses für n-1 und beschreibt, wie und in welchem Umfang Ziele erreicht wurden. Der jährliche Tätigkeitsbericht sollte die Kosten- und Leistungsberichte der KIC für das vorherige Jahr (n-1) berücksichtigen.

Die Bedingungen für die Berichterstattung der KIC wurden im Rahmenpartnerschaftsabkommen und in den Finanzhilfevereinbarungen festgelegt (Berichterstattung über Leistung und Kosten). Um die Effizienz und die Kostenwirksamkeit zu steigern, werden auf der Grundlage der vom EIT gewonnenen Erfahrungen bei der Durchführung der Finanzhilfevereinbarungen durch die KIC einige Vereinfachungsmaßnahmen innerhalb der Finanzhilfeverwaltung durchgeführt, die vor allem darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand für die KIC zu verringern und die Qualität der gesammelten Daten zu verbessern.

2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem(e)

2.2.1.    Begründung der Methode(n) der Mittelverwaltung, des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen

Da es sich um eine vollständig in das Programm „Horizont Europa“ integrierte Einrichtung handelt, werden die vorgeschlagenen Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, die Zahlungsmodalitäten und die Kontrollstrategie an diejenigen von „Horizont Europa“ angeglichen, um für Empfänger und Interessenträger einen kohärenten Ansatz bei den Regeln für die Förderfähigkeit und der wirtschaftlichen Haushaltsführung sicherzustellen.

Die Leistung des EIT im Zeitraum 2014-2020 – mit einer durchgängig unter 2 % liegenden Fehlerquote – gehört zu den besten im Forschungsbereich und kombiniert durch die maßgeschneiderte Ausgestaltung des EIT geringe Fehlerquoten mit einem Kontrollkonzept, das durch sorgfältige Nutzung der Auslagerung die Kontrollkosten niedrig hält und zugleich Wirksamkeit und Effizienz wahrt.

2.2.2.    Angaben zu den ermittelten Risiken und dem/den zu deren Eindämmung eingerichteten System(en) der internen Kontrolle 

Angesichts der eindeutigen Notwendigkeit, den EU-Haushalt effizient und wirksam zu verwalten, und um eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, verfügt das EIT über ein internes Kontrollsystem, das eine hinreichende Gewähr dafür bieten soll, dass sich die Fehlermarge über den gesamten mehrjährigen Ausgabenzeitraum innerhalb der und tatsächlich unter den für „Horizont Europa“ vorgeschlagenen Grenzen bewegen wird. Der interne Kontrollrahmen des EIT wird sich außerdem auf Folgendes stützen: die Normen der Kommission für die interne Kontrolle, die eigenen Verfahren des EIT, Ex-ante-Prüfungen von 100 % der von den KIC gemeldeten und durch das EIT finanzierten Ausgaben, Prüfbescheinigungen, Ex-ante-Bescheinigung der Kostenerklärungsmethoden, Expost-Prüfungen einer Stichprobe von Anträgen, Projektergebnisse und externe Evaluierungen.

Das EIT verfügt über die seinen Aufgaben entsprechende Organisationsstruktur und internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren. Dies entspricht den vom Verwaltungsrat festgelegten Normen auf der Grundlage der von der Kommission festgesetzten gleichwertigen Normen unter Beachtung der Risiken, die mit dem Verwaltungsumfeld und der Art der finanzierten Maßnahmen verbunden sind.

Das Risikomanagementverfahren wird jährlich durchgeführt, um etwaige Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung sämtlicher EIT-Tätigkeiten zu mindern. In diesem Kontext sollte das EIT bei der Festlegung des internen Kontrollrahmens die Risiken der durchgeführten Tätigkeiten, die spezifischen Merkmale der Empfängerpopulation und das mehrfache Auftreten derselben Empfänger, die Finanzhilfeintervalle und die Höhe der Transaktionen berücksichtigen sowie auf die Vermeidung von Finanzierungsüberschneidungen achten.

Mehrere Vereinfachungsmaßnahmen, die ab 2014 ergriffen wurden, haben die Senkung der Fehlerquoten bewirkt. Die bei der Ex-post-Überprüfung der EITFinanzhilfen ermittelte Fehlerquote liegt deutlich unter der Signifikanzschwelle von 2 %.

Das vom EIT eingerichtete Kontrollsystem bietet eine hinreichende Gewähr dafür, dass ein angemessenes Management der Risiken im Zusammenhang mit der Wirksamkeit und Effizienz der Tätigkeiten erfolgt, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sichergestellt sind und ein Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle erzielt wird. Als Teil des vom EIT angewandten Kontrollsystems stützt sich die Prüfstrategie auf die Finanzprüfung einer repräsentativen Stichprobe von Ausgaben aus dem gesamten EIT-Haushalt, insbesondere den jährlichen Finanzhilfen für die KIC. Diese repräsentative Stichprobe kann während der Ex-ante-Prüfungen von 100 % der Anträge durch eine Auswahl ergänzt werden, die auf einer Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit den Ausgaben basiert, und die dabei gewonnenen Erfahrungen fließen in die Beurteilung des Kontrollrahmens für die Risikobewertung der Durchführung von Finanzhilfen ein. Prüfungen der Ausgaben werden einheitlich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit durchgeführt.

Was den internen Kontrollrahmen des EIT angeht, so hat das EIT eine Gesamtstrategie (einschließlich einer Aufsichtsstruktur) für die Durchführung interner Kontrollverfahren entwickelt, die den gesamten Ausgabenzyklus unterstützen. Die höhere Führungsebene des EIT trägt dafür Sorge, dass diese Gesamtstrategie vom Verwaltungsrat förmlich angenommen und umgesetzt wird. Wichtige Elemente dieser Strategie sind die Planung und Berichterstattung gemäß den Vorgaben der Kommission, verknüpft mit dem Risikomanagement-Konzept. Darüber hinaus hat das EIT auch eine Reihe von Standardarbeitsanweisungen (SOP) entwickelt. Bei den SOP handelt es sich um detaillierte schriftliche Anweisungen, durch die bei einem bestimmten Prozess eine einheitliche Leistung erreicht werden soll; die Anweisungen erstrecken sich in der Regel auf mehr als eine Aufgabe oder ein Gebiet innerhalb des EIT, eines Referats, eines Bereichs oder eines Teams.

Prüfbescheinigungen über die Jahresabschlüsse werden von den KIC und den verschiedenen Partnern vorgelegt, wobei vom EIT beauftragte unabhängige Prüfer die Rechtmäßigkeit und Konformität der in den Finanzberichten angegebenen Beträge bescheinigen.

2.2.3.    Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss)

Nach der jüngsten Schätzung belaufen sich die Kontrollkosten des EIT auf weniger als 3 % der verwalteten Mittel, gekoppelt mit einem Fehlerrisiko von 1 %. Korrekturmaßnahmen werden routinemäßig mittels Bescheinigungen über Jahresabschlüsse und in Form von Ex-post-Prüfungen durchgeführt. Die Kombination von geringer Größe mit einer wirksamen, effizienten Auslagerung ermöglicht es, die Kontrollkosten niedrig zu halten und ein ausreichendes Konfidenzniveau zu gewährleisten, wie die jüngsten Zuverlässigkeitserklärungen des Europäischen Rechnungshofs belegen.

2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten 

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen, z. B. im Rahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie, bereits bestehen oder angedacht sind.

Das EIT wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherzustellen.

Das EIT ist entschlossen, Betrug in allen Phasen der Finanzhilfeverwaltung und anderer durchgeführter Tätigkeiten zu bekämpfen. Alle Beschlüsse des EIT und alle von ihm geschlossenen Verträge sehen ausdrücklich vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Rechnungshof die Unterlagen aller Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, die Unionsmittel erhalten haben, an Ort und Stelle, auch in den Räumlichkeiten der endgültigen Empfänger, kontrollieren können.

Das EIT verfügt seit 2015 über eine Betrugsbekämpfungsstrategie, die im Einklang mit derjenigen der Kommission steht, und verbessert seine Maßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug kontinuierlich weiter.

3.    GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 

3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan 

Haushaltslinie

Art der
Ausgaben

Beitrag

01 01 01 01 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

01 01 01 02 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Ausgaben für externes Personal

01 01 01 03 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Sonstige Verwaltungsausgaben

Rubrik I – Binnenmarkt, Innovation und Digitales

NGM 12

von EFTA-Ländern 13

von Kandidatenländern 14

von Drittländern

nach Artikel [21 Absatz 2 Buchstabe b] der Haushaltsordnung

01 02 03 XX Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

GM/NGM

JA

JA

JA

NEIN

3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben 

3.2.1.    Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens

I

Rubrik I – Binnenmarkt, Innovation und Digitales

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Nach 2027

INSGESAMT

Titel I – EIT-Haushalt (Personalausgaben) 15

Verpflichtungen = Zahlungen

(1)

5,413

5,588

5,768

5,954

6,147

6,346

6,551

41,767

Titel II – EIT-Haushalt (Infrastruktur- und Betriebsausgaben)

Verpflichtungen = Zahlungen

(2)

1,309

1,335

1,362

1,389

1,417

1,445

1,474

9,732

Titel III – EIT-Haushalt (operative Ausgaben) Operative Mittel (getrennt nach den unter 3.1 aufgeführten Haushaltslinien)

Verpflichtungen

(3)

386,423

394,190

402,088

410,155

418,460

426,790

435,394

2 873,500

Zahlungen

(4)

270,496

391,860

399,719

407,735

415,969

424,291

432,813

130,618

2 873,500

01 02 03 XX Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT): Operative Mittel

Verpflichtungen

(5)=(1)+(2)+(3)

393,145

401,113

409,218

417,499

426,024

434,581

443,419

2 925,000

Zahlungen

(6)=(1)+(2)+(4)

277,218

398,783

406,849

415,079

423,533

432,082

440,838

130,618

2 925,000

01 01 01 01 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Verpflichtungen = Zahlungen

(7)

0,527

0,545

0,565

0,584

0,605

0,626

0,648

4,100

01 01 01 02 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Ausgaben für externes Personal

Verpflichtungen = Zahlungen

(8)

0,108

0,110

0,113

0,115

0,117

0,119

0,122

0,804

01 01 01 03 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Sonstige Verwaltungsausgaben

Verpflichtungen = Zahlungen

(9)

9,445

9,629

9,816

10,006

10,202

10,398

10,600

70,096

Aus der Finanzausstattung des Programms finanzierte Verwaltungsausgaben 16

Verpflichtungen = Zahlungen

(10)=(7)+(8)+(9)

10,081

10,285

10,493

10,705

10,924

11,143

11,370

 

75,000

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 des mehrjährigen Finanzrahmens für das EIT

Verpflichtungen

(11)=(5)+(10)

403,226

411,398

419,711

428,204

436,948

445,724

454,789

3 000,000

Zahlungen

(12)=(6)+(10)

287,299

409,068

417,342

425,784

434,456

443,225

452,208

130,618

3 000,000



Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens

7

„Verwaltungsausgaben“

Zum Ausfüllen dieses Teils ist die „Tabelle für Verwaltungsausgaben“ zu verwenden, die zuerst in den Anhang des Finanzbogens zu Rechtsakten , der für die dienststellenübergreifende Konsultation in DECIDE hochgeladen wird, aufgenommen wird.



in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Europäische Kommission

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Nach 2027

INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 7 des mehrjährigen Finanzrahmens für das EIT

(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Nach 2027

INSGESAMT

Mittel INSGESAMT
unter allen RUBRIKEN
des mehrjährigen Finanzrahmens für das EIT

Verpflichtungen

403,226

411,398

419,711

428,204

436,948

445,724

454,789

3 000,000

Zahlungen

287,299

409,068

417,342

425,784

434,456

443,225

452,208

130,618

3 000,000

3.2.2.    Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

◻    Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

X    Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahre

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

INSGESAMT

RUBRIK 7
des mehrjährigen Finanzrahmens

Personal

Sonstige Verwaltungsausgaben

Zwischensumme RUBRIK 7
des mehrjährigen Finanzrahmens

Außerhalb der RUBRIK 7
des mehrjährigen Finanzrahmens

Personal 01 01 01 01 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

0,527

0,545

0,565

0,584

0,605

0,626

0,648

4,100

Personal 01 01 01 02 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Ausgaben für externes Personal

0,108

0,110

0,113

0,115

0,117

0,119

0,122

0,804

01 01 01 03 Forschungs- und Innovationsprogramme (Programm „Horizont Europa“): Sonstige Verwaltungsausgaben

9,445

9,629

9,816

10,006

10,202

10,398

10,600

70,096

Zwischensumme
außerhalb der RUBRIK 7
des mehrjährigen Finanzrahmens

10,081

10,285

10,493

10,705

10,924

11,143

11,370

75,000

INSGESAMT

10,081

10,285

10,493

10,705

10,924

11,143

11,370

75,000

Der Mittelbedarf für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.



3.2.2.1.    Geschätzter Personalbedarf 17

◻    Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

X    Für den Vorschlag/die Initiative wird folgendes Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

Jahre

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

• Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

Sitz und Vertretungen der Kommission

4

4

4

4

4

4

4

Delegationen

Forschung

• Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) – VB, ÖB, ANS, LAK und JFD 18

Rubrik 7

Aus der RUBRIK 7 des mehrjährigen Finanzrahmens finanziert 

- am Sitz

- in den Delegationen

Aus der Finanzausstattung des Programms finanziert  19

- am Sitz

2

2

2

2

2

2

2

- in den Delegationen

Forschung

Sonstige (bitte angeben)

INSGESAMT

6

6

6

6

6

6

6

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete

- Ausarbeitung der Stellungnahme der Kommission zum einheitlichen Programmplanungsdokument

- Ausarbeitung des Standpunkts des Beobachters der Kommission bei den Sitzungen des EIT-Verwaltungsrats

- Ausarbeitung des Beschlusses der Kommission über die Ernennung der Mitglieder des EIT-Verwaltungsrates

- Allgemeine Koordinierung mit anderen Kommissionsdienststellen sowie Koordination und Abstimmung mit anderen EU-Initiativen, insbesondere „Horizont Europa“

- Ausarbeitung des Standpunkts der Kommission im EIT-Forum der Interessenträger

- Ausarbeitung des Standpunkts der Kommission in der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten

- Organisation der jährlichen Treffen der EIT-KIC mit Kommissionsdienststellen

- Follow-up von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für neue KIC

- Überwachung und Evaluierung des EIT

- Gewährleistung der Übereinstimmung der Abschlüsse mit EIT-Gütesiegel mit Maßnahmen, die im Kontext des Europäischen Hochschulraums durchgeführt werden

- Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kommissionsverfahren des Strategie- und Programmplanungszyklus (z. B. jährlicher Tätigkeitsbericht) sowie Haushaltsführung

- Follow-up von Audits der internen Auditstelle (IAC) und des Internen Auditdienstes (IAS) sowie des Europäischen Rechnungshofs (EuRH)

Externes Personal

- Beitrag zur Ausarbeitung der Stellungnahme der Kommission zum einheitlichen Programmplanungsdokument

- Beitrag zur allgemeinen Koordinierung mit anderen Kommissionsdienststellen sowie zur Koordination und Abstimmung mit anderen EU-Initiativen, insbesondere „Horizont Europa“

- Beitrag zur Ausarbeitung des Standpunkts der Kommission im EIT-Forum der Interessenträger

- Beitrag zur Ausarbeitung des Standpunkts der Kommission in der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten

- Beitrag zur Organisation der jährlichen Treffen der EIT-KIC mit Kommissionsdienststellen

- Follow-up von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für neue KIC

- Beitrag zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Abschlüsse mit EIT-Gütesiegel mit Maßnahmen, die im Kontext des Europäischen Hochschulraums durchgeführt werden

- Beitrag zur Vorbereitung der Kommissionsverfahren des Strategie- und Programmplanungszyklus (z. B. jährlicher Tätigkeitsbericht)

- Beitrag zum Follow-up von Audits (IAC, IAS und EuRH)

3.2.2.2.    Geschätzter Personalbedarf im Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

EIT (in Budapest)

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Beamte der Kommission

davon AD

davon AST

davon AST-SC

Zeitbedienstete

davon AD

40

40

40

40

40

40

40

davon AST

5

5

5

5

5

5

5

davon AST-SC

Vertragsbedienstete

23

23

23

23

23

23

23

Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)

2

2

2

2

2

2

2

Insgesamt

70

70

70

70

70

70

70

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete

- EIT-Haushalt, Planung und Berichterstattung

- EIT-Vereinfachungsagenda

- Vorbereitung der neuen Runden zur Benennung und Auswahl von KIC

- Koordination und Abstimmung mit anderen EU-Initiativen, insbesondere „Horizont Europa“

- EIT-Forum der Interessenträger

- Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten

- Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses des EIT

- Organisation von Treffen und Anhörungen zwischen EIT und KIC

- Konsolidierung bestehender KIC

- Überwachung und Evaluierung der KIC und der vom EIT koordinierten Aktivitäten

- Wirkung des EIT durch Wissensaustausch, Verbreitung von Ergebnissen, Kommunikation und internationale Präsenz

- Konzeption und Management der vom EIT koordinierten Aktivitäten

- Förderung von Zusammenarbeit und Synergien zwischen den KIC

- Konzeption und Koordinierung der von den KIC durchgeführten Bildungsmaßnahmen

- Abwicklung der Kommunikation für das EIT

- Anstoß und Follow-up von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für KIC

- Management der Audits (interne Auditstelle, Interner Auditdienst und Europäischer Rechnungshof)

Externes Personal

- Beitrag zur Vorbereitung der neuen Runden zur Benennung und Auswahl neuer KIC

- Beitrag zur Agenda des EIT für Unternehmertum und Bildung

- Beitrag zum EIT-Forum der Interessenträger

- Beitrag zur Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten

- Beitrag zur Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses des EIT

- Beitrag zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Abschlüsse mit EIT-Gütesiegel mit Maßnahmen, die im Kontext des Europäischen Hochschulraums durchgeführt werden

- Beitrag zur Abwicklung der Kommunikation für das EIT;
- Beitrag zum Management der vom EIT koordinierten Aktivitäten

- Beitrag zur Überwachung und Weiterverfolgung der KIC und der vom EIT koordinierten Aktivitäten

3.2.3.    Finanzierungsbeteiligung Dritter 

Der Vorschlag/Die Initiative

◻    sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

X sieht die nachstehend geschätzte Kofinanzierung durch Dritte vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahre

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

INSGESAMT

Kofinanzierende Einrichtung 

Kofinanzierung INSGESAMT 20  

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen 

◻    Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

X    Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

◻    auf die Eigenmittel

X    auf die übrigen Einnahmen

Bitte geben Sie an, ob die Einnahmen bestimmten Ausgabenlinien zugewiesen sind. ◻    

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie:

Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Posten 6013

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

Bitte geben Sie für die zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan an.

01 02 XX Einnahmen aus den Beiträgen Dritter

Sonstige Anmerkungen (bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die Einnahmen verwendete Methode/Formel oder weitere Informationen).

Drittländer können über Assoziierungsabkommen Beiträge zu dem Programm leisten. Die für die Festlegung der Höhe des Finanzbeitrags ausschlaggebenden Bedingungen werden in den Assoziierungsabkommen festgelegt, die mit den einzelnen Ländern geschlossen werden, und gewährleisten eine automatische Korrektur jedes wesentlichen Ungleichgewichts im Vergleich zu dem Betrag, den Einrichtungen mit Sitz in dem assoziierten Land durch ihre Beteiligung an dem Programm erhalten, wobei die Kosten für die Verwaltung des Programms berücksichtigt werden.

(1)    Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1). Geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1292/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 (ABl. L 347 vom 11.12.2013, S. 174).
(2)    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse. COM(2018) 435 final.
(3)    Die aktuelle SIA erfasst den Zeitraum 2014-2020.
(4)    ICF (2017), Evaluierung, S. 36.
(5)    ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.
(6)    Verweis auf die erlassene Neufassung der EIT-Verordnung. 
(7)    Im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.
(8)    COM(2018) 435 final.
(9)    Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c Nummer 2.
(10)    Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): https://myintracomm.ec.europa.eu/budgweb/EN/man/budgmanag/Pages/budgmanag.aspx  
(11)    COM(2018) 323 final vom 2.5.2018.
(12)    GM = Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel.
(13)    EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.
(14)    Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans.
(15)    Die Kosten für das EIT-Personal und für Titel II wurden unter Anwendung des Berichtigungskoeffizienten für HU (71,9), wie auf Seite 16 in Tabelle 5 auf https://ec.europa.eu/eurostat/documents/6939681/7070380/Annualreport2018.pdf/97053a94-29eb-4e93-8883-e826426e3d55 angegeben, berechnet. 
(16)    Technische und/oder administrative Hilfe und Ausgaben zur Unterstützung der Durchführung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. Höchstbetrag aus der Mittelzuweisung des Programms an das EIT, für die Verwaltungsausgaben der Kommission bestimmt.
(17)    Diese Zahlen sind an den Finanzbogen zum Programm „Horizont Europa“ angeglichen, in dem lediglich der für das Jahr 2020 in den Generaldirektionen genehmigte Personalbestand aufgeführt ist, jedoch ein möglicher spezieller Personalbedarf für das EIT im Zeitraum 2021-2027 nicht berücksichtigt wird.
(18)    VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = abgeordnete nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JFD = Juniorfachkräfte in Delegationen.
(19)    Teilobergrenze für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).
(20)    Bislang wurden noch keine bilateralen Assoziierungsabkommen geschlossen. Die Beiträge der assoziierten Länder kommen zu den in diesem Finanzbogen genannten Beträgen hinzu.

Brüssel, den 11.7.2019

COM(2019) 330 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates

über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen
Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027:
Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas

{SEC(2019) 275 final} - {SWD(2019) 330 final} - {SWD(2019) 331 final}


ANHANG

Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

1.1.Das EIT: ein zentrales Innovationsinstrument der EU

1.2.Zentrale Stärken

1.3.Die zentralen Herausforderungen

2.Die Latte höher legen: das EIT im Zeitraum 2021-2027

2.1.Ziele

2.2.Einordnung innerhalb von Horizont Europa

3.Förderung des Innovationstalents und des Innovationsvermögens Europas

3.1.Wissens- und Innovationsgemeinschaften

3.2.Förderung des Innovationspotenzials im Hochschulbereich

3.3.Bereichsübergreifende Tätigkeiten des EIT

3.4.Gewährleistung der Funktionsweise

3.5.Synergien und Komplementarität mit anderen Programmen

4.Ressourcen

4.1.Finanzbedarf

4.2.Wirkung (Überwachung und Evaluierung)

5.Anhang 1A

6.Anhang 1B

1.Einleitung

Diese Strategische Innovationsagenda (SIA) beschreibt die Strategie und die Prioritäten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für den Zeitraum 2021-2027. Sie ist das zentrale politische Dokument für das EIT im nächsten Programmplanungszeitraum und definiert die Ziele, die zentralen Maßnahmen, die erwarteten Ergebnisse und die benötigten Ressourcen. Die SIA gewährleistet, dass das EIT mit dem [Vorschlag für Horizont Europa] im Einklang steht, dem Rahmenprogramm der Union zur Förderung von Forschung und Innovation im Zeitraum 2021-2027. Sie sorgt außerdem für das geeignete Maß an Synergien und Komplementarität zwischen den Aktivitäten des EIT und anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union.

Der SIA 2021-2027 liegt die von der Europäischen Kommission durchgeführte Folgenabschätzung zugrunde. Die Strategie berücksichtigt den Entwurf, den der EITVerwaltungsrat der Europäischen Kommission am 20. Dezember 2017 gemäß der EITVerordnung 1 vorgelegt hat. Sie spiegelt ferner den neuen [Vorschlag für Horizont Europa] der Europäischen Kommission vom Juni 2018 wider, insbesondere die Schlüsselrolle des EIT als Teil des Pfeilers [„Offene Innovation“] (Pfeiler III) und seinen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen, wie festgelegte Zielwerte für die Klimaschutzziele, sowie zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II) und zur Wissenschaftsexzellenz (Pfeiler I). Die SIA fußt auf der Arbeit des EIT und den Erfahrungen der letzten Jahre sowie auf den Ergebnissen einer umfassenden Konsultation der wichtigsten Interessenträger.

Die SIA berücksichtigt die Strategische Planung von Horizont Europa, um die Übereinstimmung mit den Aktivitäten des Rahmenprogramms und anderen einschlägigen Programmen der Union und die Kohärenz mit den Prioritäten und Verpflichtungen der EU zu gewährleisten und um die Komplementarität und Synergien mit nationalen und regionalen Förderprogrammen und -prioritäten zu erhöhen.



1.1.Das EIT: ein zentrales Innovationsinstrument der EU

Das EIT wurde 2008 mit dem Ziel gegründet, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem es das Innovationsvermögen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union stärkt. Es bereitete den Weg für die Integration von Bildung, Wirtschaft und Forschung (Wissensdreieck), wobei es einen Schwerpunkt auf unternehmerische Begabung und Innovationskompetenzen legte. Die Halbzeitbewertung des EIT im Jahr 2018 bestätigte, dass der übergeordnete Ansatz des EIT nach wie vor Gültigkeit besitzt und dass das Modell der innovationsgetriebenen Integration des Wissensdreiecks relevant bleibt.

Zehn Jahre nach der Gründung des EIT hat sich das Innovationstempo dramatisch erhöht. Die Innovation formt ganze Wirtschaftszweige um, bringt vorhandene Geschäftsmodelle durcheinander und schafft gleichzeitig ungekannte Möglichkeiten. Angesichts einer globalen Wirtschaftsordnung im Wandel und des zunehmenden internationalen Wettbewerbs wächst die Abhängigkeit der EU von Talenten und ihrem Innovationsvermögen. Partizipatives Design, Zusammenarbeit und Co-Creation über Fachbereiche hinweg sowie zwischen Bildungssektor, Wirtschaft und Forschung sind heute so wichtig wie nie zuvor, um zur Bewältigung globaler Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der nicht nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, dem digitalen Wandel und der demografischen Entwicklung oder der Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Ernährung beizutragen.

Mit ihrem [Vorschlag für Horizont Europa] für ein neues Rahmenprogramm zur Förderung der Forschung und Innovation im Zeitraum 2021-2027 setzt sich die Europäische Kommission entschieden dafür ein, das Innovationspotenzial Europas weiter auszubauen, damit der Kontinent in der Lage ist, auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren. Die besondere Rolle des EIT bei der Förderung der Innovation durch die Zusammenführung von Wirtschaft, Bildung, Forschung, Behörden und Zivilgesellschaft wird gestärkt, indem das Institut in den [Pfeiler „Innovatives Europa“] des [Vorschlags für Horizont Europa] eingebettet wird. Der [Vorschlag für Horizont Europa] spiegelt den wachsenden Ehrgeiz der EU für Innovation und die Notwendigkeit wider, den eigenen hohen Ansprüchen gerecht zu werden.

1.2.Zentrale Stärken

Seit seiner Einrichtung hat sich das EIT nach und nach als erfolgreiches Instrument für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen etabliert. Das EIT arbeitet vor allem mit Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), also groß angelegten europäischen Partnerschaften zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. Derzeit gibt es acht KIC, die auf folgenden Gebieten tätig sind: Klimawandel, digitaler Wandel, Energie, Lebensmittel, Gesundheit, Rohstoffe, urbane Mobilität und Mehrwert in der Fertigung (siehe Abbildung 2).

Jede KIC ist in fünf bis zehn Kolokationszentren (Co-location centres, CLC 2 ) organisiert, die als geografische Knotenpunkte für die praktische Integration des Wissensdreiecks dienen. Sie sind entsprechend dem jeweiligen nationalen und regionalen Innovationskontext aufgebaut und organisiert und können sich auf ein europaweites Netz bestehender Labors, Büros oder Standorte der Kernpartner einer KIC stützen.

Die KIC koordinieren Aktivitäten des Wissensdreiecks in Form von

·Aktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit einer starken unternehmerischen Komponente, um die nächste Generation talentierter Fachkräfte auszubilden, u. a. durch die Gestaltung und Umsetzung von Programmen mit dem EIT-Gütesiegel 3 , insbesondere auf Master- und Promotionsebene;

·innovationsfördernden Aktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die einer besonderen Geschäftsidee entsprechen;

·Aktivitäten der Unternehmensgründung und -förderung, wie Accelerator-Programme, um Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen in erfolgreiche Unternehmungen umzusetzen und den Wachstumsprozess zu beschleunigen.

Die KIC sind dynamische Innovationsökosysteme, die ein breites Spektrum an Ergebnissen hervorbringen (siehe Abbildung 1 unten).

Abbildung 1: Ergebnisse des EIT bis heute, Quelle: EIT

Allgemeine und berufliche Bildung, Talent- und Kompetenzentwicklung stehen im Mittelpunkt des EIT-Modells. Keine andere EU-Maßnahme im Bereich der Innovation bindet die Hochschulbildung in dem Maße in die Innovationswertschöpfungskette ein wie das EIT. Die bildungspolitische Agenda des EIT ist entscheidend für die Entwicklung unternehmerisch orientierter und kompetenter Innovatoren. Bis 2017 schlossen mehr als 1700 Absolventen ein Masterprogramm und/oder ein Doktorat mit dem EIT-Gütesiegel erfolgreich ab. Tausende haben an auf Unternehmertum und Innovation ausgerichteten Bildungsaktivitäten und formaten teilgenommen.

Der Fokus auf der Bewältigung globaler Herausforderungen durch die Integration des Wissensdreiecks unterscheidet das EIT von anderen Innovationsinstrumenten. Indem das EIT den KIC Finanzhilfen mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren gewährt, wird es seinem langfristigen Ziel gerecht, globale Herausforderungen mithilfe innovativer Produkte und Dienstleistungen zu bewältigen, die der Gesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern konkret zugutekommen. Das EIT hat den KIC außerdem das Ziel gesetzt, nach 15 Jahren finanziell auf eigenen Füßen zu stehen – dies ist ein Alleinstellungsmerkmal, das die KIC zu einem auf Unternehmertum und Ergebnisse ausgerichteten Innovationsinstrument macht. Die KIC müssen daher Strategien zur Generierung von Einnahmen entwickeln und umsetzen, um ihr Innovationsökosystem über den von der Finanzhilfevereinbarung abgedeckten Zeitraum hinaus zu erhalten.

Der Ansatz des EIT trägt zur Entstehung inkrementeller und disruptiver Innovationen bei und hilft, Marktversagen entgegenzuwirken und die Transformation von Wirtschaftszweigen voranzutreiben. Das EIT begünstigt die Schaffung langfristiger Geschäftsstrategien zur Bewältigung globaler Herausforderungen und fördert Rahmenbedingungen, ohne die ein gut funktionierendes Innovationsökosystem nicht weiter wachsen könnte und Innovationen nicht entstehen könnten.

Das EIT bietet eine effiziente und wirksame Plattform für die Einrichtung, den Ausbau und die Verwaltung von KIC mit starken Netzwerkeffekten und positiven Folgewirkungen (siehe Abbildung 2 unten). Die KIC der ersten Generation (EIT Digital, EIT Climate-KIC und EIT InnoEnergy), die 2009 eingerichtet wurden, sind fest etabliert und erfahren; ihre Partnerschaftsrahmenvereinbarungen laufen entsprechend der maximalen Laufzeit im Jahr 2024 aus. Eine zweite und eine dritte Generation von KIC (EIT Health und EIT Raw Materials (2014), EIT Food (2016)) reifen heran. Die beiden im Dezember 2018 benannten KIC, EIT Urban Mobility und EIT Manufacturing, nehmen ihre Tätigkeit im Jahr 2019 auf.

Abbildung 2: Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des EIT, Quelle: Europäische Kommission

Mit seinen acht KIC, die mehr als 1000 Partner aus Wirtschaft, Forschung und Bildung zählen, bildet das EIT das größte EU-geförderte Innovationsökosystem. Das EIT hat mehr als 1200 Start-ups und innovative Unternehmungen unterstützt; diese haben externe Finanzmittel in Höhe von mehr als 890 Mio. EUR mobilisiert und mehr als 6000 Arbeitsplätze geschaffen. Über 50 % der KIC-Partner stammen aus der Wirtschaft (Industrie, KMU, Start-up-Unternehmen), was ihre Nähe zum Markt demonstriert. Die zunehmende Zahl der Partner in allen KIC zeigt die Attraktivität und das langfristige Potenzial des EIT-Modells. Mittlerweile, im Jahr 2019, sind mehr als 600 Unternehmen, 250 Hochschul- und 200 Forschungseinrichtungen sowie mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen und Behörden an den KIC des EIT beteiligt.

Aufgrund fortbestehender regionaler Unterschiede bei der Innovationsleistung hat das EIT 2014 ein Regionales Innovationsschema (RIS) gestartet, um seine regionale Reichweite auf die als bescheidene und mäßige Innovatoren geltenden Länder auszuweiten. Dank des RIS hat das EIT seine Aktivitäten in ganz Europa ausgebaut und bietet nun Regionen mit geringer Innovationsleistung die Möglichkeit, Wissensdreiecksmaßnahmen als Teil der KICGemeinschaft zu entwickeln. Dies zeigt sich auch am Anteil der an EU-13-Partner zugewiesenen EIT-Mittel (8,3 % gegenüber 4,8 % bei Horizont 2020 – Stand 2018).

Abbildung 3: Das EIT in Europa, Quelle: EIT, 2018

Das EIT konnte seine Reaktionsfähigkeit bewahren und gemäß der EIT-Verordnung Governance-Grundsätze und Regeln für die erfolgreiche Verwaltung seiner KIC unter dem Dach von Horizont 2020 entwickeln. Dank seiner operationellen Unabhängigkeit konnte es eine Reihe von Neuerungen bei der Verwaltung seiner Begünstigten erproben und wirksam umsetzen, wie kompetitive Finanzierungsmechanismen, Ziele für die finanzielle Tragfähigkeit und spezifische zentrale Leistungsindikatoren.

1.3.Die zentralen Herausforderungen

Das EIT ist Teil des allgemeinen Rahmenprogramms „Horizont Europa“, das unter anderem zum Ziel hat, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union dank seiner Wirkung auf die Wissenschaft, die Wirtschaft und Technologie sowie auf die Gesellschaft zu stärken, die strategischen politischen Prioritäten der Union zu erfüllen, die Wettbewerbsfähigkeit in allen Mitgliedstaaten – unter anderem die der Industrie – zu fördern und zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie beispielsweise der Nachhaltigkeitsziele beizutragen. Eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg dieses Vorhabens ist, auf die anhaltende Notwendigkeit zu reagieren, das Innovationspotenzial in der gesamten Union zu steigern. Die folgenden drei großen Herausforderungen der EU werden die Tätigkeiten des EIT gemäß seinen allgemeinen Zielen im Zeitraum 2021-2027 bestimmen.

Erstens werden die heutigen Volkswirtschaften zunehmend von den Kompetenzen und der Fähigkeit der Menschen und Organisationen getragen, Ideen in Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln. Innovationskompetenz und eine unternehmerische Kultur sind heute alles entscheidend, insbesondere in der Technologie und Wissenschaft, aber zunehmend auch in anderen Bereichen. Das Innovationspotenzial der Hochschulen in Europa muss dringend gestärkt werden. Das EIT ist besonders geeignet, um dies im Rahmen von Horizont Europa zu erreichen.

Zweitens ist die räumliche Nähe ein wichtiger Innovationsfaktor. Initiativen zur Entwicklung von Innovationsnetzen und zur Bereitstellung von Dienstleistungen im Sinne der Schaffung, Vermittlung und Weitergabe von Wissen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Interaktionen zwischen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Regierungen und Einzelpersonen zu fördern. Die Forschungs- und Innovationsleistungen, wie sie im jährlichen Europäischen Innovationsanzeiger zum Ausdruck kommen, variieren erheblich innerhalb der EU. Eine inklusive und vor Ort verankerte Innovation ist von entscheidender Bedeutung. Die Aktivitäten des EIT sind dank ihres „ortsbezogenen“ Ansatzes gut geeignet, um die lokalen Innovationsökosysteme zu stärken.

Schließlich erfordern dynamische Innovationsökosysteme eine Mischung aus Wissen, Infrastruktur und Talent. Es bedarf Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen europäischer Forschung, Bildung und Innovation sowie starker Synergien, damit die begrenzten Mittel auf angemessene und effiziente Weise in Forschung und Innovation investiert werden. Die Vertiefung der Integration des Wissensdreiecks durch bestehende und neue KIC ist ein bewährtes Mittel, um ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen. Daher ist sie eines der Leitziele des EIT.

2.Die Latte höher legen: das EIT im Zeitraum 2021-2027

Das EIT wird als fester Bestandteil des Programms Horizont Europa zur Verwirklichung von dessen übergeordneten Zielen und Prioritäten beitragen. Die KIC werden Teil der institutionellen europäischen Partnerschaften sein, d. h. sie werden einer Reihe von Grundsätzen und Lebenszykluskriterien folgen, die einen kohärenteren, offenen und wirkungsorientierten Ansatz gewährleisten. Die allgemeinen Ziele des EIT spiegeln daher die allgemeine Rolle des EIT im Programm Horizont Europa und seinen Platz im [Pfeiler „Innovatives Europa“] wider.

2.1.Ziele

Die übergeordneten Aktionsbereiche des EIT sind im [Vorschlag für Horizont Europa] definiert. Das EIT wird die Unterstützung seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) fortsetzen, um die Innovationsökosysteme zu stärken, die zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen. Dazu wird es die Integration von Bildung, Forschung und Wirtschaft fördern, um ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen, eine neue Generation von Unternehmern zu fördern und zu unterstützen sowie die Gründung neuer innovativer Unternehmen in enger Synergie und Komplementarität mit dem EIC anzuregen. Dadurch wird es insbesondere

(1)nachhaltige Innovationsökosysteme in ganz Europa stärken;

(2)Innovation und Unternehmertum durch bessere Bildung fördern;

(3)neue Lösungen für globale Herausforderungen auf den Markt bringen.

Das EIT verfolgt aufgrund der Herausforderungen, mit denen es konfrontiert ist (beschrieben in Abschnitt 1.3), und um zur Erreichung der oben genannten übergreifenden Ziele beizutragen, die im [Vorschlag für Horizont Europa] für das EIT definiert sind, im Zeitraum 2021-2027 folgende spezifische Ziele:

(a)Erhöhung der Wirkung der KIC und stärkere Integration des Wissensdreiecks;

(b)Stärkung des Innovationspotenzials des Hochschulsektors durch Förderung des institutionellen Wandels in den Hochschuleinrichtungen;

(c)Stärkung der regionalen Reichweite des EIT, um die unterschiedlichen Innovationsleistungen der Regionen innerhalb der EU auszugleichen.

2.2.Einordnung innerhalb von Horizont Europa

Mit der Umsetzung dieser Ziele wird das EIT einen Beitrag zur übergeordneten Wirkung von Horizont Europa auf Wissenschaft, Wirtschaft/Technologie und die Gesellschaft leisten. Es wird die Innovationsökosysteme stärken, die zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen, indem es die Integration des Wissensdreiecks in den Tätigkeitsbereichen der KIC fördert. Eine enge Abstimmung zwischen den Tätigkeiten des EIT und dem Rest von Horizont Europa wird durch die Strategische Planung von Horizont Europa gewährleistet. Aufgrund seiner Erfolgsgeschichte wird das EIT eine wichtige Rolle im Pfeiler „Offene Innovation“ spielen.

Starke Synergien zwischen dem EIT und dem Europäischen Innovationsrat (EIC) werden für die Wirkung des Pfeilers [„Innovatives Europa“] entscheidend sein. Das EIT und der EIC werden komplementäre Aktivitäten durchführen, um die Förderung für innovative Vorhaben zu straffen. Aufgrund der Sachkenntnis seiner KIC wird das EIT Dienstleistungen für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups (business acceleration) und Schulungen für Begünstigte von EIC-Finanzierungen anbieten.

Außerdem wird das EIT den Zugang von EIC-Begünstigten zu den Innovationsökosystemen der KIC und einschlägigen Akteuren des Wissensdreiecks fördern. So können die EICBegünstigten sich aktiv an den KIC-Aktivitäten beteiligen und die Dienstleistungen der KIC in Anspruch nehmen. Gleichzeitig können die EIT-Begünstigten Unterstützung durch die EIC-Instrumente beantragen, wenn keine Unterstützung seitens der KIC verfügbar sein sollte. Das EIC kann KIC-geförderten Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial helfen, rasch zu expandieren. So können insbesondere die innovativsten KIC-geförderten Unternehmen, wenn sie im Rahmen des EIC ausgewählt werden, die Mischfinanzierung des EIC-Accelerators und/oder die finanzielle Unterstützung der InvestEU-Instrumente in Anspruch nehmen.

Das EIT wird auch stärkere Synergien mit Programmen und Initiativen im Rahmen des Pfeilers [Wissenschaftsexzellenz] schaffen, um die Übertragung von Wissen aus der wissenschaftlichen Grundlagenforschung auf konkrete Anwendungen zu beschleunigen, die der Gesellschaft zugutekommen. Vor allem mit Blick auf die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) wird das EIT an der Entwicklung von Innovationskompetenzen und unternehmerischen Fähigkeiten bei den MSCA-Stipendiaten mitwirken.

Das EIT wird einen Beitrag zum Pfeiler [Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit] leisten und einschlägige Aktivitäten zur Bewältigung globaler Herausforderungen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene ergänzen. Vor allem durch seine KIC wird das EIT anstreben, zu einschlägigen Missionen und thematischen Clustern sowie anderen europäischen Partnerschaften beizutragen, indem es unter anderem nachfrageseitige Maßnahmen unterstützt und Verwertungsleistungen anbietet, die den Technologietransfer fördern und die Vermarktung der erzielten Ergebnisse beschleunigen.

Das EIT wird die Kohärenz mit dem Abschnitt „Europäische Innovationsökosysteme“ von Horizont Europa gewährleisten. Es wird sich insbesondere aktiv an den Aktivitäten des EICForums beteiligen und die Verbindung zwischen der EIT-Gemeinschaft und einschlägigen Aktivitäten zur Förderung von Innovationsökosystemen herstellen, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Kohärenz und Komplementarität von Maßnahmen zu gewährleisten.

Außerdem werden potenzielle Synergien zwischen dem Programmteil „Teilen von Exzellenz“ und den vom EIT geförderten Outreach-Aktivitäten geprüft. So werden Zielländer des Programmteils „Teilen von Exzellenz“ von Horizont Europa das Fachwissen und die Unterstützung des EIT für die Entwicklung nachgelagerter (d. h. marktnaher) Aktivitäten in Anspruch nehmen können, da sie gleichzeitig Zielgruppe der Outreach-Aktivitäten des EIT sind.

3.Förderung des Innovationstalents und des Innovationspotenzials Europas

Eine gestärkte Rolle des EIT dank eines Fokus auf Maßnahmen, die einen EU-Mehrwert schaffen und zur Erreichung der Ziele von Horizont Europa beitragen, ist der Leitgedanke der EIT-Strategie für den Zeitraum 2021-2027. Erstens wird das EIT die Innovationskapazität und die Innovationsökosysteme weiter fördern, indem die vorhandenen KIC unterstützt, weiterentwickelt und ausgebaut und neue KIC gegründet werden. Zweitens wird das EIT auf der Grundlage seiner Erfahrungen mit der Integration des Wissensdreiecks die Entwicklung der unternehmerischen Fähigkeiten und des Innovationspotenzials im Hochschulbereich unmittelbar unterstützen. Schließlich wird das EIT dank wirksamerer übergreifender Maßnahmen die Wirkung seiner Tätigkeiten auf EU-Ebene verstärken. Außerdem wird das EIT seine Funktionsweise in mehreren Bereichen verbessern, um seine Effektivität, seine Effizienz und seine Wirkung zu steigern.

3.1.Wissens- und Innovationsgemeinschaften

(1)Unterstützung existierender KIC

Die Integration des Wissensdreiecks durch das EIT und die KIC auf EU-, mitgliedstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene bleibt eine zentrale Aufgabe, um die Innovationsökosysteme zu stärken und nachhaltig zu machen und um neue Lösungen für globale Herausforderungen zu entwickeln. Das EIT wird seine Unterstützung für eine Reihe von KIC fortsetzen (siehe Abbildung 2) und seine erfolgreiche Plattform für den Start, den Ausbau und die Verwaltung dieser KIC weiterentwickeln. Die KIC werden weiter über Kolokationszentren (CLC) operieren. Sie werden weiterhin finanzielle Tragfähigkeit anstreben und öffentliche und private Investitionen mobilisieren, um langfristig (nach spätestens 15 Jahren) finanzielle Unabhängigkeit von der EIT-Finanzhilfe zu erlangen.

Das EIT wird einen großen Teil seines Budgets für die Unterstützung der KIC vorsehen. Es wird deren Leistungen überwachen und analysieren und gewährleisten, dass die KIC zur Erreichung der Ziele des EIT und des Programms Horizont Europa beitragen. Zusätzlich zu der finanziellen Unterstützung wird das EIT die KIC auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse strategisch überwachen und ihnen Orientierungshilfen in übergeordneten und spezifischen Fragen bieten, um Synergien mit anderen Programmteilen von Horizont Europa und anderen EU-Initiativen zu schaffen. Das EIT wird die KIC insbesondere bei der Einrichtung von Schnittstellen und der Förderung gemeinsamer Aktivitäten mit einschlägigen europäischen Partnerschaften und anderen EU-Initiativen und -Programmen unterstützen.

Es wird auch die Vergabe des EIT-Gütesiegels an Bildungs- und Berufsbildungsprogramme der KIC überwachen und einen wirksameren Qualitätssicherungsmechanismus ausloten, einschließlich der Anerkennung und Akkreditierung des EIT-Gütesiegels durch externe Anbieter.

Das EIT wird die Bereitstellung gemeinsamer Dienstleistungen für die KIC sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter den KIC erleichtern und ihre Zusammenarbeit (KIC-übergreifende Aktivitäten) in bestimmten Themenbereichen und zu übergeordneten Fragen fördern. KIC-übergreifende Aktivitäten haben das größte Potenzial, wenn schon mehrere KIC sich mit den gleichen politischen Prioritäten der EU befassen, es jedoch noch keine eigene KIC gibt. Die Durchführung spezieller gemeinsamer Maßnahmen von gemeinsamem Nutzen durch mehrere KIC birgt ein hohes Potenzial für Synergien, und das EIT wird solche Aktivitäten fördern und sich aktiv an der Festlegung von Inhalt und Struktur KIC-übergreifender Aktivitäten beteiligen. Es wird die Durchführung KICübergreifender Aktivitäten sowie die erzielten Ergebnisse überwachen, um diese Aktivitäten letztlich zum Bestandteil der KIC-Strategien zu machen.

(2)Erhöhung der regionalen Wirkung von KIC

Das EIT wird seine regionale Wirkung dank einer größeren Offenheit gegenüber potenziellen Partnern und Interessenträgern sowie einer besser strukturierten regionalen Strategie der KIC verstärken, u. a. durch Verknüpfungen mit den relevanten Strategien für intelligente Spezialisierung.

Die Teilnahme am Regionalen Innovationsschema des EIT, das vom EIT gesteuert und von den KIC umgesetzt wird, erfolgte bisher auf freiwilliger Basis. Ab 2021 wird das RIS zu einem festen Bestandteil der mehrjährigen Strategie der KIC. Das EIT wird die KIC bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer mehrjährigen EIT-RIS-Strategien weiter beraten und unterstützen. Die RIS-Aktivitäten des EIT werden fortgesetzt, wobei die Förderung der Innovationskapazität von Ländern und Regionen, deren Innovationsleistung hinter den Erwartungen zurückbleibt, verbessert wird. Mindestens 10 % der finanziellen Unterstützung des EIT für die KIC werden der Durchführung von RIS-Aktivitäten vorbehalten. So soll die Zahl der KIC-Partner aus den Zielregionen erhöht werden. Im Rahmen des RIS geförderte Aktivitäten haben zum Ziel:

·die Innovationskapazität des lokalen Ökosystems durch Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus und eine engere Interaktion zwischen lokalen Innovationsakteuren (Cluster, Netzwerke, regionale Behörden, Hochschulen, Forschungs- und Berufsbildungseinrichtungen) zu verbessern;

·lokale Innovationsökosysteme dank der Zusammenarbeit mit den KIC des EIT und ihren Kolokationszentren an europaweite Innovationsökosysteme anzubinden.

Um die KIC stärker in die lokalen Innovationsökosysteme zu integrieren, wird jede KIC zudem verpflichtet sein, eine Strategie zur Stärkung der Beziehungen zu regionalen und lokalen Innovationsakteuren zu entwickeln und umzusetzen, die vom EIT aktiv überwacht wird. Die mehrjährige Strategie und der Geschäftsplan der KIC sollten einen „ortsbezogenen“, auf den Kolokationszentren (und dem RIS) beruhenden Innovationsansatz umfassen und so die Rolle der KIC als Türöffner für den Zugang zu einer KIC-Gemeinschaft und die Interaktion mit den Partnern vor Ort nutzen. Die KIC sollten Verknüpfungen mit lokalen Strategien für eine intelligente Spezialisierung und den Aktivitäten der einschlägigen thematischen Plattformen und interregionalen Initiativen aufweisen, unter anderem mit den Verwaltungsbehörden der ESI-Fonds. Das EIT wird ferner überwachen, wie die Kolokationszentren funktionieren und sich in die lokalen Innovationsökosysteme integrieren.

(3)Gründung neuer KIC

Um zur Bewältigung neuer und sich abzeichnender globaler Herausforderungen beizutragen, wird das EIT neue KIC in vorrangigen Bereichen gründen, die auf der Grundlage von Kriterien ausgewählt werden, welche unter anderem die Relevanz für die politischen Prioritäten von Horizont Europa sowie ihr Potenzial und ihren Mehrwert in Bezug auf das EIT-Modell zum Ausdruck bringen. Die neuen KIC werden in Abhängigkeit von der Strategischen Planung von Horizont Europa und der dem EIT für den Zeitraum 2021-2027 zugewiesenen Mittel gegründet. Die einschlägigen Auswahlkriterien für die europäischen Partnerschaften gemäß Anhang III der [Verordnung über das Programm Horizont Europa] werden in die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die KIC aufgenommen und bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Liste vorrangiger Bereiche für künftige KIC ist in Anhang 1A dieser SIA aufgeführt.

Auf der Grundlage eines Vorschlags des EIT-Verwaltungsrates und einer entsprechenden Analyse wird vorgeschlagen, 2022 eine erste KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft zu gründen, für die 2021 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wird. Dieser vorrangige Bereich weist die größte Komplementarität mit den acht bereits existierenden KIC des EIT und den potenziellen prioritären Bereichen anderer europäischer Partnerschaften auf, die im Rahmen von Horizont Europa entstehen sollen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Sektor mit hohem Wachstumspotenzial, der von zahlreichen lokalen Initiativen geprägt und für die Menschen sehr attraktiv ist. Sie ist eng in die lokalen und regionalen Ökosysteme eingebettet. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist jedoch nach wie vor stark fragmentiert, und Innovatoren und Unternehmensgründer verfügen nicht über die erforderliche unternehmerische Kompetenz und Innovationsfähigkeit. Diese Engpässe könnten am besten von einer KIC mit ihrer Integration des Wissensdreiecks, ihrer langfristigen Perspektive und ihrem Ortsbezug überwunden werden. Eine Zusammenfassung der Herausforderungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und der erwarteten Wirkung der künftigen KIC ist in Anhang 1B dieser SIA enthalten.

Je nach dem Budgetvorschlag für das EIT könnte 2025 eine weitere KIC gegründet werden; die entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen würde 2024 nach einer Änderung von Anhang 1A zur Hinzufügung eines oder mehrerer weiterer vorrangiger Bereiche veröffentlicht werden. Der bzw. die vorrangige(n) Bereich(e) werden auf der Grundlage von Vorschlägen des EIT-Verwaltungsrates ausgewählt. Diese Vorschläge berücksichtigen die im strategischen Forschungs- und Innovationsplan von Horizont Europa festzulegenden Prioritäten und die Kriterien für die Auswahl der europäischen Partnerschaften, insbesondere Offenheit, Transparenz, EU-Mehrwert, Kohärenz und Synergien. Die Kriterien für die Auswahl neuer KIC werden an die des Programms Horizont Europa angepasst. Sie tragen außerdem den politischen Prioritäten der EU wie Missionen und Nachhaltigkeitszielen Rechnung. Eine oder mehrere weitere KIC könnten ausgewählt werden, falls zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar werden.

Das EIT wird

·die Innovationsökosysteme stärken, indem es die Unterstützung der bestehenden KIC bei der Bewältigung globaler Herausforderungen durch die Integration des Wissensdreiecks fortsetzt;

·Bereiche für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den KIC zu Themen von strategischer und politischer Bedeutung festlegen und diese Zusammenarbeit fördern;

·gewährleisten, dass die KIC eine Strategie für die Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergien mit den einschlägigen Europäischen Partnerschaften und anderen relevanten EU-Initiativen entwickeln und umsetzen;

·gewährleisten, dass die KIC einen inklusiven Ansatz für die Stärkung ihrer Beziehungen zu nationalen, regionalen und lokalen Innovationsakteuren verfolgen;

·gewährleisten, dass die RIS-Aktivitäten des EIT eine stärkere regionale Wirkung erzielen und umfassend in die mehrjährige Strategie der KIC integriert sind;

·neue KIC zu ausgewählten Themen von strategischer Bedeutung ins Leben rufen, beginnend mit einer KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2022.

3.2.Förderung des Innovationspotenzials im Hochschulbereich

Mit seinem Modell der Integration des Wissensdreiecks hat das EIT dazu beigetragen, die anhaltende Kluft zwischen Hochschulen, Forschung und Innovation zu überwinden. Das EIT ist vor allem dank seines besonderen Fokus auf unternehmerischer Bildung ein wichtiges Instrument für die Entwicklung des Humankapitals. Die Wirkung des EIT bleibt jedoch auf die KIC-Partner beschränkt.

Um die Innovation auf breiterer Ebene zu fördern, müssen die Hochschulen in Europa einen stärker auf Innovation und Unternehmertum ausgerichteten Ansatz der Bildung, Forschung und der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem weiteren Innovationsökosystem, einschließlich der Zivilgesellschaft, verfolgen.

Die Umwandlung von Hochschuleinrichtungen in innovativere und stärker unternehmerisch geprägte Organisationen erfordert eine klare Strategie, eine Methodologie und entsprechende Ressourcen. Aufgrund seiner Erfahrung ist das EIT besonders geeignet, um die Entwicklung der unternehmerischen Kapazität und des Innovationspotenzials von Hochschuleinrichtungen im Rahmen von Horizont Europa zu fördern.

Das EIT wird in offener und gezielter Weise mithilfe der KIC Aktivitäten durchführen, die auf die Stärkung des Innovationspotenzials der Hochschulen abzielen, um mehr Hochschuleinrichtungen in die Innovationswertschöpfungsketten und -ökosysteme einzubinden. Diese Aktivitäten werden die Maßnahmen des EIT im Bildungsbereich ergänzen, die einer der Kernbestandteile der KIC-Aktivitäten zur Integration des Wissensdreiecks sind, insbesondere indem sie offener und auch für Nicht-Partner der KIC zugänglich gemacht werden. Die Wirkung des EIT würde über die KIC hinausgehen und zum Kernauftrag des EIT – Förderung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit durch die Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten – beitragen; dies stünde auch im Einklang mit den Zielen des Programms Horizont Europa, die unternehmerischen Kompetenzen und Innovationskompetenz in einer Perspektive des lebenslangen Lernens, u. a. durch die Stärkung des Potenzials der Hochschuleinrichtungen in ganz Europa, zu stärken.

Die EIT-Unterstützung wird auf politischen Initiativen wie HEInnovate 4 und RIIA 5 aufbauen, die sich in zahlreichen Hochschuleinrichtungen und Mitgliedstaaten in der gesamten EU bewährt haben. Das EIT wird seine Unterstützungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Kommission konzipieren, um die Kohärenz und Komplementarität mit einschlägigen Aktivitäten im Rahmen von Horizont Europa, Erasmus und anderen Programmen zu gewährleisten. Die Einzelheiten der Umsetzungs- und Durchführungsverfahren werden in den ersten drei Jahren ausgearbeitet und verfeinert und sollen in dieser Pilotphase zunächst überwacht und bewertet werden, bevor sie weiter ausgebaut werden.

Das EIT wird die Durchführung und Überwachung der von den KIC durchgeführten Aktivitäten lenken und koordinieren. Geachtet wird insbesondere auf einen inklusiven Ansatz, um über die KIC-Partner hinaus weitere Hochschuleinrichtungen zu gewinnen, auf einen interdisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz, sowie auf die Verknüpfung mit der Strategie für eine intelligente Spezialisierung der Europäischen Kommission, einschlägigen thematischen Plattformen und dem RIS des EIT.

Das EIT wird seine Unterstützung für die Entwicklung des Innovationspotenzials in der Hochschulbildung an das EIT-Gütesiegel binden, das derzeit an die Bildungsprogramme der KIC vergeben wird. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen werden das EIT-Siegel nutzen können. Das EIT wird das EIT-Gütesiegel auch auf Maßnahmen des lebenslangen Lernens ausweiten, die sich an einen größeren Kreis von Studierenden, erwachsenen Lernenden und Einrichtungen (einschließlich Berufsbildungseinrichtungen) – über die KIC hinaus – richten. Die Anwendung des Gütesiegels über die EIT-Gemeinschaft hinaus wird eine stärker strukturierende Wirkung auf allen Ebenen (Studierende, Programme, Einrichtungen) zeigen.

Das EIT wird insbesondere Hochschuleinrichtungen aus Ländern anvisieren, die bescheidene und mäßige Innovatoren sind, sowie aus anderen Regionen mit geringer Leistung, die ihren Innovationsfußabdruck vergrößern und ihre Strategien für eine intelligente Spezialisierung stärken möchten. Das EIT wird dieser Maßnahme mindestens 25 % der Gesamtmittelausstattung für diese Aktivitäten zuweisen.

Das EIT wird

·in Zusammenarbeit mit der Kommission Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung des Innovationspotenzials in der Hochschulbildung konzipieren und ab 2021 von den KIC durchführen lassen;

·ein Outreach-Programm starten, um Hochschuleinrichtungen aus mäßigen und bescheidenen Innovatorenländern Anreize für den Ausbau ihres Innovationspotenzials zu bieten;

·teilnehmenden Hochschuleinrichtungen gezielte Leitlinien, Fachwissen und Coaching zur Verfügung stellen;

·das EIT-Gütesiegel stärken und dessen Geltungsbereich über die KIC hinaus auf Hochschuleinrichtungen ausweiten, die an der Maßnahme teilnehmen.

3.3.Bereichsübergreifende Tätigkeiten des EIT

(1)Kommunikation

Das EIT wird seine Kommunikation und seinen Bekanntheitsgrad verbessern. Aufgrund der zunehmenden Zahl von KIC und einer neuen Maßnahme zur Förderung der unternehmerischen Entwicklung von Hochschuleinrichtungen wird das EIT seine Bemühungen um eine stärkere Anerkennung als Qualitätsmarke für Innovation intensivieren. Dieses Markenmanagement und eine verbesserte Kommunikation vor allem gegenüber der Öffentlichkeit sind von entscheidender Bedeutung, da die Innovationen, die aus dem EIT hervorgehen, die konkrete Wirkung von EU-Investitionen aus dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zeigen. Das EIT wird gegenüber seinen wichtigsten Interessenträgern (Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen usw.) in allen Mitgliedstaaten eine verbesserte Markenstrategie im Einklang mit dem Kommunikationsansatz von Horizont Europa verfolgen.

Um eine möglichst weite Bekanntmachung und eine bessere Kenntnis der Möglichkeiten zu gewährleisten, die das EIT bietet, wird das EIT die Möglichkeit prüfen, Leitlinien und Unterstützung in Aspekten zu stärken, die die europaweite Teilnahme an KIC betreffen, unter Nutzung bestehender Informationsnetzwerke in ganz Europa.

Damit möglichst viele Interessenträger des Wissensdreiecks auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene über alle Aufforderungen und Projekte des EIT (und der KIC) informiert sind, werden diese auch im Rahmen von Horizont Europa auf dem Portal „Funding and tender opportunities“ veröffentlicht.

Das EIT wird mindestens zweimal jährlich regelmäßige Treffen der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaten und der mit der Kommission verbundenen Stellen organisieren, um eine angemessene Kommunikation und einen angemessenen Informationsfluss mit den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene zu gewährleisten und um sie über die Leistungen und Ergebnisse der EIT-finanzierten Aktivitäten zu informieren. Die Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten wird außerdem die Verknüpfung der EIT-geförderten Aktivitäten mit nationalen Programmen und Initiativen, einschließlich möglicher nationaler Kofinanzierungen dieser Aktivitäten, angemessen unterstützen.

Das EIT wird das Forum der Interessenträger und die EIT-Awards fortsetzen, um die Interaktion zwischen europäischen Akteuren des Wissensdreiecks zu fördern und die besonders vielversprechenden Unternehmen und Innovatoren in Europa auszuzeichnen.

Das EIT wird die EIT-Alumni-Community 6 (in Zusammenarbeit mit dem EIT-Alumni-Ausschuss) weiterhin orientieren und strategisch beraten, um die unternehmerische und gesellschaftliche Wirkung sowie die kontinuierliche Teilnahme ihrer Mitglieder an EITgeförderten Aktivitäten zu maximieren. Im Zeitraum 2021-2027 wird die Community weiter wachsen, und die Alumni werden an Maßnahmen zur Förderung des Innovationspotenzials von Hochschuleinrichtungen teilnehmen.

(2)Bewährte Verfahren ermitteln und mit Interessenträgern austauschen

Das EIT spielt eine zentrale Rolle bei der Verbreitung bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse. Die KIC und die Projekte zur Förderung von Innovation und unternehmerischer Kompetenz an den Hochschulen sind eine wertvolle Quelle für Erkenntnisse und experimentelles Lernen für politische Entscheidungsträger, da sie Beispiele für bewährte Verfahren und die Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung von EU-Strategien in ihren Themenbereichen bieten.

Bisher wurden die im Rahmen der KIC erarbeiteten bewährten Verfahren und gewonnenen Erkenntnisse nicht ausreichend kodifiziert und wirksam verbreitet. In seiner unterstützenden Funktion als Wissenspartner für politische Entscheidungsträger und die gesamte Innovationsgemeinschaft wird das EIT seine Rolle als Innovationsinstitut ausbauen, das in der Lage ist, innovative Praktiken, Erkenntnisse und Ergebnisse aus den EIT-finanzierten Aktivitäten (allgemeine und berufliche Bildung, Innovationsförderung, Förderung des Unternehmertums) zu ermitteln, zu analysieren, zu kodifizieren und zu verbreiten sowie deren Verwertung in der Praxis zu gewährleisten. Diese Tätigkeit wird auf den Verknüpfungen und Synergien mit den anderen Initiativen im Rahmen des [Pfeilers „Innovatives Europa“] des [Vorschlags für Horizont Europa] aufbauen.

(3)Internationale Zusammenarbeit

Im Geltungsbereich der EIT-Verordnung wird das EIT eine größere Wirkung seiner Aktivitäten durch internationale Kooperation anstreben und die internationalen EITfinanzierten Aktivitäten der KIC koordinieren. Der Schwerpunkt wird eng mit den einschlägigen industriepolitischen Zielen sowie den Forschungs- und Innovationsprioritäten der Europäischen Union abgestimmt sein und einen europäischen Mehrwert garantieren.

Bei der internationalen Zusammenarbeit wird sich das EIT in Abstimmung mit der Kommission auf die wirksame Bewältigung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen konzentrieren, indem es einen Beitrag zu einschlägigen internationalen Initiativen und den Nachhaltigkeitszielen leistet sowie Zugang zu Talenten und ein größeres Angebot von und eine stärkere Nachfrage nach innovativen Lösungen gewährleistet. Das EIT und die KIC werden ihre internationalen Aktivitäten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission im Einklang mit dem Konzept von Horizont Europa und anderen relevanten EU-Strategien sowie unter der Aufsicht des EIT-Verwaltungsrates planen und durchführen.

Das EIT wird

·seinen Bekanntheitsgrad durch eine stärkere Markenstrategie gegenüber den wichtigsten Interessenträgern in den Mitgliedstaaten verbessern;

·die Sichtbarkeit der Förderung durch die Europäische Union gewährleisten;

·die Möglichkeit prüfen, bestehende EU-Informationsnetze zu nutzen und ihre Aktivitäten zu koordinieren, um potenzielle KIC-Partner besser beraten und orientieren zu können;

·regelmäßige Treffen der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten organisieren, um eine wirksame Kommunikation und einen angemessenen Informationsfluss mit den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

·den Bekanntheitsgrad seiner Aktivitäten in der Öffentlichkeit und in der Gemeinschaft der Interessenträger durch das Forum der Interessenträger, die EIT-Awards und die EIT-Alumni verbessern;

·Erkenntnisse und bewährte Verfahren, die aus EIT-finanzierten Aktivitäten hervorgehen, ermitteln, kodifizieren und wirksam verbreiten; sich mit den nationalen und regionalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten in Verbindung setzen und einen strukturierten Dialog und Koordinierungsbemühungen aufnehmen, um bewährte Verfahren und Erkenntnisse zu ermitteln, zu teilen und zu verbreiten;

·unter Aufsicht des EIT-Verwaltungsrates und in Abstimmung mit den jeweiligen Kommissionsdienststellen ein Grundkonzept der internationalen Zusammenarbeit des EIT und der KIC ausarbeiten, das mit der Strategie der Kommission für die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation in Einklang steht.

3.4.Gewährleistung der Funktionsweise

Dieses Kapitel umfasst eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Funktionsweise des EIT und der KIC zu überarbeiten und zu verbessern. Ein wirksamer und strategischer EITVerwaltungsrat wird die Umsetzung dieser Maßnahmen auf EIT-Ebene überwachen und mithilfe der notwendigen Anreize und Kontrollen, unter anderem durch das Verfahren der Mittelzuweisung, gewährleisten, dass die KIC diese Maßnahmen ebenfalls umsetzen.

(4)Operatives Modell der KIC

Um die Leistung und die Wirkung der KIC zu maximieren, wird das EIT den KIC operative Leitlinien zur Einhaltung der Grundsätze der soliden Haushaltsführung und der Grundsätze und Kriterien für die europäischen Partnerschaften gemäß der Verordnung über Horizont Europa sowie zur Angleichung an die Prioritäten von Horizont Europa bereitstellen und diese überwachen.

Maßnahmen zu Gewährleistung der Offenheit der KIC und der Transparenz während der Umsetzung werden insbesondere durch gemeinsame Bestimmungen für neue Mitglieder verbessert, die einen Mehrwert für die Partnerschaften erzeugen. Sie werden ihre Aktivitäten vollständig transparent ausführen. Die KIC werden dynamische Partnerschaften bleiben, denen neue Partner, darunter zunehmend KMU, auf der Grundlage von Exzellenz und strategischer Eignung beitreten können. Um die Konzentration der Finanzierung zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Aktivitäten der KIC ein möglichst breites Netz von Partnern umspannen, wird das Verfahren für die Erstellung des Geschäftsplans (einschließlich der Festlegung der Prioritäten, der Auswahl der Aktivitäten und der Zuweisung der Mittel) transparenter und inklusiver gestaltet. Die KIC werden vor allem den Anteil der Ausschreibungen für Innovationsprojekte erhöhen, die auch Dritten offen stehen. Alle diese Maßnahmen werden die Zahl der Einrichtungen, die an den Aktivitäten der KIC teilnehmen, erhöhen. Schließlich sollten die KIC in ihrer regelmäßigen Berichterstattung über die Beteiligung neuer Partner Rechenschaft ablegen.

Da die KIC entlang der gesamten Innovationskette tätig sind, werden sie in ihrem Geschäftsplan auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bildungs-, Wirtschafts- und Innovationstätigkeiten achten. Die Tätigkeiten der KIC werden mittels einer schlanken, effizienten und kostenwirksamen Struktur umgesetzt, die die Verwaltungs- und Gemeinkosten auf ein Minimum beschränkt. Das EIT sorgt dafür, dass die KIC ihre erwartete Wirkung durch ein breites Spektrum von Aktivitäten entfalten, die im Geschäftsplan der KIC beschrieben sind und die Erreichung ihrer Ziele wirksam unterstützen.

Die Erfüllung der Verpflichtungen durch die einzelnen KIC-Partner während der gesamten Laufzeit der Initiative wird sichergestellt, indem die tatsächlichen Beiträge der Partner im Vergleich zu den ursprünglichen Zusagen regelmäßig überwacht werden. Das EIT wird dafür sorgen, dass die KIC über ein Risikomanagementsystem für den Fall verfügen, dass einige Partner nicht in der Lage sind, ihren ursprünglichen Verpflichtungen nachzukommen.

Das EIT wird

·dafür sorgen, dass die KIC strenge Grundsätze der Offenheit und Transparenz anwenden, insbesondere in Bezug auf die Auswahl neuer Partner und die Ausarbeitung des Geschäftsplans;

·dafür sorgen, dass die Umsetzung der KIC in vollem Einklang mit den jeweiligen Anforderungen der Verordnung über das Programm Horizont Europa erfolgt;

·gewährleisten, dass die Geschäftspläne ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Aktivitäten des Wissensdreiecks vorsehen;

·gewährleisten, dass die KIC ihre Verwaltungskosten auf ein Minimum beschränken;

·dafür sorgen, dass die bestehenden acht KIC die neuen Umsetzungskriterien des Programms Horizont Europa für europäische Partnerschaften nach und nach anwenden.

(5)Finanzierungsmodell der KIC

Dank eines schlanken und vereinfachten Finanzierungsmodells wird das EIT die Wirkung und den Beitrag der KIC zur Erreichung der Ziele des Programms Horizont Europa erhöhen. Um den Mehrwert seiner Unterstützung zu steigern, wird das EIT sein Finanzierungsmodell überarbeiten. Die Verbesserungen betreffen vier Bereiche:

Erstens wird das EIT einen Kofinanzierungssatz einführen, um die privaten und öffentlichen Investitionen zu erhöhen. Dank des überarbeiteten Finanzierungsmodells wird den KIC der Übergang zur finanziellen Tragfähigkeit erleichtert. Das Modell wird Anreize schaffen, über die Dauer der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen den Anteil der EIT-Mittel am Geschäftsplan schrittweise zu senken und gleichzeitig den Anteil der Koinvestitionen aus anderen Quellen zu steigern. Für die verschiedenen Phasen des KIC-Lebenszyklus (Start-up-Phase, Anlaufphase, Reifephase, Auslaufen der EIT-Finanzhilfe) gelten die folgenden festen abnehmenden Kofinanzierungssätze.

Start-up-Phase

Anlauf-phase

Reifephase

Auslaufen der EIT-Finanzhilfe

Jahre

1-4

5-7

8-11

12-15

EIT-Kofinanzierungssatz

bis 100 %

bis 80 %

bis 70 %

50 % in Jahr 12, danach Senkung um 10 % pro Jahr

Abbildung 4: EIT-Kofinanzierungssätze im Zeitraum 2021-2027

Zweitens wird das derzeitige Verfahren für die Vergabe der Finanzhilfen stärker auf die Wettbewerbsleistung und die Ergebnisse sowie auf die Verwendung mehrjähriger Zuschüsse ausgerichtet. Der EIT-Verwaltungsrat wird stärkere Anreize für die KIC schaffen, die vor allem auf ihrer individuellen Leistung beruhen, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Das EIT wird daher seine Regeln für die wettbewerbsorientierte Finanzierung ändern, um seine Wirkung im Rahmen von Horizont Europa zu steigern.

Drittens wird das EIT strenge Regeln für die Stärkung des Überprüfungsmechanismus nach den ersten sieben Jahren der Laufzeit der Aktivitäten einer KIC aufstellen. Diese Halbzeitüberprüfung, die mithilfe externer Experten durchgeführt wird, sollte im Einklang mit der bewährten internationalen Praxis und den Kriterien von Horizont Europa für die Überwachung und Evaluierung der europäischen Partnerschaften stehen und spätestens nach sieben Jahren erfolgen. Auf der Grundlage der Überprüfung wird der Verwaltungsrat beschließen, entweder den Finanzbeitrag zu einer KIC fortzusetzen oder diesen zu beenden (d. h. die Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit dieser KIC nicht zu verlängern) und die Mittel anderen Aktivitäten mit besseren Leistungen zuzuweisen.

Schließlich wird das EIT seine Bemühungen um eine Vereinfachung fortsetzen, um unnötigen Verwaltungsaufwand 7 für die KIC zu vermeiden und es ihnen zu ermöglichen, ihren jährlichen Geschäftsplan und ihre mehrjährige Strategie möglichst flexibel und effizient umzusetzen. Dazu gehört die Verwendung von Pauschalbeträgen oder Kosten je Einheit für die relevanten KIC-Aktivitäten. Um eine bessere Ressourcenplanung insbesondere für die Innovationsaktivitäten zu ermöglichen und um ein stärkeres Engagement und langfristige Investitionen der an den KIC-Aktivitäten teilnehmenden Partner zu erreichen, wird das EIT im Rahmen der jeweiligen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mehrjährige Finanzhilfevereinbarungen mit den KIC unterzeichnen, wenn es angezeigt ist. Diese mehrjährigen Finanzhilfevereinbarungen sollten 3 Jahre nicht überschreiten.

Das EIT wird

·ein neues Finanzierungsmodell umsetzen, das die KIC-Partner zu mehr Engagement motivieren soll;

·das Finanzierungsmodell kontinuierlich verbessern, indem die Berichterstattungsverfahren für die KIC vereinfacht werden, und, falls angezeigt, im Rahmen der jeweiligen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit den KIC mehrjährige Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnen;

·das wettbewerbsorientierte Verfahren für die Vergabe von Finanzhilfen überarbeiten, um Leistungen und Ergebnisse zu belohnen;

·die umfassende Überprüfung der Leistungen der KIC spätestens 7 Jahre nach Beginn der Aktivität stärken, damit der Verwaltungsrat auf dieser Grundlage beschließen kann, die finanzielle Unterstützung im Einklang mit dem Rahmen von Horizont Europa für europäische Partnerschaften fortzusetzen oder zu beenden.

(6)Beziehungen zwischen EIT und KIC nach Ende der Partnerschaftsrahmenvereinbarung

Nach einer eingehenden unabhängigen Studie in enger Zusammenarbeit mit der Kommission wird das EIT bis Ende 2023 seine Beziehungen zu den KIC definieren, deren Finanzhilfen im Programmplanungszeitraum 2021-2027 auslaufen. Bei einem positiven Ergebnis einer abschließenden Überprüfung kann das EIT mit jeder KIC eine Kooperationsvereinbarung abschließen, um die Zusammenarbeit auch nach Beendigung der Partnerschaftsrahmenvereinbarung fortzusetzen. In dieser Vereinbarung sollten unter anderem die Rechte und Pflichten in Bezug auf folgende Aspekte festgelegt werden:

·Verwendung der EIT-Marke, Teilnahme an den EIT-Awards und anderen Initiativen des EIT;

·Verwendung des EIT-Gütesiegels für allgemeine und berufliche Bildungsprogramme;

·Teilnahme an wettbewerblichen Ausschreibungen des EIT für KIC-übergreifende Aktivitäten und gemeinsame Dienstleistungen;

·Beziehungen zur EIT-Alumni-Community.

Das EIT wird

·die allgemeinen Grundsätze für die Beziehungen zu den KIC nach Ende der Partnerschaftsrahmenvereinbarung im Einklang mit dem Rahmen von Horizont Europa für europäische Partnerschaften festlegen;

·unter dem Vorbehalt einer positiven abschließenden Überprüfung und eines Beschlusses des EIT-Verwaltungsrates Kooperationsvereinbarungen mit den KIC abschließen, um sie als aktive Mitglieder der EIT-Gemeinschaften zu halten.

3.5.Synergien und Komplementarität mit anderen Programmen

Aufgrund seines breiten Aktionsradius und seiner besonderen Rolle ist das EIT gut aufgestellt, um Synergien zu schaffen und Komplementarität mit anderen EU-Programmen oder -Instrumenten herzustellen, beispielsweise indem es die KIC bei der Planung und Durchführung ihrer Aktivitäten stärker unterstützt. Die folgende Liste enthält konkrete Beispiele dafür, wie das EIT mittel- bis langfristig über Horizont Europa hinaus zu Synergien beitragen wird.

Erasmus

·Erasmus und das EIT werden Synergien zwischen ihren jeweiligen Communities schaffen. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, Erasmus-Studierenden, die an KICPartnerhochschulen studieren, die Teilnahme KIC-Sommerkursen oder anderen einschlägigen Schulungsmaßnahmen (z. B. zur unternehmerischen Initiative oder zum Innovationsmanagement) und die Aufnahme von Kontakten mit dem Alumni-Netz der KIC zu ermöglichen.

·Kooperationsaktivitäten können auch die Durchführung von Schulungen durch das EIT/die KIC für akademisches Personal (von allen Hochschuleinrichtungen, nicht nur der KIC) umfassen, die die Einbindung von Unternehmertum und Innovation in die Lehrpläne betreffen, sowie die Erprobung, Annahme und Verbreitung innovativer Verfahren, die im Rahmen der Erasmus-Netze entwickelt wurden (wie die Wissensallianzen zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen), durch die KIC und umgekehrt.

·Nach Möglichkeit werden Synergien mit der Initiative Europäische Hochschulen geschaffen, die dazu beitragen könnten, den Bildungsbeitrag des EIT durch Mainstreaming eine systemische Wirkung zu verleihen.

Programm „Digitales Europa“ (DEP)

·Die Kolokationszentren der KIC werden mit den europäischen Drehscheiben für digitale Innovation zusammenarbeiten, um den digitalen Wandel der Industrie und in den Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu unterstützen.

·Es wird geprüft, wie die im Rahmen des DEP entwickelten Infrastrukturen und Kapazitäten (z. B. Datenquellen und Bibliotheken von Algorithmen für künstliche Intelligenz; Hochleistungsrechenzentren in den Mitgliedstaaten) von den KIC für die Zwecke der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie für Erprobungs- und Demonstrationszwecke in Innovationsprojekten genutzt werden können.

Kohäsionsfonds (insbesondere Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds)

·Die KIC des EIT fördern durch ihre Kolokationszentren und ihre RIS-Einrichtungen die regionale und regionenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung, Wirtschaft) und den Verwaltungsbehörden und nutzen dabei die Synergien mit der interregionalen Zusammenarbeit und interregionalen Investitionen entlang der Wertschöpfungsketten in den vorrangigen Bereichen der Strategien für eine intelligente Spezialisierung und der Arbeit der thematischen Plattformen für intelligente Spezialisierung. Das EIT wird auch prüfen, ob es durch den Austausch bewährter Verfahren zu den Kompetenzentwicklungsinitiativen der Kohäsionsfonds beitragen kann.

·Die KIC des EIT fördern die Zusammenarbeit mit den Plattformen für intelligente Spezialisierung, insbesondere mit Projekten, die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der Kohäsionsfonds haben, um Synergien zwischen EIT-Mitteln, Kohäsionsmitteln und anderen europäischen, nationalen und/oder regionalen Programmen zu schaffen.

InvestEU

·Die KIC des EIT werden sich um die Zusammenarbeit mit der InvestEU-Plattform für Investitionsberatung bemühen, um den KIC-geförderten Unternehmungen bei der Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Projekten technische Unterstützung und Hilfeleistung bieten zu können.

·Die KIC des EIT werden zum InvestEU-Portal beitragen, um in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen Kontakte zwischen Investoren und KIC-geförderten Unternehmungen herzustellen.

Kreatives Europa

·Das neue Programm „Kreatives Europa“ wird besonders für die Aktivitäten einer künftigen KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft von Bedeutung sein. In Bereichen wie kreative Kompetenzen, Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle werden starke Synergien und Komplementarität mit dem Programm entstehen.

Binnenmarktprogramm (COSME)

·Die KIC werden die Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network (EEN) und seinen Sektorgruppen anstreben, um die B-2-B-Zusammenarbeit, den Technologietransfer und Innovationspartnerschaften für Unternehmer zu fördern, die ihre Aktivitäten in der EU und darüber hinaus ausbauen möchten. Die EENOrganisationen werden bei ihren KMU-Kunden für die KIC-Aktivitäten des EIT werben. Das EIT wird Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Mobilitätsprogrammen für junge Unternehmer prüfen, in deren Rahmen sie ihre unternehmerischen Kompetenzen verbessern können.

4.Ressourcen

4.1.Finanzbedarf

Der Finanzbedarf des EIT beläuft sich für den Zeitraum 2021-2027 auf [3000] Mio. EUR, die sich auf die drei folgenden Hauptkomponenten aufteilen: 1) Ausgaben für die acht bestehenden KIC (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass drei der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen 2024 auslaufen) und die Einrichtung zweier neuer KIC (2022 und 2025); 2) Einführung einer neuen Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahme des EIT und 3) Verwaltungsausgaben.

Rund [2500] Mio. EUR (83,3 % der Gesamtmittelausstattung des EIT) sollen der Finanzierung bestehender und neuer KIC dienen; darin enthalten sind [200] Mio. EUR für das regionale Innovationsschema. Durch die Einführung eines Kofinanzierungssatzes dürften die KIC weitere [1500] Mio. EUR an öffentlichen und privaten Mitteln mobilisieren. Die Mittel für die Gründung zweier neuer KIC (2022 bzw. 2025) sind mit rund [300] Mio. EUR veranschlagt. Sollten zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar werden, könnte das EIT auch noch weitere KIC ins Leben rufen.

Das EIT wird eine neue Unterstützungsmaßnahme in die Wege leiten, um die unternehmerische Kapazität und das Innovationspotenzial von Hochschuleinrichtungen zu stärken. Für diese Maßnahme sind horizontales Projektmanagement und Monitoring erforderlich. Rund [400] Mio. EUR der EIT-Mittelausstattung (höchstens 14 %) sind zur Durchführung dieser Maßnahme erforderlich, [120] Mio. EUR davon in der Start-up-Phase (in den drei ersten Jahren) und der Rest für die Scale-up-Phase (die letzten vier Jahre).

Das EIT wird eine schlanke und dynamische Organisation bleiben. Die Verwaltungsausgaben, die die notwendigen Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebskosten abdecken, werden zwar steigen, aber auf längere Sicht 3 % des EIT-Budgets nicht überschreiten. Ein Teil der Verwaltungsausgaben wird von Ungarn durch die kostenlose Bereitstellung von Büroräumen bis Ende 2029 gedeckt. Auf dieser Grundlage werden die Verwaltungsaufwendungen für den Zeitraum 2021-2027 etwa 73 Mio. EUR betragen. Die Aufschlüsselung der Mittel ist nachstehend aufgeführt:

4.2.Wirkung (Überwachung und Evaluierung)

Die Messung der Wirkung des EIT wird im nächsten Programmplanungszeitraum auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und bisherigen Erfahrungen kontinuierlich verbessert. Das EIT wird einen Rahmen für die Evaluierung, die Berichterstattung und die Überwachung anwenden, der die Kohärenz mit dem Gesamtkonzept von Horizont Europa sicherstellen und gleichzeitig Flexibilität bieten soll. Vor allem die Rücksprache zwischen Kommission, EIT und KIC wird verbessert, um die Ziele in konsequenter, kohärenter und effizienter Weise zu verfolgen.

Evaluierung

Die EIT-Aktivitäten, einschließlich der von den KIC verwalteten Tätigkeiten, werden von der Kommission im Einklang mit den Bestimmungen der EIT-Verordnung und der Verordnung über Horizont Europa regelmäßig evaluiert. Dabei werden die Wirksamkeit, Effizient, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der Tätigkeiten des EIT und der KIC bewertet. Die entsprechenden Verfahren werden auf unabhängigen externen Evaluierungen beruhen und in die allgemeine Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung von Horizont Europa einfließen. Außerdem wird jede KIC nach sieben und noch einmal nach vierzehn Jahren Laufzeit der Partnerschaftsrahmenvereinbarung einer eingehenden Überprüfung unterzogen.

Berichterstattung und Überwachung

Die Berichterstattung und die Überwachung der operativen Leistung der KIC und ihrer Ergebnisse gehören zu den Hauptaufgaben des EIT und werden in Zusammenarbeit mit den gemeinsamen zentralen Diensten von Horizont Europa durchgeführt. Die Systeme für die Berichterstattung und die Überwachung werden in das allgemeine Überwachungssystem von Horizont Europa integriert, vor allem durch die Umsetzung gemeinsamer Datenmodelle und Datenerhebung. Die Kommission wird an der Ausarbeitung aller relevanten Wirkungs- und Überwachungsindikatoren und -instrumente beteiligt sein, die vom EIT entwickelt oder angewandt werden, um die Kompatibilität und die Konsistenz mit dem allgemeinen Überwachungssystem von Horizont Europa zu garantieren; dies umfasst unter anderem die zentralen Wirkungspfad-Indikatoren, die Kriterien für europäische Partnerschaften und das strategische Planungsverfahren. Das EIT wird zudem die Methode des Innovationsradars von Horizont Europa berücksichtigen und prüfen, wie das Innovationsradar von den KIC zur Verbesserung seiner Überwachungstätigkeiten genutzt werden könnte.

Insgesamt wird es dem EIT obliegen, die operative Leistung der KIC regelmäßig zu überwachen und seine Überwachungssysteme in Zusammenarbeit mit den gemeinsamen zentralen Diensten von Horizont Europa kontinuierlich an das Monitoring von Horizont Europa und an den Berichterstattungsrahmen für die europäischen Partnerschaften anzupassen. Die Ergebnisse dieser Überwachung werden in das Verfahren zur Aufstellung der Geschäftspläne der KIC sowie in die Entscheidungen des EIT über die Mittelzuweisungen und die Vorbereitung der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit den KIC als Begünstigte einfließen.

Von den Aktivitäten des EIT und der KIC wird erwartet, dass sie folgende Wirkung erzielen:

(1)Wirkung auf Wirtschaft und Innovation, indem die Gründung und das Wachstum von Unternehmen sowie die Schaffung neuer innovativer Lösungen zur Bewältigung globaler Herausforderungen beeinflusst werden, wodurch direkt und indirekt Arbeitsplätze geschaffen und weitere öffentliche und private Investitionen mobilisiert werden;

(2)Wirkung auf Wissenschaft und Bildung, indem das Humankapital in den Bereichen Forschung und Innovation gestärkt wird, innovative und unternehmerische Fähigkeiten sowohl beim Einzelnen als auch auf Ebene der Organisationen ausgebaut werden und die offene Verbreitung von Wissen und Innovation in der Gesellschaft gefördert wird;

(3)Wirkung auf die Gesellschaft, indem den politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Klimawandel, Energie, Rohstoffe, Gesundheit oder Lebensmittel durch innovative Lösungen und die Zusammenarbeit mit Bürgern und Endnutzern Rechnung getragen und die Akzeptanz innovativer Lösungen durch die Gesellschaft verbessert wird.

Die nachstehende Tabelle enthält eine nicht erschöpfende Liste von Management-Indikatoren und ihren Zielwerten, die vom EIT im Zeitraum 2021-2027 überwacht würden. Diese Indikatoren liefern Anhaltspunkte für die wichtigsten Inputs und Outputs, um das Erreichen der Hauptziele des EIT im Zeitraum 2021-2027 zu überwachen; dazu gehören die Förderung der Innovation und des Unternehmertums durch bessere Bildung, die Stärkung seiner regionalen Wirkung und die Offenheit gegenüber potenziellen Partnern und Interessenträgern sowie die Markteinführung innovativer Lösungen für globale Herausforderungen.

Das EIT und die Kommission werden im Zuge der Entwicklung des Indikatorrahmens für das Programm Horizont Europa weitere Indikatoren ausarbeiten, wie z. B. für die gesellschaftliche Wirkung in den Tätigkeitsbereichen der KIC. Diese werden den übergeordneten Ansatz widerspiegeln, nach dem die europäischen Partnerschaften zur wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung beitragen sollen. Die Angleichung der Wirkungsindikatoren an das Programm Horizont Europa zielt insgesamt darauf ab, die Fortschritte bei der Erreichung der festgesetzten Ziele über einen gewissen Zeitraum hinweg zu überwachen. Dies schafft eine Faktengrundlage für den Vergleich der Ergebnisse und der Wirkung der KIC gegenüber dem Rest des Programms. Außerdem wird das EIT dafür sorgen, dass das Überwachungssystem die Fortschritte in Bezug auf die spezifischen Tätigkeiten des KIC-Modells erfasst, wie die Integration des Wissensdreiecks und die unternehmerischen Kompetenzen. Diese zusätzlichen Indikatoren sollen der Überwachung des Fortschritts und der Wirkung im Zeitverlauf dienen. So sollen anhand der Indikatoren für die bildungsbezogenen Tätigkeiten des EIT (einschließlich der Aktivitäten zur Kapazitätsförderung bei Hochschulen) der Kompetenzerwerb (kurzfristig), der Berufsweg (mittelfristig) und die Arbeitsbedingungen (langfristig) der Arbeitskräfte, die Einbindung der Hochschuleinrichtungen und die Kapazitätsverbesserung (kurzfristig) oder die Rolle und Leistungen der Hochschuleinrichtung in den lokalen Innovationsökosystemen (mittel- und langfristig) erfasst werden.

EIT-Management-Indikatoren

Ziel 2023

(Referenzjahr 2020)

Ziel 2027

(Referenzjahr 2020)

Zahl der Einrichtungen/Organisationen, die an Aktivitäten des EIT und der KIC teilnehmen

Steigerung um 20 %

Steigerung um 50 %

Zahl der auf den Markt gebrachten Innovationen (Produkte und Dienstleistungen)

1500

4000

Zahl der an Aktivitäten des EIT und der KIC beteiligten Hochschulen

300, davon 100 dank der neuen Maßnahme zur Bildung

750, davon 450 dank der neuen Maßnahme zur Bildung

Zahl der an Aktivitäten des EIT und der KIC beteiligten Studierenden

10 000

30 000

Zahl der geförderten Start-ups

300

700

KIC-Kofinanzierung

700 Mio. EUR

1500 Mio. EUR

Zahl der Einrichtungen/Organisationen von außerhalb der Regionen der KIC-Kolokationszentren, die an Aktivitäten des EIT und der KIC teilnehmen

Steigerung um 50 %

Steigerung um 100 %

Das EIT wird sicherstellen, dass alle von ihm in seinem internen Überwachungssystem erfassten Daten und die Ergebnisse der KIC in das allgemeine Datenverwaltungssystem des Programms Horizont Europa eingebunden werden. Das EIT wird dafür sorgen, dass detaillierte Informationen über seine Monitoring- und Evaluierungsverfahren rechtzeitig zur Verfügung gestellt und in einer gemeinsamen elektronischen Datenbank zur Durchführung von Horizont Europa zugänglich gemacht werden. Außerdem wird das EIT einen gesonderten Bericht über die quantitative und qualitative Wirkung erstellen, der auch die zugesagten und tatsächlich bereitgestellten Finanzbeiträge umfasst.

Das EIT wird

·seine aktuellen Überwachungssysteme verbessern und einen Rahmen für die Berichterstattung und die Überwachung einführen, der auch Wirkungsindikatoren umfasst, die mit den zentralen Wirkungspfad-Indikatoren des [Programms Horizont Europa] in Einklang stehen;

·die operative Leistung der KIC und deren Outputs, Ergebnisse und Fortschritte im Einklang mit dem [Rahmen von Horizont Europa] regelmäßig überwachen;

·für die Entwicklung spezifischer gesellschaftlicher Indikatoren in den Tätigkeitsbereichen der KIC und deren regelmäßige Überwachung im Einklang mit dem Rahmen von Horizont Europa in Bezug auf die gesellschaftlichen Auswirkungen sorgen;

·über die quantitative und qualitative Wirkung sowie die Finanzbeiträge Bericht erstatten;

·den Zugang zu den Ergebnissen und Projektdaten der KIC gewährleisten, indem es diese in das allgemeine Datenmanagement- und Berichterstattungssystem des Programms Horizont Europa einbindet.



5.Anhang 1A

Vorrangige Bereiche für die Einrichtung neuer Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

1. Kultur- und Kreativwirtschaft

6.Anhang 1B

Informationen zur Wissens- und Informationsgemeinschaft „Kultur- und Kreativwirtschaft“

(7)Die Herausforderung

Die Kultur- und Kreativwirtschaft kann eine horizontale Lösung für eine Reihe neuer Herausforderungen bieten, die von dauerhafter Art sind und durch Forschungs- und Innovationstätigkeiten bewältigt werden können. Diese Herausforderungen lassen sich in vier Gruppen einteilen: 1) Kreativität, kulturelle Vielfalt und Werte der Menschen in Europa, 2) europäische Identität und Kohäsion, 3) Beschäftigung, wirtschaftliche Widerstandskraft und intelligentes Wachstum in Europa und 4) Europa als globaler Akteur.

Die Kreativität und die kulturelle Vielfalt der Menschen in Europa braucht eine widerstandsfähige und robuste Kultur- und Kreativwirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig – insbesondere der audiovisuelle Sektor oder die Musikbranche – ist jedoch aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs durch globale Akteure und angesichts des digitalen Wandels mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert.

·Produzenten, Vertriebsunternehmen, Rundfunkanbieter, Kinos und alle Arten von Kulturorganisationen müssen innovativ sein, um neue Generationen von Zielgruppen zu gewinnen.

·Der Mangel an unternehmerischen und Querschnittskompetenzen in der Kultur- und Kreativwirtschaft 8 betrifft sowohl neu entstehende Teilsektoren als auch traditionelle Zweige, die einen tiefgreifenden digitalen Wandel durchlaufen. Diese Kompetenzen sind notwendig für die Innovation und angesichts der Veränderungen des Arbeitsmarktes der Branche von entscheidender Bedeutung.

Die gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der europäischen Identität und dem Zusammenhalt lassen sich als das Fehlen von „Brücken“ zwischen den verschiedenen Teilen der Gesellschaft beschreiben. Dazu gehören auch verschiedene Territorien. Dieser Aspekt umfasst Themen wie soziale Ausgrenzung, die Notwendigkeit engerer kultureller Bindungen und die Entwicklung eines gemeinsamen Gefühls der Zugehörigkeit auf der Grundlage unserer kulturellen Vielfalt und unseres gemeinsamen Erbes; diese ließen sich durch eine stärkere Beteiligung der Gemeinschaft, Innovationen in den Bereichen Design, Architektur und Nutzung des öffentlichen Raumes sowie durch die kulturbasierte soziale Innovation angehen. Dazu gehören insbesondere folgende Herausforderungen:

·Es besteht eine begrenzte Zusammenarbeit zwischen den Forschern untereinander und zwischen Forschung und Wirtschaft; F&E werden nicht ausreichend koordiniert, Methoden, Ergebnisse und bewährte Verfahren nicht ausgetauscht. Außerdem werden die wenigsten Forschungsarbeiten in der Kultur- und Kreativwirtschaft übersetzt, wodurch Doppelarbeit entsteht, da den Forschern ähnliche Projekt häufig nicht bekannt sind.

·Kreativcluster und Innovationszentren sind nicht ausreichend integriert.

·Ein erheblicher Teil der regionalen Prioritäten für eine intelligente Spezialisierung betrachtet die Kultur aus unterschiedlichen Blickwinkeln (z. B. kulturelles Erbe, Kreativunternehmen usw.). Angesichts der wichtigen Rolle von Kultur und Künsten für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Städte und Regionen und ihrer Fähigkeit, Fragen der Ungleichheit in Europa zu behandeln, hat die KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ein erhebliches Potenzial.

Herausforderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und dem intelligenten Wachstum in Europa betreffen wirtschaftliche Themen wie Arbeitslosigkeit (insbesondere Jugendarbeitslosigkeit) und den globalen Wettbewerb.

·Es besteht eine hohe Marktkonzentration: Rund 50 % des Gesamtumsatzes und der Wertschöpfung finden in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Frankreich statt.

·Die europäischen Unternehmen sind mit der Digitalisierung und der Globalisierung und deren Auswirkungen auf die Art und Weise konfrontiert, wie Künstler ihre Werke erstellen und vertreiben und mit ihrem Publikum interagieren. Der Zusammenbruch der DVD-Märkte, neue Erwartungen der Verbraucher und die anhaltende Macht der US-amerikanischen Studios sowie der Aufstieg globaler digitaler Riesen wie Amazon, iTunes, Google und Netflix haben sich auf die traditionelle Wertschöpfungskette ausgewirkt.

Die Rolle Europas als globaler Akteur umfasst schließlich auch die Notwendigkeit, die in Europa erzeugten kulturellen Inhalte stärker zu verbreiten. Europa muss im weltweiten digitalen Wettrennen um die Entwicklung neuer Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Blockchain) wettbewerbsfähig bleiben; die Kultur- und Kreativwirtschaft ist dabei auf globaler Ebene ein wichtiger Erzeuger von Inhalten, Produkten und Dienstleistungen. Zudem trägt die Kultur- und Kreativwirtschaft (z. B. Design, Architektur) auf globaler Ebene aktiv zur nachhaltigen Entwicklung bei und fördert umweltfreundliche Innovationen. Kulturelle Inhalte (Literatur, Film und Kunst) können das Bewusstsein für Umweltprobleme schärfen und die Öffentlichkeit informieren.

(8)Relevanz und Wirkung

Eine KIC des EIT im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft wird dank eines ganzheitlichen und integrierten Ansatzes zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen beitragen. Da eine solche KIC fast alle Bereiche des täglichen Lebens, der Gesellschaft und der Wirtschaft abdeckt, wird sie eine höchst relevante wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung ausüben, da sie strategische Möglichkeiten für wirtschaftliche, technische und soziale Innovation schafft.

Kulturbasierte und von Kreativität getriebene Innovationen fördern die europäische Wettbewerbsfähigkeit entweder direkt durch die Entstehung neuer Unternehmen und Arbeitsplätze oder indirekt durch die Schaffung sektorübergreifender Vorteile für die Gesamtwirtschaft, die Verbesserung der Lebensqualität und die Stärkung der Attraktivität Europas. Die Kultur- und Kreativwirtschaft gilt mit ihren mehr als 12 Millionen Beschäftigten (d. h. 7,5 % aller Beschäftigten in der EU) zunehmend als eine neue Quelle für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum und Beschäftigung.

Der Beitrag von Kultur und Kreativität zur Innovation beschränkt sich nicht auf die direkte Wirkung der Kultur- und Kreativwirtschaft, da die Innovation insgesamt in zunehmendem Maße durch nichttechnologische Faktoren wie Kreativität, Design und neue organisatorische Abläufe oder Geschäftsmodelle angetrieben wird. So weisen Sektoren der Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren jeweiligen Wertschöpfungsketten (d. h. Musikbranche, Design, Mode, audiovisuelle Medien, Videospiele, Architektur usw.) in wirtschaftlicher Hinsicht ein hohes Innovationspotenzial auf und können Innovationen in anderen Bereichen der Wirtschaft anstoßen.

Die Kultur und die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten wirken sich unmittelbar auf das Wohlbefinden der Menschen aus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft stärkt die gesellschaftlichen Werte der Identität, der Demokratie und der Teilhabe. Kultur hat ein großes Potenzial, das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu stärken, wo die Vielfalt einen Vorteil darstellt. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Entstehung von Resilienz, für sozialen Zugang, gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Verhinderung von Radikalisierung und die Gleichstellung der Geschlechter sowie um die politischen Unwägbarkeiten und die Notwendigkeit der Einheit in Europa zu bewältigen.

Eine KIC des EIT im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft wird Möglichkeiten der Vernetzung, der Zusammenarbeit, der Co-Creation und der Weitergabe von Know-how zwischen der Bildung, der Forschung und der Wirtschaft schaffen – sowohl innerhalb der Kultur- und Kreativbranche als auch mit anderen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft. Sie wird als Katalysator für Bottom-up- und Top-down-Initiativen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene dienen. Sie wird die notwendigen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Ausbau neuer Unternehmungen in innovativen Ökosystemen schaffen. Sie wird Forschenden und Studierenden in vielen Fachbereichen (u. a. Künste, Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie angewandte Naturwissenschaften) und Unternehmern der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie anderer Sektoren das Wissen und die Kompetenzen bieten, die notwendig sind, um innovative Lösungen zu finden und sie in neue Geschäftsmöglichkeiten umzuwandeln. Sie wird die gegenseitige Bereicherung mit anderen Wirtschafts- und Industriezweigen fortsetzen und als Innovationsbeschleuniger fungieren.

(9)Synergien und Komplementaritäten mit vorhandenen Initiativen

Eine KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft würde zahlreiche andere Initiativen der Union und der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Hauptsynergien, die auf EU-Ebene erwartet werden, werden nachstehend beschrieben.

Eine KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft sollte starke Synergien mit einschlägigen politischen Initiativen im Rahmen des Programms Horizont Europa schaffen, insbesondere im Pfeiler II mit dem Cluster [Inklusive und sichere Gesellschaft] und seinen Interventionsbereichen „Kulturerbe und Demokratie“. Eine künftige KIC könnte außerdem wertvolle horizontale Inputs durch verschiedene Aktivitäten bieten, die im Cluster [„Digitalisierung und Industrie“] durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die Fertigungstechnologien, wo der Entwicklungsbedarf neuer Technologien stark von der Kultur- und Kreativwirtschaft abhängt. Ferner könnte die KIC andere Programmteile von Horizont Europa, die Maßnahmen der KIC „EIT Digital“ und die im Rahmen anderer EU-Programme wie InvestEU, Digitales Europa oder die in den Kohäsionsfonds vorgesehenen Maßnahmen effizient ergänzen.

Das neue Programm Kreatives Europa wird für die Aktivitäten einer künftigen KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft besonders relevant sein. Das Programm wählt Stränge und spezielle Aufforderungen aus, die einige der bereits genannten Herausforderungen des Sektors widerspiegeln (z. B. Kompetenzen der Kunst- und Kulturschaffenden und Beschäftigung, Geschäftsmodelle) und mit denen starke Synergien und Komplementaritäten entstehen dürften. Im Rahmen des Programms Kreatives Europa könnten außerdem angesichts des Zugangs der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Finanzmitteln Synergien mit der Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche entstehen, einem Finanzierungsmechanismus zur Förderung von Kultur- und Kreativprojekten, der Finanzintermediären Garantien bietet.

Durch die Plattform für intelligente Spezialisierung zur industriellen Modernisierung (S3) wurde eine Reihe von F&I-Strategien mit Schwerpunkt auf der Kultur- und Kreativwirtschaft ermittelt, die neuen Verbindungen zwischen lokalem Kapital, potenziellen Märkten und gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Beteiligung einer großen Bandbreite von unternehmerischen Akteuren nachgehen. Eines der Hauptanliegen der S3-Strategie ist die Förderung neuer Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Behörden, die die Einrichtung neuer Kooperationsplattformen erfordert.

Schlussfolgerung

Eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft des EIT im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ist am besten geeignet, um die oben beschriebenen großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Kreativität ist eine der Hauptantriebskräfte für Innovation, und eine KIC im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ist in der Lage, das Potenzial kulturbasierter Kreativität freizusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit und das intelligente Wachstum in Europa zu stärken.

Eine KIC des EIT im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft wird

·der Fragmentierung der Innovationslandschaft in der Kultur- und Kreativbranche entgegenwirken, indem sie die Schaffung von Innovationsökosystemen begünstigt, in denen sich Akteure und Netzwerke sektor- und disziplinübergreifend auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zusammenfinden;

·die Bildung einer neuen Generation von Innovatoren in den Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft fördern, indem sie ihnen die unternehmerischen und technischen Kompetenzen vermittelt, die notwendig sind, um in einem sich rasch wandelnden Umfeld erfolgreich zu sein;

·zur Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen beitragen, damit Ideen in neue technologische Entwicklungen und soziale Innovation umgesetzt werden, die die Lebensqualität verbessern und den Menschen in der EU zugutekommen;

·die Gründung und Entwicklung neuer Unternehmungen in der Kultur- und Kreativbranche fördern, indem sie Investitionen und langfristige Zusagen der Wirtschaft mobilisiert;

·Synergien mit den bestehenden KIC sowie anderen europäischen Partnerschaften, Programmen und Initiativen schaffen, um Innovation über die Kultur- und Kreativbranche hinaus in anderen Wirtschaftszweigen zu fördern;

·die Stellung der EU als globaler Akteur in der Kultur- und Kreativwirtschaft stärken, indem sie die Kreativität und die kulturelle Vielfalt der Menschen in Europa nutzbar macht.

(1)    Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1292/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 (ABl. L 347 vom 11.12.2013, S. 174).
(2)    Ein „Kolokationszentrum“ ist ein geografischer Bereich, in dem die wichtigsten KIC-Partner des Wissensdreiecks angesiedelt sind und problemlos zusammenwirken können; das Kolokationszentrum bildet den Hauptstandort für die Tätigkeiten der KIC in diesem Bereich.
(3)    Das EIT-Gütesiegel wird vom EIT an ein Bildungsprogramm der KIC vergeben, das den spezifischen Qualitätskriterien vor allem mit Blick auf die unternehmerische Bildung und innovative Lehrpläne nach einem „Learning-by-doing“-Ansatz entspricht.
(4)    HEInnovate ist ein von der Europäischen Kommission und der OECD entwickelter politischer Handlungsrahmen. HEInnovate bietet den Hochschulen eine Methodik zur Ermittlung von Bereichen mit Innovationspotenzial, die weiter ausgebaut werden können, sowie zur Gestaltung einschlägiger Strategien und Maßnahmen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. HEInnovate beruht auf fundierten methodologischen Daten und konzentriert sich auf acht Kapazitätsentwicklungsbereiche: Leadership und Governance, digitaler Wandel, organisatorische Kapazität, Vermittlung und Erwerb unternehmerischer Kompetenzen, Ausbildung und Förderung von Unternehmern, Wissensaustausch, Internationalisierung und Wirkungsmessung. Die OECD hat einer Reihe länderspezifischer HEInnovate-Berichte veröffentlicht, siehe „OECD Skills studies“ unter https://www.oecd-ilibrary.org/education.
(5)    Der Rahmen für die Bewertung der regionalen Innovationswirkung (Regional Innovation Impact Assessment, RIIA) wurde von der Kommission als ein erster Anleitungsschritt für die Bewertung der Innovationswirkung von Universitäten auf der Grundlage von messgrößenbasierten Fallstudien entwickelt. Die Bewertung der innovationsleistungsbasierten Finanzierungsinstrumenten auf regionaler, nationaler oder EU-Ebene verknüpft werden.
(6)    Zur EIT-Alumni-Community gehören Unternehmer und Akteure des Wandels, die an einem Bildungsprogramm oder einem Programm für unternehmerische Initiative einer KIC teilgenommen haben. Die Community umfasst ein Netz von mehr als 5000 Mitgliedern.
(7)    Insbesondere würde die jährliche Berichterstattung über ergänzende Aktivitäten der KIC eingestellt, wie es der Rechnungshof in seinem Sonderbericht von 2016 empfohlen hat (Empfehlung 1, S. 51).
(8)    Das Studium in den Bereichen Kultur und Kreation an den europäischen Hochschulen konzentriert sich vor allem auf den „kreativen Teil“, und die Absolventen sind nicht immer auf den Eintritt in den modernen Arbeitsmarkt vorbereitet, da es ihnen an Querschnittskompetenzen (unternehmerische, digitale und Finanzmanagement-Kompetenzen) fehlt. Was die Hochschulbildung angeht, so bleibt die EU in den Bereichen Kommunikation und Medien hinter den USA zurück (während die Hochschulen in der EU in traditionelleren Disziplinen wie Kunst & Design oder den darstellenden Künsten besser abschneiden).