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26.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 400/19 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9672 — Apollo/Gamenet)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 400/13)
1.
Am 15. November 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Apollo Management, L.P. („Apollo“, Vereinigte Staaten) |
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Gamenet Group S.p.A („Gamenet“, Italien). |
Apollo übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Gamenet.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Apollo: Investitionen in Unternehmen und Schulden, die von Unternehmen ausgegeben werden, die in verschiedene Geschäftsbereiche weltweit involviert sind, wie Unternehmen in den Bereichen Chemie, Krankenhäuser, Sicherheit, Versicherungswesen, Finanzdienstleistungen und Immobiliengeschäfte; |
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Gamenet: Angebot einer diversifizierten Produktpalette für vier Geschäftssegmente: i) Konzessionäre von Spielen und Online-Spielen, ii) direkte Manager von Spielhallen und Unterhaltung mit Preisen (AWP), iii) Konzessionäre von Spielautomaten/Vergnügungsautomaten mit Preisen und iv) Konzessionäre von Videolotterieterminals. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9672 — Apollo/Gamenet
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).