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4.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 371/14 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9597 — Cinven/Stichting Barentz Beheer/Barentz)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 371/07)
1.
Am 25. Oktober 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Cinven Capital Management (VI) Genera Partner Limited („Cinven“, Guernsey); |
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Stichting Barentz Beheer („Stiftung“, Niederlande); |
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H.L. Barentz B.V. („Barentz“, Niederlande). |
Cinven und die Stiftung übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Barentz.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Cinven: Private-Equity-Gesellschaft, die für eine Reihe von Investmentfonds Anlageverwaltungs- und Anlageberatungsleistungen erbringt. Cinven kontrolliert Portfolio-Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen in verschiedenen Ländern. |
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Stiftung: niederländische gemeinnützige Stiftung (Stichting). Ihr einziger Zweck besteht darin, das Geschäft von Barentz zu fördern und weiterzuentwickeln. |
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Barentz: Vertrieb von Zutaten und Zusatzstoffen für die Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetik-, Chemie- und Tierfutterindustrie. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9597 — Cinven/Stichting Barentz Beheer/Barentz
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).