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29.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 403/70 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9596 — ENGIE/Predica/Omnes/Langa)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 403/06)
1.
Am 22. November 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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ENGIE S.A. („ENGIE“, Frankreich); |
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Omnes Capital („Omnes“, Frankreich); |
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Predica Prévoyance Dialogue („Predica“, Frankreich), das zur Gruppe Crédit Agricole S.A. gehört; |
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sechs Unternehmen mit Sitz in Frankreich („Targets“, Frankreich), die über ein Portfolio von Windparks und Photovoltaikanlagen verfügen („Targets“, Frankreich), die letztlich von ENGIE kontrolliert werden. |
ENGIE, Omnes und Predica übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Targets.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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ENGIE: ENGIE ist ein Industrieunternehmen, das in den Bereichen Gas- und Stromversorgung sowie Energiedienstleistungen tätig ist; |
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Omnes: Omnes Capital ist eine unabhängige französische Vermögensverwaltungsgesellschaft, die in verschiedenen Private-Equity-Branchen tätig ist, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien; |
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Predica: Predica ist ein französisches Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen, das der französischen Gruppe Crédit Agricole angehört; |
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Targets: Targets besitzt ein Portfolio an großflächigen Photovoltaik-Anlagen und Windparks in Frankreich. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9596 — ENGIE/Predica/Omnes/Langa
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).