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9.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9549 — BP Group/Bunge Group/BP Bunge Bioenergia)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 341/06)
1.
Am 18. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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BP Biocombustíveis S.A. (Brasilien), Teil von BP plc („BP“), |
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BP Alternative Energy Investments Limited (Vereinigtes Königreich), Teil von BP, |
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Bunge Brasil Holdings BV (Niederlande), Teil von Bunge Limited („Bunge“), |
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Bunge Cooperatief UA (Niederlande), Teil von Bunge, |
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BP Bunge Bioenergia S.A. (Brasilien). |
BP und Bunge übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über BP Bunge Bioenergia S.A.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen und von Vermögenswerten dieses Unternehmens.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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BP ist eine in der Exploration, Erschließung und Produktion von Erdöl und Erdgas weltweit tätige Unternehmensgruppe mit Sitz im Vereinigten Königreich. |
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Bunge ist eine in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätige, börsennotierte US-Unternehmensgruppe. Ihr Kerngeschäft umfasst den Handel mit Öl- und Getreidesaaten und deren Verarbeitung (Saatpressung) sowie die Herstellung und Vermarktung von Speiseölen. |
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BP Bunge Bioenergia S.A. wird im Zuckerrohranbau, in der Erzeugung und dem Verkauf von Rohrzucker, in der Erzeugung und dem Verkauf von Bioethanol und in der Kraft-Wärme-Kopplung aus Zuckerrohrabfällen tätig sein. Alle diese Tätigkeiten werden in Brasilien ausgeübt. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9549 — BP Group/Bunge Group/BP Bunge Bioenergia
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax+32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).