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24.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 320/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9532 — Glendower Capital/Investindustrial/HTG/Rotor)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 320/04)
1.
Am 10. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Glendower Capital Secondary Opportunities Fund IV, LP („Glendower Capital“, Vereinigtes Königreich), |
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International Emergency Services, S.à r.l. („IES“, Luxemburg), Teil der Unternehmensgruppe Investindustrial, |
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Health Transportation Group S.L. („HTG“, Spanien), |
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Rotor Componentes Tecnológicos, S.L („Rotor“, Spanien). |
Glendower Capital und IES übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über HTG. Glendower Capital übernimmt ferner im Rahmen dieses Zusammenschlusses im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b die Kontrolle über Rotor.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Glendower Capital ist weltweit auf dem Private-Equity-Sekundärmarkt tätig und investiert in Unternehmen aus den Bereichen Augenheilkunde, Wein- und Spirituosenvertrieb und Lkw-Produktion sowie in private Kliniken. |
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IES ist eine unabhängige Investmentgesellschaft, die letztlich Teil der auf Investitionen in mittlere Unternehmen in Südeuropa spezialisierten Unternehmensgruppe Investindustrial ist. |
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HTG bietet medizinische Landtransporte vor allem in Spanien an, erbringt aber auch einige Dienstleistungen im Vereinigten Königreich (insbesondere für den staatlichen Gesundheitsdienst des Vereinigten Königreichs NHS). |
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Rotor ist ein in den Bereichen Herstellung, Entwurf und Vermarktung von Fahrradteilen tätiges Unternehmen, dessen Kerngeschäft die Herstellung von Fahrradteilen, vor allem von Kettenblättern, Leistungsmesssystemen und Kurbeln, sowie der Verkauf von Fahrradteilen und -zubehör ist. Rotor ist vor allem in Spanien, aber auch (derzeit noch in begrenztem Umfang) in Asien, den USA und den Niederlanden tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9532 — Glendower Capital/Investindustrial/HTG/Rotor
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax: +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).