10.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 414/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9521 — Bamesa/Sumitomo/Steel Centre Europe)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 414/10)

1.   

Am 3. Dezember 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Bamesa Aceros S.L. („Bamesa“, Spanien), kontrolliert von ARMASFI S.L.,

Sumitomo Corporation („Sumitomo“, Japan),

Steel Centre Europe s.r.o. („SCE“, Tschechische Republik).

Bamesa und Sumitomo übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von SCE. Sumitomo war bereits vor dem Zusammenschluss Anteilseigner von SCE.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bamesa: Stahlvertrieb über Stahl-Servicecenter;

Sumitomo: Metallhandel, Transport und Bausysteme, Umwelt und Infrastruktur, Chemikalien und Elektronik, Medien, Netzwerke und Lifestyle-Güter, mineralische Rohstoffe, Energie sowie Biowissenschaften;

SCE: Stahlvertrieb über Stahl-Servicecenter, vor allem in der Tschechischen Republik.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

Sache M.9521 — Bamesa/Sumitomo/Steel Centre Europe

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.