18.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 352/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9478 — Archer/Hilton/Earlsfort)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 352/18)

1.   

Am 9. Oktober 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Archer Hotel Capital B.V. („Archer“, Niederlande),

Hilton Hotels (Ireland) Limited (Irland), das der Unternehmensgruppe Hilton Worldwide Holdings Inc (USA) angehört, (zusammen „Hilton“),

Earlsfort Centre Hotel Proprietors Limited („Earlsfort“, Irland).

Archer und Hilton übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Earlsfort.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Archer: Erwerb, Eigentum und Veräußerung von sowie Investitionen in Hotelimmobilien in Europa

Hilton: weltweit im Gastgewerbe in den Bereichen Eigentum, Verwaltung und Franchising tätiges Unternehmen

Earlsfort: Eigentümer des Conrad Dublin, eines Fünf-Sterne-Luxushotels im Stadtzentrum von Dublin.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9478 — Archer/Hilton/Earlsfort

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.