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20.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 209/42 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9382 — Toyota Financial Services Corporation/Mazda Motor Corporation/SMM Auto Finance JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 209/09)
1.
Am 13. Juni 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Toyota Financial Services Corporation („TFS“, Japan), kontrolliert von der Toyota Motor Corporation („TMC“, Japan), |
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Mazda Motor Corporation („MMC“, Japan), |
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SMM Auto Finance, Inc. („SMMAF“, Japan). |
TFS und MMC übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von SMMAF.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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TFS bietet weltweit eine Reihe von Finanzdienstleistungen an, z. B. Finanzierungen für den Automobilkauf, Kreditkarten und Versicherungsdienstleistungen. |
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MMC ist weltweit in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ersatzteilen und Zubehör tätig. |
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SMMAF erbringt für japanische Verbraucher Dienstleistungen zur Finanzierung von in Japan gekauften Kraftfahrzeugen von Mazda. SMMAF ist nur in Japan tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9382 — Toyota Financial Services Corporation/Mazda Motor Corporation/SMM Auto Finance JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).