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8.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 157/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9375 — Clearlake/Insight/Appriss)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 157/06)
1.
Am 29. April 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Clearlake Capital Group, L.P. („Clearlake“) (USA), |
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Insight Venture Management LLC („Insight“) (USA), |
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Appriss Holdings, Inc. („Appriss“) (USA), kontrolliert von Alert Holdings Company, Inc. („Alert“) (USA). |
Clearlake und Insight übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Appriss.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Clearlake: private Beteiligungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Investitionen in den Branchen Software, technologiegestützte Dienste, Industriegüter und Energie sowie Verbraucherdienstleistungen,
— Insight: führende globale Risikokapitalgesellschaft und private Beteiligungsgesellschaft, die in wachstumsintensive Technologien und Softwareunternehmen investiert,
— Appriss: Anbieter von Technologie- und Datenanalyselösungen für Regierungsbehörden und Unternehmen in den drei Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Einzelhandel,
— Alert: Holdinggesellschaft.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9375 — Clearlake/Insight/Appriss
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).