20.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9334 — GTCR/Apax Partners/Dolphin TopCo)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 106/05)

1.   

Am 13. März 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

GTCR LLC („GTCR“, USA),

Apax Partners LLP („AP“, Vereinigtes Königreich),

Dolphin TopCo Inc. („Dolphin“, USA), kontrolliert von AP und indirekter alleiniger Anteilseigner von AssuredPartners Inc.

GTCR und AP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Dolphin.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GTCR ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die sich auf Investitionen in Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen und Technologie, Gesundheitswesen, Technologie, Medien und Telekommunikation sowie Wachstumsindustrie konzentriert;

AP ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die in private Beteiligungsfonds aus den Bereichen Verbrauchsgüter, Gesundheit, Dienstleistungen, Telekommunikation und Technologie investiert und Fonds bei Anlagen berät;

Dolphin ist der indirekte alleinige Anteilseigner der in den USA ansässigen operativen Tochtergesellschaft AssuredPartners Inc.

AssuredPartners Inc., die Nichtlebensversicherungen vermittelt und auf den Vertrieb von Nichtlebensversicherungen und Versicherungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerleistungen spezialisiert ist.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9334 — GTCR/Apax Partners/Dolphin TopCo

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.