|
9.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 132/46 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9293 — Iconex/Hansol Denmark/R+S Group)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 132/10)
1.
Am 1. April 2019 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
|
— |
Iconex LLC („Iconex“, USA), |
|
— |
Hansol Denmark ApS und sämtliche Tochtergesellschaften, einschließlich Schades A/S („Hansol Denmark“, Dänemark), kontrolliert von Hansol Paper Co. Ltd („Hansol Paper“, Südkorea), |
|
— |
R+S Group GmbH („R+S Group“, Deutschland), kontrolliert von Hansol Paper Co. Ltd („Hansol Paper“, Südkorea). |
Iconex übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Hansol Denmark und R+S Group (zusammen die „Zielunternehmen“).
Der Zusammenschluss wurde nach Artikel 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung vom Bundeskartellamt an die Europäische Kommission verwiesen. Der Verweisung schloss sich später die Französische Republik an.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Iconex: Umwandlung und Lieferung von leichtgewichtigem Thermopapier („LWTP“) für verschiedene Endprodukte, einschließlich Papierollen für Zahlungsbelege, Drucker-Verbrauchsmaterial und Selbstklebeetiketten. Iconex liefert Papierrollen und Etiketten an zahlreiche Branchen.
— Hansol Denmark: Umwandlung und Lieferung von LWTP für verschiedene Endprodukte, einschließlich Papierrollen für Zahlungsbelege und Selbstklebeetiketten. Hansol Denmark liefert Papierrollen und Etiketten an zahlreiche Branchen.
— R+S Group: Umwandlung und Lieferung von LWTP für Beleg- und Ticketanwendungen und Selbstklebeetiketten. R+S Group liefert Papierrollen und Etiketten an zahlreiche Branchen.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9293 — Iconex/Hansol Denmark/R+S Group
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
|
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
|
Fax +32 22964301 |
|
Postanschrift: |
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Wettbewerb |
|
Registratur Fusionskontrolle |
|
1049 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).