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16.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 20/11 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9244 — OMERS/Altice/SFR FTTH)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 20/11)
1.
Am 10. Januar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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OMERS Infrastructure European Holdings B.V. („OMERS Infrastructure“, Niederlande), kontrolliert von OMERS Administration Corporation („OMERS“), |
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Altice France S.A. („Altice“, Frankreich), kontrolliert von Altice Europe N.V., |
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SFR FTTH (Frankreich), derzeit kontrolliert von Altice. |
OMERS und Altice übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von SFR FTTH.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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OMERS Infrastructure tätigt als Infrastruktursparte von OMERS, das den Ontario Municipal Employees Retirement System Primary Pension Plan in Kanada verwaltet, weltweit Infrastruktur- und Private-Equity-Investitionen. |
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Altice erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Telekommunikation, Inhalte, Medien, Unterhaltung und Werbung. |
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SFR FTTH, die Glasfasernetzsparte des unter der alleinigen Kontrolle von Altice stehenden Anbieters elektronischer Kommunikationsdienste, SFR S.A., ist in Frankreich in bestimmten außerhalb der Ballungsräume gelegenen Gebieten tätig, die von der französischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Autorité de régulation des communications électroniques et des postes) festgelegt wurden. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9244 — OMERS/Altice/SFR FTTH
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).