21.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 210/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9227 — Rockwell/Schlumberger/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 210/11)

1.   

Am 17. Juni 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Rockwell Automation, Inc. („Rockwell“, USA) und Schlumberger Limited („Schlumberger“, USA) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Einbringung von Unternehmensteilen und zugehörigem Personal die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“).

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Rockwell bietet weltweit industrielle Automatisierungs- und Steuerungslösungen an.

Schlumberger ist ein weltweit tätiger Anbieter von Lösungen in den Bereichen Technologie, integriertes Projektmanagement und IT für Kunden in der Öl- und Gasindustrie.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird weltweit vollständig integrierte, digitale Automatisierungs- und Steuerungslösungen für Kunden in der Öl- und Gasindustrie anbieten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9227 — Rockwell/Schlumberger/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.