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15.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 60/36 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9083 — Saba Portugal/Egis Portugal/Viseu Car Park Assets)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 60/09)
1.
Am 5. Februar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Saba Portugal — Parques de Estacionamento, S.A. („Saba Portugal“, Portugal), eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Saba Infraestructuras, S.A., das letztlich von der Fundación Bancaria Caixa d’Estalvis i Pensions de Barcelona, („la Caixa“, Spanien) kontrolliert wird, |
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Egis Road Operation Portugal, S.A. („Egis Portugal“, Portugal), Teil der Egis-Gruppe, die letztlich von der Caisse des Dépôts et Consignations (Frankreich) kontrolliert wird. |
Saba Portugal und Egis Portugal übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Parkplatzvermögenswerten in Viseu.
Der Zusammenschluss erfolgt im Wege einer Konzessionsvereinbarung.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Saba Portugal: Betrieb, Instandhaltung und Erhaltung von Parkhäusern und reglementierten Zonen (Straßenparkplätze),
— Egis Portugal: Betrieb und Instandhaltung von Straßeninfrastrukturen einschließlich der elektronischen und elektrischen Ausrüstung zur Unterstützung dieser Tätigkeiten,
— Parkplatzvermögenswerte in Viseu: eine Reihe von Vermögenswerten, bestehend aus sechs Parkhäusern (drei davon werden bereits betrieben und die übrigen drei müssen noch gebaut werden) und die reglementierte Parkzone in Viseu.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9083 — Saba Portugal/Egis Portugal/Viseu Car Park Assets
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).