EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 12.3.2019
JOIN(2019) 5 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
EU-China – Strategische Perspektiven
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 12.3.2019
JOIN(2019) 5 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
EU-China – Strategische Perspektiven
I.Einleitung
Die Europäische Union (EU) und China sind durch dauerhafte Beziehungen miteinander verbunden. Sie sind zwei der größten Volkswirtschaften und Handelspartner der Welt. China ist derzeit der zweitgrößte Handelspartner der EU nach den Vereinigten Staaten, während die EU Chinas größter Handelspartner ist 1 . Beide Seiten bekennen sich zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft, wie in der Strategischen Agenda 2020 für die Zusammenarbeit zwischen der EU und China 2 zum Ausdruck gebracht.
Allerdings wächst in Europa das Bewusstsein, dass sich das Gleichgewicht der durch China geschaffenen Herausforderungen und Chancen verschoben hat. In den letzten zehn Jahren haben die Wirtschaftskraft und der politische Einfluss Chinas ebenso massiv wie rapide zugenommen, worin sich seine Ambition widerspiegelt, eine führende Weltmachtstellung zu erlangen.
China kann nicht länger als Entwicklungsland betrachtet werden, sondern ist zu einem wichtigen globalen Akteur und einer führenden technologischen Macht geworden. Chinas zunehmende Präsenz in der Welt, auch in Europa, sollte mit einer größeren Verantwortung für die Aufrechterhaltung der regelgestützten internationalen Ordnung sowie mit mehr Gegenseitigkeit, weniger Diskriminierung und größerer Offenheit seines Systems einhergehen. Die öffentlich erklärten Reformbestrebungen des Landes sollten sich in Politikkonzepten oder Maßnahmen niederschlagen, die seiner Rolle und Verantwortung gerecht werden.
Die China-Strategie aus dem Jahr 2016 3 bildet nach wie vor den Eckpfeiler des Engagements der EU und die Grundlage für eine weitere Verlagerung der EU-Politik auf einen realistischeren, selbstbewussteren und vielschichtigeren Ansatz 4 . Dadurch wird sichergestellt, dass die Beziehungen zu diesem strategischen Partner auf einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften Kurs gelenkt werden.
China ist in verschiedenen Politikbereichen ein Kooperationspartner, mit dem die EU eng abgestimmte Ziele verfolgt, ein Verhandlungspartner, mit dem die EU einen Interessenausgleich finden muss, sowie zugleich ein wirtschaftlicher Konkurrent in Bezug auf technologische Führung und ein Systemrivale, der alternative Governance-Modelle propagiert. Dies erfordert einen flexiblen und pragmatischen EU-Gesamtansatz, der eine grundsätzliche Verteidigung von Interessen und Werten ermöglicht. Die Instrumente und Modalitäten für die Zusammenarbeit der EU mit China sollten je nach den betreffenden Themen und Politikbereichen ebenfalls differenziert werden. Die EU sollte Verbindungen zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Sektoren nutzen, damit sie bei der Verfolgung ihrer Ziele mehr Einfluss ausüben kann.
Das Konzept der EU sollte auf drei Zielen beruhen:
·Auf der Grundlage klar umrissener Interessen und Grundsätze sollte die EU ihre Zusammenarbeit mit China vertiefen, um gemeinsame Interessen auf globaler Ebene zu fördern.
·Die EU sollte sich nachdrücklich um ausgewogenere und auf Gegenseitigkeit beruhende Bedingungen für die wirtschaftlichen Beziehungen bemühen.
·Um ihren Wohlstand, ihre Werte und ihr Sozialmodell langfristig zu erhalten, gibt es darüber hinaus Bereiche, in denen sich die EU selbst an die sich verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen und ihre eigene Innenpolitik und Industriebasis stärken muss.
Das richtige Gleichgewicht zwischen politischen Konzepten zu finden, ist eine politische Aufgabe, die der Aufmerksamkeit des Europäischen Rates bedarf.
Weder die EU noch einer ihrer Mitgliedstaaten können ihre Ziele mit China ohne vollständige Einigkeit wirksam erreichen. Bei der Zusammenarbeit mit China tragen alle Mitgliedstaaten – einzeln und im Rahmen subregionaler Kooperationsstrukturen wie der 16+1-Gruppe 5 – Verantwortung dafür‚ die Kohärenz mit den Rechtsvorschriften, Regeln und Politikkonzepten der EU zu gewährleisten.
In dieser Gemeinsamen Mitteilung werden die vielfältigen Dimensionen unserer Beziehungen sowie die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen bewertet und zehn konkrete Maßnahmen zur Erörterung und Billigung durch den Europäischen Rat dargelegt.
II.Zusammenarbeit mit China zur Unterstützung eines wirksamen Multilateralismus und zur Bekämpfung des Klimawandels
Die EU ist entschlossen, mit China zusammenzuarbeiten‚ um die auf Regeln gestützte internationale Ordnung zu wahren. China hat sein Bekenntnis zu einem fairen und gerechten Modell für die globale Governance zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig ist das Engagement Chinas zugunsten des Multilateralismus manchmal selektiv und beruht auf einem anderen Verständnis einer auf Regeln gestützten internationalen Ordnung. Zwar hat China mehrfach seine legitime Forderung nach einer Reform der globalen Governance geäußert, die den Schwellenländern mehr Mitspracherecht und Entscheidungsbefugnis einräumt, war jedoch nicht immer bereit, neue Regeln zu akzeptieren, die die mit einer solchen stärkeren Rolle verbundene Verantwortung und Rechenschaftspflicht widerspiegeln. Die selektive Aufrechterhaltung einiger Normen zu Lasten anderer schwächt die Nachhaltigkeit der auf Regeln gestützten internationalen Ordnung.
Die EU setzt sich für einen wirksamen Multilateralismus ein, in dessen Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen. Als ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrats und als Begünstigter des multilateralen Systems hat China die Pflicht, alle drei Säulen der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – mitzutragen.
Die Fähigkeit der EU und Chinas, sich wirksam für die Menschenrechte einzusetzen‚ wird ein wichtiger Indikator für die Qualität der bilateralen Beziehungen sein. Die EU erkennt die Fortschritte Chinas bei den wirtschaftlichen und sozialen Rechten an. In anderen Aspekten verschlechtert sich die Menschenrechtslage in China jedoch, insbesondere im Xinjiang-Konflikt und im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte, wie das anhaltend harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger zeigt. Die Menschenrechte von EU-Bürgern und anderen Ausländern in China müssen geschützt werden. Das im Hongkonger Grundgesetz verankerte hohe Maß an Autonomie muss geachtet werden.
Die gemeinsamen Verpflichtungen der EU und Chinas und ihr Interesse an einer nachhaltigen globalen Entwicklung und an der Umsetzung der gemeinsamen Agenda 2030 bieten Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit, auch in Drittländern. Es ist dringend erforderlich, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und die für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung notwendigen erheblichen Ressourcen bereitzustellen. Angesichts der beträchtlichen Investitionen Chinas in Partnerländern sollte sich das Land stärker als Geber öffentlicher Entwicklungshilfe und als Partner in multilateralen Foren engagieren. In diesem Zusammenhang sollten wir einen Dialog einrichten, Synergien anstreben und weitere Anstrengungen unternehmen, um die Dynamik bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Drittländern aufrechtzuerhalten.
Da die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam den größten Beitrag zum Haushalt der Vereinten Nationen für die Friedenssicherung 6 leisten und China den drittgrößten Beitrag (nach den USA), sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, praktische Erfahrungen in diesem Bereich auszutauschen.
Maßnahme 1: Die EU wird die Zusammenarbeit mit China intensivieren, um der gemeinsamen Verantwortung für alle drei Säulen der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – nachzukommen.
Was den Klimawandel anbelangt, so ist China zugleich der weltweit größte Verursacher von CO2-Emissionen und der größte Investor im Bereich erneuerbare Energien. Die EU begrüßt die Rolle Chinas als einen der wichtigsten Vermittler beim Übereinkommen von Paris. Gleichzeitig baut China in vielen Ländern Kohlekraftwerke, wodurch die globalen Ziele des Übereinkommens von Paris untergraben werden. China ist hinsichtlich des Klimawandels und des Übergangs zu sauberer Energie ein strategischer Partner, mit dem wir angesichts der hohen und noch steigenden Menge seiner Emissionen (derzeit rund 27 % des weltweiten Ausstoßes) weiter am Aufbau starker Beziehungen arbeiten müssen. Unsere Partnerschaft ist entscheidend für den Erfolg des globalen Klimaschutzes, der Energiewende und der Meerespolitik. Eine Verpflichtung Chinas, seinen Emissionsscheitelpunkt bis 2030 zu erreichen, würde dem Kampf gegen den Klimawandel im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen neue Impulse verleihen und weltweit zum Handeln anregen. Darüber hinaus sollten die EU und China ihre Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Finanzierung intensivieren, um private Kapitalflüsse in eine nachhaltigere und klimaneutrale Wirtschaft zu lenken.
Maßnahme 2: Um den Klimawandel wirksamer zu bekämpfen, fordert die EU China auf, im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris seinen Emissionsscheitelpunkt vor dem Jahr 2030 zu erreichen.
III.Bekenntnis zu Frieden, Sicherheit und nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung weltweit
China ist ein strategischer Partner der EU bei der Bewältigung globaler und internationaler Herausforderungen. Zugleich bestehen Sicherheitsbedenken und Unterschiede hinsichtlich der Anwendung des Völkerrechts, der verantwortungsvollen Staatsführung und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.
China verfügt über die Fähigkeit, eine wichtige Rolle bei der Bewältigung regionaler Sicherheitsprobleme zu spielen, und trägt eine entsprechende Verantwortung. So waren beispielsweise der Beitrag und die Unterstützung Chinas für den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan für Iran ein wichtiger Faktor, um das Abkommen zunächst herbeizuführen und nun seine vollständige und wirksame Umsetzung zu gewährleisten 7 . Koordinierte Konzepte der EU und Chinas zur Bekämpfung der Piraterie im Golf von Aden und am Horn von Afrika haben die Sicherheit der Seefahrt in diesen Gebieten erhöht.
Eine weitere Zusammenarbeit ist nach wie vor wichtig, um das politische Vertrauen zu stärken. China wird eine bedeutende Rolle bei der Gewährleistung der Entnuklearisierung der Demokratischen Volksrepublik Korea spielen. Darüber hinaus möchte die EU mit China zusammenarbeiten, um den künftigen Friedensprozess in Afghanistan und die Bewältigung der Rohingya-Krise in Myanmar zu unterstützen.
Die Forderungen Chinas im Südchinesischen Meer und die Weigerung, die verbindlichen Schiedssprüche im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen zu akzeptieren, beeinträchtigen die internationale Rechtsordnung und erschweren die Beilegung von Spannungen in Bezug auf Seekommunikationswege, die für die wirtschaftlichen Interessen der EU von entscheidender Bedeutung sind 8 . Dies steht auch im Widerspruch zu den chinesischen Forderungen nach einer Mitsprache in Angelegenheiten des arktischen Raums.
Chinas zunehmende militärische Fähigkeiten in Verbindung mit seiner umfassenden Vision und dem ehrgeizigen Ziel, bis 2050 über die technologisch fortschrittlichste Streitmacht zu verfügen, werfen für die EU bereits kurz- bis mittelfristig sicherheitspolitische Fragen auf. Sektorübergreifende hybride Bedrohungen, einschließlich Informationsoperationen, und breit angelegte militärische Übungen untergraben nicht nur das Vertrauen, sondern stellen auch eine Herausforderung für die Sicherheit der EU dar und müssen im Kontext der gegenseitigen Beziehungen angegangen werden.
Maßnahme 3: Die EU wird die Kontakte zu China im Bereich Frieden und Sicherheit weiter ausbauen und sich dabei auf die positive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan für Iran stützen.
China hat seine Geschäfts- und Investitionstätigkeiten in Drittländern, darunter im westlichen Balkan, in der Nachbarschaftsregion der EU und in Afrika, inzwischen stark ausgeweitet. Die chinesischen Investitionen haben zum Wachstum der Volkswirtschaften vieler Zielländer beigetragen. Gleichzeitig wird bei diesen Investitionen häufig die sozioökonomische und finanzielle Tragfähigkeit vernachlässigt, sodass sie zu hoher Verschuldung und zu einer Übertragung der Kontrolle über strategische Einsatzmittel und Ressourcen führen können. Dies beeinträchtigt die Bemühungen um die Förderung einer verantwortungsvollen sozialen und wirtschaftlichen Governance und besonders die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte.
Darüber hinaus sehen sich europäische Unternehmen auf Drittlandmärkten im Wettbewerb mit chinesischen Unternehmen benachteiligt, da diese über Zugang zu staatlich besicherten Darlehen und Exportkrediten zu Vorzugsbedingungen verfügen und andere Unternehmens- und Arbeitsnormen zugrunde legen.
Vor diesem Hintergrund sollte die EU gemeinsam mit Drittländern und mit noch größerem Elan weiterhin die Stabilität, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Wahrung einer verantwortungsvollen Staatsführung fördern. Chinas verstärkte internationale Präsenz kann große Chancen für eine trilaterale Zusammenarbeit und ein positives Engagement bieten, wenn sich dies an der Nachfrage orientiert und auf gemeinsamen Interessen und gegenseitigem Verständnis beruht, vor allem in Regionen, die für die EU von vorrangiger Bedeutung sind, wie etwa Afrika. Die EU wird China auffordern, die Transparenz und Tragfähigkeit seiner Schulden durch die Umsetzung der operativen Leitlinien der G20 für tragfähige Finanzierung zu verbessern, und wird die fortgesetzten Bemühungen des Pariser Clubs um die Einbeziehung aufstrebender Gläubigerstaaten unterstützen.
Im westlichen Balkan und in der Nachbarschaftsregion der EU hat die EU ein zentrales Interesse daran, ihre Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik wirksamer voranzutreiben, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Partner zu stärken und die uneingeschränkte Einhaltung der Werte, Normen und Standards der EU sicherzustellen, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Rechtsstaatlichkeit, öffentliches Auftragswesen, Umwelt, Energie, Infrastruktur und Wettbewerb. Dies erfordert die vollständige Umsetzung rechtsverbindlicher internationaler Übereinkommen 9 und die Priorisierung der entsprechenden Verhandlungskapitel im Erweiterungsprozess, um die Reformen nachdrücklicher zu steuern.
Mit Blick auf die finanzielle Unterstützung der Ziele der EU und die Förderung von Investitionen des Privatsektors bedarf es einer raschen Einigung über die in den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aufzunehmenden Instrumente für das auswärtige Handeln. Dazu gehören das Instrument für Heranführungshilfe 10 und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit sowie der zugehörige Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung+ und vor allem die geplante Investitionsgarantie (60 Mrd. EUR) 11 .
Die EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien 12 bietet einen klaren Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Partnern, die es der Union ermöglicht, auf der Grundlage internationaler Normen und Standards Synergien zwischen der EU und Drittländern, einschließlich China, in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Konnektivität anzustreben. Die wichtigsten Grundsätze des Engagements der EU im Bereich der Konnektivität sind finanzielle, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, Transparenz, offene Beschaffungsmärkte und einheitliche Wettbewerbsbedingungen.
Die Konnektivitätsplattform EU-China, die eine erste Möglichkeit zur Stärkung der Zusammenarbeit auf der Basis von Gegenseitigkeit und Transparenz bietet, sollte ausgeweitet werden. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Verkehrskorridore aufbauend auf den Grundsätzen der Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz. Die baldige Einleitung einer Studie über Eisenbahnkorridore zwischen der EU und China veranschaulicht, wie Synergien mit der Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz 13 geschaffen werden können.
Maßnahme 4: Um ihr Interesse an Stabilität, einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung in ihren Partnerländern zu wahren, wird die EU die bestehenden Finanzinstrumente und bilateralen Abkommen noch konsequenter anwenden und bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien China dazu anhalten, die gleichen Grundsätze zu befolgen.
IV.Aufbau ausgewogenerer und stärker auf Gegenseitigkeit beruhender Handels- und Investitionsbeziehungen
Die EU und China sind füreinander strategische Märkte mit einem Handelsvolumen von durchschnittlich mehr als 1 Mrd. EUR pro Tag. Der wachsende Inlandsmarkt Chinas und sein zunehmendes wirtschaftliches Gewicht eröffnen erhebliche Chancen. Darüber hinaus hat sich China zunehmend zu einem strategischen Konkurrenten für die EU entwickelt, ohne gleichwertigen Zugang zum Markt zu bieten und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Durch das wachsende wirtschaftliche Gewicht Chinas erhöht sich für die Weltwirtschaft das Risiko negativer Spill-over-Effekte infolge von Verzerrungen im chinesischen Wirtschaftssystem oder aufgrund eines möglichen plötzlichen Konjunkturabschwungs. Der Ansatz der EU gegenüber China sollte daher den Entwicklungen der chinesischen Wirtschaft Rechnung tragen.
Chinas proaktive und staatlich gelenkte Industrie- und Wirtschaftspolitik, darunter die Initiative „Made in China 2025“ 14 , zielt darauf ab, einheimische Marktführer aufzubauen und sie dabei zu unterstützen, in strategischen Hochtechnologiesektoren eine globale Vormachtstellung zu erlangen. China schützt seine einheimischen Märkte für seine Marktführer, indem es sie vor Wettbewerb abschirmt, und zwar durch selektive Marktöffnung, Lizenzen und andere Investitionsbeschränkungen, hohe Subventionen für staatliche wie private Unternehmen, die Abschottung seines Beschaffungsmarktes, Lokalisierungsauflagen – auch für Daten –, die Bevorzugung einheimischer Wirtschaftsbeteiligter bei Schutz und Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum und anderen nationalen Gesetzen sowie die Beschränkung des Zugangs ausländischer Unternehmen zu staatlich finanzierten Programmen. Wirtschaftsbeteiligte aus der EU sind beim Zugang zum chinesischen Markt beschwerlichen Auflagen unterworfen, wie z. B. der Gründung von Joint Ventures mit lokalen Unternehmen oder der Weitergabe von Schlüsseltechnologien an chinesische Partner. Einer der Wirtschaftszweige, in denen ein besonders akuter Mangel an gegenseitigem Marktzugang besteht, ist der Finanzdienstleistungssektor. Während chinesische Finanztechnologie- und Online-Zahlungsunternehmen, Kreditkartenanbieter, Banken und Versicherer ihre Präsenz in der EU ausbauen, wird europäischen Wirtschaftsbeteiligten der Zugang zum chinesischen Markt verwehrt.
Angesichts des Umfangs unserer Handels- und Investitionsbeziehungen ist es wichtig, ausgewogenere und stärker auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaftliche Beziehungen zu entwickeln.
Dies kann mit verschiedenen Mitteln erreicht werden: durch die Zusammenarbeit mit China in internationalen Foren zur Aktualisierung der Regeln und durch entscheidende Fortschritte bei bilateralen Verhandlungen, aber auch durch den Einsatz von Instrumenten wie den kürzlich modernisierten und gestärkten handelspolitischen Schutzinstrumenten.
Die Welthandelsorganisation ist der Eckpfeiler des multilateralen Handelssystems, doch ihre Regeln müssen modernisiert und einige Lücken geschlossen werden, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und unlautere Praktiken Chinas zu unterbinden. China sollte sich konstruktiv an diesen Bemühungen beteiligen, u. a. innerhalb der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Reform der Welthandelsorganisation, die 2018 auf dem Gipfeltreffen EU-China ins Leben gerufen wurde. Eine der höchsten Prioritäten in dieser Hinsicht – und ein Indikator für Chinas Engagement – ist die Aufnahme von Verhandlungen über strengere Disziplinen für Industriesubventionen. Auch Fortschritte bei der Abschaffung von erzwungenen Technologietransfers werden von entscheidender Bedeutung sein.
Seit 2013 laufen Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen. Dies wäre ein wesentliches Instrument zur Schaffung ausgewogenerer Investitionsbeziehungen sowie zur Sicherstellung einer fairen und gleichen Behandlung von in China tätigen EU-Unternehmen und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für chinesische Unternehmen im gesamten EU-Binnenmarkt. Beide Seiten sollten bei den Verhandlungen im Laufe des Jahres 2019 erhebliche Fortschritte erzielen, damit 2020 ein ehrgeiziges Abkommen geschlossen werden kann.
Die Unterzeichnung des bilateralen Flugsicherheitsabkommens zwischen der EU und China in den kommenden Wochen wird den Handel mit Flugzeugen und verwandten Produkten ankurbeln und ein Höchstmaß an Flugsicherheit gewährleisten.
Der zügige Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen über geografische Angaben wird für die gegenseitige Anerkennung der geografischen Angaben auf dem jeweils anderen Markt maßgeblich sein.
Die Ausfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU nach China unterliegt diskriminierenden, unvorhersehbaren und schwerfälligen Verfahren, übermäßigen Verzögerungen und Entscheidungen ohne wissenschaftliche Grundlage. Neben den laufenden Verhandlungen wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten Verfahren erörtern, die darauf abzielen, „mit einer Stimme“ zu verhandeln. China sollte die EU als eine Einheit für Agrar- und Lebensmittelexporte behandeln und dabei den Grundsatz der Regionalisierung anwenden.
All dies wird das Engagement Chinas für Wirtschaftsbeziehungen zeigen, die beiden Seiten zum Vorteil gereichen.
Maßnahme 5: Um ausgewogenere und stärker auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaftliche Beziehungen aufzubauen, fordert die EU China dazu auf, den bestehenden gemeinsamen Verpflichtungen der EU und Chinas nachzukommen. Dazu gehört neben der Reform der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere in Bezug auf Subventionen und den erzwungenen Technologietransfer, auch der Abschluss bilateraler Abkommen. So gilt es das Investitionsabkommen bis 2020, das Abkommen über geografische Angaben zügig und das Flugsicherheitsabkommen in den kommenden Wochen abzuschließen.
Die EU hat einen offenen Markt für öffentliche Aufträge, der zugleich den größten Beschaffungsmarkt der Welt darstellt. Andererseits stoßen EU-Unternehmen häufig auf Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf dem chinesischen und anderen ausländischen Märkten, vor allem in Sektoren, in denen sie besonders wettbewerbsfähig sind (z. B. Transportausrüstung, Telekommunikation, Stromerzeugung, medizinische Ausrüstung und Bauleistungen). Dieser Trend zum Protektionismus nimmt zu.
Der überarbeitete Vorschlag der Kommission für ein Instrument für das internationale Beschaffungswesen (IPI) 15 wurde im Januar 2016 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Diese Verordnung würde dazu beitragen, die Hebelwirkung der EU in Verhandlungen über gegenseitigen Marktzugang und Marktöffnung zu stärken und damit neue Chancen für EU-Unternehmen zu schaffen.
Maßnahme 6: Um die Gegenseitigkeit zu fördern und Möglichkeiten im Bereich öffentliche Beschaffung in China zu eröffnen, sollten das Europäische Parlament und der Rat das Instrument für das internationale Beschaffungswesen bis Ende 2019 annehmen.
V. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
Die EU braucht einen proaktiven Ansatz zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Sie wird weitere konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Binnenmarkt zu stärken, einschließlich seiner Fähigkeit, Investitionen dorthin zu leiten, wo strategische Interessen der EU auf dem Spiel stehen.
Die Schaffung eines Binnenmarkts für öffentliche Aufträge ist eine der wichtigsten Errungenschaften des EU-Binnenmarkts. Die EU-weite Ausschreibung öffentlicher Aufträge gewährleistet Transparenz und schafft Chancen für Unternehmen in der gesamten EU. Eine bessere Anwendung der Vorschriften wird die Qualität und Sicherheit in allen Phasen des Verfahrens erhöhen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessern und die Nachhaltigkeit der Projekte gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Investitionen in die EU-Wirtschaft im Rahmen öffentlicher Aufträge (2 Billionen EUR pro Jahr, d. h. 14 % des BIP der EU) getätigt wird, kann durch einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz eine erhebliche Wirkung erzielt werden.
Unter Berücksichtigung des zunehmend globalen Charakters der Märkte für öffentliche Aufträge könnte ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz in Bezug auf den EU-Beschaffungsrahmen dazu beitragen, Hindernisse und Schlupflöcher, die die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Praxis verhindern, zu ermitteln und zu beseitigen. So könnten beispielsweise die einschlägigen Vorschriften überarbeitet oder ihre Anwendung verbessert werden, um sicherzustellen, dass die in der EU auf der Grundlage internationaler Abkommen 16 durchgeführten Vergabeverfahren mit den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung im Einklang stehen. Darüber hinaus sollten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte, die mit EU-Mitteln gefördert werden, hohe Standards in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung gewährleistet werden.
Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien im Hinblick auf den Rechtsrahmen für den Zugang ausländischer Bieter und Waren zum EU-Beschaffungsmarkt veröffentlichen und dabei sowohl die geltenden EU- und internationalen Vergaberegeln, einschließlich der Vorschriften über ungewöhnlich niedrige Angebote und die Einhaltung von Sicherheits-, Arbeits- und Umweltstandards, als auch die Vorschriften über staatliche Beihilfen berücksichtigen.
Maßnahme 7: Um sicherzustellen, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht nur der Preis, sondern auch hohe Arbeits- und Umweltstandards berücksichtigt werden, wird die Kommission bis Mitte 2019 Leitlinien für den Zugang ausländischer Bieter und Waren zum EU-Beschaffungsmarkt veröffentlichen. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 den Stand der Umsetzung des derzeitigen Rahmens bewerten, um mögliche Defizite zu ermitteln.
Die Instrumente der EU tragen den Auswirkungen von Subventionen ausländischer Regierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nicht im vollen Umfang Rechnung. Während die wettbewerbspolitischen Instrumente der EU ohne Diskriminierung für alle Wirtschaftsteilnehmer unabhängig von ihrer Herkunft gelten, betreffen die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen nur Beihilfen, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden. Darüber hinaus erlaubt es die EU-Fusionskontrollregelung der Kommission nicht, gegen den Erwerb einer europäischen Gesellschaft allein mit der Begründung zu intervenieren, dass der Käufer von ausländischen Subventionen profitiert hat. Handelspolitische Schutzinstrumente betreffen Subventionen, die sich auf den Preis der in die EU eingeführten Erzeugnisse auswirken. Allerdings decken diese Instrumente nicht alle potenziellen Auswirkungen unfairer Subventionierung oder Unterstützung durch Drittländer ab.
Um diese Lücke zu schließen, muss ermittelt werden, wie die EU den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der ausländischen staatlichen Beteiligung an und Finanzierung von ausländischen Unternehmen auf den EU-Binnenmarkt angemessen begegnen könnte.
Maßnahme 8: Um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer staatlicher Beteiligungen und Finanzierungen auf den Binnenmarkt vollständig zu beseitigen, wird die Kommission vor Ende 2019 ermitteln, wie bestehende Lücken im EU-Recht geschlossen werden können.
Im Rahmen ihrer erneuerten industriepolitischen Strategie 17 sollte die EU die grenzübergreifende industrielle Zusammenarbeit zwischen starken europäischen Unternehmen auf der Grundlage strategischer Wertschöpfungsketten fördern, die für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie der EU von entscheidender Bedeutung sind. Dabei spielen sowohl die Arbeiten des Strategieforums für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse als auch gemeinsame Initiativen wie der kürzlich verabschiedete koordinierte Aktionsplan der EU zur künstlichen Intelligenz 18 und die Europäische Batterieallianz 19 eine wichtige Rolle.
Der Koordinierte Plan baut auf der europäischen Strategie für künstliche Intelligenz 20 auf und sieht eine Reihe operativer Maßnahmen vor‚ die darauf abzielen, die Wirkung von Investitionen zu maximieren und Europa dabei zu unterstützen, zu einer weltweit führenden Region für die Entwicklung und den Einsatz moderner, ethischer und sicherer künstlicher Intelligenz zu werden. Bei diesen gemeinsamen Maßnahmen geht es vor allem darum, die Investitionen zu erhöhen, mehr Daten zur Verfügung zu stellen, Talente zu fördern und Vertrauen zu schaffen. Eine solche engere und effizientere Zusammenarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des wertebasierten EU-Konzepts für menschenzentrierte und vertrauenswürdige künstliche Intelligenz als einzige Art der künstlichen Intelligenz, die auf breite Akzeptanz stoßen wird.
Der im Mai 2018 angenommene strategische Aktionsplan für Batterien zielt auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und innovativen „Ökosystems“ für Batterien in Europa ab, das die gesamte Wertschöpfungskette umfasst. Batterien sind für die Energiespeicherung und eine saubere Mobilität unverzichtbar und werden für die Modernisierung der EU-Industrie von strategischer Bedeutung sein. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine zuverlässige Versorgung mit Rohstoffen und den Zugang zu seltenen Erden gelegt.
Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen zu gewährleisten, auch in Bereichen, in denen für EU-Unternehmen kein gegenseitiger Marktzugang besteht, benötigt die EU ein ehrgeiziges Programm „Horizont Europa“ 21 , das Drittländern und internationalen Organisationen offen steht; nur so kann sie weltweit an der Spitze der weltweiten Forschung und Innovation bleiben. Das Programm sollte auch klare Regeln für die Verwertung der Ergebnisse umfassen und einen wirksamen gegenseitigen Zugang zu Finanzmitteln für Forschung und Entwicklung ermöglichen.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich rasch auf das Programm „Horizont Europa“ zu einigen.
VI.Stärkung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen und der technologischen Basis
Ausländische Investitionen in strategische Sektoren, der Erwerb kritischer Vermögenswerte, Technologien und Infrastrukturen in der EU, die Beteiligung an der Normung auf EU-Ebene und die Versorgung mit kritischen Ausrüstungen können mit Risiken für die Sicherheit der EU verbunden sein. Dies gilt insbesondere für kritische Infrastrukturen wie 5G-Netze, die für unsere Zukunft von entscheidender Bedeutung sein werden und ein höchstes Maß an Sicherheit aufweisen müssen.
5G-Netze werden künftig das Rückgrat unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften bilden und Milliarden von Objekten und Systemen mit einander verbinden, darunter sensible Informations- und Kommunikationstechnologien in kritischen Sektoren. Jede Schwachstelle in 5G-Netzen könnte genutzt werden, um solche Systeme und die digitale Infrastruktur zu gefährden, was potenziell sehr schwere Schäden verursachen könnte. Eine Reihe von EU-Instrumenten, darunter die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit 22 ‚ der kürzlich verabschiedete Rechtsakt zur Cybersicherheit 23 und der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation 24 , wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberangriffen ermöglichen und damit die EU in die Lage versetzen, gemeinsam Maßnahmen zum Schutz ihrer Wirtschaft und Gesellschaft zu ergreifen.
Die Kommission wird im Anschluss an den Europäischen Rat eine Empfehlung für ein gemeinsames EU-Konzept zur Abwehr von Sicherheitsrisiken für 5G-Netze annehmen, das sich auf koordinierte EU-Maßnahmen zur Risikobewertung und zum Risikomanagement, einen Rahmen für wirksame Zusammenarbeit und effizienten Informationsaustausch sowie auf eine gemeinsame Lageeinschätzung auf EU-Ebene in Bezug auf kritische Kommunikationsnetze stützen wird.
Darüber hinaus schlugen die Kommission und die Hohe Vertreterin am 8. März 2019 die Einführung einer horizontalen Sanktionsregelung gegen Cyberangriffe vor. Die vorgeschlagene Regelung hat weltweite Geltung und ermöglicht eine flexible Reaktion der EU, unabhängig von dem Standort, von dem aus ein Cyberangriff verübt wird, und unabhängig davon, ob staatliche oder nichtstaatliche Akteure dafür verantwortlich sind. Diese Sanktionsregelung würde, wenn sie verabschiedet wird, die Union in die Lage versetzen, auf Cyberangriffe mit „erheblichen Auswirkungen“, die die Integrität und Sicherheit der EU, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Bürger bedrohen, zu reagieren.
Die EU wird die multilateralen Bemühungen, insbesondere im Rahmen der G20, unterstützen, um einen freien und sicheren Datenfluss auf der Grundlage eines starken Schutzes personenbezogener Daten zu fördern.
Maßnahme 9: Um einen Schutz vor potenziellen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Sicherheit kritischer digitaler Infrastrukturen zu gewährleisten, ist ein gemeinsamer Ansatz der EU hinsichtlich der Sicherheit von 5G-Netzen erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Europäische Kommission im Anschluss an den Europäischen Rat eine Empfehlung abgeben.
Die neue Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wird im April 2019 in Kraft treten und ab November 2020 in vollem Umfang gelten 25 . Damit wird die EU über ein wirksames Instrument verfügen, um ausländische Investitionen in kritische Ressourcen, Technologien und Infrastrukturen zu ermitteln und dafür zu sensibilisieren. Darüber hinaus wird die Verordnung die gemeinsame Ermittlung und Abwehr von Bedrohungen für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung ermöglichen, die durch den Erwerb von Beteiligungen in sensiblen Sektoren entstehen.
Die Mitgliedstaaten sollten den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten und dem Beginn der Anwendung der Verordnung nutzen, um die erforderlichen Änderungen ihrer nationalen Praktiken und Rechtsvorschriften vorzunehmen und die Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die eine wirksame Zusammenarbeit mit der Kommission auf EU-Ebene gemäß den festgelegten Mechanismen gewährleisten.
Maßnahme 10: Um Sicherheitsrisiken durch ausländische Investitionen in kritische Vermögenswerte, Technologien und Infrastrukturen aufzudecken und dafür zu sensibilisieren, sollten die Mitgliedstaaten für die zügige, vollständige und wirksame Umsetzung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sorgen.
Die EU-Vorschriften über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ermöglichen es der Union, die Ausfuhren von Schlüsseltechnologien zu überwachen und sie auf Sicherheitsbedenken hin zu überprüfen. Der Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der Ausfuhrkontrollverordnung 26 erstreckt sich auch auf Cybersicherheit und Überwachungstechnologie. Die Verordnung würde die Fähigkeit der EU zur Anpassung an die rasche technologische Entwicklung und zur Minderung der sich verändernden Sicherheitsrisiken stärken.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, so bald wie möglich modernisierte EU-Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle zu erlassen.
VII.Schlussfolgerung
In ihrer Mitteilung ersuchen die Kommission und die Hohe Vertreterin den Europäischen Rat um Billigung folgender Maßnahmen:
Maßnahme 1: Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit China verstärken, um der gemeinsamen Verantwortung für alle drei Säulen der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – nachzukommen.
Maßnahme 2: Um den Klimawandel wirksamer zu bekämpfen, fordert die EU China auf, im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris seinen Emissionsscheitelpunkt vor dem Jahr 2030 zu erreichen.
Maßnahme 3: Die EU wird die Kontakte zu China im Bereich Frieden und Sicherheit weiter ausbauen und sich dabei auf die positive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan für Iran stützen.
Maßnahme 4: Um ihr Interesse an Stabilität, einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung in ihren Partnerländern zu wahren, wird die EU die bestehenden Finanzinstrumente und bilateralen Abkommen noch konsequenter anwenden und bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europas und Asiens China dazu anhalten, die gleichen Grundsätze zu befolgen.
Maßnahme 5: Um ausgewogenere und stärker auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaftliche Beziehungen aufzubauen, fordert die EU China dazu auf, den bestehenden gemeinsamen Verpflichtungen der EU und Chinas nachzukommen. Dazu gehört neben der Reform der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere in Bezug auf Subventionen und den erzwungenen Technologietransfer, auch der Abschluss bilateraler Abkommen. So gilt es, das Investitionsabkommen bis 2020, das Abkommen über geografische Angaben zügig und das Flugsicherheitsabkommen in den kommenden Wochen abzuschließen.
Maßnahme 6: Um die Gegenseitigkeit zu fördern und Möglichkeiten im Bereich öffentliche Beschaffung in China zu eröffnen, sollten das Europäische Parlament und der Rat das Instrument für das internationale Beschaffungswesen bis Ende 2019 annehmen.
Maßnahme 7: Um sicherzustellen, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht nur der Preis, sondern auch hohe Arbeits- und Umweltstandards berücksichtigt werden, wird die Kommission bis Mitte 2019 Leitlinien für den Zugang ausländischer Bieter und Waren zum EU-Beschaffungsmarkt veröffentlichen. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 den Stand der Umsetzung des derzeitigen Rahmens bewerten, um mögliche Defizite zu ermitteln.
Maßnahme 8: Um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer staatlicher Beteiligungen und Finanzierungen auf den Binnenmarkt vollständig zu beseitigen, wird die Kommission vor Ende 2019 ermitteln, wie bestehende Lücken im EU-Recht geschlossen werden können.
Maßnahme 9: Um einen Schutz vor potenziellen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Sicherheit kritischer digitaler Infrastrukturen zu gewährleisten, ist ein gemeinsamer Ansatz der EU hinsichtlich der Sicherheit von 5G-Netzen erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Europäische Kommission im Anschluss an den Europäischen Rat eine Empfehlung abgeben.
Maßnahme 10: Um Sicherheitsrisiken durch ausländische Investitionen in kritische Vermögenswerte, Technologien und Infrastrukturen aufzudecken und dafür zu sensibilisieren, sollten die Mitgliedstaaten für die zügige, vollständige und wirksame Umsetzung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sorgen.